Der Erwachsenenvertreter, 83

Der Betroffene Felix, 29

     

Das Objekt und die Familie 2009

Das gewünschte Tauschobjekt 2017

Soziale Inkompetenz und psychischer Terror am Klagenfurter Bezirksgericht. Beeinträchtigte Menschen fordern kundige Richter, lebensnahe und zeitnahe Entscheidungen sowie erschwingliche Gerichtkosten von Mag. Theresia Fill als Erwachsenenvertreter in Außerstreitverfahren neben der Servicestelle.

Verärgerte RichterInnen verkrallen sich über Jahre in geordnete Familien, bevormunden deren Entscheidungen und finden Solidarität und Schutz durch eine Kollegialität im Versagen. So geht Erwachsenenvertretung nicht meine Herrschaften. Wir appellieren an Mag. Theresia Fill.

Was ist das für ein Land in dem die Bürokratie so wuchert, dass sie beeinträchtigten Menschen den Ferienplatz und gewohnte Therapien entzieht, ihre Zukunftsvorsorge zerstört, exzessive Verfarenskosten auferlegt, ihnen auch noch das Gesicht nimmt und ihre dagegen rebellierenden Eltern entmündigt. Freiheit für Felix Massimo Seidl! Die Hilflosen werden aus dem zu ihrem Wohl geschaffenen System der Außerstreitverfahren und Angehörigenvertretung durch ungnädige Richter hinausgedrängt und landen bei Advokaten. Ihre Sparbücher werden immer noch als mündelsicher angesehen, als Vorsorgeanlage präferiert, durch Sperre dem eigenen Zugriff entzogen aber zur Plünderung durch Anwaltshonorare und Gebühren freigegeben. Die Gerichte werden durch Gerichte kontrolliert, den Rechtsweg können sich die Betroffenen und ihre Familien aber nicht leisten. Dass dieser Missstand bekannt ist, zeigt das Verhalten der gelernten Österreicher die angesichts der Gegebenheiten ihre Schützlinge arm halten wie eine Kirchenmaus und dem Sozialstaat überlassen. Aber auch behinderte Menschen werden künftig erben, hoffentlich bald Löhne beziehen und jeder von uns kann seine Entscheidungskraft verlieren und landet mit seinen Gütern zwischen den Mahlsteinen der Justiz.
Was schwer geht lässt man lieber in Österreich, den Gerichten kommen die Erwachsenenvertreter abhanden und mangels Auswahl sinkt deren Qualität.

Meine Familie kämpft seit Juni 2017 gegen die Misshandlung unseres schwer beeinträchtigten Sohnes Felix in Versorgungsangelegenheiten, veranlasst durch Immobilienschenkungen vom Vater an den Sohn in den Jahren 2008 und 2012. Das Bezirksgericht vertreten durch Frau Richterin Mag. Theresia Fill stilisiert nach 15 Jahren schlichte und alltägliche Vorgänge, wie den Tausch eines Feriengrundstücks und einen Schenkungsvorgang unter Vorbehalt der Früchte zu bürokratischen Monstern

Die in Nachfolge seit 20.9.2019 tätige Frau Richterin Mag.a Theresia Fill hat keine Ahnung vom Verhandlungsstoff
1. Tausch eines Feriengrundstücks zwischen Plattensee und Bad Heviz (Geschenk des Vaters aus 2009, gesundheitlicher Bedarf bei Felix)
2. Nachträgliche Genehmigung von Erwerb und Bewirtschaftung von drei Penthäusern in Budapest (Geschenk des Vaters aus 2012 zur Existenzvorsorge von Felix im Vorgriff auf sein Erbe)
Trotzdem versagt sie die Bestellung eines Wirtschaftstreuhänders, mehrfach das Gutachten eines Psychiaters/Neurologen und in drei Fällen die Erweiterung der Aufträge ohnehin gerichtsbeauftragter Gutachter. Rekursentscheidungen des Kontrollgerichts bezeichnet sie als „allgemeine Empfehlung“.

Eine Familienrichterin hat uns einmal mitgegeben, das Gericht habe strenge Prüfungspflichten aber stets zum Wohl des Betroffenen zu entscheiden. Das impliziert eine zeitnahe wohlmeinende Entscheidung im Einvernehmen mit den selbstvertretenden Angehörigen.

Die Frau Richterin Mag. Theresia Fill trägt Misstrauen im Gesicht, bekommt sie einen Scan geliefert, fordert sie das Original, erhält sie eine Übersetzung muss diese ein Gerichtsdolmetscher wiederholen, forensische Wertgutachten bezeichnet sie als „Zettel“. Verfahrensdauer und Verfahrensökonomie sind keine Kategorie in ihrer Richterstube. Desarmierend ist ihre Neigung zu Verkrümmungen die wir mit Protokollbereinigungsanträgen und Feststellungsanträgen bekämpfen schon seit der ersten „Anhörung“. Diese wurde allerdings ungewollt aufgezeichnet, Protokoll und Tondokument stünden Ihnen zur Verfügung, die wahren Inhalte werden aber auch durch bezugnehmende Korrespondenz klargestellt. Wegen fehlender Rechtsmittelbelehrung, falscher Terminzusagen und Verlust auf dem Amtsweg durfte unsere Ablehnungsbeschwerde gegen die Frau Richterin Mag. Theresia Fill fünfmal eingebracht werden. Als Ergebnis erfahren wir, die Richterin müsse sich schon selbst für befangen erklären damit die Akte in andere Hände kommt. In mindestens drei Fällen mussten wir aber feststellen, dass sie ihre Befangenheit nicht erkennt, einer davon wurde vom Herrn Vorsteher auch bestätigt.
Die Retourkutsche für unsere Ablehnungsbeschwerde gegen unsere Richterin Mag. Theresia Fill kam schnell und bestand in der Ablöse von Vater und Mutter durch einen gerichtlichen Erwachsenenvertreter in den Angelegenheiten Personenvertretung und Vermögensverwaltung. Seit einem Jahr ist ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter und Rechtsanwalt Mag. Levovnik tätig, kann aber weder Immobilien in Ungarn verwalten noch die Bildveröffentlichung verbieten, denn er kennt die Rechtslage. Aktuell befindet sich ein Antrag auf Rückführung unserer Vertretungsrechte beim Landesgericht.

Wir sind eine geordnete vierköpfige Familie. Ich bin als erfahrener Wirtschaftsakademiker der ideale Verwalter meiner Geschenke an Felix und meine Frau als Lebensberaterin im SOS-Kinderdorf wohl bestgereiht zur Wahrnehmung seiner Personenrechte. Seit nunmehr 29 Jahren versehen wir stündlich einen lebenserhaltenden Dienst an unserem kranken Sohn. Die nach fünf Ablehnungsbeschwerden immer noch unangefochtene Frau Richterin Mag.a Theresia Fill stempelt uns Eltern von Wohltätern zu Tätern.

Unsere Hoffnung der zum neuen Vertreter bestellte Rechtsanwalt Mag. Robert Levovnik könne Felix wirksamer beistehen als wir juristischen Laien erfüllte sich leider nicht. In den Hauptanliegen, wie auch in der Bildersache ist er seit Jahresfrist untätig und unser Schriftverkehr einseitig. Weil wir wegen seiner Untätigkeit die Rückkehr unserer Vertretungsrechte einfordern erhält Levovnik gerade einen Rüffel seiner Auftraggeberin.

Wir familiären Erwachsenenvertreter Kärntens und Österreichs arbeiten für Gottes Lohn und Glücksmomente mit unseren Schützlingen und entlasten damit die staatlichen Sozialkassen ganz erheblich. Unsere Wertschätzung vor den Gerichten ist eher entwicklungsfähig. Als Laien vor einem mit Missbrauchsrecht gerüsteten Kadi und angesichts der Gerichtskosten ist Kuschen das Gebot der Stunde. Diese Unterwerfung wird von der Frau Richterin Mag. Theresia Fill auch von uns erwartet und das lebenslang. „Ich bin Ihre neue Richterin und ich bleibe Ihnen erhalten, bis ich sterbe.“
Bis zum Beweis des Gegenteils sollten uns familiären Erwachsenenvertretern wenigstens bürgerliche Ehren und Ehrlichkeit zuerkannt werden, was eine Verfahrensführung in Pflegschaftssachen sehr verkürzen würde.

Hier Mag. Theresia Fill am Bezirksgericht Klagenfurt Servicestelle in Außerstreitverfahren

Hier eine komprimierte Darstellung mit Presseberichten, Beschlüssen des Obergerichts und dem Inhalt der aktuellen Rekursbeschwerde.

Es war Aufgabe des Gerichts dem gesundheitlichen Bedarf von Felix zu entsprechen und dem nahtlosen Tausch seines seit 2008 genutzten Schrebergartens zwischen Plattensee und Bad Héviz gegen eine Ferienwohnung am gleichen Ort zuzustimmen. spätestens jedoch im Dezember 2019 der durchgreifenden Genehmigung des Rekursgerichts Folge zu geben. Durch den in 2018 abrupten und bis heute andauernden schmerzlichen Entzug der gewohnten Therapien ist die Anfallshäufigkeit und Medikation von Felix auf das 10-fache gestiegen. Ihm verbleibt ersatzweise ein „mündelsicheres“ Sparbuch mit dem geparkten Verkaufserlös des Gartens. Auf dieses greift Richterin Mag. Theresia Fill mit Kosten seiner verirrten Verfahren augenblicklich auch noch zu. Die beantragte Begutachtung durch einen Neurologen wurde von Richterin Mag. Theresia Fill seit dem 5.8.2017 siebenmal versagt. Ein Antrag vom 22.9.2020, wiederholt am 22.3.2021 auf Klärung dieses die Menschenrechte berührenden Rechtsfrevels wird seither unterdrückt.

Frau Richterin Mag. Theresia Fill hatte weiters die Aufgabe, die im September 2019, am prognostizierten Kulminationspunkt des ungarischen Immobilienmarkts, zu Verkauf und Umgruppierung angemeldeten Ertragsimmobilien freizugeben. Zu evaluieren waren die sechszeilige Vorabgenehmigung der Schenkung und ein dreiseitiger Nießbrauch begründender Schenkungsvertrag, wozu ein Kollisionskurator bestellt war, der bis zu seiner kürzlichen Enthebung zweieinhalb Jahre untätig blieb. Nach bald vierjährigem Genehmigungsstillstand, fallen die Immobilien schadensträchtig in die Krise von Inflation, Zinserhöhung und Konjunkturabschwächung. Dass der Besitz in Ungarn domiziliert ist kein Beleg für die eingetretene Verfahrensdauer zu deren Verkürzung das Testat eines Wirtschaftstreuhänders beantragt war und versagt wurde. Wir glauben Mag. Theresia Fill war da beteiligt.
In der Sache bezeichnen wir das Gericht bislang unbehindert als Folterkammer, unseren Sohn als Justizopfer und das Verfahren als Psychoterror.
Unser Sohn ist kein Bittsteller vor Gericht sondern Anspruchsberechtigter einer sozialen Dienstleistung in einem Außerstreitverfahren das die Vertretung von Familienangehörigen im Regelfalle vorsieht. Nicht einmal dieser familiäre Schutz kommt Felix zu, nachdem der Mutter ihre Verantwortung teilweise und der Vater vollständig an einen Rechtsanwalt als gerichtlichen Erwachsenenvertreter verloren. Der Beschluss erging kürzlich im Gegenzug und zeitlichen Zusammenhang mit unserem Ablehnungsbegehren gegen die tätige Frau Richterin Mag. Theresia Fill.

Wir bräuchten viel Kraft, Optimismus und Heiterkeit zur Wahrnehmung unseres besonderen familiären Alltags. Der Frust über eine unverrückbare und abgehobene Instanz ist die Kontraindikation. Als Eltern eines schwer beeinträchtigten Kindes nimmt man dessen eingetretene Volljährigkeit nicht wahr, es bleibt was es immer war und gibt ja auch keine gegenteiligen Signale. Es kommt daher überraschend und ist die größtmögliche Demütigung einer Familie, wenn ein Sohn in Bagatellen ihrem Schutz entzogen wird, während der Staat ihr rund um die Uhr die existenzielle Verantwortung, die totale Obsorge und lebenserhaltende Medikation überlässt. Unser Apell an Mag. Theresia Fill blieb ungehört.

Die Belastungen ("Beschwer") des beeinträchtigten Felix Massimo Seidl aus Klagenfurt durch Theresia Fill.

Der abrupte Entzug seines seit einer Schenkung in 2008 gesundheitsfördernd genutzten Ferienhäuschens zwischen Plattensee und Bad Héviz und der fünfjährige, bis heute vergebliche Kampf um eine Ersatzbeschaffung. Die Verweigerung seines Anspruchs auf Amtshaftung und das wiederholte Unterbinden eines medizinischen Gutachtens aus verfahrensökonomischen Gründen.

Der unglaubliche Verlust väterlicher Immobilienschenkungen aus 2012 zu seiner Zukunftssicherung nach Verfügungen seiner Richterin im September 2019 die bis heute nicht beschlussmäßig vorliegen und bekämpft werden könnten. Das Gericht bestätigt den Absturz vom angehenden Realitäten-Millionär ins Armenrecht der Verfahrenshilfe in einem amtlichen Status. Niemand weiß seither, wem die Immobilien gehören und wem die Erträge zustehen.

Felix hat bereits 5 RichterInnen hinter sich als im Spätsommer 2019 seine Agenda aus der Abteilung 13 des Familiengerichts nach dem Leitsatz "Der Jurist kann Alles" in die Beitreibungsabteilung also eine beliebige Zivilabteilung des Bezirksgerichts überwiesen wurde, geschuldet der Unterbeschäftigung dieser Stelle infolge Corona-Schuldnerschutz. Felix reklamiert sein Recht auf (residuale) Gesundheit wozu ihm ein Ferienplatz diente, auf Inklusion (Erwerb) weil ihm beim Wirtschaften ein bewährter und kundiger Treuhänder zur Seite stünde und den Schutz seiner Aura und Familie. Er beklagt Diskriminierung und Zwei-Klassen-Justiz zwischen Minderjährigen und beeinträchtigten Menschen mit gleichem Versorgungsbedarf.

Man kämpft seit 2017 mit dem Pflegschaftsgericht. Felix und Vertreter beschließen in ihrer Not die vierte Kraft der Demokratie die Außensicht der Medien einzuschalten. Es gibt Reportagen in News, der Kleinen Zeitung, in Internet-Foren wird geschrieben und der ORF zeigt Interesse. Dem Inhalt kann das Gericht nicht widersprechen also verbietet es die Bilder, deren Veröffentlichung Felix ja nicht zustimmen konnte. Ohne Bilder keine weitere Berichterstattung, das ist Pressezensur aus der Richterstube.

Das auf 100 Seiten begründete Ablehnungsverfahren gegen die amtierende Richterin Frau Mag. Theresia Fill wird seit August 2020 betrieben. Es geriet in die Wirren der Zivilprozessordnung und wurde nach dem fünften Anlauf von den Eltern wegen Ermüdung zurückgezogen. Ersatzweise ersuchen die Vertreter den Herrn Vorsteher künftig seiner Aufsichtspflicht nachzukommen.

Sichtbar als Retourkutsche ihrer Ablehnung verfügt die Richterin die im Fall der Mutter teilweise und des Vaters vollständige Ablöse durch einen gerichtlichen Erwachsenenvertreter. Es gab im Vorfeld schon einen mit Insolvenzverwaltung ausgewiesenen Rechtsanwalt als Kollisionskurator, der wegen zweijähriger Untätigkeit abgelöst wird. Nun ist mit gleicher Fachorientierung eine neue Klagenfurter Allgemeinkanzlei bestellt. Wir Eltern bekämpfen diesen Auftrag vergeblich im Rekurs.

Das Hauptverfahren dreht sich um die Interpretation einer sechszeiligen Vorausgenehmigung aus 2010 und eines 3-seitigen Schenkungsvertrags aus 2011 wozu ein Rechtsanwalt als Kollisionskurator bestellt wurde. Er war bis zu seiner kürzlichen Enthebung über zwei Jahre untätig und ist des Klientenverrats schuldig.

Was Felix aber besonders betrifft ist der Zeitdiebstahl und die Verunsicherung seiner Eltern durch bürokratische Inanspruchnahme die zwangsläufigseiner familiären Betreuung abgehen muss. Wichtig ist ihm die physische und psychische Gesundheit seiner Mutter die inzwischen das Gericht fürchtet und jeden Morgen entnervt den Briefkasten öffnet.

Wenn sich freie Medien als vierte Kraft der Demokratie verstehen, dann schulden Sie auch den Schwächsten unserer Gesellschaft Papier, Speicherplatz oder Sendezeit. Felix erhielt in 2022 vier Seiten im Magazin "News", zwei Seiten in "Kleine Zeitung" und eine illustrierte Dokumentation im Internet. Die bisherige mediale Berichterstattung ist bis zur Richtervereinigung vorgelegen und missfällt ausschließlich der betroffenen Richterin. Da die ausgewogenen Inhalte nicht zu beanstanden sind verbietet das Gericht deren Illustration. Felix wurde auch noch das Gesicht genommen.

Durch die Auffassung des Instituts für internationales Betreuungsrecht bestärkt, reklamiert Felix die Verletzung seiner Grundrechte durch Theresia Fill.

· Sein Recht auf Erhaltung einer residualen Gesundheit. Dazu diente ihm 9 Jahre lang ein Geschenk des Vaters, ein Gärtchen in Panoramalage zwischen Plattensee und Bad Heviz. Er genoss den seichten See und die preiswerten Therapien im Kurbad. Das Gericht genehmigte den Verkauf in 2018 aber bis heute nicht den Ersatz durch ein Ferienappartement am gleichen Ort. Ein medizinisches Gutachten wurde versagt. Der Verkaufserlös ist seither auf einem Sparbuch unberührt, doch aktuell zur Plünderung durch einen gewerblichen Erwachsenenvertreter freigegeben. Ein Clearingantrag zur Rechtmäßigkeit der Entscheidungen ist seit dem 22.9.2020 unbearbeitet.

· Sein Recht auf Inklusion und Erwerb. Im Vorgriff auf ein ergänzendes Erbe nach dem greisen Vater erhielt Felix drei Penthäuser in Budapest, das Gericht vermutet eine unzureichende österreichische Genehmigung und blockiert seinen Besitz seit dem 20.9.2019. Niemand weiß, wem was gehört und wem die Erträge zustehen. Felix kann nicht wirtschaften obwohl ihm der Vater als Wirtschaftsakademiker zur Seite stünde. Die Immobilien gehen in der nach dreijähriger Verfahrensdauer eingetretenen Krisensituation der Immobilienmärkte einer Entwertung entgegen. Der frühzeitig beantragte Beistand eines Sachverständigen Wirtschaftstreuhänders wurde unterbunden.

· Das Recht auf seine Aura und Selbstverteidigung. Felix tritt erfolgreich an die Öffentlichkeit, erhält dezent illustrierte Presseberichte, eine Doku-Webseite und einen Amateurfilm. Das Gericht erklärt die Bilder nicht entscheidungsfähiger Personen irrtümlich als absolut verboten und genehmigungsfeindlich und eröffnet willkürlich ein zweijähriges Ermittlungsverfahren mit Hausbesuchen, Korrespondenz, Gutachten, Clearingverfahren, Gerichtskosten und schmerzlichen „Anhörungen“ gegen seine Mutter. Ohne Bilder keine Berichterstattung, das ist Pressezensur aus der Richterstube.

· Das geschützte Recht auf familiäre Intimität. Eine verärgerte Richterin ist seit drei Jahren bestimmendes Mitglied der Familie und nimmt nun mit einem gerichtlichen Erwachsenenvertreter noch einen Juristen hinzu. Es kann nur zur Desozialisierung führen, wenn intakte familiäre Beziehungen (Nähe. Zugehörigkeit, Gemeinschaft) durch Funktionäre nach den Mechanismen von Recht (gesetzliche Ansprüche, Zuständigkeiten) ersetzt werden. Nach Enthebung seines Vorgängers im Skandal erfolgt die Nominierung wieder autonom und nicht nach Liste der Anwaltskammer oder unserem Vorschlag eines Fachanwalts, der die Sachlage schon kennt.

· Das Recht auf einen kundigen Richter. Die Wegnahme seiner dort abgeschlossenen Agenda aus dem Familiengericht und abrupte Zuweisung in die Beitreibungsabteilung des Bezirksgerichts, ohne jede Adaption, verursacht schon bei der ersten Anhörung am 20.9.2019 einen Bruch des Versorgungskonzepts unserer Familie die seitdem Zwei-Klassen-Justiz und Diskriminierung zu spüren bekommt wie Mag. Theresia Fill. Hier ein frühzeitiger Schriftverkehr.

· Er verliert sein ergänzendes Erbe nach dem greisen Vater das aus weiteren Ungarn-Immobilien besteht. Dieses Erbe kann ihm angesichts der Risiken und Kosten einer Fremdverwaltung nicht mehr zugesprochen werden Frau Mag. Theresia Fill vertritt diese Meinung.

„Felix“ ist ein Präzedenzfall, es geht um kollektives Versagen in Pflegschaftssachen, Diskriminierung von behinderten Menschen in einer Zwei-Klassen-Justiz, die schwache Stellung von Erwachsenenvertretern und die Unmöglichkeit Mündelvermögen treuhändisch zu verwalten. Um eine verschwindende Zahl der Übeltäter in Schach zu halten, schafft das Erwachsenenschutzgesetz einen gewaltigen Knüppel zur Missbrauchsverhütung, der mit Sensibilität zu führen wäre, wo es sorgende Familien betrifft. Entscheidungen sind der empathischen Qualität von Familienrichtern zu überlassen. Die beliebige Verschiebung nach Auslastungskriterien ausgerechnet der Agenden der Demütigen und in der Folge ein richterliches "learning by doing" hat Malversationen zur Folge. Mängel liegen nicht so sehr im Recht, sondern beim Personal. Man kann sich den Richter nicht aussuchen, aber er sollte ausgesucht sein. Es wird zur Desozialisierung führen, wenn intakte familiäre Beziehungen (Nähe. Zugehörigkeit, Gemeinschaft) durch Funktionäre nach den Mechanismen von Recht (gesetzliche Ansprüche, Zuständigkeiten) ersetzt werden. Österreich kann nicht zulassen, was in seinem Sozialraum geschieht. Ein entbehrlicher Bilderstreit zeigt auf mit welchem Leichtsinn man geordneten Familien ihre kranken Kinder entfremdet, um sie Amtsjuristen, Allgemeinkanzleien und bürokratischen Formalien zu unterwerfen. Die Hilflosen werden aus dem zu ihrem Wohl geschaffenen System der Außerstreitverfahren und Angehörigenvertretung durch ungnädige Richter hinausgedrängt und landen bei den Advokaten. Ihre Sparbücher werden immer noch als mündelsicher angesehen und als Anlage präferiert. Die Gerichte kontrollieren Gerichte, den Rechtsweg können sich die Betroffenen und ihre Familien gar nicht leisten.

Abgehobene Richter sind die Kontraindikation zum Wohl der Betroffenen. Frau Richterin Mag. Theresia Fill möge sich angesprochen fühlen.

(Text, Film und Bilder haben der Richtervereinigung, Fachgruppe Außerstreit-Familienrecht, der Medienstelle des Bezirksgerichts Klagenfurt und auszugsweise der Personalleitstelle des Kärntner Landesgerichts vorgelegen)

Presseverbot aus der Richterstube von Mag. Theresia Fill - Hier exemplarisch die Details aus einem Nebenschauplatz mit Bezug zur Praxis der Zeitungsmacher. Die mit Obsorge ausgelastete Mutter von Felix, Sylvia Seidl (57) geriet unter den Vorwurf der „Veröffentlichung des Bildes des Betroffenen“.

Ein entbehrlicher Bilderstreit zeigt auf mit welchem Leichtsinn man geordneten Familien ihre kranken Kinder entfremdet, um sie Amtsjuristen, Allgemeinkanzleien und bürokratischen Formalien zu unterwerfen.Wenn sich freie Medien als vierte Kraft der Demokratie verstehen, dann schulden Sie auch den Schwächsten unserer Gesellschaft Papier, Speicherplatz oder Sendezeit. Offene Gerichtssachen sind besonders heikel aber wohl anzufassen, wenn es um Grundrechte geht und Akteninhalte, die ohne journalistische Übersetzung kein Mensch mehr verstehen kann.
Die bisherige mediale Berichterstattung in "News" und "Kleine Zeitung" und Internet ist bis zur Richtervereinigung vorgelegen und missfällt ausschließlich der betroffenen Richterin Mag. Theresia Fill. Da die ausgewogenen Inhalte nicht zu beanstanden sind zielt Frau Richterin Mag. Theresia Fill auf deren Illustration. Ihre Rechtfertigung bezieht sie aus Rechtskommentaren der Sachwalter-Ära.

Frau Sylvia wird mit Felix zum Termin 12.1.2022 vorgeladen. Laut Protokoll sagt Sylvia aus, ihr Mann habe die Veröffentlichung vorgenommen, er habe sie darüber informiert und sie habe „ja“ dazu gesagt. Den Sohn habe sie auf die Fotografen vorbereitet, er habe ja gesagt und sich gefreut, sei aber natürlich nicht entscheidungsfähig wie Alle wissen. Die Richterin stellt trotzdem einige Kontrollfragen an Felix und gibt bekannt, sie wolle auch noch einen Sachverständigen anhören um seine Entscheidungsfähigkeit zu prüfen. Sylvia wird beauftragt unverzüglich dafür Sorge zu tragen, dass ihr Mann veröffentlichte Bilder entfernt bzw. entfernen lässt. Strategische Mühe und übermäßig Raum im Protokoll verwendet die Richterin auf die Einwilligung der Mutter um Felix von künftigen Sitzungen zu befreien. Sie hatte ihn von einer früheren Sitzung ausgeladen, was ich ihr zum Vorwurf machte. Dieser Vorwurf ist nun geschickt entkräftet, Sylvia nicht zum letzten Mal manipuliert.

Die tatsächliche Rechtslage ist der Medienleuten natürlich geläufig und wird auch von Frau HRin Dr.in Maria Steflitsch im Beschluss des Landesgerichts vom 17.11.2022 folgendermaßen bestätigt: Das Recht am eigenen Bild ist nicht absolut verboten und vertretungsfeindlich. Entscheidungen stehen dem Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Erwachsenenvertreter zu. Bleibt die Frage, ob Felix durch unsere Veröffentlichungen in seinen Interessen verletzt wurde. „Ob eine solche Verletzung vorliegt (vgl. § 18 Urhebergesetz) ist vom gesetzlichen Vertreter zu prüfen.“
Gesetzliche Vertreter waren bis 13.1.2023 ohne Zweifel meine Frau und nach Übertragung der Personenrechte zu diesem Termin meine Wenigkeit in Persona. Das Erhebungsverfahren war sofort einzustellen, die Beauftragung meiner Frau, mir die Bildverwendung zu verbieten unzulässig.

Trotz der Verbesserung Ihres Kenntnisstandes wiederholte die Frau Richterin Mag. Theresia Fill kürzlich die Verbotsprozedur und richtete sie nun gegen mich. Mit Wirkung vom 18.4.2023 ließ sie meine Vollmacht nach 269 (1) Z7 im Vertretungsverzeichnis streichen.
Felix erhielt ersatzweise einen honorarpflichtigen gerichtlichen Erwachsenenvertreter beigestellt. Die Ablösung ist die letzte und stärkste Waffe eines Pflegschaftsgerichts und schweren Missbrauchsfällen angemessen. Das Obergericht warnte die Frau Richterin Mag. Theresia Fill vorausschauend in seinem Beschluss vom 4.5.2022 vor diesem Schritt und gab ihr die nötigen RIS-Fundstellen an die Hand.
Ich bekämpfe diese willkürliche Ablöse im Augenblick durch einen Rekurs. Hoffentlich klärt das Kontrollgericht die Frau Richterin darüber auf, dass mir seit Eintrag der Vollmacht am 13.1.2023 als Nachfolger meiner Frau und gesetzlicher Erwachsenenvertreter die Nutzung der Bilder zustand, ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter somit nicht zu bestellen war und konstruierte Interessenverletzungen von Felix erst zu benennen wären. Die ganze Aktion steht im Licht der Befangenheit, ja Böswilligkeit der handelnden Richterin Mag. Theresia Fill.

Schon nach 10 Tagen am 21.1.2022 findet die nächste Einvernahme statt, bei der Vater und Mutter geladen sind und auch der am 3.3.2020 angekündigte Rechtsanwalt Mag. Trötzmüller erstmals auftaucht. Die Richterin ermittelt nochmal mit bohrenden Fragen den Schuldigen für Bild- und Textveröffentlichungen in den Blättern News, Kleine Zeitung und auf den Websites. Sie zitiert mich im Protokoll mit der Aussage: "Ich betreibe die Website quelle.wappenschmuck.eu. Ich habe veranlasst, dass auf dieser Website Lichtbilder und Filme von Felix veröffentlicht werden. Ich fühle mich verpflichtet, das Elend von Felix öffentlich darzustellen."
„Ich habe das auch mit meiner Ehefrau besprochen“. „Sylvia Seidl nickt zustimmend, erklärt damit, dass sie damit einverstanden ist, dass die Veröffentlichung von DKfm Seidl vorgenommen wurde. Sowohl auf der Homepage als auch in den beiden Zeitungen. DKfm Seidl verweist darauf, dass seiner Ansicht nach die Veröffentlichungen dokumentarischen Wert haben.“
Der Sachverhalt war nochmals abgefragt und von beiden Eheleuten bestätigt. Guten Sinns waren die Ermittlungen einzustellen und der Focus von Richterin Mag. Theresia Fill und Kurator Mag. Trötzmüller dem Fortschritt der Hauptgegenstände der Besprechung zuzuwenden.

Die Richterin verfährt weiter nach Plan und beauftragt den Neurologen Dr. Raoul Sacher um festzustellen ob Felix in der Lage ist Bildveröffentlichungen selbständig zu entscheiden. Um diesem Auftrag wenigstens einen Sinn zu geben beantragen wir mit Schreiben vom 07.02.2022 eine Erweiterung der Begutachtung zur Klärung der Gesundheitsschäden von Felix durch den abrupten Entzug seines Schrebergartens und bis heute fortgesetzte Ablehnung einer Ersatzbeschaffung am gleichen Ort. Dieses Ersuchen gründet auf unerledigten Anträgen vom 22.9.2020 und 19.1.2021 zurück, deren beschlussmäßige Entscheidung mit Protokoll vom 2.10.2020 zugesagt war. Mit Beschluss vom 28. 2.2022 versagt die Frau Richterin Mag. Theresia Fill diese Erweiterung, aus der Akte sei „kein Sachverhalt ersichtlich der eine solche Abklärung erfordert.“ Das Kontrollgericht verweigert uns am 4.5.2022 den Beistand. „Den zahl- und umfangreichen Eingaben des DKfm. Seidl sei kein Sachverhalt zu entnehmen, aufgrund dessen eine umfangreichere sachverständige Abklärung aufzutragen wäre.“ Wir beantragen das neurologische Gutachten seit 2017. Auskunft gibt das Kapitel 7 unserer Website.
Es ist undenkbar, dass die Richterin aus dem persönlichen Interesse der Abwehr unangenehmer Kritik Veröffentlichungsverbote verhängen kann. Wir richten am 9.2.2022 eine Befangenheitsbeschwerde an den Herrn Gerichtsvorsteher Dr. Waldner, welcher mit einem Aktenvermerk antwortet, unser Vorbringen könne als rechtsmissbräuchlich gewertet werden.
Der Psychologe/Neurologe kommt am 24.2.2022 ins Haus. Er kennt Felix aus einer früheren Begutachtung vom 28.9.2017. Für uns Eltern kein schöner Nachmittag an dem uns wieder einmal die Schwäche unseres Kindes schonungslos vorgeführt wurde. Das Honorar der Veranstaltung wird an Felix adressiert.
In einem Beschluss vom 28.3.2022 dann die nächste Hiobsbotschaft an Frau Sylvia. Nach dem Ergebnis des neurologischen Gutachtens sei „davon auszugehen, dass sowohl die Anfertigung der Lichtbilder als auch deren Veröffentlichung gesetzwidrig war. Nach der überwiegenden Lehre und Judikatur wird das Recht auf das eigene Bild bzw. Verfügungen darüber als vertretungsfeindlich angesehen.“ Die Rechte von Felix seien durch die gesetzliche Vertreterin beeinträchtigt worden, es sei ein Clearingverfahren „im Sinne des § 4a Erwachsenenschutzverordnung einzuleiten mit dem Ziel der Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters insbesondere im Umfang des Rechts auf das eigene Bild.“ Im Text wird auch gleich die von einem angekündigten Ablöseverfahren Betroffene benannt, Frau Sylvia Seidl. Unsere Mutti war nach dieser Botschaft einem Zusammenbruch nahe.
Das Klagenfurter VertretungsNetz-Erwachsenenvertretung wurde im gleichen Beschluss mit der „Prüfung der Notwendigkeit der Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters für Felix Massimo Seidl“ beauftragt. Es solle binnen 5 Wochen über die Ergebnisse dieser Abklärung berichten. Dieser Auftrag vom 28.3.2022 wurde uns nach Ablauf seiner Bearbeitungsfrist mit 14-wöchiger Verspätung am 10.06.2022 zugestellt. Das Vertretungsnetz erhielt ihn pünktlich aber ohne zugehörige Akte. Der bearbeitende Jurist Mag. Rossmann berichtete, unsere Akten sei ihm schließlich für zwei Stunden zur Verfügung gestanden und wurde gleich wieder abgeholt. Dem Vertretungsnetz lagen übrigens 4 Akten vor, von denen ich nur eine kenne. Die Sache kollidierte mit unserer gleichzeitigen Ablehnungsbeschwerde gegen Frau Richterin Mag. Theresia Fill die sich in Bearbeitung befand.
Das lapidare Ergebnis des Clearingberichts kommentiert der Verfasser mit Schreiben vom 21.7.2022: „Im Clearingbericht wurde nicht die Bestellung eines außenstehenden Erwachsenenvertreters empfohlen. Die Entscheidung der weiteren Vorgehensweise obliegt immer dem Gericht und rechtliche Schritte können nur bei diesem im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten erfolgen.“

Mit Rekursantrag vom 6.4.2022 ersuchen wir das Landesgericht um Genehmigung des Films und der auf der Website dargestellten Bilder und Übernahme der bisherigen Verfahrenskosten durch die Staatskasse. Die Bildveröffentlichung entspreche dem Interesse des Betroffenen Felix, seine ins fünfte Jahr gehenden Gerichtsverfahren und die daraus resultierenden Schäden einer öffentlichen Wahrnehmung zuzuführen. Dieser Antrag geriet in Verstoß.

Mit Beschluss vom 4. Mai 2022 klärt das Kontrollgericht die Voraussetzungen für eine Ablöse meiner Frau. Für eine "Vertreterumbestellung" genügt es demnach, „dass die Ausübung der Vertretertätigkeit durch eine andere Person relativ besser dem Wohl (bzw., hier dem Interesse) der betroffenen Person entspricht, was wiederum die amtswegige Klärung der Frage erfordert, wie sich der Vertreterwechsel nicht nur auf das psychische Wohlbefinden des Betroffenen, sondern (je nach Aufgabenstellung) vor allem auf die wirtschaftliche Gesamtsituation des Vertretenen auswirken könnte.“ Es ist wohl kühn zu behaupten ein Klagenfurter Anwalt, der ihn nicht einmal kennt, würde Felix besser vertreten als seine Mutter. Diese Diskrepanz wird die Frau Richterin Mag. Theresia Fill in der Sitzung vom 17.8.2022 auflösen indem Sie einen Zwist in unserer Ehe herbeifragt.
Wir haben guten Kontakt zur Redaktion „Bürgeranwalt“ des ORF und Sylvia beantragt am 30.6.2022 vorsorglich die Veröffentlichung von Bildern des Sohnes Felix im bisherigen Stil zu genehmigen. Nach 4 Jahren der stillen Duldung diene diese seiner Selbstverteidigung gegen behördliche Angriffe, die das Institut für internationales Betreuungsrecht als Verletzung von Menschenrechten und Personenrecht qualifiziert. Wir beschweren uns auch über den Hausbesuch des Sachverständigen Neurologen und mein Herzversagen nach dem gewaltigen Verhör vom 16.2.2022 das zu dessen Abbruch führte. Meine Frau reicht eine Erklärung ein, die sie zum Gegenstand der nächsten Sitzung machen möchte.
Am 4.7.2022 erhalten wir Hausbesuch des Juristen von Vertretungsnetz Mag. Peter Rossmann um ein Clearing über die Ablösung der Erwachsenenvertretung durchzuführen. Die vorangehende telefonische Einvernahme dauerte 2 Stunden, die persönliche Einvernahme von Vater, Mutter Kind nahm 3 ½ Stunden in Anspruch. Ich habe beim Termin eine umfangreiche schriftliche Sachverhaltsdarstellung überreicht, meine Frau hat eine handschriftliche Erklärung abgegeben. Der Jurist versprach diese Eingaben seinem bevorstehenden Gutachten anzufügen.
Am 14.07.2022 kommt der Beschluss zu unserem Antrag auf Bildveröffentlichung vom 30.6.2022. Unser Antrag wird erwartungsgemäß zurück- bzw. abgewiesen. „Felix Massimo Seidl ist auch im Umfang der Erteilung der Zustimmung zur Veröffentlichung seines Bildes sowohl als Foto als auch als Film nicht entscheidungsfähig. Die Zustimmung zur Veröffentlichung kann weder durch den Erwachsenenvertreter noch durch das Gericht ersetzt werden, weil es sich dabei um ein höchstpersönliches und vertretungsfeindliches Recht handelt.“ Wir haben der Frau Richterein am 18.9.2023 tagaktuelle Bildbeispiele aus Zeitungen zugestellt. Auf einen Rekurs konnte ich verzichten, da die Frau Richterin Mag. Theresia Fill eine Strafanzeige gegen meine Frau "in Erwägung zieht“ und der Fall dadurch ohnehin die Richterstube verlässt. Österreich wird nicht dulden, was Felix geschehen ist.
Am 8.7.2022 ergeht der Clearingbericht von Vertretungsnetz: "Es wird empfohlen, das Verfahren auf Bestellung einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung fortzusetzen". Mit Mail vom 21.7.2022 relativiert der Gutachter seine Aussagen: "wie mit Ihnen ausführlich persönlich besprochen, beinhaltet das Clearing keine inhaltliche Überprüfung der Tätigkeit eines Erwachsenenvertreters bzw. der Richterin. Zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens kann daher unsererseits nur die Fortsetzung des Verfahrens empfohlen werden. Im Clearingbericht wurde nicht die Bestellung eines außenstehenden Erwachsenenvertreters empfohlen. Die Entscheidung der weiteren Vorgehensweise obliegt immer dem Gericht und rechtliche Schritte können nur bei diesem im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten erfolgen."
Die Sitzung mit uns Eltern am 17.8.2022 wurde umfangreich protokolliert. Es erfolgte die Bekanntgabe der "Bestellung Mag. Robert Levovnik, Rechtsanwalt in 9020 Klagenfurt aW zum gerichtlichen Erwachsenenvertreter mit beschränktem Wirkungsbereich". Unsere Nerven lagen blank. Es war unvorstellbar, dass neben der verhärmten Richterin Mag. Theresia Fill ein weiterer gerichtlicher Funktionär in unsere geordnete Familie kommt, höchst Persönliches entscheidet und womöglich auch noch unser Wirtschaften lenkt und das Geld von Felix hat. Die Frau Richterin erklärt überraschend, die Tätigkeit des gerichtlichen Erwachsenenvertreters auf die Verfolgung von Bildveröffentlichungen unseres Sohnes zu beschränken aber gleichzeitig, sie werde sich das Weitere noch überlegen.
Es gäbe drängendere Fragen, doch die Frau Richterin Mag. Theresia Fill bleibt beim Bilderverbot mit einem neuerlichen Verhör meiner verängstigten Frau zu ihrem Einverständnis mit der Bildveröffentlichung das schon am 12.1.2022 und wiederholt am 21.1.2022 positiv protokolliert war. Der Tonfall der Richterin veranlasste mich sicherheitshalber den Saal zu verlassen. Meiner armen Frau hatte ich vorab empfohlen sich wegen der Bilder auf mir abzuladen. Sie tat dies nach eigenem Bekunden mit der Bemerkung es wäre ihr eigentlich lieber die Bilder würden herausgenommen, damit sie endlich Ruhe bekommt von diesem Gericht. Dieses Eingeständnis verschärfte die Richterin, während meiner Abwesenheit, im Protokoll zu "Sylvia Seidl gibt zu den noch immer veröffentlichten Lichtbildern bzw. dem Film an: "Ich habe meinen Mann ersucht, die Lichtbilder und den Film zu beseitigen, weil ich keine Zugangsmöglichkeit zur Website habe. Trotz dieses Ersuchens hat mein Mann, DKfm. Seidl, die Lichtbilder bzw. Filme nicht beseitigt." Diese Aussage ist, selbst wenn sie wörtlich stimmte, angesichts der Bedrohung ohne Wert. Meine Frau hat mir obendrein mit Antrag bei der Richterin vom 16.12.2022 und Eintrag im Vertretungsverzeichnis vom 13.1.2023 die Befugnisse aus 269 (1) Z 7 vollständig übertragen. Ich habe ihr die Ärgernisse abgenommen und die Bilderrechte in eigener Hand. Die protokollierte Aussage war bösartig aber strategisch klug angelegt veranlasste sie doch das Obergericht mit Beschluss vom 17.11.2022 zur Feststellung wir Eheleute wären in der Bilderfrage zerworfen, meine Frau könne sich bei mir nicht durchsetzen und brauche dazu einen gerichtlichen Erwachsenenvertreter. Die Frage der Veröffentlichungsrechte wird auf diese Weise umgangen. Der Kuriositäten nicht genug, der Vertreter droht im Antrittsbericht vom 11.4.2023 mit Strafanzeige bzw. Unterlassungsklage. Diese richtet sich gegen einen Verursacher DKfm. Johann Seidl, der sich zwischenzeitlich jedoch als Inhaber der Veröffentlichungsrechte ausweisen kann. Der Vertreter bleibt weiter untätig wird aber von der Richterin gerade zum Einschreiten angeleitet. Die als circulus vitiosus wahrgenommene Sachlage stellen wir gerade dem Landesgericht vor und bitten im Rekurs um die Aufhebung der gerichtlichen Erwachsenenvertretung im Bilderstreit.
Der Anwalt Mag. Levovnik ist uns unbekannt, er empfiehlt sich im Internet für Mahnung und Beitreibung, also im Betätigungsfeld der Richterin. Am 18.8.2022 bitte ich ihn via Mail: "Ich bitte Sie dieses Mandat, das uns bis zum Höchstgericht führen könnte abzulehnen oder mit dem Rechtsbeistand von Felix, Herrn RA Dr. Toriser wenigstens darüber zu sprechen."
Ich bat mit einem persönlichen Schreiben vom 30.9.2022 die Leiterin der Abteilung 1 des Landesgerichts, Frau Hofrätin Dr. Maria Steflitsch um ein Gespräch mit meiner verzweifelten Frau: „Meine Gattin ist durch ihre sozialen Obliegenheiten schon überlastet, gerät zeitweise außer sich und zerreißt ungelesene Gerichtsbescheide vor der versammelten Verwandtschaft. Mit ihr müsste jemand über ihre Situation sprechen, der diese juristisch und humanitär einschätzen kann. Die jüngsten Protokolle mögen zeigen, dass in direkter Linie jedes Vertrauen fehlt“. Wir wiederholten unsere Bitte mit einem formellen Antrag auf Gehör vom 15.9.2023 und werden abgewiesen. "Sollte in einem Rechtsmittelverfahren im Einzelfall eine Verhandlung oder Anhörung der Parteien vorgesehen oder notwendig sein, würden Sie eine entsprechende Ladung erhalten." Bei der fünfjährigen Vorgeschichte unserer Verfahren hätten wir etwas mehr Verständnis erwartet.
Am 5.12.2022 beantrage ich bei Frau Richterin Mag. Theresia Fill die Wiederaufnahme des Genehmigungsantrags vom 30.6.2022 zum Recht auf Bildveröffentlichungen unseres Sohnes Felix. Ich berufe mich auf die im Beschluss des Obergerichts vom 17.11.2022 geäußerte Rechtsmeinung Veröffentlichungen befänden sich im Entscheidungsbereich meiner Frau. Diese gestatte die Veröffentlichung ausdrücklich und der gekürte gerichtliche Erwachsenenvertreter sei somit obsolet. Wir dachten das sei der Befreiungsschlag für meine Frau. Nicht bei diesem Gericht. Die seit dem 3.3.2020 mit Gerichtskuratoren geplagte wird zu einer erneuten Stellungnahme aufgefordert und zwar noch vor Weihnachten. Uns reicht es und wir beschließen die radikale Lösung. Sie gibt die geforderte Erklärung gleich in Form eines Antrags auf Übertragung der Personenrechte ab. Das geschah mit Antrag vom 27.12.2022 an Frau Richterin Mag. Theresia Fill. Meine Gattin beantragt den Umfang Ihrer Vertretung weiter einzuschränken und mir auch die Verantwortung für Bildveröffentlichung schnellstens zu übertragen. "Ich bin mit der Pflege ausgelastet und will den Aktivitäten meines Mannes nicht im Wege stehen." Sie verweist auf die routinemäßig ohnehin anstehende Erneuerung der Erwachsenenvertretung. Der Wechsel der Zuständigkeit in Angelegenheiten des § 269 (1) Z7 wird am 13.1.2023 im Vertretungsverzeichnis eingetragen mit dem Ablauf 13.01.2026. Die Registrierung wird vom Notar noch am 10.3.2023 als gültig bestätigt. In Kenntnis der eindeutigen Erklärung meiner Frau vom 27.12.2022 wies die Richterin mit Beschluss vom 5.1.2023 den Genehmigungsantrag auf Bildveröffentlichung zum dritten Mal zurück. Deutlicher als mit der Übertragung der Rechte konnte meine Frau ihre Zustimmung nicht ausdrücken. Dass sie dies zum Schaden ihres Kindes tat wird ihr niemand vorwerfen. Nach der ausschließlich von der Frau Richterin Mag. Theresia Fill bestrittenen Rechtslage war dem Antrag zu entsprechen und der Auftrag des gesetzlichen Erwachsenenvertreters zumindest in der in der Bildersache aufzulösen.
Mit Belastungsanzeige vom 27.02.2023 wird Felix verpflichtet die Kosten des neurologischen Gutachtens Dr. Sacher zu tragen. Felix zahlt somit für fehlgeleitete Ermittlungen, die in auch noch mit Hausbesuch und Untersuchungen in Anspruch nahmen.
Am 23.03.2023 wendet sich Sylvia Seidl an die Justizombudsstelle Graz mit folgender Beschwerde: "Ich bitte die Justizombudsstelle um Überprüfung meiner Ablöse als gesetzliche Erwachsenenvertreterin in den Punkten § 269 (1) Z 7 des Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnisses wegen Verletzung des Rechtes am Bild meines entscheidungsunfähigen Sohnes Felix Seidl durch einen gerichtlichen Erwachsenenvertreter und dessen Auftrag, die Schädigung des Betroffenen durch einen 4-seitigen Bericht im Magazin News, einen zweiseitigen Bericht in der Kleinen Zeitung, einen Amateurfilm und sein Konterfei auf den Webseiten des in Gründung befindlichen Vereins "Exklusivkreis transitive Erwachsenenvertretung" www.exklusivkreis.at und www.exklusivkreis.org zu ermitteln." Die 20-seitige Eingabe könnte Steine rühren, nicht jedoch die Ombudsstelle, welche am 28.3.2023 bescheidet: „Der Justizombudsstelle kommt nach dem Gesetz (§ 47a GOG) keine Zuständigkeit zu, Entscheidungen der Gerichte inhaltlich zu prüfen oder zu kommentieren.“ Man leitet ihre Eingabe an die zuständige Abteilung des Bezirksgerichts Klagenfurt weiter, das ist die Anschrift von Frau Richterin Mag. Theresia Fill. Der auf unserer Homepage abgebildete Hilferuf meiner Frau ist lesenswert.
Man lässt Sylvia nicht in Ruhe. Am 27.3.2023 ist meine Frau in die Kanzlei des neuen Vertreters Mag. Levovnik vorgeladen mit mir gab es bis dahin keinen Kontakt. Sie erklärte sich dem Anwalt gegenüber als unzuständig und konnte mir nur berichten er sei äußerst gelassen und werde halt machen was die Frau Richterin Mag. Theresia Fill vorgibt. Mein persönlicher Kontakt beschränkte sich auf eine Sitzung vom 21.6.2023 zu der ich Felix mitgenommen habe. Wir erfahren, dass er uns nicht braucht denn er sei jetzt Felix in Persona.
Veranlasst durch den Kommentar meiner Frau sende ich dem Vertreter am 4.4.2023 einen umfänglichen Übergabebericht per Mail, verlinkt mit den wichtigsten Dokumenten. Ich fordere ihn darin auf zurückzutreten und erinnere an seine Anwaltspflicht, insbesondere an die überfällige Ablösung seiner Auftraggeberin, den Schutz seines Klienten gegen überbordende Verfahrenskosten und die Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen. Ich übergebe auch eine Liste der zum Ultimo, dem 31.12.2022 offenen Anträge welche die Frau Richterin Mag. Theresia Fill lagert.
Am 11.04.2023 liefert der Vertreter seinen Antrittsbericht, der den Übergabebericht vollinhaltlich übergeht. Der Antrittsstatus hat 4 Zeilen und widerspricht dem gültigen richterlichen Status vom 30.12.2020 und 28.6.2023 (!) worauf wir die Frau Richterin Mag. Theresia Fill in einem Berichtigungsersuchen vom 27.4.2023 hinweisen. In der Bilderfrage äußert Levovnik, er werde "die Entfernung dieser Abbildungen betreiben und hierzu den Kindesvater zur sofortigen Entfernung - allenfalls in weiterer Folge auch unter einer notwendigen Klagsandrohung – auffordern“. Ich hatte vorab aus Kostengründen gebeten, nicht eine Unterlassungsklage, sondern Strafanzeige einzubringen. Es geschieht wie in allen übrigen Angelegenheiten des Vertreters nichts. Kuriosum: Der „Kindesvater“ war zum Zeitpunkt dieser Rüge im Vertretungsverzeichnis ausgewiesener Inhaber der Personenrechte aus § 269 (1) Z 7 ABGB und Felix (29) ist kein Kind.
Im Antrag der Richterin Mag. Theresia Fill wurde mit Wirkung vom 18.04.2023 das Vertretungsverzeichnis berichtigt, mit der Begründung Herr RA Mag. Levovnik sei zum gerichtlichen Erwachsenenvertreter im vollen Umfang des § 269 (1) Z3 und des § 269 (1) Z7 ABGB bestellt und unsere elterliche Zuständigkeit erloschen. Da mir meine Frau die Bildrechte mit Wirkung vom 13.1.2023 übertragen hatte, erfolgten die Streichungen nun ausschließlich bei mir.
Ich bin zu einer Sitzung am 21.06.2023 geladen und bringe Felix mit, überraschend anwesend ist Mag. Levovnik. Gegenstand ist die Einziehung von Original-Besitzurkunden der Ungarn-Immobilien von Felix. Wir haben die Sitzung nach 40 Minuten verlassen, die dann für weitere 50 Minuten mit Mag. Levovnik unprotokolliert fortgesetzt wurde. Die Strafverfolgung von uns Eltern wegen unzulässiger Bildveröffentlichung findet im Protokoll keine Erwähnung. In der kurzen Begegnung am Flur bat mich der Anwalt zu verstehen, dass er keinen Ablehnungsantrag gegen seine Auftraggeberin richten kann und es sei ihm natürlich unmöglich die ungarischen Immobilien unseres Sohnes zu verwalten. Die Frau Richterin Mag. Theresia Fill bestätigt diese destruktive Logik am 28.6.2023: Weil in Österreich nichts genehmigt sei, gäbe es auch nichts zu verwalten. Wozu wird dann für drei Jahre ein Verwalter bestellt?
Ich berichte dem Herrn Vorsteher am 8.9.2023 über den Verlauf des gegen meine Frau verhängten und mit einem zweijährigen schikanösen Ermittlungsverfahren verbundenen Verbots von Bildveröffentlichungen in Presse und Internet. Trotz unserer Ablöse durch einen Rechtsanwalt verlief die Sache nach nunmehr 22 Monaten im Sand und Felix bleibt auf den Kosten sinnloser Erhebungen und dem zu erwartenden Anwaltshonorar sitzen. Hinzu kommt, dass der Vermeidung unangenehmer Presse die seit Oktober 2019 schwebenden Hauptsachen untergeordnet wurden und weiter unerledigt bleiben.
Mit Eingabe vom 23.11.2023 beantrage ich wegen einjähriger Untätigkeit des Mag. Levovnik die Rückübertragung der Vertretungsrechte nach § 269 (1) Ziffer 3 und 7 ABGB und meine Rückbestellung zum gesetzlichen Erwachsenenvertreter. Weiterhin bitte ich um die Stundung aller offenen Verfahrenskosten bis zum Vorliegen einer Entscheidung über die Rechte von Felix Massimo Seidl. Mag. Levovnik habe es vermieden ein Bilderverbot auszusprechen und zu verfolgen. Sein Auftrag ist somit hinfällig. Mit einer positiven Entscheidung würde die Frau Richterin Mag. Theresia Fill lediglich der eingetretenen Realität entsprechen.
Am 29.11.2023 ergeht der ablehnende Beschluss des Erstgerichts und mündet wieder in den bekannten Circulus vitiosus ein. „DKfm. Seidl begründete seinen Antrag im Zusammenhang mit § 269 (1) Z 7 ABGB im Wesentlichen damit, dass Mag. Levovnik es vermieden habe, einem Bilderverbot nachzukommen, sodass sein Auftrag hinfällig sei. Es ist DKfm. Seidl selbst, der es bisher unterlassen hat, die Veröffentlichung von Lichtbildern und Filmen, auf denen Massimo Seidl wiedergegeben ist, von der von ihm - DKfm. Seidl - betriebenen Website zu beseitigen. Es besteht daher nach wie vor Vertretungsbedarf im Umfang der Geltendmachung der Persönlichkeitsrechte des Betroffenen auch gegenüber seinem Vater. Schon im Hinblick auf diese drohende materielle Interessenkollision liegen die Voraussetzungen für eine Beendigung der gerichtlichen Erwachsenenvertretung für den Betroffenen im Umfang des § 269 (1) Z 7 ABGB durch Mag. Levovnik nicht vor.“
Ich widerspreche dem vorzitierten Beschluss der Frau Richterin Mag. Theresia Fill mit Rekurs zum Kärntner Landesgericht am 15.12.2023. „Zu der akribischen Suche der weiter unbehelligten Richterin nach Stolpersteinen um die Verfahrensdauer zu rechtfertigen tritt die Ablenkung auf Nebenschauplätze wie das Verbot der Illustration unangenehmer Presse und Öffentlichkeit mit einer Erhebung von beinahe zwei Jahren gegen meine Frau. Um die Einwilligung von Felix außer Frage zu stellen wurde ein neurologisches Gutachten in Auftrag gegeben das man ihm zur Unterstützung des Bedarfs nach einer Ferienwohnung versagte. Auch in diesem Gegenstand haben wir die gefühlte Befangenheit der Frau Richterin angezeigt und auf die Fülle unerledigter Anträge verwiesen, die den neuen Schauplatz Bilderverbot nicht gerade rechtfertigen. Meiner Frau wurden Strafanzeige und Unterlassungsklage angedroht und mit der unhaltbaren Behauptung eines Ehezwists Herr Mag. Levovnik mit deren Exekution beauftragt, die aus gutem Grund im Sand verlief. Wir empfinden Befangenheit darin diese Sache die mit dem Rechtsirrtum begann, öffentliche Bilder entscheidungsunfähiger Menschen seien objektiv verboten und nicht genehmigungsfähig, in dem hier angefochtenen Beschluss erneut anzufachen zumal mir meine Gattin mit Antrag bei der Richterein vom 27.12.2022 und registriert am 13.1.2023 die Rechte aus § 269 Abs1 Z3 sogar übertragen hat“. „Ich war laut Vertretungsverzeichnis als Vater und Berechtigter nach Ziffer 7 in der Lage und Willens Bilder von Felix in seriösen Medien zu verantworten. Mit der Löschung meiner Befugnis per 20.4.2023 hat man Felix auch noch das Gesicht genommen.“
Die schlichten Anliegen von Felix wurden zu einer Komplexität hochstilisiert, die ohne journalistische Übersetzung keiner mehr versteht.

Ich habe eine Strafanzeige gegen den Vorgänger von Mag. Levovnik, einen über zweieinhalb Jahre untätigen Rechtsanwalt Mag. Trötzmüller eingebracht und kenne nun auch die Ausrichtung der Klagenfurter Staatsanwaltschaft. Hätte die Richterin Mag. Theresia Fill meiner Frau eine Ohrfeige verabreicht wären die Folgen klar. Der Schmerz wäre aber schnell vergessen. Vierjähriger Psychoterror ohne jedes greifbare Resultat für ihren Sohn und ihr tägliches Zittern, wenn der Postbote klingelt erhärten keinen Anfangsverdacht.

Alle mit Pflegschafts- und Erwachsenenschutzsachen beauftragten Behörden werden sich zunehmend mit Einkommens- und Vermögensfragen der ihrem Schutz anvertrauten Mündel zu beschäftigen haben und sollten dafür gerüstet sein insbeonderse aber Mag. Theresia Fill als Richterin.

Jeder Österreicher kann seine Entscheidungskraft verlieren und gerät mit seinen Gütern unter Kuratel. Auch beeinträchtigte Menschen können erben und der Ruf nach bezahlter Arbeit findet neuerdings Gehör. Inklusion sollte kein Lippenbekenntnis sein, es steht auch den Schwächsten zu am Wirtschaften teilzunehmen, wenn sie über die Mittel und eine kompetente Vertretung verfügen. Erwachsenenvertreter sind Treuhänder nach Zivilrecht, zu Sorgfalt im Wirtschaften verpflichtet, müssen Rechnung legen und haften. Als Eltern tragen sie auch die Unterhaltspflicht. Die Pflegschaftsbehörde schaut ihnen zusätzlich über die Schulter, also Juristen kontrollieren ihre Wirtschaftsführung. Verwerfungen wie im Falle Felix sind allein dadurch programmiert. Nach den Enttäuschungen in eigener Sache habe ich mich in des Erwachsenenschutzrecht eingelesen, insbesondere in seine Begutachtung vor vier Jahren. Da war viel Herzblut, Empathie und die Absicht zu einer vollständigen Transition des Pflegschaftsrechts und seiner Anwendungspraxis. Die Vorsätze haben sich leider abgenutzt. Der Schutz der Hilfsbedürftigen durch strenge Missbrauchsnormen verkehrt sich durch deren bürokratischen Einsatz nach Punkt und Komma zu einer Zwangsdoktrin gegen familiäre Erwachsenenvertreter. Erwachsenenvertreter wir sind Eure Knechte. Viele Pflichten, keine Wertschätzung und keine Rechte.

Man lernt aus Erfahrungen. Ich wurde zu einem leidlichen Kenner des Pflegschaftsrechts und seiner Anwendung. Nach fünf Jahren in den Mühlen der Justiz habe ich sie alle kennen gelernt: Sieben RichterInnen, die Medienstelle und den Herrn Vorsteher des Bezirksgerichts, drei Abteilungen, den Personalsenat und den Herrn Präsidenten des Landesgerichts, zwei Richterinnen der Justizombudsstelle, den Herrn Revisor und den Herrn Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts, den Anwalt der Finanzprokuratur, einen gerichtlichen Kollisionskurator, einen Oberstaatsanwalt und die Abteilung Außerstreitsachen des Justizministeriums, die Richtervereinigung, Präsident und Vizepräsident der Kärntner Anwaltskammer, das Münchner Institut für internationales Betreuungsrecht, die Kärntner Behindertenanwaltschaft, das Vertretungsnetz Sachwalterschaft, die Behindertensprecherin der Grünen im Parlamentsclub, die Familiengerichtshilfe, den Unabhängigen Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, die Geichstellungsanwaltschaft im Bundeskanzleramt, die Staatsanwaltschaft Klagenfurt, die Volksanwaltschaft und das hilfreiche amtliche Ungarn.

Über unseren gewaltigen Akten frage ich mich, was den Klienten passiert denen kein Ritter Charles zur Seite steht. Ich will mit meiner Wirtschaftskompetenz und der residualen Kraft meiner Jahre eine kleine Gewerkschaft für familiäre Erwachsenenvertreter ins Leben rufen: #Exklusivkreis #Behördenwillkür bekämpfen #Erwachsenenvertretung stärken #Mündelvermögen sichern. Die ohnehin mit der Obsorge für Gottes Lohn ausgelasteten familiären Erwachsenenvertreter sind die ärmsten Rechtssubjekte in Österreich und ihre Missachtung trifft bedauerlicherweise auch die Schutzbefohlenen. In Pflegschaftssachen agiert das Gericht als Behörde. Die direkte Zuständigkeit von Richtern ist ein Unding. Die Gegenstände bedürfen zeitlicher Zuwendung, einer empathischen Anhörung und Manuduktion und die Entscheidungen sollten einer behördenüblichen Kontrolle unterliegen die endlich beim Richter landet. Der Richter sollte also Instanz sein in einem behördlichen Verfahren. Die existenziellen Bedürfnisse entscheidungsunfähiger Menschen gehören zur Agenda der in Unterhaltsfragen kompetenten Familiengerichte. Es ist diskriminierend, ausgerechnet die Agenden der Demütigen dort herauszunehmen und als Auslastungspolster von Zivilabteilungen über das ganze Gericht zu verstreuen, nach Alphabet und der Devise "Der Jurist kann Alles". Die Pflegschaftsgerichte sind oberste Instanz der Sozialpyramide und sollten sich als Dienstleister am Wohl ihrer Schutzbefohlenen verstehen. Ihre Amtsträger bedürfen einer interdisziplinären Bildung, es bedarf Zugangsvoraussetzungen und Qualitätssicherung für dieses anspruchsvolle Richteramt. Wo begrenzte Ressourcen diese Spezialisierung verhindern müssen die Richter gehalten sein, Sachverständige zu hören und das nicht auf Kosten der am Manko unschuldigen Antragsteller. Die Behörden des Innenministeriums, des Sozialministeriums und der Landesregierungen kontrollieren sich durch niederschwellig zugängliche Behindertenanwälte und Behindertensprecher, die bei Beschwerden ausdem Erwachsenenschutzrecht regelmäßig in den Tröstermodus schalten. In der Justizverwaltung gibt es keine Anlaufstelle für beeinträchtigte Menschen die sehr nötig wäre, um gleichwertige Entscheidungen der weit verzweigten Gerichte zu koordinieren und ein Bild der Szene zu liefern. Diese Instanz könnte den Justizombudsstellen angegliedert werden, die damit auch den Ansprüchen ihrer Eigenwerbung endlich genügen würden. Ersatzweise sollten die zitierten Behindertenfunktionäre, die teils zu eigenen Behörden gewachsen sind, in Pflegschaftsverfahren begleitend tätig werden, denn sie haben Praxisbezug. Die Richter sollten Richtlinien empfangen beispielsweise des Inhalts, dass Sparbücher und Schuldtitel sich nicht mehr zur Vorsorge dienen beziehungsweise nicht mehr mündelsicher sind. Das Gericht kann einen familiären Erwachsenenvertreter durch einen gerichtlichen Erwachsenenvertreter ersetzen, der anfallende Aufgabe besser bewältigt. Die ersatzweise Einschaltung von Rechtsanwälten ist die teuerste Lösung. Die sogenannten Vertretungskaiser halten den erwähnten Eignungskiterien auch nicht stand zumal sie Ihre Aufgaben kanzeleiintern beliebig delegieren. Den Betroffenen begegnet ein zweiter Jurist. Es kann nur zur deren Desozialisierung führen, wenn intakte familiäre Beziehungen (Nähe. Zugehörigkeit, Gemeinschaft) durch Funktionäre nach den Mechanismen von Recht (gesetzliche Ansprüche, Zuständigkeiten) ersetzt werden. Berufen wäre das multiprofessionell Vertretungsnetz-Erwachsenenvertetung, welches am Rande seiner Kapazität und finanziellen Ausstattung gehalten wird. Ein leitender Richter des Landesgerichts hat mir gegenüber einmal geäußert: "Wenn da nicht bald etwas in der Kleinen Zeitung steht, wird sich bei uns nichts ändern". Es war geboten, an die vierte Macht der Demokratie zu appellieren. Die Medien schulden den Hilflosen des Landes Grips, Zeitungspapier und Bildschirme und haben im Falle von Felix ihre Verpfliichtung wahrgenommen. Die unangenehme Berichterstattung, welche durch die Hand der gerichtlichen Medienstellen geht, kann die Richterin inhaltlich nichts entgegnen und verbietet daher bei Strafe die Verwendung der Bilder von Felix. Ohne Bilder keine weitere Berichterstattung. Unsere Verweigerung ist das Hauptmotiv für den Entzug unserer elterlichen Vertretungsbefugnis.

In Sachen Felix werden vier Akte geführt. Der zugängliche umfasst 480 Vorgänge (ON) und 3.000 Seiten. Das Ganze wegen einem Ferienhäusel "Pince" am Plattensee im Kaufwert von 25.000 € und drei Ertragsimmobilien in Budapest, die sich der Vater vor 10 Jahren erlaubt hat seinem Sohn zu schenken, nicht ohne vorab Gericht und Finanzamt zu verständigen und ein notarielles Konzept zur ausschließlich positiven Schenkung, einer Geldschenkung entsprechend, einzuhalten. Die Gerichte präferieren heute noch Sparbuch und Staatsanleihen und drängen die Antragsteller in Nominalwerte um sich Bearbeitung und Risiken der einzig zulässigen Alternative, nämlich einer Immobilienanlage zu ersparen.

Motiv der Schenkungen ist das elterliche Bemühen um die Zukunftsvorsorge des beeinträchtigten Sohnes für die Zeit nach ihnen mit dem üblichen Mittel der Immoilienschenkung aus warmer Hand unter Einbehalt der Früchte solange der Beschenkte im gemeinsamen Haushalt lebt. Die Schenkungen von zunächst einer Ferienimmobilie am Plattensee und später drei Penthäusern in Budapest erfolgten im Vorgriff auf ein väterliches Erbe das in weiteren Ungarn-Immobilien bestünde. Durch die Vereinbarung von Niesbrauch und Risikofreistellung im Schenkungsvertrag und der Erfüllung weiterer Kriterien handelt es sich um eine ausschließlich positive Schenkung, diese ist genehmigungsfrei wie ein Geldgeschenk. Die Wertsteigerung der Ungarnimmobilien seit 2012 beträgt 150 % und ist interessanter als ihr Mietertrag. Durch den auferlegten Nießbrauch trägt Felix mit Nettoerträgen von bisher 10.000 € jährlich zur Lebenshaltung der Familie bei. Unsere Familie wirtschaftet aus einer Kasse, er braucht kein Geld, solange er im familiären Umfeld leben kann, der Nießbrauch endet in diesem Fall automatisch. Immobiliengewinne sind in Ungarn nach einer 5-jährigen Behaltefrist steuerfrei darüber hinaus darf Felix keine Erträge erzielen, er würde in Ungarn steuerpflichtig mit unangenehmen bürokratischen Folgen. In der Ausgangslage besitzt Felix ausschließlich Immobilienvermögen. Auf dieses kann ohne gerichtliches Einverständnis nicht zugegriffen werden. Niemand kann Felix also schädigen, und es gibt außer der periodischen Wertkontrolle keine Beanspruchung des Gerichts. Die Richterin hat bei der ersten "Anhörung" ihr gesamtes Vorgehen präjudiziert und verweigert seither deren inhaltsgemäße Protokollierung. Dieser Übung folgt sie noch am 6. August 2021 mit dem Einwurf: "Den Nießbrauch können Sie sich gleich abschminken." Meine Schenkungen sind alltägliche Vorgriffs-Schenkungen, die üblicherweise mit einem Rückbehalt der Früchte verbunden werden. Meine 4-köpfige junge Familie braucht das Mieteinkommen weiterhin zum Lebensunterhalt. Das individuelle Vorsorgemodell der Familie für Felix wird erodiert, sobald ihm ein Element entzogen wird. Aus dem auferlegten Sparbuch, das die Zwischenliquidität aus dem Tausch der Ferienimmobilie enthält, gestattet das Gericht Abhebungen zu Konsumzwecken und zum Kauf eines Automobils. Diese wurden nicht vorgenommen, aber das Sparbuch verlor, gemessen am Immobilienpreisindex, bereits 20% an Kaufkraft.

Natürlich müsste dem Erwachsenenvertreter zugestanden werden, seine Schenkung zu verwalten und Wertzuwächse auch zu realisieren. Eine Erneuerung der etwas abgewohnten Penthäuser stand an und wurde im ersten Lebenssituationsbericht am 20.9.2019 unter Vorlage einer konkreten Kaufofferte auch beantragt, übrigens unter Hinweis auf den bevorstehenden Kulminationspunkt des ungarischen Immobilienmarkts. Nach über dreijähriger Lagerung des Anliegens ist nach Corona und Inflation die Verunsicherung des Käufer- und Mietmarktes eingetreten. Mieterträge werden schnell negativ, wenn Renovierungen anstehen. Immobiliendispositionen haben ein enges Zeitfenster zumal unter der Dynamik des Internets, was denkt sich diese Richterin.

Übergeordnete Rechtsnormen wie Menschenrecht, Persönlichkeitsrechte, insbesondere die Gleichstellung behinderter Menschen im Erwerbsleben, Schutz und Autonomie der Familie werden in einem bürokratisch gefesselten Betrieb gerne vergessen, münden aber in unserer Forderung, dem Wohl und Bedarf unseres Sohnes zu entsprechen, der auch noch Kostenträger für seine Vertretung und die Gerichtsverfahren ist. Die Richterin schuldet ihm ein zeit- und lebensnahes Ergebnis und nicht die eiskalte Verarbeitung von Kommentaren und RIS-Bausteinen zur Begründung von Maximalforderungen an Papier und die Verärgerung seiner familiären Treuhänder durch Mefiance und eine Attitüde "Monk". Die Freude der Eltern an der Hingabe für ihr schwaches Kind ist ein sehr verletzliches Gut. Die Tätigkeit des Gerichts im Aufsichtsweg oder nach Antrag im Außerstreitverfahren, ist erkennbar an der Grenze einer Verwaltungstätigkeit und hat mit Rechtsprechung wenig zu tun. Vermögensverwaltungen bis 150.000 Euro werden auch von Rechtspflegern kontrolliert. Der Rechtszug bei Verwaltungsbehörden: Einreichung - Bescheid - Einspruch - Verwaltungsgericht - Obergerichte. Felix landet mit seinen Anträgen zur Immobilienverwaltung direkt bei einer Richterin und ist dort ausgeliefert weil das Zeitdiktat von Immobiliengeschäften regelmäßig kein Rekursverfahren zulässt. Das Familiengericht ist weiblich, Gendern entfällt. Die Richterin darf sich irren, daher müsste ihre Bestellung interdisziplinären Ansprüchen genügen welche die Richtervereinigung auch definiert. Dem gegenüber gibt es psychologische Basisschulung, die hinreicht um die Entscheidungen ohne Suizidgefährdung abzuliefern. Einer Familienrichterin sind die Qualitäten eines übergeordneten Sozialberufs abzufordern. Wir waren unter den ersten Antragsstellern bei einer Richterin die bislang und weiterhin für Beitreibungen zuständig war und ist. Man kennt sich in Klagenfurt. Die Frau Richterin hält im Privaten Abstand zu einer bürgerlichen Lebensführung und ist jedenfalls ohne Talent, Bildung und Erfahrung in Fragen der Vermögensverwaltung und den Erfordernissen der Behindertenarbeit. Wegen dieses Defizits beantragten wir einen Wirtschaftstreuhänder und einen Neuropsychologen als Gutachter einzuschalten, was uns jeweils ohne Begründung verweigert wurde. Wenn Richterinnen keine Ahnung haben sollten sie das Defizit durch die Anhörung von Sachverständigen ausgleichen, sonst berühren sie den Inhalt des richterlichen Eids. Nach der Kriegserklärung dieser Richterin an Felix schon bei der ersten "Anhörung" am 20.9.2019, die bis heute nicht protokolliert wurde gab es neun Anliegen, darunter die Klärung der Frage ob das Gericht zu dem abrupten Entzug seiner über 9 Jahre gewohnten Freizeitimmobilie und damit verbundenen Therapien berechtigt war, aber keinerlei positive Entscheidung oder auch nur Fortschritte. Ihre Mißgunst bewies die Richterin kürzlich mit ihrer Beschwerde beim Revisor des Oberlandesgerichts gegen die vom Bezirksgericht ausgesprochene Genehmigung von Verfahrenshilfe. Der Betroffene verfüge über 71.000 € und soll den von ihrn veranlassten Ablehnungsantrag selbst finanzieren. Die eigentliche Zweckbindung und Sperre dieses mehrfach angegriffenen Sparbuchs wird nachfolgend wiedergegeben. Wir haben vergeblich mit einer Selbstreinigung der Behörde gerechnet und die Justizombudsstelle angerufen, sodann wenden wir uns an die Politik in Gestalt der Grünen Behindertensprecherin und ernten ehrliches Bedauern und die Nachricht, eine Initiative zur Richterausbildung sei auf dem Weg. Nach vier Jahren sind wir Erwachsenenvertreter Vater und Mutter am Ende der Kraft und hoffen allenfalls auf das dritte Element der Demokratie, denn Österreich kann nicht dulden, was hier geschieht.

Das Ferienhäusel von Felix, in dem wir seit 2009 seine Gäste waren, sollte 2017 örtlich und nahtlos in ein weniger arbeitsaufwändiges Apartment getauscht getauscht werden. Nun möchte man meinen, dem Epileptiker Felix stünde schon mit Rücksicht auf seine Gesundheit und zur Fortsetzung seiner Therapien die über 9 Jahre gewohnte Bleibe zwischen Plattensee und Bad Héviz selbstverständlich zu. Sicherheitshalber war aber beantragt, ein Gerichtssachverständiger Neurologe solle den Gesundheitswert des warmen, seichten Sees und der preiswerten Therapien im Heilbad, also Bedarf von und Nutzen für Felix bestätigen. Es steht im Lehrbuch der Neurologen ganz oben, dass man die Lebensverhältnisse eines Epileptikers nicht abrupt ändern darf. Ja und bezüglich dreier Penthäuser im Volksgarten von Budapest, die mit Niesbrauchvorbehalt und Risikoübernahme geschenkt wurden: Wer wäre nicht glücklich in 2012, unter welchen Bedingungen auch immer, eingekauft zu haben und eine Wertsteigerung von 150 % mitzunehmen, der ausschließliche Vorteil steht wohl außer Frage. Das in sich geschlossene Vorsorgekonzept der Familie Seidl und seine ökonomische Begründung findet sich detailliert in Kapitel 1 der Anlagen.

Was dem Bedarf und Wohl von Felix entspricht, definiert allerdings das Gericht, im Speziellen seine im September 2019 angetretene sechste Richterin Frau Mag.a Theresia Fill. Insbesondere um den Ersatz des Feriendomizils streiten wir seit der ersten Antragstellung am 27.6.2017 mit inzwischen sieben Richterinnen. Das Gericht stellt hier, wider besseres Wissen, bürokratische Formalien über den Wohlstand und gesundheitlichen Bedarf unseres Sohnes. Zitat aus dem Beschluss 58 P 45/19s-92 der Frau Richterin 6: „Davon, dass der Erwerb einer Liegenschaft bzw. eines Liegenschaftsanteils in Heviz, bzw. Ungarn Felix Massimo Seidl zum offenbaren Vorteil gereicht, geht die zuständige Richterin aus.“ Das Gericht war ab August 2017 kollektiv der Meinung eine Ferienwohnung in Ungarn könne nicht genehmigt werden, weil burgenländische Bauern ihre Pachtverträge (kriminelle Taschenverträge) dort eingebüßt haben. Schreiben vom 7.3.2018: „Sie werden darauf hingewiesen, dass der Erwerb einer Liegenschaft in Ungarn aus derzeitiger Sicht nicht genehmigt werden kann, weil es sich dabei nicht um eine mündelsichere Form der Vermögensveranlagung handelt“. Ein Schreiben des Justizministeriums vom 28.5.2018 brachte die Klärung dieser Frage. In diesem groben Rechtsirrtum und dem daraus resultierenden abrupten Entzug der Ferienimmobilie für ein ganzes Jahr erkennt die Justizombudsstelle bislang kein Amtsverschulden der Richterin 3 samt Nachfolgern, das ist also allgemeine Praxis. Näheres enthält Kapitel 2 der Anlage.

Ab Oktober 2019 argumentierte die Richterin 6 mit dem ABGB, dort seien nur inländische Immobilien zugelassen. Wir haben vorgetragen, eine Ferienwohnung sei kein Wirtschaftsbetrieb sondern ein Therapiemittel des Betroffenen und Ungarn befinde sich in der EU. Nach dem für sie beschämenden Durchgriff des Landesgerichts vom 13.12.2019 mit dem Vorwurf veralterter Rechtsansichten in dieser Frage, erkennt die Frau Richterin 6 im Beschluss vom 10.4.2020 immer noch wackelig: „Selbst dann, wenn man davon ausgeht, dass mit dem Begriff „inländische Liegenschaften“ gemäß §219 AGBG solche gemeint sind, die sich in Mitgliedstaaten der EU befinden, soll der Kaufpreis auch für solche Liegenschaften in der Regel nicht den Verkehrswert überschreiten.“ Aus dem zweiten Halbsatz ergibt sich die neue Strategie, nun dem Betroffenen ausreichend „entscheidungsrelevante Dokumente“ abzuverlangen. Einforderungen und Verbesserungsaufträge sind danach inflationär und ihre Erstellung bedarf der vertraglichen Form. Die dafür notwendige Hilfestellung eines ohnehin verordneten Rechtskurators wird zweimal untersagt. Motiviert ist die Flut von Einforderungen mit dem Bemühen der Richterin, auch zu Lasten des Betroffenen, jedes noch so unwahrscheinliche Haftungsrisiko für sich auszuschalten. Der familiäre Erwachsenenvertreter ist hier erpressbar, ein kommerzieller Erwachsenenvertreter wird Immobilienanlagen unter diesen Bedingungen eher lassen. Die angesprochene Amtshaftung steht nur auf Papier, wir durften erfahren, dass die Anwälte der Finanzprokuratur, selbst um den Preis einer falschen Annahme, solche Ansprüche systematisch bekämpfen. Hinter uns liegen verteilt auf zwei Jahre Stolpergräben ohne Zahl. Details finden sich in Kapitel 3.

Dem guten Felix verbleibt nach fünf Jahren Bezirksgericht und drei Jahren unter der „Richterin gnadenlos“, ein Restvermögen das Ihm diese mit Beschluss vom 30.12.2020 bescheinigt: „Der Antrittsbericht des DKfm. Johann Seidl war zur Kenntnis zu nehmen. Der Betroffene verfügt nach dem heutigen Kenntnisstand über ein Sparguthaben von EUR 71.060,73 (ON 147). Außerdem bezieht er ein Taschengeld von monatlich EUR 10.00 von der Lebenshilfe, ein Pflegegeld von monatlich netto EUR 293,85 sowie die erhöhte Familienbeihilfe von EUR 155,90 (ON 124)“. Das Sparbuch stammt aus dem Verkauf des Ferienhäuschens mit Gewinn, ist gesperrt und zur Wiederanlage nicht freigegeben. Felix ist als bedürftig einzustufen, mit Beschluss vom 7.6.2021 gewährt das Gericht begrenzte Verfahrenshilfe, also vulgo Armenrecht. Es ging dem Vater nicht um die Kosten sondern die amtliche Statusbestätigung einer Enteignung, die keiner glaubt. Er kann sich einen Rechtsanwalt für Felix leisten und nimmt den diesbezüglichen Antrag am 23.7.2021 wieder zurück.

Felix hat seine von 2009 bis 2017 bewohnte zweite Heimat bislang ersatzlos verloren und besitzt einen Aktenberg und ein Sparbuch:

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Wegen Formalkritik an der Schenkung weiss niemand, wem die Penthäuser im Herz von Budapest gehören und wem der Ertrag zusteht:

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Die Ursache des Frevels liegt in einem schlichten Verwaltungsakt der Richterbestellung durch den Personalsenat des Landesgerichts und die Geschäftsverteilung nach Ausrastungskriterien und dem Motto „Der Jurist kann Alles“. Den Antragstellern begenen danach, je nach Gunst oder Ungunst der Zuteilung, Richter die völlig unterschiedlich entscheiden und entlang ihres Lernprozesses beschwerliche und langwierige Verfahren. Erste Frage jedes Anwalts ist daher: "wo sind Sie denn" in unserem Fall folgt darauf ein Seufzer. Sind wir ein entschuldbarer und reparierbarer Einzelfall? Dieser Frage gingen wir durch zwei Prüfungsanträge an die Justizombudsstelle nach und wurden beschieden, es gebe keinen Grund zum Eingreifen. quod erat demonstrandum.

Der Blogger Pascal H. schreibt dazu: „Wenn Sie glauben, ein Familienrichter oder der von Ihnen anvisierte gerichtliche Erwachsenenvertreter würden Ihrem Sohn helfen, dann sitzen Sie einer landläufigen Meinung auf. Diese Leute sind Juristen und auf Gebieten wie Gesundheits- und Daseinsvorsorge für beeinträchtige Menschen institutionell weder geschult noch geprüft und zugelassen. Familienrichter ist nicht gerade eine Karriereposition in der Justiz. Dem mangelnden Interesse versucht man Herr zu werden, indem man Richter aus dem Zivilsektor mit heranzieht, wie in Ihrem Fall, wo die zuständige Richterin bisher und weiterhin Beitreibungsverfahren leitet. Ihre Richterin wurde offenbar zur Familienrichterin durch die eilige Übertragung von Pflegschaftsverfahren und sie übernahm Ihre Agenda wie in einer Lotterie nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. „Learning by doing“ ist dort angesagt und sie sind ein zufälliges Opfer.“
Zitat aus den Google-Bewertungen: "Eklatanter Personalmangel am Familiengericht. Exzellent besetzte Fachabteilungen aber Vorsicht, „Erwachsenenschutzsachen“ werden an diverse Zivilabteilungen ausgelagert. Wenn ihr Nachname mit "S" beginnt können Sie mit der Zivilprozessordnung ins Bett gehen".

In einem launigen Gespräch mit dem Gerichtsvorsteher haben wir seine Stellung mit der EU-Präsidentschaft verglichen, er hat lebenslang bestalltes und autonom handelndes Personal, knappe Ressourcen und soll regieren. Die Ressortverteilung geht über seinen Kopf hinweg. Oft beschriebene Wirkung der Korona-Erlässe in den Pandemiejahren war: Die Scheidungen nahmen zu, die Insolvenzen und Beitreibungen dank Schuldenmoratorium rapide ab. Der Selbstverwaltung zufolge beschränkt sich eine fällige Rochade auf 15 Richterstellen. In Klagenfurt werden vergleichsweise häufig wechselnde Geschäftsverteilungspläne beschlossen. Zum Bedürfnis der Auslastung kommt nämlich hinzu, das Familiengericht ist weiblich und bewegt sich auch mit der Karenz. Die zugrunde liegenden Verwaltungsakte haben oberflächlich gesehen mit der Rechtsprechung nichts zu tun.
Leider vollzieht man die Rochade ausgerechnet an der Gruppe der Demütigen und deren Rechtsanwälte schweigen aus Opportunität. Dabei ist gerade dieser Gruppe eine dauerhafte Betreuung durch sozial orientierte Richter zugedacht. Mir platzt nach fünf Jahren Kampf um den Austausch einer Ferienwohnung am Plattensee der Kragen, wir haben als Erwachsenenvertreter von Felix sieben Richterinnen kennen gelernt und seine Angelegenheiten wanderten vom fachzuständigen Familiengericht ausgerechnet in eine Beitreibungsabteilung des Bezirksgerichts mit entsprechendem Ergebnis. Ich denke unsere Entrüstung ist angebracht.


Wir waren also im September 2019 einer der ersten Fälle der neu bestellten Richterin Mag.a Theresia Fill, sie empfing uns noch in einem Dienstzimmer mit der Aufschrift "Beitreibungen" und ist bisher und weiterhin zuständig für Exekutionssachen, Insolvenzsachen und Exekutionsprozesse. Aus der folgenden Dokumenten ergibt sich die Funktion dieser Richterin vor und nach der Personalrochade:


„Der Jurist kann Alles“ klingt so gefährlich wie „Der Mediziner kann Alles“. Am Familiengericht sollten Fachjuristen entscheiden. Das Berufsbild der Familienrichterin ist wohl das eines übergeordneten Sozialberufs, sie braucht neben dem RIS-Bildschirm Empathie, Lebenserfahrung und/oder die interdisziplinäre Aus- und Fortbildung die schon jedem Sozialarbeiter abverlangt wird. Der Präsident von "pro mente" Prof. Dr. Schöny schreibt dazu: "Damit das Erwachsenenschutz-Gesetz zur Anwendung kommen kann, sind umfassende Sensibilisierungsmaßnahmen sowie Bewusstseinsbildung für alle damit befassten Berufsgruppen unerlässlich". Den Familienrichterinnen obliegt es unmündigen oder beeinträchtigten Menschen in ihren sozialen Bedürfnissen beizustehen. Der Bedarf von Unmündigen, zumeist Scheidungskindern lässt sich vergleichsweise leicht standardisieren. Ihnen stehen in Klagenfurt vier ordentliche Familienrichterstellen und ein hauseigener psychologischer Dienst „Familiengerichtshilfe“ zur Verfügung. Für Scheidungskinder zeigt zusätzlich jemand auf: Mutter, Vater oder im Idealfall beide. Beeinträchtigte Kundschaft ist vergleichsweise demütig im Umgang. Verglichen mit den Scheidungskindern geht es bei beeinträchtigten Menschen um einen durch die Erkrankung, das Alter und die residuale Äußerungsfähigkeit individualisierten Bedarf, um typische Einzelfälle Das Obsorgebedürfnis ist zeitlich unbegrenzt, tiefergehend, im Fall von Hilflosigkeit total und eine Fehleinschätzung existenziell gefährlich. Bei Fehlen eines familiären Erwachsenenvertreters ist die Vorsorge auch noch institutionalisiert mit dort bekannten Risiken.

Die Interessen dieser Gruppe werden seit dem neuen Recht unter „Erwachsenenschutzsachen“ geführt, in Klagenfurt nur zu einem Viertel in einer Fachabteilung Krassnig betreut und sonst auf drei Zivilabteilungen aufgeteilt. Sie werden als Appendix zum jeweiligen Fachgebiet geführt und sind nur über die Kanzleileitung verbunden. Am Bezirksgericht herrscht Personalmangel. Die Zuteilung erfolgt schematisch über wechselnde Geschäftsverteilungspläne, verfasst von der Personalleitstelle bzw. dem Personalsenat am Landesgericht und offensichtlich bestimmt vom Kriterium der Auslastung. Unsere Richterin hat durch den nun 2-jährigen Beitreibungsaufschub in den Coronaverordnungen sichtbar freie Kapazität in ihrer Abteilung. Warum in aller Welt führt man die 4 Segmente nicht in einer fünften Fachabteilung unter kompetenter Leitung zusammen und vermeidet damit, dass nach Gunst oder Ungunst der Zuteilung unterschiedlich entschieden wird und die Klienten ständig wechselnden Richterinnen begegnen.

Es braucht immer einen Anlassfall. Gewalt gegen Frauen, da entsteht aktuell eine Baustelle der Richterausbildung, warum nicht zugunsten behinderter Menschen. Die Zuweisung einer Richterin ist ein überprüfbarer Verwaltungsakt eines Personalsenats im Rahmen der Selbstverwaltung der Gerichte. Einmal bestellt und zugewiesen, wird die Richterin sakrosankt am ersten Tag. Wir waren Opfer der ersten Stunde. Das neue Pflegschaftsrecht setzt notwendige, strenge Normen gegen den Missbrauch einer gewerblichen Erwachsenenvertretung. Der familiäre Erwachsenenvertreter verdient, auch in der Güterverwaltung einen Vertrauensbonus, als juristischer Laie wohlwollende Anleitung und seine Familie Schutz vor unnötig belastenden Eingriffen in intimste Gegenstände ihrer Lebensführung. Das Gericht muss erkennen, dass die klassischen mündelsicheren Anlagen ausgedient haben und die Internationalisierung neues Denken fordert. Ich habe allen Grund, der aktuellen Richterin zu schreiben: "Gnädige Frau welches Spiel spielen Sie, am Spieltisch gegenüber sitzt ein kranker Junge, oder glauben Sie, Sie müssten ihn vor Vater und Mutter schützen?"

Wir erkennen aus unserer vierjährigen Beobachtung keinerlei sichtbare Veränderungen durch das neue Erwachsenenschutzgesetz sowie schwere Diskriminierung von beeinträchtigten Menschen in einer Zweiklassen-Justiz zugunsten der Scheidungskinder, die nicht nach unten sondern nach oben zu egalisieren wäre. Unter Zuständigkeit der Richterin Frau Mag. Eicher (Nr. 3) wurde in 2017 unser erster Genehmigungsantrag unterdrückt und Felix seine 9 Jahre gewohnte Freizeitumgebung abrupt entzogen. Deren Abteilung war ausschließlich als Zivilabteilung ausgewiesen. Die Zivilrichterinnen 3 und 6 haben den Brei verdorben, eine Familienrichterin MMag. Leitsberger (Nr. 5) hat ganz anders gekocht, es wurden ja zwischendurch auch Kauf und Verkauf einer Ferienwohnung genehmigt.

Aufgrund einer Neuauflage der Geschäftsverteilungsübersicht per 1.3.2021 bedarf diese Dokumentation leider einer Aktualisierung. Die letzte für beeinträchtigte Menschen tätige Fachabteilung "Familienrechtssachen" der Richterin Maga. Elisabeth Krassnig (Abteilung 4) hat nun auch die Agenda der Erwachsenenschutzsachen abgegeben. Auch diese sind nun der von uns bekämpften Richterin Maga. Theresia Fill zugeschlagen worden. Die gesamte Agenda des Erwachsenenschutzes liegt somit ausschliesslich bei Zivilrichtern. Durch die Coronaerlässe blieben in den zurückliegenden Jahren Beitreibungen und Insolvenzen aus, die Richterein erhält mehr und mehr "Erwachsenenschutzsachen" unter Auslastungskriterien zugesprochen.


Ich habe mich mit diesem Vortrag am 17.2.2021 an den Herrn Präsidenten der Anwaltskammer gewendet und um Unterstützung gebeten: "Ich beginne soeben eine Kampagne gegen „Inkompetenz und psychischen Terror am Familiengericht“. Vielleicht hat diese Kampagne Platz in Ihrer Verbandspolitik und auch aus Sicht Ihrer Mitglieder die notwendige „Reife“. Mit Rücksicht auf mein Lebensalter würde es mich freuen, die Last der Öffentlichkeitsarbeit nicht allein zu tragen." Anlässlich einer telefonischen Erinnerung sagt mir ein Emissär: "Sie sind ganz schön naiv, die Rechtsanwälte verdienen doch ihr Geld mit den Unzulänglichkeiten des Gerichts".
Die Behindertensprecherin der Grünen im Bundestag Frau Heike Grebien schreibt zu diesem Gegenstand am 6.5.2021: "Wir verstehen Ihren Ärger und Frust, den Sie und Ihre Familie durch das System Familiengericht haben, sehr gut. Auch wir sind der Meinung, dass hier besonders in der Erwachsenenvertretung erheblicher Verbesserungsbedarf besteht. Schulungen für Familienrichter*innen zur besseren Qualifizierung sind im Nationalen Aktionsplan Behinderung anvisiert. Wir sind da dran. Uns ist bewusst, dass Ihnen das in Ihrer aktuellen Situation, in der Sie möglichst schnell eine zufrieden stellende Lösung für Ihren Sohn erzielen möchten, wenig hilfreich ist". Die Abgeordnete glaubt mit der Schulung von Familienrichtern den Beeinträchtigten zu helfen. Die Personalsenate denken aber nicht einmal daran deren Agenden einem Familiengericht zuzuweisen.
In der Bundesrepublik ist das Thema längst hochgekocht. Es gab auf Initiative des Bayrischen Rundfunks und der Süddeutschen Zeitung im September 2019 eine Vorlage der Grünen an den Justizausschuss und im Mai 2020 deren Behandlung im Bundestag mit dem Ergebnis einer Ausbildungsverordnung für Familienrichter. Das Thema war in der Presse allgegenwärtig, es titeln Die Welt: "Wenn Familienrichter keine Ahnung haben." Der Tagesspiegel: "Familienrichter sollten verpflichtet werden, sich fortzubilden." Die Süddeutsche Zeitung: "Learning by doing auf heiklem Gebiet." Rbb 24: Richter als „Laien“.
In anderen Gerichten sind Familienrecht und Erwachsenenschutzsachen weiterhin in einer Hand. Hier die Geschäftsverteilungsübersicht aus Innsbruck:


Die Zuweisung der RichterInnen geht über den Kopf des Herrn Vorstehers hinweg, der seine Mitarbeiter kennen würde. Er schreibt in einem Beschluss am 25.3.2021: "Wenn der Antragsteller begehrt, dass die Rechtssache von Felix in eine "Fachabteilung" des Bezirksgerichts verlegt werden möge, so ist dem zu entgegnen, dass die Geschäftsverteilung vom Personalsenat des Landesgerichtes Klagenfurt beschlossen wird. Der Gerichtsvorsteher hat nicht die Möglichkeit dahingehend Einfluss zu nehmen. Dies würde den Grundsatz des gesetzlichen Richters verletzen und wäre eine unzulässige Einflussnahme in die richterliche Unabhängigkeit gegeben." Seit dem Fall Pilnacek ist die Autonomie des Richters extrem im Focus.

Die beiden Erwachsenvertreter von Felix, Mutter und Vater fühlen sich von der so bestellten Richterin abgestoßen, weil sie den Sohn schädigt, nicht zuhören kann und nicht weiterhilft. Es liegt allerdings nahe, dass sie sich in die neue Aufgaben nicht aussuchen konnte. In dieser Sicht sind beide Teile Opfer einer nur reagierenden Geschäftsverteilung, an höherer Stelle definierter Formalien, einer seelenlos programmierten Bürokratie und einer vernachlässigten Organisation, Kontrolle und Wissensvermittlung.

Es geht in dieser Sache nicht um ein offenes Verfahren. Wir haben die tätige Richterin in einem 2-jährigen Ablehnungsverfahren bekämpft und sie antwortet mit der teilweisen Ablösung der Mutter und der vollständigen Ablöse des rebellierenden Vaters durch einen gerichtlichen Erwachsenenvertreter ab Januar 2023. Der Schaden ist eingetreten und Felix hat nach den Schmerzen der Vergangenheit, nach nunmehr fünf Jahren Verfahrensdauer, keine Erinnerung mehr an seinen Sehnsuchtsort. Geblieben ist eine in 2017 einsetzende und kontinuierliche Verschlechtung seines Geundheitszustands, ausgedrückt durch eine Verzehnfachung seiner epileptischen Anfälle und die Einschränkung seiner Bewegungsfähigkeit. Die Schenkungen aus 2012 befinden sich weiterhin in einem Schwebezustand und er verleirt sein ergänzendes Erbe nach dem greisen Vater, das ihm nach der Fremdverwaltung durch eine Klagenfurter Allgemeinkanzlei nicht mehr zugesprochen werden kann.

„Felix“ und „Mag.a.Theresia Fill“ sind nur Metaphern, sehr geehrte Leser, es geht um ein System der Obsorge, das sich selbst entwertet. An den Familiengerichten herrscht eine Zwei-Klassen-Justiz mit schwerer Diskriminierung der unter „Erwachsenenschutzsachen“ erfassten beeinträchtigten Antragsteller. Als Folge ist es in Österreich unmöglich Mündelvermögen zum Vorteil des Betroffenen zu verwalten. Der bürokratische Aufwand ist erdrückend: Vorausgeschickt sei, dass für ein Mündel nur Immobilien unter Ihrem geschätzten Verkehrswert erworben werden dürfen, also sogenannte Schnäppchen. Der Treuhänder bewegt sich auf einem transparenten Internetmarktplatz mit Auktionscharakter und sollte schnell zuschlagen können. Dem wohlwollenden Verkäufer der rar gewordenen Schnäppchen kann er aber nur die magere Absichtserklärung eines Erwachsenenvertreters anbieten. Die Chance einer behördlichen Genehmigung ist erwiesenermaßen nicht einzuschätzen. Unter diesen Prämissen soll der Verkäufer eine einseitig bindende Option unterschreiben, deren Terminierung sich nach der kalkulierten Dauer des österreichischen Betreuungsrechtsverfahrens richtet. Mit Sympathie oder kräftig Handgeld kommt es dann zu einer solchen, zu einem auflösend bedingten Vorvertrag. Dem folgt die aussichtslose Suche nach einem gerichtlich vereidigten Sachverständigen, der auf der Stelle ein Wertgutachten liefern soll. Der Schätzer ist regelmäßig auch Immobilienmakler und verführt den Verkäufer des Schnäppchens zu neuen Preisideen. In der Version Ungarn kommen auch noch Übersetzungen aller Dokumente durch einen Gerichtsdolmetscher dazu. Sind die Hindernisse überwunden ist eher unsicher, daß das Gericht innerhalb der vorvertraglichen Optionsfrist entscheidet man befindet sich dann in der Hand des Verkäufers.
Vollends absurd erscheint, dass die bürokratisierte Aktion Lebensgrundlagen von Felix nicht einmal tangiert. Es werden für die Anschaffung gerade 7 Prozent seines zugedachten Vermögens bewegt. Er muss die in vier Jahren eingetretene Verteuerung der Immobilienpreise um 20% verkraften. Von seinem medizinischen Status betrachtet, ist der Entzug seiner Sehnsuchtsorte desaströs. Im Jargon des Instituts für Rechtssoziologie ist dieses Pflegschaftsverfahren Ausdruck „Psychischer Gewalt durch Familienrichter“. Details finden sich in Kapitel 4

Es ist wohl die größte Demütigung für einen katholischen Rittersmann, wenn er seine Frau nicht schützen kann, einen erfahrenen Wirtschaftsakademiker wenn er seinen hilflosen Sohn nicht versorgen darf und einen greisen Mann dem versagt wird, seinen Nachlass zu ordnen. Diese Schmach vereint in meiner Person und ich werde nicht müde unsere Stolpersteine aufzuzeigen.

- Die Definition von Mündelsicherheit in Richtung Sparbuch und Staatsanleihen ist im Nullzins-Umfeld überholt. In den Genehmigungsverfahren spielen wirtschaftliche, soziale und qualitative Kriterien keine Rolle, Empathie ist ein Fremdwort. Verfahrenshilfen gibt es nur für Mittellose. Individuelle Sachverhalte werden über einen Kamm geschoren. Richter ohne wenigstens private Erfahrungen in Vermögensdisposition sind für Klienten eine Last, jedenfalls sollten sie in der Europäischen Union angekommen sein.
- In Rechtsgeschäften vereinbarte Verfallstermine sind zur Kenntnis zu nehmen. Mangelhafte Dokumentation von Anträgen muss gerügt werden, bevor es zur Ablehnung kommt (Manuduktionspflicht).
- Die interdisziplinäre Funktion des Pflegschaftsrichters ist nicht definiert. Die Funktion des Pflegschaftsrichters bedarf einer Aufwertung durch Ausbildung in den vom Institut für internationales Betreuungsrecht und der Richtervereinigung genannten Qualitäten, ein klares Anforderungsprofil, formelle Zulassungsverfahren und seine Definition als Sozialberuf. Es braucht also Eingangsvoraussetzungen für die Tätigkeit als PflegschaftsrichterIn, die bei erfahrenen Familienrichterinnen als gegeben angenommen werden.
- Über den Abteilungen des Pflegschaftsgerichts braucht es Qualitätsmanagement, Supervision und interne Revision von Verfahrensdauer und Entscheidungen um sie zu vereinheitlichen und berechenbar zu machen. Dem wird gerne die Autonomie des Einzelrichters entgegengehalten. Zumindest im Erwachsenenschutzrecht wird er/sie sich darauf nicht berufen können, er/sie handelt sichtbar als Verwaltungsorgan im direkten Umgang mit Antragstellern, die regelmäßig nicht befähigt sind, den ordentlichen Rechtsweg auszuschöpfen oder denen in Rechtsgeschäften kein ausreichender Zeitrahmen für den Rekurs zur Verfügung steht.
- Es sollte durch ein weitgehendes Richterspruchprivileg vermieden werden, dass die Richter aus Haftungsgründen wirtschaftliche Sachverhalte primär in Richtung der eigenen Sicherheit entscheiden.
- Bei Neubesetzungen soll die Weisungsfreiheit erst nach Probelauf eintreten. Aus Gründen der Effizienz und Verfahrensökonomie sollte die Überwachung der Erwachsenenvertreter in einer Eingangsstufe bei praxisorientierten Diplom-Rechtspflegern angesiedelt sein.
- Dem Gericht stehen kommerzielle und familiäre Erwachsenenvertreter gegenüber. Die letztere Kategorie verdient Empathie und die Anerkennung als sachverständig für das Wohl des Schützlings. Die seelenlose Zuteilung nach Anfangsbuchstaben ist dahingehend zu hinterfragen.
- Richter sollen aufgrund interdisziplinärer Defizite verpflichtet werden, auf Antrag Sachverständige verfahrensleitend beizuziehen.

- Die empfindlichste Hürde im Pflegschaftsverfahren ist die Verschleppung von Anträgen so dass man auch kein Rechtsmittel erhält, im Extremfall geht sie bis zur Unmöglichkeit des Geschäfts
- Um Vermögensumschichtungen überhaupt zu ermöglichen, soll Zustimmung "pflegschaftliche Genehmigung im Vorhinein" im Planungsstadium möglich werden, wenn die nachträgliche Dokumentation gesichert ist. Wirtschaftliches Handeln erfordert auch Spontanietät, Fehlentscheidungen unterliegen der Haftung des Treuhänders, seine Bonität und Kompetenz sollten seinen Bewegungsspielraum bestimmen.
- Bei Richterwechsel im laufenden Verfahren ist auf Kontinuität zu achten. Der Vorgänger soll zu Interpretationsfragen gehört werden.
- Ein allfälliger Rekursantrag soll dem Obergericht mündlich vorgetragen werden dürfen. Das Gespräch mit einem zweiten Richter überwindet Barrieren und erspart bürokratischen Leerlauf.
- Die Korsage der Kontrollbehörde ist viel zu eng. Ist in der ersten Instanz Willkür erkennbar muss, über Formalien hinweg, operativ eingeschritten werden.
- Auch im Außerstreitverfahren gilt die strenge Zivilprozessordnung. Hier braucht es mehr Toleranz. Verspätete Vorbringen oder unzulässige Ergänzungen zu Anträgen sollen nicht ohne inhaltliche Prüfung verworfen werden. Rechtsirrtümer und offenbare Benachteiligungen des Betroffenen wären zu heilen.
- Die Protokollierung von Vorladungen wird sichtbar strategisch eingesetzt. Ein elektronischer Mitschnitt solcher Gespräche sollte amtsseitig stattfinden und gelagert werden. Eine unrichtige únd/oder unvollständige Protokollierung kann nur durch Widerspruch im Termin geltend gemacht werden. Das Protokoll ist also bindend, noch bevor Du es gelesen hast. Diese Bestimmung geht am Bedarf der juristischen Laien vorbei die in der Anspannung einer Einvernahme dem Diktat der Richterin nicht kritisch folgen können und einen leeren Zettel unterschreiben.
Beweisbare Unterddrückung wesentlicher Festlegungen müssen korrigiert werden und sei es durch ein Zusatzprotokoll, eine Aktennotiz oder eine wiederholte Verhandlung der Wahrheitsfrage. Vertrauensbildung ist ein wesentliches Element von Pflegschaftsverfahren.
- Es beunruhigt, wenn der Antrag auf Amtshaftungsklage von einer Richterin angenommen wird, die diese verursacht und ihre Entscheidung beliebig verschleppen kann. Im gegenständlichen Fall 3 ½ Monate.
- Amtstage sollen ihrer Ankündigung entsprechen und niederschwellig zugänglich sein.
- Eine zahnlose Justizombudsstelle sollte ihre opulente Eigenwerbung überarbeiten und mit der Behindertenanwaltschaft und den Behindertensprechern kooperieren anstatt sie auszuschließen.
- Wir reklamieren eine Zwei-Klassen-Justiz: Der Agenda „Erwachsenenschutzsachen“ sind die beeinträchtigten Menschen subsummiert. Deren Anliegen sind mindestens so sensibel wie das Kindeswohl in Scheidungssachen. Aus Personalmangel werden Erwachsenenschutzsachen aus dem Familiengericht ausgegliedert, auf Zivilabteilungen gesplittet und dort als Appendix geführt. Das ist diskriminierend und führt zu divergierenden Entscheidungen. Wenn eine Richterin bis vor zwei Wochen noch rein gar nichts mit Erwachsenenschutzsachen zu tun hatte, sondern wie im konkreten Fall mit Beitreibungssachen so muss ein solcher Umstand, wenn er sich mit Verfahrensmängeln paart, zu einer Ablehnung berechtigen.
- Die Familiengerichtshilfe betreut bisher ausschließlich minderjährige Klienten, diese Verfahrenshilfe wäre auf beeinträchtigte Menschen auszudehnen.
- Unsere Gerichtsakten waren und sind ständig unterwegs und eilige Entscheidungen unmöglich. Es wäre an der Zeit die Aktenführung auf EDV umzustellen mit kodierter Akteneinsicht und Kommunikationsmitteln in der Richterstube. Die Aktenführung nach chronologischen Ordnungsnummern führt zur deren Verschränkung sobald mehrere Anliegen nebeneinander laufen. Bei mehrjährigen Verfahren, wie in unserem Fall, kommt es zum Verlust der Übersicht und Vorladungen zu Fragen, die längst abgehandelt sind.
- Das Bildungsangebot „Familienrecht und Randgebiete“ ist an den Lehrstühlen Wien und Graz enden wollend. Es gibt nur einen Universitätsprofessor in Österreich mit der Orientierung Erwachsenenschutzrecht, Prof. Lunzer in Wien. Man darf fragen wo 200 Erwachsenenschutzrichter und 7.000 „Vertretungskaiser“ ihre juristisch-soziale-soziologische -ökonomische Qualifikation erwerben.

Dass ein hilfloses Kind volljährig und eine eigene Rechtspersönlichkeit wird, nimmt man in einer intakten Familie gar nicht wahr. Jedenfalls bietet der Staat den Behinderten mit Volljährigkeit ein perfektes soziales Netz – solange sie besitzlos sind. Gelernte Österreicher halten daher ihre Zöglinge regelmäßig arm wie eine Kirchenmaus und nutzen die staatliche Versorgung. Verantwortungsvolle private Lebensvorsorge für die Schwächsten müsste dem Staat angelegen sein, aber er begrenzt und bürokratisiert sie mit einem Heer von vielfach überforderten Funktionären. Die zahllosen Behindertenhelfer mit denen Österreich gesegnet ist, sind mit den kleinen Nöten ausgelastet und schalten beim Thema „Gericht“ sofort in den Tröstermodus. Um die großen und vielseitigen Nöte der Erwachsenenvertretung im Verkehr mit Gerichten kümmert sich ohne Honorarforderungen kein Mensch. Details in Kapitel 5

Die Zielsetzung der Novellierung zum Erwachsenenschutz 2018 war sozialer Art. Die damalige Reaktion des Vertretungs-Netzwerks auf die erweiterte Wahrnehmung der Persönlichkeitsrechte beeinträchtigter Menschen war spontan. In den Tageszeitungen erschienen Stellenanzeigen. Es wurde Kompetenz eingefordert, um den Schatz residualer Entscheidungsstärke der Betroffenen zu heben und die Betreuung daran auszurichten. Wir waren zu dieser Zeit aufmerksame Beobachter, am Klagenfurter Bezirksgericht hat sich nichts geändert.

FamilienrichterIn sollte, nach neuem Recht, als Sozialberuf der Oberstufe verstanden werden. Die Reform sei ein Paradigmenwechsel weg von der Bevormundung und hin zur Unterstützung. Justizminister Brandstätter nannte die Reform ein Herzensanliegen und betonte, man habe eine Lösung im Sinne der Menschlichkeit gefunden“. Wenn sich Richter auf diesem Feld betätigen sind sie zur fachübergreifenden Qualifizierung angehalten. Die Pflicht dazu lasse sich eindeutig den richterlichen Eidesnormen entnehmen. „Klarer als in der Formel, wonach ein Richter sein Amt nach bestem Wissen und Gewissen ausüben wird, könne eine Fortbildungspflicht kaum normiert werden“. Die Erwachsenenvertreterin Sylvia Seidl ist Lebensberaterin bei den SOS-Kinderdörfern. Die Bildungsanforderungen, Zulassungsvoraussetzungen, Supervisionen und die Aufsichtsführung der Hierarchie sind schon auf dieser Stufe umfassend und beinhalten übrigens auch Fachunterricht im Erwachsenenschutzrecht.

In der österreichischen Öffentlichkeit und Presse hat das Thema Zukunftssicherung und Vermögensbetreuung nach Erwachsenenschutzgesetz keine Rolle gespielt. Da besteht inzwischen eine Grauzone mit ordentlichen Auswüchsen und breiter Wirkung, denn jeder Österreicher kann seine autonome Entscheidungskraft verlieren und nicht jeder hat den Vorzug mittellos zu sein und fällt ins soziale Netz. Die Fälle von Vermögensverwaltung nach Erwachsenenschutzgesetz werden kräftig zunehmen, weil auch beeinträchtigte Menschen erben.

Die bundesdeutsche "Welt" schreibt dazu: „Der Rechtsausschuss des Bundestages debattiert über eine Qualitätsoffensive für Familienrichter. Eine Expertenanhörung offenbart gravierende Missstände in den Gerichten. Das ist besonders problematisch mit Blick auf die Tragweite ihrer Entscheidungen. Dass eine Expertenrunde im Bundestag große Einmütigkeit zeigt, ist einigermaßen selten. Umso bemerkenswerter war deshalb der Verlauf der Expertenanhörung über den Antrag der Grünen zur „Qualitätssicherung in familiengerichtlichen Verfahren“ am Mittwoch im Rechtsausschuss. Familienrichter agieren in einem Rechtsgebiet, das anfällig ist für ideologische Betrachtungsweisen, Selbstüberschätzung und gefährliches Zögern aus Unsicherheit. Statt den Sachverhalt zu ermitteln, würden die Richter sich deshalb oft auf die Einschätzungen von außen verlassen.
Die Grünen fordern ein ganzes Paket an Maßnahmen: Genau definierte Eingangsvoraussetzungen für künftige Familienrichter, das Recht und die Pflicht zur Fortbildung, die stärkere Beteiligung der Betroffenen und Konzepte zur Vermittlung psychologischer Kompetenz.“

Die Vermögensverwaltung von beeinträchtigten Personen bedarf der staatlichen Aufsicht, wird sie doch im Regelfall von kommerziell tätigen Juristen wahrgenommen. Auch wir sind beruhigt, wenn unser Sohn, nach uns, nicht geplündert werden kann. Der Knackpunkt ist die qualifizierte Umsetzung von Rechtsvorschriften, die auf das Worst-Case-Szenario mangelhafter Geschäftsbesorgung ausgerichtet sind. Immer mehr Familien ziehen sich aus der Erwachsenenvertretung zurück und überlassen sie amtlich bestellten Rechtsanwälten oder Vertretungsvereinen, dort braucht es strenge Regeln und staatliche Aufsicht.
Die Behörde muss den Spagat schaffen zwischen der altersdementen Witwe, der ein "Vertretungskaiser" in die Tasche greift und dem jungen Mann im Erwerbsalter, der 60 Lebensjahre vor sich hat und dem zustehen muss, sein Vermögen werterhaltend oder gar dynamisch zu verwalten, wenn ihn kompetente und potente familiäre Helfer unterstützen. Diese Balance erfordert Ermessensentscheidungen und qualitative Einschätzungen über die formelle Rechtspflege hinaus. Über einer Vermögensgrenze von 150.000 € sind wohl deshalb "Familienrichter" beauftragt und werden in allen relevanten Entscheidungen de facto Teil der betreuten Familie. "Das Zivilrechtswesen gestaltet hier Rechtsbeziehungen mit eher dauerhaftem Charakter." Diese Kontinuität oder gar Nahebeziehung haben wir bei sieben wechselnden RichterInnen nie genossen. Das Rechtsinstrumentarium des Erwachsenenschutzes, das auf Mißbrauchsbekämpfung ausgelegt ist, gerät in falschen Händen und im Kampfmodus mit ungleichen Waffen zur Tortur. Es handelt sich um ein Rechtsgebiet, wo die Richterin alles kann und nichts muß. Manuduktion, Sensibilität, Vertrauen, Empathie wiegen gegen Akribie, ein juristisches Instrumentarium oft aus vergangener Zeit und das destruktive Instrument der langen Bank. Dem Betroffenen Felix begegnen seit vier Jahren Gerichtsentscheidungen nach Clerodendrum bungei. Bisher unwidersprochen bezeichne ich die uns zuletzt zugewiesene Richterstube als Folterkammer, den bedauernswerten Felix als Justizopfer und seinen Blog mit https://justizopferklagenfurt.blogspot.com. Das Vokabular habe ich der Richtervereinigung bekannt gegeben, in der Hoffnung auf eine Anzeige, die uns aus der Richterstube hinausführen würde.

Das Gericht könnte einer in geordneten Verhältnissen lebenden Familie risikolos mehr Verantwortung übertragen. Die Eltern tragen die gesetzliche Unterhaltspflicht zeitlebens und als Erwachsenenvertreter haften sie für die Treuhandschaft, sind zur jährlichen Rechnungslegung und regelmäßigen Lebenssituationsberichten verpflichtet. Sie müssen sich bewähren sonst kommt nach drei Jahren ein honorarpflichtiger, gerichtlicher Erwachsenenvertreter auf den Schützling zu, in Kärnten sind das die bereits erwähnten „Vertretungskaiser“. In unserem Fall fungieren beide Elternteile, Mutter und Vater, als Erwachsenenvertreter. Als Lebens- und Sozialberaterin im SOS-Kinderdorf und Wirtschaftsakademiker sind wir wohl eine Idealbesetzung für dieses Amt, das als Dienst an den ärmsten der Gesellschaft mehr Verständnis verdient. Meine Treuhandschaft bezieht sich ausschließlich auf die wertsichernde, permanent notwendige und kostenlose Verwaltung einer von mir in bester Absicht getätigten Immobilienschenkung im europäischen Inland. Das ist Zukunftsvorsorge, die dem Staatswesen angelegen sein müsste.

Ich habe mich um Übergabe meiner Verantwortung an das Versorgungsnetz bemüht um mich aus Altersgründen der nervigen Verfahren zu entziehen. Mein Antrag wurde aus Kapazitätsgründen abgewiesen. Nachdem die institutionellen Helfer überlastet sind, sollte die Justiz mit den freiwilligen Treuhändern verständnisvoll umgehen, juristisch unpräzise Eingaben wohlwollend interpretieren, den Schützling und seinen Bedarf kennenlernen, zuhören, beraten und möglich machen, was möglich ist. Vorladungen müssten fair und inhaltsgetreu protokolliert werden. Der Richter sollte fehlendes Beurteilungsvermögen im Einzelfall durch Sachverständige ergänzen. In unserem Verfahren fehlen ein Psychologe-Neurologe, beantragt seit 2018 und ein Wirtschaftstreuhänder, beantragt vor Jahresfrist die das Gericht nicht zulässt, die aber Privatgutachten nicht übernehmen. Das uns seit Kennenlernen der aktuellen Richterin 6 entgegen gebrachte „von oben herab“ ist zwischen Akademikern unüblich und falsch am Platz, wo es um Teamarbeit zum Wohl eines beeinträchtigten jungen Menschen geht.
Wir fragen die Richterin wiederholt: „Was ist Ihre Funktion, glauben Sie sie müssten Felix vor Vater und Mutter schützen?

In den fünf Jahren Verfahrensdauer haben wir allein in der ersten Instanz 7 Richter kenngelernt, davon 6 operativ in unserer Sache. Das Familiengericht ist weiblich. Die jungen, gut ausgebildeten Richterinnen verschieben gerne den Kinderwunsch bis Sie eine Anstellung haben. Familienrichter sind unterbewertet, das ist keine Karriereposition, so erklärt man uns den häufigen Austausch und den Personalmangel der dazu führt, dass zunehmend Richter aus dem Zivilbereich ausgeliehen werden wie zweimal in unserem Fall und verhandeln im Stil und nach den Usancen ihrer Hauptberufung.

Für den Antragsteller hat das verwaschene Profil und Ethos zur Folge, dass die Richter unterschiedlich entscheiden. Die Korrektur durch Rekurs steht auf dem Papier. Insbesondere bei Immobiliengeschäften fehlt die Zeit dafür und unsere Erfahrung zeigt, daß der Laie, unter den Zwängen der Zivilprozessordnung, dort nicht einmal ankommt.
Bei Richter 1 gibt es die „pflegschaftliche Genehmigung im Vorhinein“ für den unter Zeitdruck stehenden Immobilienkauf, sonst nicht. Die Richterin 3 übergeht 2017 einen kleinen Formfehler unserer zweiten Schenkung, die Richterin 6 macht zwei Jahre später eine Staatsaffaire daraus. Die Richterin 5 genehmigt den Kauf und Wiederverkauf einer Ferienwohnung, die Richterin 6 wieder nicht. Mitunter wird eine Einreichung schlicht unterdrückt, wie unser naiver Erstantrag vom August 2017. Man ist tolerant bis schikanös hinsichtlich der Konkretisierung der Projekte. Man orientiert die Verfahrensdauer am Verfallstermin einer Option oder nicht. Der Kauf eines Automobils aus Mitteln des Betroffenen wird genehmigt, der Kauf einer Substanzanlage nicht. Entscheidungen des Rekursgerichts werden mit 6-wöchiger Verspätung zugestellt, Vorlageberichte zum Rekurs 5 Wochen zurückgehalten. Eine Konstante ist allerdings die Empfehlung der „mündelsicheren“ Anlagen: Sparbuch und Staatsanleihen. War es bisher eine dringende Empfehlung, so wurde diese Anlageform bei Richterin 6 brachial durchgesetzt. Strategische Fristüberschreitungen, inflationäre Anforderung „entscheidungsrelevanter“ Dokumente, Akribie im Verfahren und strategische Protokollierung sind so zu verstehen. Die aktuell zugeteilte Richterin liest ein anderes Gesetzbuch als alle VorgängerInnen. Auf einem Nenner sind die Richter auch im Ungarn-Bashing. Richterin 3: Ungarn habe 200 burgenländische Bauern entrechtet, Richterin 5: Ungarn-Immobilien sind derzeit nicht mündelsicher, Richterin 6: Im AGBG sind nur Inländische Immobilien genannt, Richterin 7: Man wisse nicht, wie lange sich Ungarn noch in der EU befinde, das Rekursgericht preferiert den Kauf einer Ferienwohnung in Grado Pineta. Felix besitzt nach vier Jahren Pflegschaftsverfahren einen Aktenberg und ein Sparbuch anstelle seiner Ferienidylle im geliebten Ungarn.

Diesen Umstand beschreibt das Institut für internationales Betreuungsrecht folgendermaßen: „Es ist leider eine Tatsache, dass bei Betreuungsgerichtsverfahren die zuständigen Entscheidungsträger ihre eigenen Wertmaßstäbe und Lebensvorstellungen zur Entscheidungsgrundlage machen.“ Und das Blatt "Die Welt": "Familienrichter agieren in einem Rechtsgebiet, das anfällig ist für ideologische Betrachtungsweisen, Selbstüberschätzung und gefährliches Zögern aus Unsicherheit."

Familienrichter ist in Österreich offensichtlich kein geschützter Beruf mit formeller Ausbildung, Zulassung und strengem Anforderungsprofil, entsprechend ist das interne Image. Wo ist die Standesvertretung die das anspruchsvolle, interdisziplinäre Berufsbild einer Riege vertritt, die ansonsten mit juristischer Präzision in vorwiegend soziale und wirtschaftliche Bedürfnisse der Familien eingreift. „Die Richtervereinigung fördert die Vertiefung der Kenntnisse ihrer Mitglieder durch Fortbildung. Einerseits juristischer Art im weiteren Sinne, darüber hinaus aber vor allem durch Herstellung und Pflege von Kontakt mit Psychologen und Psychiatern, Sozialarbeitern, Sicherheitsbeamten, Wirtschaftswissenschaftern & Soziologen, Politologen und Philosophen. Der/die Familienrichter/in soll damit alles kennenlernen, was ihm/ihr zur Konkretisierung des Kindeswohls nützlich sein kann.“ Das trifft den Nagel auf den Kopf aber wieder einmal gilt das Bemühen dem Wohl der Scheidungskinder, Erwachsenenvertretungssachen und beeinträchtigte Menschen bleiben in Zivilabteilungen hängen.

Lebensnahe Familienrichter sind sicherlich die Regel. Der Chance eines Wechsels durch Ablehnung der zugeteilten Richterin ist aber nach dem Fall Pilnacek eher gesunken. Die Richterin Mag.a Fill daher schon zur Begrüßung 2019: „Ich bleibe Ihnen erhalten, bis ich sterbe“ und mit Bezug auf die Arbeit ihrer Vorgänger "So geht das nicht". Die verärgerte Richterin wird Felix voraussichtlich erhalten bleiben.
Ein Fachanwalt empfiehlt meiner Familie einen Wohnungswechsel: „Gehen Sie zurück ins Rosental, in Ferlach finden Sie einen vernünftigen Richter“. Doch sogar der Wohnsitzwechsel braucht den richterlichen Konsens.

Es braucht immer einen Anlassfall, der durch die Medien geht, wie das aktuelle Thema „Gewalt gegen Frauen“ das jetzt zu einer Mittelfreigabe und richterlichen Gruppenschulung in sozialer Empathie führen soll. Der Fall Felix darf sich nicht wiederholen. Ich habe mein Beschäftigungsbedürfnis als 80-jähriger Pensionist dazu genutzt, diesen Sachverhalt sichtbar zu machen, frage mich aber, was den Schutzbefohlenen passieren mag, denen niemand zur Seite steht und möchte meine leidvollen Erfahrungen und notwendige Konsequenzen aktiv vertreten. Nohmal: Ich kann nicht glauben, dass Österreich duldet, was hier geschieht.

Zur Frage der Befangenheit des Gerichts. Wir haben die aktuell tätige Frau Richterin Mag.a Theresia Fill, ab einem Jahr des Stillstands, mehrfach gebeten unsere Akte wohlwollend abzugeben, denn ihre Verärgerung drückte sich zunehmend aus. Dem gegenüber erklärt sie in ihrer Stellungnahme vom 8. September 2020, nicht befangen zu sein. Durch die bodenlose Präjudizierung aller Anliegen des Betroffenen beim ersten Kontakt, der sie zielgerichtet und mit großer Beharrlichkeit folgt, hat sich die Frau Richterin in Befangenheit begeben. Sie will diese Aussagen „so nicht“ getätigt haben und verweigert nach 14-monatigem Ansturm eine Protokollierung. Wir haben aber damals selbst protokolliert und in Schriftform und aller Klarheit auf die Aussagen Bezug genommen.
Mit Blick auf die Ertragsimmobilien aus 2012 gab die Frau Richterin beim Vorstellungstermin am 20.9.2019 in der Routine einer Beitreibungssitzung und ohne Protokollierung der Familie Seidl Folgendes bekannt:
A. Mangels zutreffender Genehmigung sei die Schenkung unwirksam. Der Beschluss des Bezirksgerichts vom 22.4. 2010 gestatte lediglich die Schenkung von Immobilien, die im Versteigerungsweg erworben werden. Zu dieser Aussage welche die Richterin „so nicht“ getan haben möchte nehmen wir allerdings am 23.10.2019 Stellung wie folgt: „Von daher könnte also, bei mikroskopischer Betrachtung, die Schenkung mangels spezifischer gerichtlicher Genehmigung in Österreich zunächst einmal nichtig sein. Tatsächlich lag dem Kauf ja keine gerichtliche Versteigerung in Villach sondern ein ungarisches Internet-Angebot zugrunde. Mit gutem Willen kann ein Webportal aber auch als Platz einer weltweiten Auktion begriffen werden.
Um einen möglichen Verlust dem Mündel großzügig auszugleichen, hat mein Gatte bereits eine genehmigungsfreie Lösung mit der Genevoise Versicherungsanstalt ins Auge gefasst.“
Wir waren mit dieser Lösung also einverstanden und bitten die Richterin nach einem Jahr Konfusion am 15.9.2020 nochmals nun endlich ´“nach Aktenlage“ zu entscheiden. Ich habe die 80 überschritten und würde meinem Sohn die verlorenen Immobilien über eine Lebensversicherung, aber spätestens im Testament wieder zuschreiben.

B. Mit zwei geschlossenen Augen sei allenfalls die Schenkung gültig, aber keinesfalls der Schenkungsvertrag und wir Eltern müssen den über 8 Jahre erlangten Nießbrauch zurückzahlen. Ich argumentiere, die bescheidenen Erträge seien ohnehin in den familiären Lebensunterhalt für Felix eingeflossen Zu ihrer Aussage welche die Richterin „so nicht“ getan haben will nehmen wir allerdings am 23.10.2019 Stellung wie folgt: „Durch einen aufrechten Schenkungsvertrag sind den Objekten alle Risiken entzogen. Neue Wohnungen sind zunächst wartungsfrei und liefern gute Nettoerträge. Nach nun 17 Jahren Bestand tauchen die Risiken der Bauwerke auf. Felix könnte diese aus laufenden Mieteinnahmen nicht decken, zumal er de jure daraus auch seine Lebensführung im Elternhaus zu bestreiten hätte. Mit Aufhebung des Schenkungsvertrags wird Felix zu einem ungarischen Steuersubjekt.“ Die Folgen werden ausführlich beschrieben. Mir wurde mehrfach das Wort abgeschnitten. Ich warf deshalb gleich nach der Sitzung eine schriftliche Erklärung in den Gerichtsbriefkasten: „Gerade durch die Vereinbarung eines unentgeltlichen Niesbrauchsrechts und vertraglichen Übernahme aller Risiken der Immobilien durch uns Eltern betrachten wir die Schenkung rechtlich als lediglich vorteilhaft und damit legal.“ Die Schenkung entspricht nach allen Kriterien dem Muster einer ausschließlich positiven Schenkung und ist einer Geldschenkung gleichzustellen. Ein Einbehalt der Früchte ist bei Generationenschenkungen der Regelfall. Immobiliengewinne entstehen durch die Wertsteigerung der Substanz und nachrangig durch Mieterträge, die auch negativ sein können.

C. Auf die Möglichkeit einer nachträglichen Genehmigung dieser durch die Wertsteigerung um 150 % erwiesen positiven Schenkung weist sie uns nicht hin. Die vorangegangene Schenkung des Feriengrundstücks aus 2009 hat sie nicht im Focus.
Einer Rechtsauskunft durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Toriser folgend, haben wir diese nachträgliche Genehmigung am 23.10.2019 beantragt. Nach einem Jahr der Lagerung und der antragswidrigen Bestellung eines Kollisionskurators dem wir Befangenheit und Untätigkeit vorwerfen, habe ich diesen Antrag für mich und meinen Sohn am 15.9.2020 zurückgezogen. Das geschah in der Hoffnung einer raschen Entscheidung nach dem am 20.9.2019 präjudizierten Muster. Der zweijährige und weitergehende Entzug, verbunden mit dem Verlust eines lukrativen Verkaufsmöglichkeit und der zeitlichen Landung der Immobilien im riskanten Corona-Umfeld liegt jedenfalls nicht im Interesse des Betroffenen. Inzwischen und nach unserem Antrag auf Ablehnung der Frau Richterin Mag.a Fill ist uns an einer Entscheidung dieser Instanz nicht mehr gelegen.

D. Mit Bezug auf den Ersatz der Ferienimmobilie 2009 gibt die Frau Richterin am 20.9.2019 ihre Entscheidung bekannt, diese Anschaffung keinesfalls zu genehmigen, uns bliebe ja der Rekurs und dann wäre ein für allemal Ruhe.
Wir erhielten auch einen positiven Rekursbeschluss mit Datum 13.12.2019 mit einem beschämenden Ergebnis für die Richterin. Dieser wurde von ihr mit 6-wöchiger Verspätung, also im neuen Jahr zugestellt. Der Verkäufer hatte angekündigt, zum Ultimo den Kaufpreis zu erhöhen. Diese Erhöhung sollte über ein Amtshaftungsbegehren eingeholt werden. Angesichts dessen erkennt die Richterin den Beschluss des Landesgerichts nicht an. Der ungarische Notar akzeptiert den Beschluss und bittet zur Vertragsunterschrift, die Richterin gibt in einer ausführlichen Korrespondenz die Bezahlung des Kaufpreises nicht frei.

Eine Ersatzlösung wurde vorsorglich am 9.4.2020 vorgelegt und blitzartig am 10.4.2020 wegen eines unzureichenden Wertgutachtens abgelehnt. Es handelt sich um eine neue Eigentumswohnung im Rohbauzustand, ein umfänglicheres Wertgutachten wäre in dieser Bauphase auch im Inland nicht möglich. Nachdem sich das Verfahren Monate hinzieht musste die Immobilie gekauft werden um den Preis zu sichern. Inzwischen wurden die Schlüssel übergeben. Wir melden Gefahr im Verzug.

E. Die Richterin bemerkt unprotokolliert bei der Vorladung vom 9.7.2021 zu diesem Gegenstand kurz und bündig: „Das mit dem Nießsbrauch können Sie sich gleich abschminken.“
Alle Immobilienschenkungen vom Vater an den Sohn sind typische dem Testament vorgreifende und häufig praktizierte Generationenschenkungen. Der Rückbehalt der Früchte samt Risikofreistellung ist Gang und Gäbe. Die Erwachsenenvertreter mussten der Richterin ihre bescheidenen Einkommen erklären. Ihr ist bekannt, dass es in diesem Haushalt ohne Mieteinnahmen nicht geht.

F. Die Frau Richterin Mag.a Theresia Fill hat in der Folge bewiesen, dass sie Befangenheit nicht einmal einschätzen kann:

a) Ich stelle bei der Frau Richterin am 26.9.2020 den Antrag auf Zulassung zum zivilen Rechtsweg wegen Schädigung meines Sohnes beim Erwerb der Ferienwohnung in Bad Heviz durch Präjudiz, Vernachlässigung eines Optionstermins, schuldhafte Verfahrensverzögerung bei der Zustellung einer Revisionsentscheidung, deren Missachtung sowie den Entzug der zur Vertragserfüllung notwendigen Mittel durch Sperre eines Sparbuchs über 71.000 €. Es soll eine auf Verfehlungen der Richterin basierende Amtshaftungsklage geführt werden.Der Antrag ist mit „eilt- eilt-Terminsache“ bezeichnet, weil wir bei weiterem Verzug Gefahr laufen, die gegenständliche Immobilie in Bad Héviz zu verlieren. Die Richterin teilt am 19.11.2020 mit, sie werde diesen Antrag nicht bearbeiten. Wegen unserer noch nicht rechtskräftig entschiedenen Ablehnung seien nur Handlungen vorzunehmen, die keinen Aufschub gestatten Die Dringlichkeit einer Sache muss wohl aus der Sicht des Betroffenen beurteilt werden. Mit Schreiben vom 6.12.2020 erinnere ich nochmals an die Dringlichkeit vor den Weihnachtsferien. Mit Beschluss vom 30.12.2020 entscheidet die Richterin: „Die beabsichtigte Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen des Betroffenen gegen die Republik Österreich bedarf derzeit keiner pflegschaftsbehördlichen Genehmigung. “Ich schreibe der Richterin am 20.1.2021: „Wir können uns nicht vorstellen, dass eine Richterin die den eingeforderten Schaden veranlasst hat, nun über die Zulässigkeit der Klage entscheidet. Über ein klärendes Gespräch in cura familia mit der zuständigen Instanz würden wir uns freuen.“ Die angesprochene Instanz war dann der Herr Vorsteher, der mit Beschluss vom 1.2.2021 die Richterin nach Irrungen von 4 Monaten für Befangen erklärt.

b) Durch die Bestellung der Allgemneinkanzlei Trötzmüller zum Kurator beweist die Richterin einmal mehr die fehlende Sensibilität der Befangenheit gegenüber. Ich finde Herrn Mag. Trötzmüller in der Insolvenzverwalterliste der Justiz jedoch nicht in der Liste „Erwachsenenvertretung/Kuratorinnen und Kuratoren“ der Rechtsanwaltskammern. Hatte ich mich noch mit Schreiben vom 10.6.2021 bei der Richterin bedankt, endlich einem Fachanwalt in Erwachsenenschutzsachen zu begegnen so macht sich nun wieder Enttäuschung breit. Die Frau Richterin weiß, dass ich kein Anhänger des Satzes bin „Der Jurist kann Alles“ und gegen die Verlegung der Erwachsenenschutzsachen unseres Sohnes in eine Beitreibungsabteilung opponiere. Wie in aller Welt kommt sie dazu ausgerechnet einen mit ihrem Amtsbereich Exekutionssachen, Insolvenzsachen, Exekutionsprozesse liierten Anwalt zu bestellen, dies auch noch gegen unseren Antrag auf Bestellung eines Wirtschaftstreuhänders und die Zurückziehung der ganzen Agenda am 15.9.2020. Der Fachanwalt Dr. Krassnig gibt mir Auskunft zum üblichen Prozedere: „Die Partei fragt mich, ob ich die Kuratur übernehme, in Ihrem Fall bin ich dazu bereit, sie teilen das dem Gericht mit und bitten, mich zu bestellen.“

c) Die Frau Richterin bekämpft Eingriffe in ihre Sphäre mit Zähnen und Krallen führt jedoch andere in die Befangenheit. Diese Behauptung belege ich mit der Brunnenvergiftung bei der vertretungsweise, ihrerseits autonom zuständigen Frau Richterin Mag.a Wallner am 21.7.2021.
Sie sagten in einem einstündigen Telefongespräch freundlich zu, die Sache anzuschauen und sich mit der urlaubenden Kollegin Mag.a Fill diesbezüglich auszutauschen. Gestern teilten Sie das Ergebnis in aller Kürze mit. Sie werden über die im Antrag vom 13.7.2021 gestellten drei Fragen nicht beschlussmäßig entscheiden, sondern erzeugen eine abweisende Aktennotiz. Sie entrüsteten sich über die ihnen zugetragne medievale Bezeichnung „Folterkammer“ für das Bezirksgericht und „Justizopfer“ aus der Sicht von Felix und haben sich beleidigt. Bitte projizieren Sie die Situation von Felix, Regina, Sylvia und Johann Seidl im Sommer 2017 in Ihre Familie, den willkürlichen Eingriff in Ihre intime familiäre Lebensgestaltung, die Schmerzen Ihres behinderten Kindes über den abrupten Entzug seines Sehnsuchtsorts, die nachfolgende Entwicklung seiner Epilepsie, die Ablehnung ärztlicher Hilfestellung im Verfahren, die Fixierung seiner Mittel auf einem Sparbuch und die 4-jährige bürokratische Beschlagnahme seiner zur Obsorge berufenen Eltern. Bitte vertiefen Sie sich auch in die Lebenssituationsberichte vom 5.8.2017 und 19.9.2019. Wir bemühen uns seit dem 22.9.2020 bei Frau Mag.a Fill um eine Klärung der in 2017 unterdrückten Genehmigungsanträge als Auslöser für unsere gewaltige Akte. Bitte bewerten Sie, dass die störenden Vokabeln auch im Internet mit offenem Visier geäußert werden, und deren Zusendung an Frau Mag.a DDr. Kocza der Richtervereinigung erfolgte, in der Hoffnung auf einen strafrechtlichen Angriff, der unsere Anliegen endlich aus der Richterstube befreien könnte.“

 

Wir familiären Erwachsenenvertreter wären Viele (etwa 35 000 in Österreich) durch die herrschende Datensicherheit kennen wir einander nicht. Die Idee einer Selbsthilfegruppe mit transitiven Anliegen liegt auf der Hand aber auch die Schwierigkeit Kontakt zu den Schicksalsgefährten zu bekommen.

Für eine „Gewerkschaft“ der familiären Erwachsenenvertreter die ich als Resultat meiner Erfahrungen ins Visier genommen habe gäbe es Visionen und viel zu tun.

Vertretung, zumeist von Mutterliebe getragen, steht im Buch der Natur und kommt auch im Tierreich vor. Sie beginnt im Mutterleib, setzt sich fort in Kindheit, Jugend und endet bei Sorgenkindern nie. Die medizinische Diagnostik ermöglicht Behinderung auszumerzen, die frühe Vertretung ist daher abwägend. Im Gegensatz dazu ist die Vertretung hilfloser Existenzen bedingungslos auf Lebenserhaltung ausgerichtet. In beiden Extremfällen der Vertretung braucht es unterstützende Regulierung um auch das letzte Residuum von Selbstbestimmung zu heben und ein objektives Wohl zu definieren an dem sich auch die materielle und personelle Unterstützung des Staates orientiert. Auch Konventionen haben sich fortentwickelt, so die Wertschätzung der Angehörigenvertretung gegenüber gewerblichen Formen oder gar einer Entlastung der Individuen durch den Staat. Erhebt sich die Frage nach Mischformen dieser drei Elemente.
Schutzwürdig ist nur der Hilfsbedürftige. Kein Staatsfunktionär soll sich ausschließlich auf Rechtskunde oder eine einmal bestandene Richterprüfung stützen. Kein gesetzlicher Erwachsenenvertreter kann sich auf vergangene Wohltätigkeit berufen.
Wem jedoch die stündliche Lebenssicherung anvertraut ist und bleibt dem wird man schwerlich Bagatellentscheidungen abnehmen dürfen. So wie der Richter eine Befangenheit muss der Vertreter seine Kräfte einschätzen und im Bedarfsfall seine Vertretungspflichten mit geeigneten Angehörigen teilen. Keinesfalls sollen Behörden für diese Überlastung verantwortlich sein. Neben den Leitlinien die Konvention, Kontinuität und Ökonomie vorgeben ist anonyme Vertretung beeinträchtigter Menschen generell zu verbieten. Die Bestellung eines gerichtlichen Vertreters für Felix war autonome Entscheidung der Frau Richterin Mag. Theresia Fill nach dem Kriterium des Besser-Könnens im Vergleich zur Mutter das sich a priori nicht erfüllen kann, wenn der ernannte Vertreter seinen Klienten, dessen Bedarf und seine Lebensumstände nicht einmal zur Kenntnis nimmt. Im schlimmsten Fall, dem des Felix Massimo Seidl, begegnen der Betroffene und sein Portemonnaie einem Juristenmonopol aus RdBG Mag Theresia Fill, Kollisionskurator RA Mag. Trötzmüller und gerichtlichem Erwachsenenvertreter RA Mag. Levovnik. Ohne Präzedenzfälle wie diesen wird es keine Veränderungen geben. Im Rohentwurf des "Exklusivkreis transitive Erwachsenenvertretung" befinden sich die folgenden Anregungen:

Rochaden gibt es an der Spitze der Justiz zuhauf, darunter finden fast ausschließlich Anlassreformen statt. Wenn Erwachsenenvertreter sich versammeln könnten wir Anstöße liefern und die Gunst der Höchstgerichte suchen. Einstweilen finden die „Besachwalteten“ von Klagenfurt Beistand bei den hochwürdigen Herren Pater Anton (KABEG) und Mag. Premur, Regens der Pfarre Krumpendorf.

Bei der unserem Felix geschuldeten, wohlwollenden Prüfung seiner Vorhaben handelt das Gericht als Behörde, in einem „übertragenen sozialbehördlichen Wirkungskreis“. Es bestünde keine Not der direkten Zuständigkeit von gestressten Richtern und deren Weisungsfreiheit sollte, bezogen auf den sensiblen Verhandlungsstoff, nicht überspitzt werden. Es geht ja auch um Haftungen, in denen Richter allein gelassen würden und den Ruf der Gerichte als Ganzes. Der Umgang mit den Schwächsten unserer Gesellschaft bedarf auf jeder Stufe einer Transparenz und öffentlichen Wahrnehmung. Behinderte sollen nach neuer Sozialdoktrin in der Gesellschaft sichtbar sein. Bildverbote passen da nicht dazu.

Das Selbstverständnis der Gerichte als oberste Sozialbehörde wäre einzumahnen. Anforderungsprofile, Zulassungsvoraussetzungen, interdisziplinäre Richterbildung, Monitoring von Verfahrensdauer und -ökonomie und Supervision sollten zumindest dem Niveau der darunterliegenden Betreuungsebene entsprechen das ich durch die Arbeit meiner Gattin Sylvia sehr gut kenne. Im Verhältnis zu den Erwachsenenvertretern wäre vor Allem die Einsicht der Richter anzustreben, dass man aufeinander angewiesen ist.

Die Bedürfnisse der behinderten Menschen sind mit denen der Minderjährigen beinah ident und sollten auch in Kärnten den in Versorgungsfragen kundigen Familiengerichten und der psychologischen Familiengerichtshilfe zugeordnet werden.

Auch die Kostenrichtlinie der Obergerichte wäre entsprechend anzupassen. Kommunikationsvermögen, Manuduktion, Empathie, Permanenz, Kontinuität und Kongruenz von Entscheidungen sind Qualitätsmerkmale des Betreuungsrechts. Solchen Ansprüchen wird man mit der Meinung „Der Jurist kann Alles“ nicht gerecht.

Das Familiengericht ist weiblich und somit fluktuationsanfällig. In Versorgungsfragen brauchen die Klienten eine dauerhafte Begleitung und einen niedrigschwelligen Zugang zum Gericht. Ihre Kausen sollen nicht über die Richterstellen gestreut sein, sondern konzentriert sein auf eine Familiengerichtsabteilung mit psychosozialem Personal. Das funktioniert nicht an Kleingerichten, diese könnten sich aber mit der Zentralstelle abstimmen. Überdies ist die Bürgerorientierung auf dem Lande harmonischer als im Zentralraum.

„Sie betiteln mich falsch.“ Das gehört der Vergangenheit an, wenn durch eine Vorstufe die direkte Zuständigkeit des Richters wegfallen würde. Mündliche oder mündlich vorbereitete Anträge, Anhörungen als Gespräche auf Augenhöhe, Kenntnis des Betroffenen und seiner Umgebung, individuelle Prüfung der Lebenssituations- und Wirtschaftsberichte, Lebensnähe im Umgang mit dem Recht der Demütigen und der Gewinn einer Beschwerdeinstanz vor dem Rekurs, das wären die Vorteile für den familiären Erwachsenenvertreter.

Die Vertretungslandschaft ist in Österreich inhomogen mit einem Vertretungsnetz das mit unzureichenden Mitteln an der Kapazitätsgrenze arbeitet, den gewerblichen Erwachsenenvertretern zumeist teuren Rechtsanwälten die ihre Aufgaben gerne delegieren und den hilfsbedürftigen, ehrenamtlichen, gesetzlichen, familiären Erwachsenenvertretern, die als Laien auf das Gericht vertrauen müssen.

Die Grenzen der Belastbarkeit und Zumutbarkeit wären in dieser Angehörigenvertretung eng zu ziehen. Es kann nur zur Desozialisierung führen, wenn intakte familiäre Beziehungen (Nähe. Zugehörigkeit, Gemeinschaft) durch Funktionäre nach den Mechanismen von Recht (gesetzliche Ansprüche, Zuständigkeiten) ersetzt werden. Den Familien obliegt rund um die Uhr die Lebenserhaltung ihrer Schützlinge, es ist absurd ihr Handeln in peripheren Angelegenheiten zu verbieten, für bürokratische Orgien haben sie keine Zeit. Dem Wohl der Betroffenen würde größtmögliche Gestaltungsfreiheit in der familiären Gestion und im Gegenzug eine wirksame periodische Kontrolle der laufenden Gebarung mehr dienen als Genehmigungsverfahren die jede familiäre Planung unterbinden.

Während Sozialministerium, Innenministerium und Bundesländer ihre Verwaltungen durch Behindertenanwälte und -sprecher kontrollieren, gibt es in der Justiz keine Ombudsstelle für Behinderte. Diese könnte Erwachsenenvertreter, Richter und Legislative gleichermaßen unterstützen und zu einer Gleichheit von Entscheidungen beitragen. Das Argument „Gerichte kontrollieren die Gerichte“ zieht im Erwachsenenschutz nicht, weil sich Betroffene den Rechtsweg nicht leisten können.

Unsere Akten sind ständig unterwegs, die Gerichtskanzlei sieht sie über Monate nicht, auch zur Erleichterung der Akteneinsicht sollten Pflegschaftsakten digitalisiert werden.

Richter ohne wenigstens private Erfahrungen in Vermögensdisposition sind für Klienten eine Last, jedenfalls sollten sie in der Europäischen Union angekommen sein.

In Rechtsgeschäften vereinbarte Verfallstermine sind zur Kenntnis zu nehmen. Mangelhafte Dokumentation von Anträgen muss gerügt werden, bevor eszur Ablehnung kommt.

Es sollte vermieden werden, dass die Richter aus Haftungsgründen wirtschaftliche Sachverhalte primär in Richtung der eigenen Sicherheit entscheiden.Richter sollen bei eigenen Defiziten verpflichtet werden, auf Antrag Sachverständige verfahrensleitend beizuziehen.

Die empfindlichste Hürde im Pflegschaftsverfahren ist die Verschleppung von Anträgen so dass man auch kein Rechtsmittel erhält, im Extremfall geht sie bis zur Unmöglichkeit des Geschäfts. Um Vermögensumschichtungen überhaupt zu ermöglichen, soll Zustimmung "pflegschaftliche Genehmigung im Vorhinein" im Planungsstadium möglich werden, wenn die nachträgliche Dokumentation gesichert ist. Bei Richterwechsel in offenen Verfahren ist auf Kontinuität zu achten. Der Vorgänger soll zu Interpretationsfragen gehört werden.

Ein allfälliger Rekursantrag soll dem Obergericht mündlich vorgetragen werden dürfen. Das Gespräch mit einem zweiten Richter überwindet Barrieren und erspart bürokratischen Leerlauf. Die Korsage der Kontrollgerichte ist viel zu eng. Ist Willkür erkennbar muss operativ eingeschritten werden.

Auch im Außerstreitverfahren gilt die strenge Zivilprozessordnung. Hier braucht es mehr Toleranz. Verspätete Vorbringen oder unzulässige Ergänzungenzu Anträgen sollen nicht ohne inhaltliche Prüfung verworfen werden. Der Unterschrift am Ende einer Sitzung zur Bestätigung ihres Protokolls kommt wenig Bedeutung zu, wenn man die Anspannung der Parteien in Betracht zieht. Amtsseitig sollen Mitschnitte angefertigt und bis zum Ende einer Frist nach Zustellung aufbewahrt werden. Vertrauensbildung ist ein wesentliches Element von Pflegschaftsverfahren.

Amtstage sollen ihrer Ankündigung entsprechen und niederschwellig zugänglich sein. Eine zahnlose Justizombudsstelle sollte ihre opulente Eigenwerbung überarbeiten und mit der Behindertenanwaltschaft und den Behindertensprechern kooperieren anstatt sie auszuschließen
Die Familiengerichtshilfe betreut bisher ausschließlich minderjährige Klienten, diese Verfahrenshilfe wäre auf beeinträchtigte Menschen auszudehnen.

Das Bildungsangebot „Familienrecht und Randgebiete“ ist an den Lehrstühlen Wien und Graz enden wollend. Es gibt nur einen Universitätsprofessor in Österreich mit der Orientierung Erwachsenenschutzrecht. Man darf fragen wo 200 Erwachsenenschutzrichter und 7.000 gewerbliche „Vertretungskaiser“ ihre interdisziplinäre Qualifikation erwerben.

Dass ein hilfloses Kind volljährig und eine eigene Rechtspersönlichkeit wird, nimmt man in einer intakten Familie gar nicht wahr. Der Staat sehr wohl, erbietet ein perfektes soziales Netz aber nur kostenlos solange die Nutzer besitzlos sind. Gelernte Österreicher halten daher ihre Zöglinge arm wie eine Kirchenmaus. Verantwortungsvolle private Lebensvorsorge für die Schwächsten müsste dem Staat angelegen sein, aber er begrenzt und bürokratisiert sie mit kostenpflichtigen Funktionären. Um die großen und vielfachen Nöte der Erwachsenenvertreter kümmert man sich nur gegen Honorar.

Ich habe mich in die damalige Begutachtung eingelesen, die Novellierung der Sachwalterschaft 2018/2019 sollte die Betroffenen befreien, mit neuen Kompetenzen den Schatz ihrer residualen Selbstbestimmung heben und die Betreuung daran ausrichten. Stellenausschreibungen von Vertretungsnetz waren zu dieser Zeit lesenswert. „Die Reform sei ein Paradigmenwechsel weg von der Bevormundung und hin zur Unterstützung“. Justizminister Brandstätter nannte die Reform ein Herzensanliegen und betonte, man habe eine Lösung im Sinne der Menschlichkeit gefunden. „Klarer als in der Formel, wonach ein Richter sein Amt nach bestem Wissen und Gewissen ausüben wird, könne eine Fortbildungspflicht kaum normiert werden“. Wir waren zu dieser Zeit aufmerksame Beobachter jedenfalls am Klagenfurter Bezirksgericht hat sich nichts geändert.

Die Vermögensverwaltung von beeinträchtigten Personen bedarf der staatlichen Aufsicht. Auch wir sind beruhigt, wenn unser Sohn, nach uns, nicht geplündert werden kann. Der Knackpunkt ist die lebensnahe Umsetzung von Rechtsvorschriften, die auf das Worst-Case-Szenario betrügerischer Geschäftsbesorgung ausgerichtet sind. Die Behörde muss den Spagat schaffen zwischen der altersdementen Witwe, der ein "Vertretungskaiser" in die Tasche greift und dem jungen Mann im Erwerbsalter, der 60 Lebensjahre vor sich hat und dem zustehen muss, sein Vermögen werterhaltend oder gar dynamisch zu verwalten, wenn ihn kompetente und potente Helfer unterstützen. Diese Balance erfordert Ermessensentscheidungen und qualitative Einschätzungen über die formelle Rechtspflege hinaus und verbietet eine autoritäre Verfahrensführung.

Wir fragten die Frau Richterin Mag. Theresia Fill wiederholt „Was ist Ihre Funktion, glauben Sie sie müssten Felix vor Vater und Mutter schützen?"

Für Behinderte wurde in den letzten Jahren viel bewegt, was nur wir Insider dankbar wahrnehmen. Felix hat einen Schlüssel, der sperrt Sondertoiletten in ganz Europa. Die Gerichte sollten hier nicht nachhängen. Mit der residualen Kraft meiner Jahre möchte ich eine kleine Gewerkschaft oder Selbsthilfegruppe der familiären Erwachsenenvertreter ins Leben rufen und ihr ein Rückgrat aus emeritierten Juristen, Psychiatern, Wirtschaftern (ich selbst), Pädagogen und Priestern verschaffen. Zuerst brauche ich Leidensgenossen in großer Zahl, die sich mir hinter dem Datenschutz verbergen. Mit Medienunterstützung wäre der Zugang wohl zu schaffen.

Anlagen

Presseberichte, Grundlegende Gerichtsbeschlüsse, der letzte Rekursantrag in Evidenz

Der vom Gericht bestätigte Wirtschaftsbericht per 1.11.2023 Mag. Theresia Fill ------------

Eine Chronologie der Vorgänge spiegelbildlich zur Gerichtsakte Mag. Theresia Fill.----- -----

Und übrigens - Das Leben geht weiter!--

 

 

Verantwortlicher Autor Charles Austen, Linsengasse 96a, 9020 Klagenfurt a.W. ......................................................................................... Mag. Theresia Fill -------Klagenfurt, 3. Februar 2024