Pflegschaftssache Felix Seidl Klagenfurt
Kapitel 1 – Das Vorsorgekonzept der Familie Seidl für den beeinträchtigten Sohn und dessen ökonomische Begründung. In Erwachsenenschutzsachen werden in Sozialfragen inkompetente ZivilrichterInnen wie Frau Maga. Theresia Fill tätig die beeinträchtigten Menschen ein Vermögen und dessen Bewirtschaftung nicht zugestehen wollen.

Wir haben unserem damals 16-jährigen zu 80% beeinträchtigten Sohn in 2008 ein Feriengrundstück geschenkt. Er genießt 9 Jahre den warmen seichten See und die preiswerten Therapien im Thermalbad. Der Vater wird 77 und kann den Garten nicht mehr bestellen, also soll nahtlos getauscht werden in ein Ferienappartement am gleichen Platz und das soll ihm natürlich wieder gehörenm und soll weiterhin der familiären Nutzung dienen.

Wir hatten aber nicht nur das gesundheitliche Wohl im Auge sondern wollten und konnten den Sohn auch materiell unterstützen. In 2012 war es ein Muß Immobilien in Budapest zu kaufen, denn sie kosteten einen "Schlapf" und eine Wertentwicklung nach dem Wiener Muster war abzusehen. Der Vater teilte seinen ersten Einkauf mit dem Sohn durch zwei und schenkte ihm drei Penthäuser im zentralen Volksgarten, nicht ohne gerichtliche Genehmigung im Vorhinein ie beeits im Jahre 2010 erteilt wurde.

Das individuelle Vorsorgemodell der Familie wird erodiert, sobald ihm ein Element entzogen wird. Die Schenkungen erfolgten im Vorgriff auf ein väterliches Erbe das in weiteren Ungarn-Immobilien besteht. Durch die Vereinbarung von Nießbrauch und vollständige Risikofreistellung im Schenkungsvertrag handelt es sich um eine ausschließlich positive Schenkung, die einer Geldzuwendung gleichzusetzen ist. Die Liegenschaften von Felix erbringen Nettoerträge von bisher 10.000 €/Jahr und liegen, nachdem eine geplante Erneuerung des Bestandes gerichtsseitig unterbunden wurde, künftig wegen des Sanierungsaufwands nahe Null. Erträge aus dem Niesbrauch fließen plangemäß in den gemeinsamen Haushalt. Felix braucht kein Geld, solange er im Kreis seiner Familie leben kann, der Niesbrauch endet folgerichtig mit diesem Privileg. In der Ausgangslage und bis zum 19.9.2019 besitzt Felix ausschließlich Immobilienvermögen mit bester Wertentwicklung und ist angehender Millionär. Auf dieses kann ohne gerichtliches Einverständnis nicht zugegriffen werden. Niemand kann Felix etwas wegnehmen, die Verwaltung ist denkbar einfach, es braucht in Ungarn kein Finanzamt und kein Bankkonto. Das Familiengericht ist gleichermaßen entlastet und kontrolliert nur in Abständen die Wertentwicklung der Substanz. Die Richterin hat, von dieser Logik abweichend, ein Sparbuch oktroyiert und gleich mit dessen Erosion begonnen indem es der Mutter Konsumausgaben von jährlich 10.000 € und die Anschaffung eines Automobils aus dem Guthaben zugesteht, unnötige Ausgaben für wiederholte Wertgutachten, Übersetzungsdienste und Kuratoren verursacht und durch mangelnde Manuduktion den Erwachsenenvertreter zur Inanspruchnahme teurer Rechtsbeistände zwingt. Wenn dann die Hilfe eines ohnehin tätigen Kurators gesucht wird, wird diese auch noch durch Gerichtsbeschluss unterbunden.

Das Konzept der ausschließlichen Veranlagung im Grundbuch ist für einen jungen Mann, der Einkommen erst nach seinen Eltern braucht, so logisch dass ein Eingriff, aus welchen Gründen und zu welcher Zeit auch immer, nur als vorsätzlich schädigend gewertet werden kann. Inkludiert ist die werterhaltende Verwaltung durch einen kundigen Treuhänder. Immobilien in der Hand junger Menschen sind nicht statisch zu sehen, Wertsteigerungen sind zu realisieren und dem Erneuerungsbedarf rechtzeitig nachzugehen. Ein vierjähriger Schwebezustand kann nicht mit Formalien exkulpiert werden, sie wirkt absehbar ausschließlich zum Schaden des Betroffenen. Einem sorgenden Familienvater, Wirtschaftsakademiker, initialen Schenkungsgeber, Miteigentümer und Teilhaber am Gesamtprojekt muss diese Verwaltung nach neunjähriger Übung, mit zumutbaren Schranken, übertragen bleiben. Sein dreijähriger Ersatz durch einen honorarpflichtigen Klagenfurter Allgemeinanwalt und damit bereits einjähriger Fortsetzung des Schwebezustands kann nur als bewusste Schädigung des Eigentums von Felix Massimo Seidl gelten. Hinzu tritt die bevorstehende Plünderung eines vom Vater behüteten Sparbuchs durch einen willfährigen gerichtlichen Funktionär, der exzessiv verfügte Verfahrenskosten unwidersprochen hingenommen hat und reklamierte Amtshaftungsansprüche seines Mündels nicht verfolgt.

Das Gericht folgt darüber hinaus einem Ungarn-Bashing dem das Justizministerium mit dem Erkenntnis begegnet, beim Erwerb einer Immobilie in Ungarn handle es sich nicht um eine rechtliche sondern eine wirtschaftliche Tatsachenfrage. Zu den wirtschaftlichen Gegebenheiten haben wir bereits am 23.10.2019 erschöpfend Stellung bezogen.

Sparbücher verlieren mit der Inflation, unverzinste Staatsanleihen, negative Rentenfonds, Gefahr von Inflation, Sellout und Zinserhöhungen. Das bieten die mündelsicheren Anlagen in Österreich.
Auch Immobilienanlagen im Inland bewegen sich am Rande eines Kraters: Überzogenes Preisniveau, gigantisches Neubauvolumen aus Überliquidität, billige Baukredite, Maklerhonorare, Servicepreise der Handwerker und Hausverwaltungen, Leerstand, Komfortansprüche der Mieter, Umweltinvestitionen, Konjunktureinflüsse, Umsatz- und Ertragssteuern, Grundsteuern, Grundverkehrssteuern, Spekulationssteuer, Null Zinsen auf Liquidität und bald noch Erbschafts- und Vermögenssteuern. Das wäre ein Kompendium des Wohnungsmarkts in Österreich.

Wenn für einen jungen, hilflosen Menschen im Erwerbsalter nachhaltig und nicht spekulativ veranlagt werden soll, ist Phantasie gefragt. Wir haben uns aus wirtschaftlichen Gründen für den ungarischen Wohnungsmarkt entschieden und für unseren Sohn nur gekauft, wo wir auch selber zugegriffen haben. Wir haben beste Erfahrungen gemacht, Ungarn-Bashing ist in Österreich ein Volkssport, wahrscheinlich deshalb gab es Gegenwind im Gericht.

Ungarn hatte bereits die Inflation, welche die EZB krampfhaft ansteuerte, das höchste Wirtschaftswachstum in der Union, die beste Entwicklung der Löhne und Sachwerte, Vollbeschäftigung, eine bislang intakte Zinslandschaft und eine stabile Regierung.
Man trifft auf Anzeichen einer kreativen Industriepolitik, wie der Zukunftsinvestition von 10 Mia. in das AKW Paks, den Förderungsschwerpunkt Automotive mit Zalazone für selbstfahrende Autos. Infrastruktur und Gesundheitseinrichtungen wurden vernachlässigt und sorgen nun für Fördergelder der EU und einen Beschäftigungsboom. Ungarn ist ein Niedrigsteuerland mit 9% Unternehmenssteuer. Mit einem Verfall des Forint im Außenwert ist zwar zu rechnen, ihm steht aber die Werteinflation im Inland gegenüber. Auslandsinvestitionen sind erwünscht und man kommt mit Deutsch durchs ganze Land.

In Ungarn gibt es noch den klassischen Mieter, der gut verdient aber keine Rücklagen besitzt um Wohneigentum aufzubauen. Durch den preiswerten Einkauf der Wohnungen können vernünftige Mietpreise angeboten werden, die zu langfristigen Mietverhältnissen führen. Die Vertragsfreiheit hinsichtlich Kostenüberwälzung und Mietanpassungen ist unbeschränkt. Es gibt das Institut des notariellen Mietvertrags, der bei Zahlungsausfall die polizeiliche Delogierung ermöglicht.
Speziell in Budapest wohnen viele Familien in historischen Gebäuden und Plattenhochhäusern. Durch Auslandsinteresse ist die Neubauleistung zwar enorm aber hier und in der Zuwanderung vom Lande, liegt eine unbegrenzte Reserve. Man wird bei uns keine Maklerrechnungen finden, denn bei einem Wohnungswechsel bringt der Mieter schon seinen Nachfolger mit.

Die Wertentwicklung bei Immobilien ist gewaltig, Ungarn belegt hinter Estland den 2. Platz in der EU. Budapest läuft der Entwicklung von Wien um 10 Jahre hinterher. Wir haben eine direkte Kontrolle aus den regelmäßigen Anfragen zu unserem Vorkaufsrecht: Garagen die wir für 800.000 Forint kauften gehen heute für 3 Mio. Forint über den Tisch.

Neue Wohnungen sind zunächst wartungsfrei und liefern gute Nettoerträge. Nach nun 17 Jahren Bestand tauchen die Risiken der Bauwerke auf. Felix könnte diese, aus laufenden Mieteinnahmen nicht decken, zumal er de jure daraus auch seine Lebensführung zu bestreiten hätte. Es geht um die für Penthäuser typischen Terrassenschäden, Wasserschäden vom Dach, Mauerrisse und den Ausfall von Geräten. So ist die Sanierung der Terrassen der Wohnung D, die meinem Mann gehört, mit Kosten von 10 Mio. Forint verbunden. Tragbar nur durch die Risikostreuung über die Gesamterträge der sechs Einheiten des Objekts.

Interessant werden jedoch die reichen Komitatsstädte in denen neue Industrie angesiedelt wird, wie Györ. Es lohnt sich, den Wertzuwachs der abgewohnten Objekte in Budapest zu realisieren und in den Komitaten Neubauten zu kaufen. Nach einer Behaltefrist von 5 Jahren sind Spekulationsgewinne steuerfrei. Für den neuen Wohnraum entfällt die 4-prozentige Grunderwerbsteuer weil innerhalb einer 3-jahresfrist Erlös und Kaufpreis saldiert werden. Als Maßnahme der Conronaförderung wurde die Mehrwertsteuer auf Bauleistungen zwischendurch von 27 auf 5% Umsatzsteuer gesenkt. Wer, wie Felix, in dieser Phase kaufen konnte, lukriert automatisch 20% Wertzuwachs seiner Investition.

Felix wird in absehbarer Zeit sein Erbe antreten. Die Übertragung von Immobilien im ersten Verwandtschaftsgrad ist in Ungarn nicht nur Erbschaftssteuerfrei sondern völlig kostenlos. Ungarn ist ein Niedrigsteuerland, mit einem einheitlichen Einkommensteuersatz von 15 %. Trotz der enormen Wertsteigerung der Objekte werden 2 % lineare Abschreibung lukriert. Die Inanspruchnahme dieser Vorteile ermöglicht das zwischen Österreich und Ungarn bestehende Doppelbesteuerungsabkommen.
Es erübrigt sich der Hinweis auf die billigen Rechtskosten, Verwaltungskosten, Reparaturkosten in Ungarn, die selbst einen Leerstand erträglich machen.

Diese Möglichkeiten sollten einem Mündel im Erwerbsalter nicht versagt werden, wenn ihm kundige Treuhänder zur Seite stehen. Es handelt sich ja keinesfalls um Spekulation sondern um einen Austausch von mündelsicheren Anlagen im Rhythmus der gesetzlichen Behaltefrist.

Im Lebenssituationsbericht vom 19.9.2019 beschrieb die damalige Sachwalterin den Wirtschaftsplan mit dem vorausschauenden Hinweis der ungarische immobilienmarkt befinde sich auf einem Kulminationspunkt und die nötige Erneuerung des Bestands dulde keinen Aufschub. Das Gericht hat einem untätigen Kurator zwei Jahre zugeschaut und bis heute, im Spätsommer 2022 nicht entschieden wem welcher Gegensstand gehört und alle Dispositionen unterbunden. Zwischenzeitlich gab es Renovierungsbedarf für die über Gebühr abgewohnten Objekte, ein Erdbeben, bekannte Erschütterungen aller Werte durch Corona, und einen 20% Verlust im Außenwert des unagischen Forint.

Paradox, nach dem augenblicklichen Status des Mündelvermögens ist auch noch ungewiss, ob die Zweckbindung des Sparbuchs gewährleistet ist, das ja der Wiederbeschaffung gewidmet ist. Frau Richterin Mag. Theresia Fill gestand jedenfalls der Sachwalterin zu, freihändig 10.000 € pro Jahr für Konsumzwecke zu beheben und einen Autokauf über 16.000 € zu tätigen. Ich habe jeden Zugriff auf das ohnehin bei der Bank gesperrte Sparbuch unterbunden.

Unsere Familie wurde im September 2019 von Frau Richterin Maga. Theresia Fill mit dem Gruß empfangen: "Ich bin Ihre neue Richterin, ich bleibe Ihnen erhalten bis ich sterbe." Die "Anhörung" fand in einem Arbeitszimmer mit der Aufschrift "Beitreibungen" statt und wir fanden heraus, dass die Richterin bisher nie und nimmer mit behinderten Menschen und Pflegschaftssachen zu tun hatte, sondern bisher und weiterhin Beitreibungssachen leitet und von gemeinsamen Bekannten als Bürgerin mit "alternativer" Orientierung angesehen wird, jedenfalls von Vermögensverwaltung keine Ahnung hat. Auf dem Richtertisch liegt eine Einlassung des Justizministeriums wonach der Immobilienerwerb kein juristisches Problem darstellt und allenfalls wirtschaftliche Folgen zu bedenken wären. Wir beantragen für unsere Anträge vom Oktober 2019 die sachverständige Unterstützung eines Wirtschaftstreuhänders, die uns beschlussmäßig versagt wird. Beschwerden beim HJerrn Gerichtsvorsteher ergeben, die Richterin ist sakrosankt am ersten Tag. In diesen Händen liegt die Gesundheit und Zukunftssicherung unseres Sohnes und inzwischen zahlreicher weiterer Kärntner Kandidaten. In einem launigen Gespräch haben wir die Machtstellung des Herrn Vorstehers mit der eines EU-Präsidenten verglichen, er hat lebenslang bestalltes und autonomes Personal, soll regieren und das bei angespannten Resourcen.

Wirkung der Korona-Erlässe in den letzten Pandemiejahren war: Die Scheidungen nahmen zu, die Insolvenzen und Beitreibungen ab. In der Beitreibungsabteilung war die Auslastung herzustellen. Auch geschah über den Kopf des Herrn Vorstehers hinweg, der sein Personal kennen würde durch den unabhängigen Personalsenat des Landesgerichts. In Klagenfurt werden vergleichsweise häufig wechselnde Geschäftsverteilungspläne beschlossen. Das Familiengericht ist weiblich und bewegt sich auch mit der Karenz. Leider vollzieht man die Rochade zulasten der Demütigen und deren Rechtsanwälte schweigen aus Opportunität. Dabei ist gerade dieser Gruppe eine dauerhafte Betreuung durch empathische Richter zugedacht.

In anderen Gerichten, wie beispielsweise Innsbruck sind Erwachsenenschutzsachen ruhend im Familiengericht untergebracht, während bei uns beliebige Zivilabteilungen zugewiesen werden. Der Auslöser für das Geschehen liegt also nicht einmal im strengen Pflegschaftsrecht sondern beim Perssonal und dem Verwaltungsakt seiner Organisation. Wir Antragsteller tragen die Folgen.

Unqualifizierter Umgang mit behinderten Menschen - Wie wird man Familienrichter: Der Blogger Pascal H. schreibt dazu: "Wenn Sie glauben, ein Familienrichter oder der von Ihnen anvisierte gerichtliche Erwachsenenvertreter würden Ihrem Sohn helfen, dann sitzen Sie einer landläufigen Meinung auf. Diese Leute sind Juristen und auf Gebieten wie Gesundheits- und Daseinsvorsorge für beeinträchtige Menschen institutionell weder geschult noch geprüft und zugelassen. Familienrichter ist nicht gerade eine Karriereposition in der Justiz. Dem mangelnden Interesse versucht man Herr zu werden, indem man Richter aus dem Zivilsektor mit heranzieht, wie in Ihrem Fall, wo die zuständige Richterin bisher und weiterhin Beitreibungsverfahren leitet. Ihre Richterin wurde offenbar zur Familienrichterin durch die eilige Übertragung von Pflegschaftsverfahren und sie übernahm Ihre Agenda wie in einer Lotterie nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. „Learning by doing“ ist dort angesagt und sie sind ein zufälliges Opfer." Die Familienrichterin MMaga. Anna Leitsberger (Nr. 5) hatte uns den Kauf und Verkauf einer Ferienimmobilie in Ungarn genehmigt, Richtlinien für einen neuerlichen Antrag vorgegeben und ging in Karenz. Unsere Agenden wurden in der beschriebenen Weise der Beitreibungsabteilung und ihrer Leiterin Frau Maga. Theresia Fill (zuständige Richterin Nr. 6) zugeschlagen. Zitat aus den Google-Bewertungen zu „Bezirksgericht Klagenfurt“: Eklatanter Personalmangel am Familiengericht. Exzellent besetzte Fachabteilungen aber Vorsicht, „Erwachsenenschutzsachen“ werden an diverse Zivilabteilungen ausgelagert. Wenn ihr Nachname mit "S" beginnt können Sie mit der Zivilprozessordnung ins Bett gehen.

Aus den folgenden Dokumenten ergibt sich die Funktion der für Felix aktuell zuständigen Richterin Mag.a Fill vor und nach der Personalrochade:

Beeinträchtigte Menschen fordern qualifizierte FamilienrichterInnen.

„Der Jurist kann Alles“ klingt so gefährlich wie „Der Mediziner kann Alles“. Am Familiengericht sollten Fachjuristen entscheiden. Das Berufsbild der Familienrichterin ist wohl das eines übergeordneten Sozialberufs, sie braucht neben dem RIS-Bildschirm Empathie, Lebenserfahrung und/oder die interdisziplinäre Aus- und Fortbildung die schon jedem Sozialarbeiter abverlangt wird. Den Familienrichterinnen obliegt es unmündigen oder beeinträchtigten Menschen in ihren sozialen Bedürfnissen beizustehen. Der Bedarf von Unmündigen, zumeist Scheidungskindern lässt sich vergleichsweise leicht standardisieren. Ihnen stehen in Klagenfurt vier ordentliche Familienrichterstellen und ein hauseigener psychologischer Dienst „Familiengerichtshilfe“ zur Verfügung. Für Scheidungskinder zeigt zusätzlich jemand auf: Mutter, Vater oder im Idealfall beide. Beeinträchtigte Kundschaft ist vergleichsweise demütig im Umgang. Verglichen mit den Scheidungskindern geht es bei beeinträchtigten Menschen um einen durch die Erkrankung, das Alter und die residuale Äußerungsfähigkeit individualisierten Bedarf, um typische Einzelfälle Das Obsorgebedürfnis ist zeitlich unbegrenzt, tiefergehend, im Fall von Hilflosigkeit total und eine Fehleinschätzung existenziell gefährlich. Bei Fehlen eines familiären Erwachsenenvertreters ist die Vorsorge auch noch institutionalisiert mit dort bekannten Risiken.

Die Interessen dieser Gruppe werden seit dem neuen Recht unter „Erwachsenenschutzsachen“ oder "Erwachsenenvertretungssachen" geführt. Am Bezirksgericht herrscht Personalmangel. Die Zuteilung erfolgt schematisch über wechselnde Geschäftsverteilungspläne, verfasst von der Personalleitstelle bzw. dem Personalsenat am Landesgericht und offensichtlich bestimmt vom Kriterium der Auslastung. Unsere Richterin hat durch den nun 2-jährigen coronabedingten Beitreibungsaufschub sichtbar freie Kapazität und Klienten mit Initiale "S" werden zur Auslastung zugeteilt und forthin als Appandix zur Exekution geführt. Eine Adaption der Abteilung war nicht sichtbar.

Es braucht immer einen Anlassfall. Gewalt gegen Frauen, da entsteht aktuell ein Impuls bei der Richterausbildung, warum nicht zugunsten behinderter Menschen. Die Zuweisung einer Richterin ist ein überprüfbarer Verwaltungsakt. Einmal bestellt und zugewiesen, wird die Richterin sakrosankt am ersten Tag. Wir waren Opfer der ersten Stunde. Das Recht setzt mit sichtbarer Veranlassung strenge Normen gegen den Missbrauch einer Erwachsenenvertretung. Der familiäre Erwachsenenvertreter verdient, vor Allem in der Güterverwaltung umindest einen Vertrauensbonus und seine Familie Schutz vor unnötig belastenden Eingriffen in intimste Gegenstände ihrer Lebensführung. Das Gericht muss erkennen, dass die klassischen mündelsicheren Anlagen ausgedient haben und die Internationalisierung neues Denken fordert. Ich habe allen Grund, der aktuellen Richterin zu schreiben: "Gnädige Frau welches Spiel spielen Sie, am Spieltisch gegenüber sitzt ein kranker Junge, oder glauben Sie, Sie müssten ihn vor Vater und Mutter schützen?"

Wir orten aus unserer bald 4-jährigen Erfahrung schwere Diskriminierung von beeinträchtigten Menschen in einer Zweiklassen-Justiz zugunsten der Scheidungskinder, die nicht nach unten sondern nach oben zu egalisieren wäre. Unter Zuständigkeit der Richterin Frau Mag. Eicher (Nr. 3) wurde in 2017 unser erster Genehmigungsantrag unterdrückt und Felix seine 9 Jahre gewohnte Freizeitumgebung abrupt entzogen. Deren Abteilung war ausschließlich als Zivilabteilung ausgewiesen. Die Zivilrichterinnen 3 und 6 haben den Brei verdorben, eine Familienrichterin MMag. Leitsberger (Nr. 5) hat ganz anders gekocht, es wurden ja zwischendurch auch Kauf und Verkauf einer Ferienwohnung genehmigt.

Ich habe mich mit diesem Vortrag am 17.2.2021 an den Herrn Präsidenten der Anwaltskammer gewendet und um Unterstützung gebeten: "Ich beginne soeben eine Kampagne gegen „Inkompetenz und psychischen Terror am Familiengericht“. Vielleicht hat diese Kampagne Platz in Ihrer Verbandspolitik und auch aus Sicht Ihrer Mitglieder die notwendige „Reife“. Mit Rücksicht auf mein Lebensalter würde es mich freuen, die Last der Öffentlichkeitsarbeit nicht allein zu tragen." Anlässlich einer telefonischen Erinnerung sagt mir ein Emissär: "Sie sind ganz schön naiv, die Rechtsanwälte verdienen doch ihr Geld mit den Unzulänglichkeiten des Gerichts".
Die Behindertensprecherin der Grünen im Bundestag Frau Heike Grebien schreibt zu diesem Gegenstand am 6.5.2021: "Wir verstehen Ihren Ärger und Frust, den Sie und Ihre Familie durch das System Familiengericht haben, sehr gut. Auch wir sind der Meinung, dass hier besonders in der Erwachsenenvertretung erheblicher Verbesserungsbedarf besteht. Schulungen für Familienrichter*innen zur besseren Qualifizierung sind im Nationalen Aktionsplan Behinderung anvisiert. Wir sind da dran. Uns ist bewusst, dass Ihnen das in Ihrer aktuellen Situation, in der Sie möglichst schnell eine zufrieden stellende Lösung für Ihren Sohn erzielen möchten, wenig hilfreich ist".
In der Bundesrepublik ist das Thema Richterqualifizierung längst hochgekocht. Es gab auf Initiative des Bayrischen Rundfunks und der Süddeutschen Zeitung im September 2019 eine Vorlage der Grünen an den Justizausschuss und im Mai 2020 deren Behandlung im Bundestag mit dem Ergebnis einer Ausbildungsverordnung für Familienrichter. Das Thema war in der Presse allgegenwärtig, es titeln Die Welt: "Wenn Familienrichter keine Ahnung haben." Der Tagesspiegel: "Familienrichter sollten verpflichtet werden, sich fortzubilden." Die Süddeutsche Zeitung: "Learning by doing auf heiklem Gebiet." Rbb 24: Richter als „Laien“.
Die "Welt" schreibt dazu: „Der Rechtsausschuss des Bundestages debattiert über eine Qualitätsoffensive für Familienrichter. Eine Expertenanhörung offenbart gravierende Missstände in den Gerichten. Das ist besonders problematisch mit Blick auf die Tragweite ihrer Entscheidungen. Dass eine Expertenrunde im Bundestag große Einmütigkeit zeigt, ist einigermaßen selten. Umso bemerkenswerter war deshalb der Verlauf der Expertenanhörung über den Antrag der Grünen zur „Qualitätssicherung in familiengerichtlichen Verfahren“ am Mittwoch im Rechtsausschuss. Familienrichter agieren in einem Rechtsgebiet, das anfällig ist für ideologische Betrachtungsweisen, Selbstüberschätzung und gefährliches Zögern aus Unsicherheit. Statt den Sachverhalt zu ermitteln, würden die Richter sich deshalb oft auf die Einschätzungen von außen verlassen.
Die Grünen fordern ein ganzes Paket an Maßnahmen: Genau definierte Eingangsvoraussetzungen für künftige Familienrichter, das Recht und die Pflicht zur Fortbildung, die stärkere Beteiligung der Betroffenen und Konzepte zur Vermittlung psychologischer Kompetenz.“

In anderen Gerichten sind Familienrechtssachen und Erwachsenenschutzsachen weiterhin in einer Hand. Hier die Geschäftsverteilungsübersicht aus Innsbruck:

Die Zuweisung der RichterInnen geht über den Kopf des Herrn Vorstehers hinweg, der seine Mitarbeiter kennen würde. Er schreibt in einem Beschluss am 25.3.2021: "Wenn der Antragsteller begehrt, dass die Rechtssache von Felix in eine "Fachabteilung" des Bezirksgerichts verlegt werden möge, so ist dem zu entgegnen, dass die Geschäftsverteilung vom Personalsenat des Landesgerichtes Klagenfurt beschlossen wird. Der Gerichtsvorsteher hat nicht die Möglichkeit dahingehend Einfluss zu nehmen. Dies würde den Grundsatz des gesetzlichen Richters verletzen und wäre eine unzulässige Einflussnahme in die richterliche Unabhängigkeit gegeben."

Die beiden Erwachsenvertreter von Felix, Mutter und Vater lehnen die so bestellte Richterin mit Gruseln ab, weil sie den Sohn schädigt, nicht zuhören kann und nicht weiterhilft. Es liegt allerdings nahe, dass sie sich in die neuen Aufgaben nicht aussuchen konnte. In dieser Sicht sind beide Teile Opfer einer nur reagierenden Geschäftsverteilung, an höherer Stelle definierter Formalien, einer seelenlos programmierten Bürokratie und einer vernachlässigten Organisation, Kontrolle und Wissensvermittlung.

FamilienrichterIn sollte, nach neuem Recht, als Sozialberuf der Oberstufe verstanden werden. „Die Reform sei ein Paradigmenwechsel weg von der Bevormundung und hin zur Unterstützung. Justizminister Brandstätter nannte die Reform ein Herzensanliegen und betonte, man habe eine Lösung im Sinne der Menschlichkeit gefunden“. Wenn sich Richter auf diesem Feld betätigen sind sie zur fachübergreifenden Qualifizierung angehalten. Die Pflicht dazu lasse sich eindeutig den richterlichen Eidesnormen entnehmen. „Klarer als in der Formel, wonach ein Richter sein Amt nach bestem Wissen und Gewissen ausüben wird, könne eine Fortbildungspflicht kaum normiert werden“. Die Erwachsenenvertreterin Sylvia Seidl ist Lebensberaterin bei den SOS-Kinderdörfern. Die Bildungsanforderungen und Zulassungsvoraussetzungen sind schon auf dieser Stufe umfassend und beinhalten auch Erwachsenenschutzrecht das in Kärnten die Expertin Frau Richterin Mag.a Martina Löbel lehrt.

Familienrichter ist in Österreich offensichtlich kein geschützter Beruf mit formeller Ausbildung, Zulassung und strengem Anforderungsprofil. Entsprechend ist das interne Image. Wo ist die Standesvertretung die das anspruchsvolle, interdisziplinäre Berufsbild einer Riege vertritt, die ansonsten mit juristischer Präzision in vorwiegend intime soziale und wirtschaftliche Bedürfnisse der Familien eingreift. „Die Richtervereinigung fördert die Vertiefung der Kenntnisse ihrer Mitglieder durch Fortbildung. Einerseits juristischer Art im weiteren Sinne, darüber hinaus aber vor allem durch Herstellung und Pflege von Kontakt mit Psychologen und Psychiatern, Sozialarbeitern, Sicherheitsbeamten, Wirtschaftswissenschaftern & Soziologen, Politologen und Philosophen. Der/die Familienrichter/in soll damit alles kennenlernen, was ihm/ihr zur Konkretisierung des Kindeswohls nützlich sein kann.“ Das trifft den Nagel auf den Kopf aber wieder einmal gilt das Bemühen dem Wohl der Scheidungskinder, Erwachsenenvertretungssachen und beeinträchtigte Menschen werden in Zivilabteilungen abgehängt.

Es geht in dieser Sache nicht um ein offenes Verfahren. Der Schaden ist eingetreten und Felix hat nach den Schmerzen der Vergangenheit, nach nunmehr vier Jahren Verfahrensdauer, keine Erinnerung mehr an seinen Sehnsuchtsort. Geblieben ist eine in 2017 einsetzende und kontinuierliche Verschlechtung seines Geundheitszustands, ausgedrückt durch eine Verzehnfachung seiner epileptischen Anfälle und die Einschränkung seiner Bewegungsfähigkeit. Wir konnten dem Leiden von Felix nicht länger zusehen und haben eine Ferienwohnung im angenehmen Gemona und eine seinem Sparguthaben entsprechende Immobilienbeteiligung im Mélitó-Park von Budapest erworben. Allerdings wartet er nun seit 3 Jahren auf diese Genehmigung und Freigabe seines Sparguthabens das inzwischen mit exzessiven Verfahrenskosten geplündert werden soll. Auch über den Entzug seines Immobilienvermögens in der Stadt ist die Zeit hinweg gegangen, die Wohnungen welche am 20.9.2019 zum Verkauf anstanden sind nicht mehr die Wohnungen von März 2024 und sind nicht länger ein zumutbares Geschenk an Felix. Die Frau Richterin Maga. Theresia Fill ist nicht bereit ihre Befangenheit anzuerkennen. Unter dieser Richterin ist es unserer Familie unmöglich ein Treuhandvermögen zu verwalten und Felix verliert auch noch sein ergänzendes Erbe nach dem greisen Vater.

„Felix“ und „Mag.a.Theresia Fill“ sind eigentlich nur Metaphern, es geht um ein System der Obsorge, das sich selbst entwertet. An den Familiengerichten herrscht eine Zwei-Klassen-Justiz mit schwerer Diskriminierung der unter „Erwachsenenschutzsachen“ erfassten beeinträchtigten Antragsteller bis hin zur Ordnung der Verfahrenskosten. Als Folge ist es in Österreich nicht möglich Mündelvermögen zum Vorteil des Betroffenen zu verwalten. Das Grundrecht auf Erwerb und Gleichstellung ist ausser Kraft. Inklusion eine Wunschvorstellung der Politik.