Pflegschaftssache Felix Seidl Klagenfurt

Kapitel 16: Ein entbehrlicher Bilderstreit zeigt auf mit welchem Leichtsinn man geordneten Familien ihre kranken Kinder entfremdet um sie Amtsjuristen, Allgemeinkanzleien und bürokratischen Formalien zu unterwerfen. Die Hilflosen werden aus dem zu ihrem Wohl geschaffenen System der Außerstreitverfahren und Angehörigenvertretung durch ungnädige Richter hinausgedrängt und landen bei den Advokaten.

Die nach fünf Ablehnungsbeschwerden immer noch unangefochtene Frau Richterin Mag.a Theresia Fill erklärt die Veröffentlichung von Bildern nicht entscheidungsfähiger Personen, also auch Babyfotos, für absolut verboten und generell genehmigungsfeindlich. Sowohl die Anfertigung von Lichtbildern als auch deren Veröffentlichung seien gesetzeswidrig. Die anfangs 2020 wegen Presseberichten angedrohte Strafanzeige oder Unterlassungsklage bringt sie mit Beschluss vom 29.11.2023 soeben wieder in Bewegung. Uns Eltern geht der Humor verloren, wir werden mit Richterspruch von Wohltätern zu Tätern gestempelt.

Die Konsequenzen des Bildersturms hat nach Zuständigkeit im Vertretungsverzeichnis meine liebe Gattin Sylvia (57) zu tragen. Taktlose Vorankündigungen haben sie vor Handlungsbeginn bereits eingeschüchtert. Das Procedere besteht dann aus einem zweijährigen Ermittlungsverfahren verbunden mit Hausbesuchen, Korrespondenz, Gutachten, Clearingverfahren, Gerichtskosten und schmerzlichen „Anhörungen“ im Stil einer Beitreibungsveranstaltung. Anlässlich der dritten Vernehmung von Sylvia zur Bilderfrage am 17.8.2022 musste ich (protokolliert) den Saal verlassen um nicht die Contenance zu verlieren. Mit der kostenträchtigen Ablösung der Zuständigkeit von Sylvia durch einen gerichtlichen Erwachsenenvertreter war der Höhepunkt ihrer Schikanen noch nicht erreicht. Unsere Hoffnung der zum neuen Vertreter bestellte Rechtsanwalt Mag. Robert Levovnik könne Felix wirksamer beistehen als wir juristischen Laien erfüllte sich nämlich nicht. In den Hauptanliegen, wie auch in der Bildersache ist er seit Jahresfrist untätig und unser Schriftverkehr bleibt einseitig. Weil wir wegen seiner Untätigkeit die Rückkehr unserer Vertretungsrechte einfordern erhält Levovnik gerade einen Rüffel seiner Auftraggeberin um die von uns Eltern trotzig beibehaltenen Bildveröffentlichung endlich mit Staatsgewalt zu unterbinden.

Wir Erwachsenenvertreter übten uns über vier Jahre in Demut und vertraten unser Kind vor Gericht mit letzter Kraft, bevor wir die Presse als vierte Macht unserer Demokratie angesprochen haben und zur dezent illustrierten Dokumentation der verstoßenen Anliegen von Felix im Internet griffen. Gegen Inhalte, die wir bis zur Richtervereinigung vorgetragen haben, gab es keine Einwendungen. Von einer Portalveröffentlichung und aktiven Bewerbung unserer Websites www.exklusivkreis.at und www.exklusivkreis.org habe ich bislang abgesehen. Ich sehe diese als Serviceangebot für alle Interessenten am behördlichen Umgang mit beeinträchtigten Menschen und dem Präzedenzfall des Justizopfers Felix. Uns ist nur eine von vier Gerichtsakten zugänglich, sie umfasst 400 ON und gefühlt 4000 Seiten. Darin wird chronologisch Blatt auf Blatt abgelegt. Durch jahrelange Bearbeitungsdauer verschlingen sich die Vorgänge miteinander mit Folge einer Unlesbarkeit. Meine Websites beschreiben die schlichte Ausgangslage die bescheidenen Interessen des kranken Felix, die Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte ausgerechnet durch seine Richterin und offerieren neben einem chronologischen Spiegelbild der Gerichtsakte auch deren Gliederung in 15 Gegenstände und die Verlinkung zu den wichtigsten Dokumenten. Hinzu tritt ein tagaktuelles Verzeichnis der jeweils offenen Anträge und eine kultivierte Bewertung aus der Sicht des Betroffenen und seiner Familie. Sie sind eine Fundgrube für einen investigativen Journalisten und wurden auch Frau Richterin Mag. Theresia Fill zur Wahrnehmung angeboten und zwar inklusive Portraits von Felix, dessen Besuche sie gerne unterbindet und den auch sein neuer gerichtlicher Erwachsenenvertreter nicht kennt.

Der Herr Oberrichter am Kärntner Landesgericht Dr. Reiter hatte uns zum Schritt in die Öffentlichkeit mit den Worten ermutigt: „Wenn da nicht bald etwas in der Kleinen Zeitung steht wird sich bei uns nichts ändern.“ Das Magazin „News“ hatte Ende 2021 einen vierseitigen Bericht veröffentlicht und vorher die Medienstelle des Bezirksgerichts beansprucht. Deren in News zitiertem Vorwurf einer Verfahrensbehinderung durch störende oder fehlende Einbringungen der Erwachsenenvertreter sind wir mit einer vierseitigen Sachverhaltsdarstellung entgegengetreten. Ich überreichte mit der Sachverhaltsdarstellung der Medienstelle auch Belegexemplare des Magazins „News“ zur Verteilung im Bezirksgericht.

Die Kleine Zeitung berichtete am 20.1.2022. Ich glaube die vorangehende Beschwerde ist bei der Medienstelle angekommen denn deren Kommentierung fiel in der KLZ schon gemäßigter aus. Leiterin der Medienstelle des Bezirksgerichts ist Frau RdBG Mag. Martina Löbel. Sie ist als Familienrichterin tätig, Referentin im Fachgruppenausschuss Außerstreit- und Familienrecht der Richtervereinigung sowie Stellvertreterin des Herrn Vorstehers. Auf ihr ruhten einige Hoffnungen.
Fairness steht bei mir hoch im Kurs und ich hatte meine damalige Pressenotiz der Medienstelle vor der Redaktion zugeleitet und ein kurzes Vorgespräch mit den Journalisten angeregt. Am 9.1.2022 wurde mitgeteilt "Ein direkter Kontakt bzw eine Besprechung mit den in das Verfahren involvierten Parteien bzw. ihren Vertretern ist nicht Aufgabe der Medienstelle". Wohl unter dem Eindruck Ihres werten Artikels sagte mir Frau Richterin Mag. Löbel dankenswerter Weise in einem vorvereinbarten aber stressig geführten Freitagstelefonat jedoch zu „Wir werden das jetzt zu Ende bringen.“ Das bezog sich auf unsere seit dem 23.10.2019 in Verstoß befindlichen Genehmigungsanträge der Immobilienschenkungen an Felix.

Aus heutiger Sicht folgte dem aber kein Impuls in der Sache, sondern ein Presseverbot aus der Richterstube und die Einschüchterung von uns
Informanten mit dem Vorwurf strafbarer Handlungen. Ohne Bilder keine Berichterstattung. Der Vorwurf erfolgte zunächst mit der Begründung, Bilder von entscheidungsunfähigen Menschen seien objektiv verboten und ihre Veröffentlichung generell genehmigungsfeindlich. Nach Kenntnisnahme der medialen Praxis und der Meinung des Obergerichts wurde umetikettiert: Bilder und Presseveröffentlichungen hätten unserem Sohn Schaden zugefügt. Später kehrt die richterin Mag. Theresia Fill zurück und schärft noch ihren Vorwurf, sowohl die Anfertigung von Lichtbildern als auch deren Veröffentlichung seien gesetzeswidrig. Diese Zensur auf subtile Art betrifft auch Zeitungen, die wöchentlich mit Fotos unserer Neugeborenen einer breiten Leserschaft Freude machen und das Bevölkerungswachstum anregen.

Die Eröffnung eines Nebenschauplatzes ist auch unbegreiflich im Hinblick auf die jahrelang anstehenden Genehmigungsanträge in den Hauptsachen, die trotz der Indienstnahme von zwei Rechtsanwälten zu keinem Ende kommen. Derzeit gehen dilettantische Anfragen an ungarische Behörden, werden Doubletten eingesammelt, Übersetzungen übersetzt, Prioritäten auf den Kopf gestellt und das Sparbuchmeines Sohnes mit exzessiven Kosten geplündert.

Meine Frau war nach zwei Jahren Alleinvertretung seit 2018 völlig erschöpft und verlangte, nachdem ihre Anwältin Mag.a Aspernig vom Gericht ignoriert wurde, die Vertretung von Felix mit mir zu teilen. Das geschah dann im April 2020, ich übernahm Gerichtsvertretung und Vermögensverwaltung, die Persönlichkeitsrechte von Felix blieben bei ihr. In dieser Zuständigkeit wurde sie nun zur Adressatin des Bilderverbots und eines Erhebungsverfahrens das soeben wieder belebt wurde. Erst im Januar 2023 gelang es ihr mit Antrag bei der Richterin Mag. Theresia Fill die Personenrechte und das damit verbundene Ärgernis im Vertretungsverzeichnis auf mich zu übertragen.

Direkter Anlass des Bilderverbots war übrigens die Vorsprache der Bildjournalistin Leb von der ORF-Redaktion „aufgezeigt“ beim Herrn Vorsteher. Ich musste meiner entnervten Frau zuliebe alle noch geplanten Aktionen einstellen, hielt aber die Illustrationen im Netz aufrecht. Betrachter dürfen wohl erfahren, wem was angetan wird von der Frau Richterin Mag. Theresia Fill.

Aber nun zu den Details der anhaltenden Jagdszenen gegen Frau Sylvia Seidl (57) die mit Obsorge ausgelastete Mutter von Felix. Sie geriet ins Fadenkreuz unter dem Vorwurf der „Veröffentlichung des Bildes des Betroffenen“.

Frau Sylvia wird mit Felix zum Termin 12.1.2022 vorgeladen. Laut Protokoll sagt Sylvia aus, ihr Mann habe die Veröffentlichung vorgenommen, er habe sie darüber informiert und sie habe „ja“ dazu gesagt. Den Sohn habe sie auf die Fotografen vorbereitet, er habe ja gesagt und sich gefreut, sei aber natürlich nicht entscheidungsfähig wie Alle wissen. Die Richterin stellt trotzdem einige Kontrollfragen an Felix und gibt bekannt, sie wolle auch noch einen Sachverständigen anhören um seine Entscheidungsfähigkeit zu prüfen. Sylvia wird beauftragt unverzüglich dafür Sorge zu tragen, dass ihr Mann veröffentlichte Bilder entfernt bzw. entfernen lässt. Strategische Mühe und übermäßig Raum im Protokoll verwendet die Richterin auf die Einwilligung der Mutter um Felix von künftigen Sitzungen zu befreien. Sie hatte ihn von einer früheren Sitzung ausgeladen, was ich ihr zum Vorwurf machte. Dieser Vorwurf ist nun geschickt entkräftet, Sylvia nicht zum letzten Mal manipuliert.

Die tatsächliche Rechtslage ist den Bildjournalisten natürlich geläufig und wird auch von Frau HRin Dr.in Maria Steflitsch im Beschluss des Landesgerichts vom 17.11.2022 folgendermaßen bestätigt: Das Recht am eigenen Bild ist nicht absolut verboten und vertretungsfeindlich. Entscheidungen stehen dem Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Erwachsenenvertreter zu. Bleibt die Frage, ob Felix durch unsere Veröffentlichungen in seinen Interessen verletzt wurde. „Ob eine solche Verletzung vorliegt (vgl. § 18 Urhebergesetz) ist vom gesetzlichen Vertreter zu prüfen.“
Gesetzlicher Vertreter war ohne Zweifel meine Frau. Das Erhebungsverfahren war sofort einzustellen, die Beauftragung meiner Frau, mir die Bildverwendung zu verbieten unzulässig.

Trotz der Verbesserung Ihres Kenntnisstandes wiederholte die Frau Richterin Mag. Theresia Fill kürzlich die Verbotsprozedur und richtete sie nun gegen mich. Mit Wirkung vom 18.4.2023 ließ sie meine Vollmacht nach 269 (1) Z7 im Vertretungsverzeichnis streichen.
Felix erhielt ersatzweise einen honorarpflichtigen gerichtlichen Erwachsenenvertreter beigestellt. Das ist die letzte und stärkste Waffe eines Pflegschaftsgerichts und schweren Missbrauchsfällen angemessen. Das Obergericht warnte die Frau Richterin Mag. Theresia Fill vorausschauend in seinem Beschluss vom 4.5.2022 vor diesem Schritt und gab ihr die nötigen RIS-Fundstellen an die Hand.
Ich bekämpfe diese Maßnahme gerade durch einen Rekurs. Hoffentlich klärt das Kontrollgericht die Frau Richterin darüber auf, dass mir seit Eintrag der Vollmacht am 13.1.2023 als Nachfolger meiner Frau und gesetzlicher Erwachsenenvertreter die Aufrechterhaltung der Bilder zustand, ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter somit nicht zu bestellen war und konstruierte Interessenverletzungen von Felix erst zu benennen wären. Die ganze Aktion steht im Licht der Befangenheit, ja Böswilligkeit der handelnden Richterin Mag. Theresia Fill.

Schon nach 10 Tagen am 21.1.2022 findet die nächste Einvernahme statt, bei der Vater und Mutter geladen sind und auch der am 3.3.2020 angekündigte Rechtsanwalt Mag. Trötzmüller erstmals auftaucht. Die Richterin ermittelt nochmal mit bohrenden Fragen den Schuldigen für Bild- und Textveröffentlichungen in den Blättern News, Kleine Zeitung und auf den Websites. Sie zitiert mich im Protokoll mit der Aussage: "Ich betreibe die Website quelle.wappenschmuck.eu. Ich habe veranlasst, dass auf dieser Website Lichtbilder und Filme von Felix veröffentlicht werden. Ich fühle mich verpflichtet, das Elend von Felix öffentlich darzustellen."
„Ich habe das auch mit meiner Ehefrau besprochen“. „Sylvia Seidl nickt zustimmend, erklärt damit, dass sie damit einverstanden ist, dass die Veröffentlichung von DKfm Seidl vorgenommen wurde. Sowohl auf der Homepage als auch in den beiden Zeitungen. DKfm Seidl verweist darauf, dass seiner Ansicht nach die Veröffentlichungen dokumentarischen Wert haben.“

Der Sachverhalt war nochmals abgefragt und von beiden Eheleuten bestätigt. Guten Sinns waren die Ermittlungen einzustellen und der Focus von Richterin Mag. Theresia Fill und Kurator Mag. Trötzmüller dem Fortschritt der weiteren Gegenstände der Besprechung zuzuwenden.

Die Richterin verfährt weiter nach Plan und beauftragt den Neurologen Dr. Raoul Sacher um festzustellen ob Felix in der Lage ist Bildveröffentlichungen selbständig zu entscheiden. Um diesem Auftrag wenigstens einen Sinn zu geben beantragen wir mit Schreiben vom 07.02.2022 eine Erweiterung der Begutachtung zur Klärung der Gesundheitsschäden von Felix durch den abrupten Entzug seines Schrebergartens und bis heute fortgesetzte Ablehnung einer Ersatzbeschaffung am gleichen Ort. Dieses Ersuchen gründet auf unerledigten Anträgen vom 22.9.2020 und 19.1.2021 zurück, deren beschlussmäßige Entscheidung mit Protokoll vom 2.10.2020 zugesagt war. Mit Beschluss vom 28. 2.2022 versagt die Frau Richterin Mag. Theresia Fill diese Erweiterung, aus der Akte sei „kein Sachverhalt ersichtlich der eine solche Abklärung erfordert.“ Das Kontrollgericht verweigert uns am 4.5.2022 den Beistand. „Den zahl- und umfangreichen Eingaben des DKfm. Seidl sei kein Sachverhalt zu entnehmen, aufgrund dessen eine umfangreichere sachverständige Abklärung aufzutragen wäre.“ Wir beantragen das neurologische Gutachten seit 2017. Auskunft gibt das Kapitel 7 unserer Website.
Es ist undenkbar, dass die Richterin aus dem persönlichen Interesse der Abwehr unangenehmer Kritik Veröffentlichungsverbote verhängen kann. Wir richten am 9.2.2022 eine Befangenheitsbeschwerde an den Herrn Gerichtsvorsteher Dr. Waldner, welcher mit einem Aktenvermerk antwortet, unser Vorbringen könne als rechtsmissbräuchlich gewertet werden.
Der Psychologe/Neurologe kommt am 24.2.2022 ins Haus. Er kennt Felix aus einer früheren Begutachtung vom 28.9.2017. Für uns Eltern kein schöner Nachmittag an dem uns wieder einmal die Schwäche unseres Kindes schonungslos vorgeführt wurde. Das Honorar der Veranstaltung wird an Felix adressiert.
In einem Beschluss vom 28.3.2022 dann die nächste Hiobsbotschaft an Frau Sylvia. Nach dem Ergebnis des neurologischen Gutachtens sei „davon auszugehen, dass sowohl die Anfertigung der Lichtbilder als auch deren Veröffentlichung gesetzwidrig war. Nach der überwiegenden Lehre und Judikatur wird das Recht auf das eigene Bild bzw. Verfügungen darüber als vertretungsfeindlich angesehen.“ Die Rechte von Felix seien durch die gesetzliche Vertreterin beeinträchtigt worden, es sei ein Clearingverfahren „im Sinne des § 4a Erwachsenenschutzverordnung einzuleiten mit dem Ziel der Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters insbesondere im Umfang des Rechts auf das eigene Bild.“ Im Text wird auch gleich die von einem angekündigten Ablöseverfahren Betroffene benannt, Frau Sylvia Seidl. Unsere Mutti war nach dieser Botschaft einem Zusammenbruch nahe.
Das Klagenfurter VertretungsNetz-Erwachsenenvertretung wurde im gleichen Beschluss mit der „Prüfung der Notwendigkeit der Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters für Felix Massimo Seidl“ beauftragt. Es solle binnen 5 Wochen über die Ergebnisse dieser Abklärung berichten. Dieser Auftrag vom 28.3.2022 wurde uns nach Ablauf seiner Bearbeitungsfrist mit 14-wöchiger Verspätung am 10.06.2022 zugestellt. Das Vertretungsnetz erhielt ihn pünktlich aber ohne zugehörige Akte. Der bearbeitende Jurist Mag. Rossmann berichtete, unsere Akten sei ihm schließlich für zwei Stunden zur Verfügung gestanden und wurde gleich wieder abgeholt. Dem Vertretungsnetz lagen übrigens 4 Akten vor, von denen ich nur eine kenne. Die Sache kollidierte mit unserer gleichzeitigen Ablehnungsbeschwerde gegen Frau Richterin Mag. Theresia Fill die sich in Bearbeitung befand.
Das lapidare Ergebnis des Clearingberichts kommentiert der Verfasser mit Schreiben vom 21.7.2022: „Im Clearingbericht wurde nicht die Bestellung eines außenstehenden Erwachsenenvertreters empfohlen. Die Entscheidung der weiteren Vorgehensweise obliegt immer dem Gericht und rechtliche Schritte können nur bei diesem im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten erfolgen.“

Mit Rekursantrag vom 6.4.2022 ersuchen wir das Landesgericht um Genehmigung des Films und der auf der Website dargestellten Bilder und Übernahme der bisherigen Verfahrenskosten durch die Staatskasse. Die Bildveröffentlichung entspreche dem Interesse des Betroffenen Felix, seine ins fünfte Jahr gehenden Gerichtsverfahren und die daraus resultierenden Schäden einer öffentlichen Wahrnehmung zuzuführen. Dieser Antrag geriet in Verstoß.

Mit Beschluss vom 4. Mai 2022 klärt das Kontrollgericht die Voraussetzungen für eine Ablöse meiner Frau. Für eine "Vertreterumbestellung" genügt es demnach, „dass die Ausübung der Vertretertätigkeit durch eine andere Person relativ besser dem Wohl (bzw., hier dem Interesse) der betroffenen Person entspricht, was wiederum die amtswegige Klärung der Frage erfordert, wie sich der Vertreterwechsel nicht nur auf das psychische Wohlbefinden des Betroffenen, sondern (je nach Aufgabenstellung) vor allem auf die wirtschaftliche Gesamtsituation des Vertretenen auswirken könnte.“ Es ist wohl kühn zu behaupten ein Klagenfurter Anwalt, der ihn nicht einmal kennt, würde Felix besser vertreten als seine Mutter. Diese Diskrepanz wird die Frau Richterin Mag. Theresia Fill in der Sitzung vom 17.8.2022 auflösen indem Sie einen Zwist in unserer Ehe herbeifragt.
Wir haben guten Kontakt zur Redaktion „Bürgeranwalt“ des ORF und Sylvia beantragt am 30.6.2022 vorsorglich die Veröffentlichung von Bildern des Sohnes Felix im bisherigen Stil zu genehmigen. Nach 4 Jahren der stillen Duldung diene diese seiner Selbstverteidigung gegen behördliche Angriffe, die das Institut für internationales Betreuungsrecht als Verletzung von Menschenrechten und Personenrecht qualifiziert. Wir beschweren uns auch über den Hausbesuch des Sachverständigen Neurologen und mein Herzversagen nach dem gewaltigen Verhör vom 16.2.2022 das zu dessen Abbruch führte. Meine Frau reicht eine Erklärung ein, die sie zum Gegenstand der nächsten Sitzung machen möchte.
Am 4.7.2022 erhalten wir Hausbesuch des Juristen von Vertretungsnetz Mag. Peter Rossmann um ein Clearing über die Ablösung der Erwachsenenvertretung durchzuführen. Die vorangehende telefonische Einvernahme dauerte 2 Stunden, die persönliche Einvernahme von Vater, Mutter Kind nahm 3 ½ Stunden in Anspruch. Ich habe beim Termin eine umfangreiche schriftliche Sachverhaltsdarstellung überreicht, meine Frau hat eine handschriftliche Erklärung abgegeben. Der Jurist versprach diese Eingaben seinem bevorstehenden Gutachten anzufügen.
Am 14.07.2022 kommt der Beschluss zu unserem Antrag auf Bildveröffentlichung vom 30.6.2022. Unser Antrag wird erwartungsgemäß zurück- bzw. abgewiesen. „Felix Massimo Seidl ist auch im Umfang der Erteilung der Zustimmung zur Veröffentlichung seines Bildes sowohl als Foto als auch als Film nicht entscheidungsfähig. Die Zustimmung zur Veröffentlichung kann weder durch den Erwachsenenvertreter noch durch das Gericht ersetzt werden, weil es sich dabei um ein höchstpersönliches und vertretungsfeindliches Recht handelt.“ Wir haben der Frau Richterein am 18.9.2023 tagaktuelle Bildbeispiele aus Zeitungen zugestellt. Auf einen Rekurs konnte ich verzichten, da die Frau Richterin Mag. Theresia Fill eine Strafanzeige gegen meine Frau "in Erwägung zieht“ und der Fall dadurch ohnehin die Richterstube verlässt. Österreich wird nicht dulden, was Felix geschehen ist.

Am 8.7.2022 ergeht der Clearingbericht von Vertretungsnetz: "Es wird empfohlen, das Verfahren auf Bestellung einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung fortzusetzen". Mit Mail vom 21.7.2022 relativiert der Gutachter seine Aussagen: "wie mit Ihnen ausführlich persönlich besprochen, beinhaltet das Clearing keine inhaltliche Überprüfung der Tätigkeit eines Erwachsenenvertreters bzw. der Richterin. lge diwurde nicht die Bestellung eines außenstehenden Erwachsenenvertreters empfohlen. Die Entscheidung der weiteren Vorgehensweise obliegt immer dem Gericht und rechtliche Schritte können nur bei diesem im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten erfolgen."
Die Sitzung mit uns Eltern am 17.8.2022 wurde umfangreich protokolliert. Es erfolgte die Bekanntgabe der "Bestellung Mag. Robert Levovnik, Rechtsanwalt in 9020 Klagenfurt aW zum gerichtlichen Erwachsenenvertreter mit beschränktem Wirkungsbereich". Unsere Nerven lagen blank. Es war unvorstellbar, dass neben der verhärmten Richterin Mag. Theresia Fill ein weiterer gerichtlicher Funktionär in unsere geordnete Familie kommt, höchst Persönliches entscheidet und womöglich auch noch unser Wirtschaften lenkt und das Geld von Felix hat. Die Frau Richterin erklärt überraschend, die Tätigkeit des gerichtlichen Erwachsenenvertreters auf die Verfolgung von Bildveröffentlichungen unseres Sohnes zu beschränken aber gleichzeitig, sie werde sich das Weitere noch überlegen.
Es gäbe drängendere Fragen, doch die Frau Richterin Mag. Theresia Fill bleibt beim Bilderverbot mit einem neuerlichen Verhör meiner verängstigten Frau zu ihrem Einverständnis mit der Bildveröffentlichung das schon am 12.1.2022 und wiederholt am 21.1.2022 positiv protokolliert war. Der Tonfall der Richterin veranlasste mich sicherheitshalber den Saal zu verlassen. Meiner armen Frau hatte ich vorab empfohlen sich wegen der Bilder auf mir abzuladen. Sie tat dies nach eigenem Bekunden mit der Bemerkung es wäre ihr eigentlich lieber die Bilder würden herausgenommen, damit sie endlich Ruhe bekommt von diesem Gericht. Dieses Eingeständnis verschärfte die Richterin, während meiner Abwesenheit, im Protokoll zu "Sylvia Seidl gibt zu den noch immer veröffentlichten Lichtbildern bzw. dem Film an: "Ich habe meinen Mann ersucht, die Lichtbilder und den Film zu beseitigen, weil ich keine Zugangsmöglichkeit zur Website habe. Trotz dieses Ersuchens hat mein Mann, DKfm. Seidl, die Lichtbilder bzw. Filme nicht beseitigt." Diese Aussage meiner durch ein zweijähriges Erhebungsverfahren unter Strafandrohung und die Verhörszenerie eingeschüchterten Frau ist, selbst wenn sie wörtlich stimmte, angesichts der Bedrohung ohne jeden Wert. Meine Frau hat nach Anforderung durch die Frau Richterin Mag. Theresia Fill auch noch eine schriftliche Stellungnahme abgegeben indem sie mir mit Antrag bei der Richterin vom 16.12.2022 und Eintrag im Vertretungsverzeichnis vom 13.1.2023 die Befugnisse aus 269 (1) Z 7 vollständig übertrug. Deutlicher konnte sie sich zur Sache nicht äußern und den Vorwurf, sie habe das zum Schaden von Felix getan wird ihr wohl niemand machen dürfen. Ich habe ihr also die Ärgernisse abgenommen und die Bilderrechte fortan in eigenen Händen. Das Verfahren war zu beenden denn ich habe die Bildveröffentlichungen mit guten Argumenten begründet. Die robuste Befragung und protokollierte Aussage meiner Frau war ungebührlich aber strategisch klug angelegt veranlasste sie doch das Obergericht mit Beschluss vom 17.11.2022 zur Feststellung wir Eheleute wären in der Bilderfrage zerworfen, meine Frau könne sich bei mir nicht durchsetzen und brauche dazu einen gerichtlichen Erwachsenenvertreter. Die klare Rechtslage und gängige Veröffentlichungspraxis wird machiavellistisch umgangen. Der Kuriositäten nicht genug, der Vertreter Levovnik wendet sich im Antrittsbericht vom 11.4.2023 mit Strafanzeige und Unterlassungsklage nun direkt gegen den aus dem Vertretungsverzeichnis Berechtigten DKfm. Johann Seidl. Mag. Levovnik bewährt sich in allen übertragenen Kausen und so auch hier durch Lethargie.

Der Anwalt Mag. Levovnik ist uns bis dahin unbekannt, er empfiehlt sich im Internet als Allgemeinkanzlei mit Schwerpunkt Mahnung und Beitreibung, also im hauptsächlichen Betätigungsfeld der Richterin Mag. Theresia Fill. Am 18.8.2022 bitte ich ihn via Mail: "Ich bitte Sie dieses Mandat, das uns bis zum Höchstgericht führen könnte abzulehnen oder mit dem Rechtsbeistand von Felix, Herrn RA Dr. Toriser wenigstens darüber zu sprechen."

Ich bat mit einem persönlichen Schreiben vom 30.9.2022 die Leiterin der Abteilung 1 des Landesgerichts, Frau Hofrätin Dr. Maria Steflitsch um ein Gespräch mit meiner verzweifelten Frau: „Meine Gattin ist durch ihre sozialen Obliegenheiten schon überlastet, gerät zeitweise außer sich und zerreißt ungelesene Gerichtsbescheide vor der versammelten Verwandtschaft. Mit ihr müsste jemand über ihre Situation sprechen, der diese juristisch und humanitär einschätzen kann. Die jüngsten Protokolle mögen zeigen, dass in direkter Linie jedes Vertrauen fehlt“. Wir wiederholten unsere Bitte mit einem formellen Antrag auf Gehör vom 15.9.2023 und werden abgewiesen. "Sollte in einem Rechtsmittelverfahren im Einzelfall eine Verhandlung oder Anhörung der Parteien vorgesehen oder notwendig sein, würden Sie eine entsprechende Ladung erhalten." Bei der fünfjährigen Vorgeschichte unserer Verfahren hätten wir etwas mehr Verständnis am Kontrollgericht erwartet.

Am 5.12.2022 beantrage ich bei Frau Richterin Mag. Theresia Fill die Wiederaufnahme des Genehmigungsantrags vom 30.6.2022 zum Recht auf Bildveröffentlichungen unseres Sohnes Felix. Ich berufe mich auf die im Beschluss des Obergerichts vom 17.11.2022 geäußerte Rechtsmeinung Veröffentlichungen befänden sich im Entscheidungsbereich meiner Frau. Diese gestatte die Veröffentlichung ausdrücklich und der gekürte gerichtliche Erwachsenenvertreter sei somit obsolet. Wir dachten das sei der Befreiungsschlag für meine Frau.

Nicht bei diesem Gericht. Die seit dem 3.3.2020 mit Gerichtskuratoren geplagte wird zu einer erneuten Stellungnahme aufgefordert und zwar noch vor Weihnachten. Uns reicht es und wir beschließen die radikale Lösung. Sie gibt die geforderte Erklärung gleich in Form eines Antrags auf Übertragung der Personenrechte ab. Das geschah mit Antrag vom 27.12.2022 an Frau Richterin Mag. Theresia Fill. Meine Gattin beantragt den Umfang Ihrer Vertretung weiter einzuschränken und mir auch die Verantwortung für Bildveröffentlichung und die damit verbunden Personenrechte schnellstens zu übertragen. "Ich bin mit der Pflege ausgelastet und will den Aktivitäten meines Mannes nicht im Wege stehen." Sie verweist auf die routinemäßig ohnehin anstehende Erneuerung der Erwachsenenvertretung. Der Wechsel der Zuständigkeit in Angelegenheiten des § 269 (1) Z7 wird am 13.1.2023 im Vertretungsverzeichnis eingetragen mit dem Ablauf 13.01.2026, also einer Dauer von 3 Jahren. Die Registrierung wird vom Notar Mag. Schöffmann noch am 10.3.2023 als gültig bestätigt.

In Kenntnis der eindeutigen Erklärung meiner Frau vom 27.12.2022 wies die Richterin mit Beschluss vom 5.1.2023 den Genehmigungsantrag auf Bildveröffentlichung zum dritten Mal zurück. Deutlicher als mit der Übertragung der Rechte konnte meine Frau ihre Zustimmung zur Veröffentlichung nicht ausdrücken. Dass sie dies zum Schaden ihres Kindes tat wird ihr niemand vorwerfen. Unter Vernachlässigung der exklusiv von Frau Richterin Mag. Theresia Fill vertretenen Rechtsaufassung war dem Antrag zu entsprechen und der Auftrag des gesetzlichen Erwachsenenvertreters zumindest in der in der Bildersache zu beenden.

Mit Belastungsanzeige vom 27.02.2023 wird Felix verpflichtet die Kosten des oktroyierten neurologischen Gutachtens Dr. Sacher zu tragen. Felix zahlt somit für fehlgeleitete Ermittlungen, die in auch noch mit Hausbesuch und Untersuchung belastet haben.
Am 23.03.2023 wendet sich Sylvia Seidl an die Justizombudsstelle Graz mit folgender Beschwerde: "Ich bitte die Justizombudsstelle um Überprüfung meiner Ablöse als gesetzliche Erwachsenenvertreterin in den Punkten § 269 (1) Z 7 des Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnisses wegen Verletzung des Rechtes am Bild meines entscheidungsunfähigen Sohnes Felix Seidl durch einen gerichtlichen Erwachsenenvertreter und dessen Auftrag, die Schädigung des Betroffenen durch einen 4-seitigen Bericht im Magazin News, einen zweiseitigen Bericht in der Kleinen Zeitung, einen Amateurfilm und sein Konterfei auf den Webseiten des in Gründung befindlichen Vereins "Exklusivkreis transitäte Erwachsenenvertretung" www.exklusivkreis.at und www.exklusivkreis.org zu ermitteln." Die 20-seitige Eingabe könnte Steine rühren, nicht jedoch die Ombudsstelle, welche am 28.3.2023 bescheidet: „Der Justizombudsstelle kommt nach dem Gesetz (§ 47a GOG) keine Zuständigkeit zu, Entscheidungen der Gerichte inhaltlich zu prüfen oder zu kommentieren.“ Man leitet ihre Eingabe an die zuständige Abteilung des Bezirksgerichts Klagenfurt weiter, das ist die Anschrift von Frau Richterin Mag. Theresia Fill. Der auf unserer Homepage abgebildete Hilferuf meiner Frau ist lesenswert.

Nicht genug, dass man mich vom Wohltäter zum Täter stempelt. Man lässt meine Frau noch immer nicht in Ruhe.Für den 27.3.2023 ist meine Frau in die Kanzlei des neuen Vertreters Mag. Levovnik vorgeladen mit mir gab es bis dahin keinen Kontakt. Sie erklärte sich dem Anwalt gegenüber als inzwischen unzuständig und konnte mir nur berichten Herr Mag. Levovnik sei äußerst gelassen und werde halt machen was die Frau Richterin Mag. Theresia Fill für richtig hält. Mein und Felix´persönlicher Kontakt beschränkte sich auf drei Sätze im Entreee des Sitzungssaals vor der "Anhörung" vom 21.6.2023 zu der ich Felix mitgenommen habe. Wir erfahren, dass der gesetzliche Erwachsenenvertreter uns nicht braucht denn er sei jetzt Felix in Personam.

Veranlasst durch den Besuchsbericht meiner Frau sende ich dem Vertreter am 4.4.2023 einen umfänglichen Übergabebericht per Mail, bequem verlinkt mit den wichtigsten Dokumenten. Ich fordere ihn darin auf zurückzutreten und erinnere an seine Anwaltspflicht, insbesondere an die überfällige Ablehnung seiner Auftraggeberin, den Schutz seines Klienten gegen überbordende Verfahrenskosten, die Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen aus Gesundheitsschaden und dem Wertverlust des Immobilienbesitzes von Felix während der 4-jährigen Abweisung. Ich übergebe auch eine Liste der zum Ultimo, dem 31.12.2022 offenen Anträge welche die Frau Richterin Mag. Theresia Fill seit geraumer Zeit in Evidenz hält. Erste Priorität haben die Anträge vom 22.9.2020 und 27.12.2022.

Am 11.04.2023 liefert der Vertreter seinen Antrittsbericht, der unseren Übergabebericht vollinhaltlich übergeht. Der Antrittsstatus hat 4 Zeilen und widerspricht sogar dem von der Frau Richterein Mag. Theresia Fill selbst verfassten Status vom 30.12.2020 worauf wir die Frau Richterin Mag. Theresia Fill in einem Berichtigungsantrag vom 27.4.2023 hinweisen. Die Frau Richterin Mag. Theresia Fill bestätigt ihren Status am 28.6.2023 nochmals als zutreffend. In der Bilderfrage äußert Levovnik, er werde "die Entfernung dieser Abbildungen betreiben und hierzu den Kindesvater zur sofortigen Entfernung - allenfalls in weiterer Folge auch unter einer notwendigen Klagsandrohung – auffordern“. Ich hatte vorab aus Kostengründen gebeten, anstelle einer Unterlassungsklage gleich Strafanzeige einzubringen. Kuriosum: Der „Kindesvater“ war zum Zeitpunkt dieser Rüge im Vertretungsverzeichnis ausgewiesener Inhaber der Personenrechte aus § 269 (1) Z 7 ABGB und Felix (29) ist kein Kind. Es geschieht wie in allen übrigen Zuständigkeiten des Vertreters nichts.

Auf Antrag der Richterin Mag. Theresia Fill wurde mit Wirkung vom 18.04.2023 das Vertretungsverzeichnis berichtigt, mit der Begründung Herr RA Mag. Levovnik sei zum gerichtlichen Erwachsenenvertreter im vollen Umfang des § 269 (1) Z3 und des § 269 (1) Z7 ABGB bestellt und unsere elterliche Zuständigkeit erloschen. Da mir meine Frau die Bildrechte mit Wirkung vom 13.1.2023 übertragen hatte, erfolgten die Löschungen nun ausschließlich bei mir. Herr Mag. Levovnik hatte erklärt, er sei außerstande Immobilien in Ungarn zu verwalten und mir entzieht man den für jede treuhänderische Handlung in Ungarn notwendigen Ausweis. Seit bald einem Jahr ist dort keine rechtmäßige Vertretung von Felix möglich. Die Frau Richterin äußert zu diesem Frevel perpetuell, wo nichts genehmigt sei, sei auch nichts zu verwalten. Wozu wird dann für 3 Jahre ein gerichtlicher Vermögensverwalter bestellt.

Ich bin zu der schon erwähnten Sitzung am 21.06.2023 geladen und bringe Felix mit, überraschend anwesend ist Mag. Levovnik. Gegenstand ist die Einziehung von Original-Besitzurkunden der Ungarn-Immobilien von Felix. Niemand gibt diese Unikate aus der Hand. Ich habe sie aus dem Bankschließfach besorgt und Felix persönlich damit zum Richtertisch gehen lassen. Ein Moment der Eiseskälte den auch Levovnik in Erinnerung behalten wird. Wir haben die Sitzung nach 40 Minuten verlassen, die dann für weitere 50 Minuten mit Mag. Levovnik alleine und unprotokolliert fortgesetzt wurde. Die Strafverfolgung von uns Eltern wegen unzulässiger Bildveröffentlichung fand im Protokoll keine Erwähnung mehr. In der vorangegangenen kurzen Begegnung am Flur bat mich der Anwalt zu verstehen, dass er keinen Ablehnungsantrag gegen seine Auftraggeberin richten könne und es sei ihm natürlich unmöglich die ungarischen Immobilien unseres Sohnes zu verwalten. Die beste Lösung sei Alles zu verkaufen und neu aufzusetzen.

Ich berichte dem Herrn Vorsteher am 8.9.2023 über den Verlauf des gegen meine Frau verhängten und mit einem zweijährigen schikanösen Ermittlungsverfahren verbundenen Verbots von Bildveröffentlichungen in Presse und Internet. Trotz unserer Ablöse durch einen Rechtsanwalt verlaufe die Sache nach nunmehr 22 Monaten im Sand und Felix bleibe auf den Kosten sinnloser Erhebungen und dem zu erwartenden Anwaltshonorar seines untätigen Vertreters sitzen. Hinzu kommt, dass die Kapazitäten der Richterin Mag. Theresia Fill der Vermeidung unangenehmer Presse gewidmet waren und die die seit 23.10.2019, 22.9.2020 und 27.12.2022 schwebenden Hauptsachen weiter unerledigt bleiben.

Mit Eingabe vom 23.11.2023 beantrage ich wegen Untätigkeit des Mag. Levovnik die Rückübertragung der Vertretungsrechte nach § 269 (1) Ziffer 3 und 7 ABGB und meine Rückbestellung zum gesetzlichen Erwachsenenvertreter. Weiterhin bitte ich um die Stundung aller offenen Verfahrenskosten bis zum Vorliegen einer Entscheidung über die Rechte von Felix Massimo Seidl am Verfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Mag. Levovnik habe es vermieden ein Bilderverbot auszusprechen und zu verfolgen. Sein Auftrag ist somit hinfällig. Mit einer positiven Entscheidung seiner Ablöse würde die Frau Richterin Mag. Theresia Fill lediglich der eingetretenen Realität entsprechen.

Am 29.11.2023 ergeht der ablehnende Beschluss des Erstgerichts und mündet wieder in dem gewohnten Circulus vitiosus ein. „DKfm. Seidl begründete seinen Antrag im Zusammenhang mit § 269 (1) Z 7 ABGB im Wesentlichen damit, dass Mag. Levovnik es vermieden habe, einem Bilderverbot nachzukommen, sodass sein Auftrag hinfällig sei. Es ist DKfm. Seidl selbst, der es bisher unterlassen hat, die Veröffentlichung von Lichtbildern und Filmen, auf denen Massimo Seidl wiedergegeben ist, von der von ihm - DKfm. Seidl - betriebenen Website zu beseitigen. Es besteht daher nach wie vor Vertretungsbedarf im Umfang der Geltendmachung der Persönlichkeitsrechte des Betroffenen auch gegenüber seinem Vater. Schon im Hinblick auf diese drohende materielle Interessenkollision liegen die Voraussetzungen für eine Beendigung der gerichtlichen Erwachsenenvertretung für den Betroffenen im Umfang des § 269 (1) Z 7 ABGB durch Mag. Levovnik nicht vor.“

Ich widerspreche dem vorzitierten Beschluss der Frau Richterin Mag. Theresia Fill mit Rekurs zum Kärntner Landesgericht vom 15.12.2023. „Zu der akribischen Suche der weiter unbehelligten Richterin nach Stolpersteinen um die Verfahrensdauer zu rechtfertigen tritt die Ablenkung auf Nebenschauplätze wie das Verbot der Illustration unangenehmer Presse und Öffentlichkeit mit einer Erhebung von beinahe zwei Jahren gegen meine Frau. Um die Einwilligung von Felix außer Frage zu stellen wurde ein neurologisches Gutachten in Auftrag gegeben das man ihm zur Unterstützung des Bedarfs nach einer Ferienwohnung versagte. Auch in diesem Gegenstand haben wir die gefühlte Befangenheit der Frau Richterin angezeigt und auf die Fülle unerledigter Anträge verwiesen, die den neuen Schauplatz Bilderverbot nicht gerade rechtfertigen. Meiner Frau wurden Strafanzeige und Unterlassungsklage angedroht und mit der unhaltbaren Behauptung eines Ehezwists Herr Mag. Levovnik mit deren Exekution beauftragt, die aus gutem Grund im Sand verlief. Wir empfinden Befangenheit darin diese Sache die mit dem Rechtsirrtum begann, öffentliche Bilder entscheidungsunfähiger Menschen seien objektiv verboten und nicht genehmigungsfähig, in dem hier angefochtenen Beschluss erneut anzufachen zumal mir meine Gattin mit Antrag bei der Richterein vom 27.12.2022 und registriert am 13.1.2023 die Rechte aus § 269 Abs1 Z3 sogar übertragen hat“. „Ich war laut Vertretungsverzeichnis als Vater und Berechtigter nach Ziffer 7 in der Lage und Willens Bilder von Felix in seriösen Medien zu verantworten. Mit der Löschung meiner Befugnis per 20.4.2023 hat man Felix auch noch das Gesicht genommen.“

Mit der Gesundheit von Felix, gemessen an seinen physiologischen Fertigkeiten und der Anfallshäufigkeit geht es bergab. Wir beantragen bei der Pensionsversicherung eine Erhöhung seiner Pflegestufe. Die PV hat in dem Zusammenhang die Qualität der Unterbringung zu prüfen. Hier stößt die gesetzliche Erwachsenenvertretung auf, die nach Verkehrsanschauung auf Spielsucht, Verschuldung, Vernachlässigung oder Demenz schließen lässt. Wir sind von einer massiven Kreditschädigung betroffen und ich bitte die Frau Richterin Mag. Theresia Fill mit Antrag vom 1.2.2024 um Herstellung unserer Reputation durch folgende Erklärungen:

1. Es gibt keinen Zweifel an den kognitiven Fähigkeiten der Eheleute Johann und Sylvia Seidl
2. Es gibt keinen Zweifel an der geordneten Wirtschaftsführung der Familie Seidl
und ausreichenden materiellen Versorgung von Felix.
3. Die Leistungen der PVA können trotz fehlender Zuständigkeit weiterhin an die Mutter Frau Sylvia Seidl ausgereicht werden.
4. Die Einkommens- und Vermögenslage des Felix Massimo Seidl entspricht dem geprüften Wirtschaftsbericht zum 1.11.2023.

Ich habe eine Strafanzeige gegen den Vorgänger von Mag. Levovnik, einen über zweieinhalb Jahre untätigen Rechtsanwalt Mag. Trötzmüller eingebracht und kenne nun auch die Ausrichtung der Klagenfurter Staatsanwaltschaft. Hätte die Richterin Mag. Theresia Fill meiner Frau eine Ohrfeige gegeben wären die Folgen klar. Dieser Schmerz wäre aber schnell vergessen. Vierjähriger Psychoterror ohne jedes greifbare Resultat für ihren Sohn und ihr tägliches Zittern wenn der Postbote klingelt sind strafrechlich nicht zu erfassen.

02.02.2024 Das zugesagte Rechtsgutachten des Monitoringausschusses der UN Behindertenrechtskonvention zur Bildveröffentlichung von entscheidungsunfähigen Menschen ist im Sand verlaufen. Ich wende mich daher an das Sozialministerium mit einer Beschreibung unseres Leidensweges in dieser Frage und bitte um eine Intervention. Sektionschef Dr. Wolfgang Iser gibt bekannt der Gewaltenteilung zu unterliegen wird aber das Gesuch persönlich an den Monitoring-Ausschuss weitergeben.

Verantwortlicher Autor DKfm. Johann Seidl ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Klagenfurt, den 5.2.2024

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