,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,Pflegschaftssache
Felix Seidl
Kapitel 12 - Der Hilferuf an die vierte Säule unserer Demokratie zeigt erste Erfolge. Presse und Internet waren dem Gericht unangenehm. Die betroffene Richterin Mag.a Theresia Fill verfügte daher im Januar 2022 ein Bilderverbot unter Strafandrohung. Ohne Bilder keine Presse. Die Öffentlichkeitsarbeit unserer Familie war beendet just nachdem die ORF-Redaktion "aufgezeigt" beim Gerichtsvorsteher vorgesprochen hatte. Aufgrund der Zeitbegriffe des Gerichts sind die nachfolgend zitierten Presseberichte immer noch aktuell.
Felix führte über Jahre ein Ablehnungsverfahren gegen seine vergrämte Richterin, dieses wurde wegen vermeintlicher Wiederholungen nach res judicata endgültig beendet. Rechtsanwalt Dr. Wolfram Proksch (Ethos, Wien) hat die Causa geprüft und befürwortet eine Individualklage an das Verfassungsgericht. Jeder von uns kann seine Geisteskraft verlieren und landet mit seinen Gütern in diesem System.
Autor. DKfm. Johann Seidl - ON: Charles Austen - Linsengasse 96 A - 9020 Klagenfurt - 0664 73923349 - heroldskunst@aon.at
Vorbemerkungen. Der schwer beeinträchtigte Felix Massimo aus Klagenfurt verbrachte heuer das fünfte Weihnachten ohne die Immobiliengeschenke seines Vaters und bedankt sich bei den Abteilungen 6 des Bezirksgerichts und 1.3 und 4 des Kärntner Landesgerichts dafür und die Herstellung von vier Akten, deren zugängliche bislang 523 Vorgänge (ON) und 3997 Seiten umfasst. Was ist das für ein Staat in dem die Bürokratie so wuchert, dass sie beeinträchtigten Menschen den Ferienplatz und gewohnte Therapien entzieht, ihre Zukunftsvorsorge vernichtet, ihre Erbfolge unterbindet, exzessive Verfahrenskosten auferlegt, ihnen das Gesicht nimmt, die dagegen rebellierenden Angehörigen entmündigt, sie unverrückbaren Instanzen ausliefert, Beschwerden als Verunglimpfung abweist, einer Ungarnphobie Raum gibt, Gespräche und Gutachter ablehnt und sie in die Arme von Advokaten treibt. So geschehen in den siebenjährigen Pflegschaftsverfahren von Felix Seidl aus Klagenfurt.
Behinderten
-Anwälte -Vertreter -Räte -Sprecher -Ausschüsse -Schutzvereine
sind in Österreich selbst zu Bürokratien mutiert. Die Vermessung der
letzten Gehsteigkante, Toilettenschlüssel, verlängerte Ausbildung,
erzwungene Inklusion, das sind Fußnoten gegen die existenziellen Nöte
beeinträchtigter Menschen dort wo hinter dem Schutzwall der Gewaltentrennung
die Justiz die genannten Helfer, Obsorge tragenden Hilfsorganisationen und Angehörigen
vom Beistand ausschließt. Gerichte werden von Gerichten kontrolliert,
dass beeinträchtigte Menschen dabei ins Hintertreffen geraten, liegt auf
der Hand.
Freiheitsentzug nach Gesetzesübertretung und Freiheitsentzug infolge Krankheit
wären einen vergleichbaren Aufwand wert. Im Erwachsenenschutz ist nicht
einmal die Anbindung an die in Versorgungsfragen kundigen Familiengerichte gesichert,
wodurch die Bildungsoffensive des NAP Behinderung ins Leere zielt. Es gibt keine
Formung und Zulassung von Richtern auf einem Rechtsgebiet das die fachjuristische
Befähigung bei Weitem überschreitet. Eine einmal zugewiesene Instanz
ist unverrückbar und weisungsfrei, in praxi sakrosankt. Diese Ausstattung
wäre nicht zwingend, denn die Justiz handelt hier auf einem übertragenen
sozialen Wirkungsbereich als oberste Behörde und erlässt Bescheide
(Beschlüsse) nicht Urteile.. Den Richter kann man sich nicht aussuchen,
aber er sollte ausgesucht sein und zwar jenseits der Maxime "Der Jurist
kann Alles". Vor Allem mit der Entscheidung über die in Österreich
uneinheitliche Form und den Träger der Erwachsenenvertretung beschließt
der Richter, ausgewiesen durch die Geschäftsordnung, über Lebensschicksale
der Betroffenen, auch die Veranlassung und Bewertung von Clearing und Gutachten
ist ihm ja anheim gegeben.
Unglückliche Kuranden finden sich viel zu oft in einem Netz aus
Richtern und Anwälten, die keine Zeit haben, ihren Bedürfnissen abgehoben
sind und ihr liebes Geld kosten. Für allfällige Beschwerden
empfiehlt sich über Eigenwerbung eine zahnlose Justizombudsstelle, die
noch keinem Kuranden geholfen hat. Das multiprofessionell besetzte Vertretungsnetz
und seine Idealisten befinden durch mangelhafte Ausstattung am Ende ihrer Kapazität.
Die einseitige Verteilung der am 4.7.2024 im Nationalrat beschlossenen Wahlzuckerl
für die Behindertenarbeit bildet das Dilemma ab.
Beeinträchtigung und persönliche Armut sind Synonyme in diesem
System. Wehe dem, der mit Besitztümern da hinein gerät. Gelernte
Österreicher reagieren und halten ihre Hilfsbedürftigen arm wie Kirchenmäuse
und am Tropf des Sozialstaats. Es gibt effektive und humanere Formen der Betreuung
in unseren Nachbarländern!
Wenn Sie, sehr geehrter Leser, dieses Statement anspricht, bitte ich Sie um eine kurze Unterstützungserklärung via Email. Sie dienen damit einer Individualklage nach der UN-Behindertenrechtskonvention, die künftig allen Betroffenen helfen könnte, denn auch Beeinträchtigte werden künftig erben und hoffentlich bald Arbeitseinkommen beziehen. Der vorgesehenen Klage wegen Ungleichbehandlung, Diskriminierung in den Grundrechten und Zwei-Klassen-Jjustiz liegt der in www.exklusivkreis.at und www.exklusivkreis.org dokumentierte Präzedenzfall des Klagenfurters Felix Seidl zugrunde. Das Verfahren wird von der Direktorin des Instituts für internationales Betreuungsrecht betrieben, die Kosten sind durch ein Sponsoring gedeckt. Angestrebt werden eine multiprofessionelle Bildung und geordnete Zulassung von Richtern nach dem Standard der Sozialberufe und der Ausbau der Justizombudsstelle zu einer Beschwerdestelle in Erwachsenenschutzsachen. Ihre Aufgaben wären die Koordination divergierender Entscheidungen, Sichtung unterdrückter Gutachten, Überwachung der Personenrechte und die Anhörung von direkt an der Obsorge beteiligten Angehörigen und Hilfsdiensten. Einer Reform bedarf auch die zersplitterte Erwachsenenvertretung, die prinzipiell den Angehörigen gehören muss und institutionell beim kundigen Vertretungsnetz zu konzentrieren wäre. Die Gerichtskostenordnung, die Bedingungen der Verfahrenshilfe und die jedenfalls in Kärnten vorgefundene Gerichtsorganisation diskriminieren beeinträchtigte Menschen. Anonymität ist zu beenden, alle in der Betreuung Tätigen müssen die Betroffenen regelmäßig zu Gesicht bekommen, auch die Demütigen unserer Gesellschaft sind fühlende Wesen.
Sachverhalt. Der schwer beeinträchtigte Felix Seidl (29) sollte zufolge 10 und 18 Jahre zurückliegender Schenkungen seines heute greisen Vaters Eigentümer eines Ferienobjekts zwischen Plattensee und Bad Heviz und dreier Penthäuser in Budapest sein und zwar im Vorgriff auf sein Erbe, das in weiteren Ungarnimmobilien besteht. Nach einer Neubesetzung am 20.9.2019 änderte das Pflegschaftsgericht seine positive Haltung und kam bis heute, geschrieben am 17. Dezember 2024, zu keiner Entscheidung über die Eigentumsrechte von Felix. Er ist seit 4 Jahren nun Immobilienmillionär in Szentgotthard und in Heiligenkreuz ein armer Mann. Aus dem Verkauf seines Ferienhäuschens resultiert ein durch Inflation und Gerichtskosten gefährdetes Sparguthaben dem weiterhin eine nachhaltige Wiederanlage versagt wird.
Die Nöte
des Betroffenen dokumentiert ein Amateurfilm
Auslöser ist
eine Geschäftsordnung des unabhängigen Personalsenats, welche die
Agenden behinderter Menschen aus dem Familiengericht nimmt und nach Auslastungskriterien
und Initiale beliebig auch über alle Zivilabteilungen des Bezirksgerichts
verstreut. Erwachsenenschutzsachen werden dort jeweils als Appendix geführt.
Einen Richter wird man nicht wieder los in Österreich, es sei denn
er bekennt eine Befangenheit feiwillig. Vertrauen ist kein Kriterium.
Ereignisse
in Deutschland haben zumeist Vorlauf zu Österreich. In der Bundesrepublik
ist das Thema längst hochgekocht. Es gab auf Initiative des Bayrischen
Rundfunks und der Süddeutschen Zeitung eine Vorlage der Grünen an
den Justizausschuss und nach Behandlung im Bundestag eine Ausbildungsverordnung
für Familienrichter. Das Thema war in der Presse allgegenwärtig, es
titeln
Die Welt: "Wenn Familienrichter keine Ahnung haben."
Der Tagesspiegel: "Familienrichter sollten verpflichtet
werden, sich fortzubilden."
Die Süddeutsche Zeitung: "Learning by doing auf heiklem
Gebiet."
Rbb 24: Richter als „Laien“.
Die Verordnung enthält genau definierte Eingangsvoraussetzungen für künftige Familienrichter, das Recht und die Pflicht zur Fortbildung, die stärkere Beteiligung der Betroffenen und Konzepte zur Vermittlung psychologischer Kompetenz.“
In Kärnten werden Erwachsenenschutzsachen den in Versorgungsfragen kundigen Familiengerichten nicht einmal zugewiesen. Die Agenda von Felix Seidl landete Ende 2019 in einer Beitreibungsabteilung die wegen des Coronamoratoriums unterbeschäftigt war. Die neu beauftragte Richterin ist ab dem ersten Tag weisungsfrei und sakrosankt auf einem Rechtsgebiet der Missbrauchsverhütung, das ohne Dosierung auf den Einzelfall die Betroffenen diskriminiert und ihre gesetzlichen Vertreter von Wohltätern zu Tätern machen kann.
Dokumentation. Nach negativen Erfahrungen wendeten wir familiären Erwachsenenvertreter uns an den Herrn Präsidenten des Kärntner Landesgerichts:
Die Grande Dame der Jusitz und emeritierte Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs Dr. Irmgard Griss schrieb zum Gegenstand:
Hier noch die Aussensicht der Redaktionen News und Kleine Zeitung in ausgewogener Form und Illustrierung, die Anlass eines Verbotsverfahrens wurde.
Hier eine Veröffentlichung auf der Homepage des Münchner Instituts für internationales Betreueungsrecht. Das Original ist hier einzusehen.
Wir waren in Besitz einer Zustiummung (Juristendeutsch "Genehmigung im Vorhinein") des Bezirksgerichts aus 2010 allerdings bezogen auf Versteigerungen.
Das Justizministerium gibt dem Gericht zu Wissen, der Erwerb ungarischer Immobilien sei keine juristische sondern allenfalls eine wirtschaftliche Tatsachenfrage. Die Einschaltung eines Wirtschaftstreuhänders als Kollisionskurator wurde uns verweigert. Da auch ein neurologisches Gutachten zu den Gesundheitsfolgen des abrupten und weiteren Entzugs eines 9 Jahre intensiv genutzten Ferienplatzes unterbunden wird begegnet Felix einem Juristenmonopol.
Das Landesgericht genehmigt den Erwerb einer Ferienwohnung im Drchgriff und belehrt die neu bestellte Frau Richterin Mag.a Theresa Fill:
Felix wird von uns Eltern gemeinsam vertreten. Auf Gerichte schießt man mit Papier und es fehlte uns nicht an Entrüstung und Engagement für die verfahrene Sache unseres Kindes. Die Richterin Mag.a Theresia Fill beschloß uns "abzudrehen" und in den umstrittenenen Bereichen Persönlichkeitsrechte und Vermögensverwaltung in Nachfolge eines jahrelang untätigen Kollisionskurators einen ebenfalls in Beitreibungssachen verbundenen Rechtsanwalt als gerichtlichen Erwachsenenvertreter zu bestellen. Daor warnt das Landesgericht im Vorhinein und beanstandet den Felix objektiv schädigenden Schwebezustand.
Die Rechtsmittelrichter Dr. Reiter und Dr. Kerschbacher haben sich vermutlich zu weit hinausgelehnt und verloren nach den Beschlüssen jeweils Ihre Zuständigkeit. Die Präsidialabteilung 1A des Landesgerichts zog unsere Agenda an sich. Dort bestätigt man als ersten Akt unsere Ablösung in der Vertretung nach § 249 (1) Z 3 und 7 ABGB. Ich bin erfahrener Witschaftsakademiker, meine Frau akademisch gebildete Lebensberaterin bei SOS-Kinderdorf und Felix lebt mit uns. Wir dürfen uns als ideale Vertretung betrachten und bleiben für seine Lebenserhaltung rund um die Uhr ohnehin zuständig. Es ist absurd eine Klagenfurter Allgemeinkanzlei auf drei Jahre mit Erwerb und Verwaltung meiner in Ungarn belegenen Geschenke zu belasten und ihr ein fragwürdiges Bilderverbot umzuhängen. Der nachfolgende Beschluss äußert zwar Bedenken gegen ein absolutes Bilderverbot, konstruiert aber ersatzweise einen Zwist in unserer Ehe, den wir anhand von zwei Protokollierungen und des Vertetungsverzeichnisses schon zurückweisen durften. Wir danken der ehrenwerten Frau Richterin HRin Dr. Semlitsch, die erstmals in einem Schriftsatz und gleich sechsmal auf das Wohl des Betroffenen Bezug genommen hat.
Es wurden gegen die amtierende Richterin vergeblich sechs Ablehnungsanträge in erster Instanz und vier Rekurse beantragt. In der Sache wandten wir uns nochmals an den Herrn Präsident und er veranlasstein guter Meinung einen fünften Rekurs der wegen Wiederholung der Beschwerden zu einem Verbot weiterer Eingaben in der Sache führte. Wegen objektiver Fehler forderten wir eine amtliche Revision was zu neuem Schriftverkehr Anlass gab. Am Ende erhält Felix ein persönliches Recht der Rekursbeantwortung zugestanden, das ich kürzlich für ihn in folgender Weise wahrgenommen habe:
Sylvia
Seidl und Felix Massimo Seidl
Linsengasse 96a – A 9020 Klagenfurt
0664 73923349 heroldskunst@aon.at
Bezirksgericht Klagenfurt
Abteilung 6
Feldkirchner Str. 6
9020 K l a g e n f u r t
Klagenfurt, den 13.12.2024.
Pflegschaftssache
des Felix Massimo Seidl - Az. 1 R 379/23 i – 3 R 124/24f
Rekursbeantwortung der Eingabe vom 21.11.2024
Ich ersuche höflich in die gegenwärtige Rekursbeantwortung meine Eingabe
vom 7.5.2024 zum gleichen Gegenstand einzubeziehen. Diese fand in dem Beschluss
vom 23.8.2024, Az. 1 R 379/23 keine Berücksichtigung.
Der Antrag vom 7.5.2024 befindet sich in der Anlage neben den aktuellen Vorgängen in meiner Akte. Unter anderem eine Vereinbarung die mir Teile meines inzwischen beschädigten Eigentums gegen den Eintritt meiner Eltern in eine unbestimmte Kostenlawine anbietet und die vordringliche Ferienwohnung nicht einmal erwähnt. Die Sanktion im Fall einer Weigerung gibt Verfasser RA Mag. Levovnik mündlich bekannt. Es ist eine Rückabwicklung in Geld also die Vergrößerung meines ohnehin in Anlagenot befindlichen Sparguthabens. Im Übrigen kämpft mein Vater weiterhin um seine Handlungsvollmachten.
Ich bedanke mich beim hohen Gericht für die nochmalige Gelegenheit einer Rekursbeantwortung die mir früher nie gewährt wurde. Das ihr zugrunde liegende Gesuch meines Vaters vom 21.11.2024 erfolgte bereits in meinem Namen, ich erkläre mich damit einverstanden und bitte um eine Entscheidung, die meine Familie endlich entlastet. Leider gibt es Grund zur Bange, nachdem meinem Vater weitere Schritte zur Ablehnung der amtierenden Richterin versagt worden sind. Gemessen an den Ergebnissen meiner bald fünfjährigen Betreuung in der Abteilung 6 und verglichen mit meiner warmherzigen alltäglichen Umgebung darf ich die Frau Richterin Mag. Theresia Fill als meinen einzigen persönlichen Feind bezeichnen.
Ich verbringe die fünfte Weihnacht ohne die väterlichen Immobiliengeschenke und die eigene Ferienwohnung. Der einzig verbleibende Ausweg ist die erneute Beanspruchung der Öffentlichkeit nach zweijähriger verbotsbedingter Enthaltung die mit einer Weihnachtsaussendung ihren Anfang nehmen soll. Auch zu deren Rechtfertigung bitte ich höflich, die dort enthaltenen prägnanten Aussagen als Begründung dieser Rekursbeantwortung vorzutragen und im Bedarfsfalle ausführlich zu begründen.
Die Justiz kann nicht zulassen, was in ihrem Sozialraum geschieht. "Du hast Dein Volk gelehrt, dass der Richter menschenfreundlich sein muss" (Buch der Weisheit 12,18.19)
Was
ist das für ein Staat in dem die Bürokratie so wuchert, dass sie beeinträchtigten
Menschen den Ferienplatz und gewohnte Therapien entzieht, ihre Zukunftsvorsorge
vernichtet, ihre Erbfolge unterbindet, exzessive Verfahrenskosten auferlegt,
ihnen das Gesicht nimmt, die dagegen rebellierenden Angehörigen entmündigt,
sie unverrückbaren Instanzen ausliefert, Beschwerden als Verunglimpfung
abweist, einer Ungarnphobie Raum gibt, Gespräche ablehnt und sie in die
Arme von Advokaten treibt. So geschehen in den siebenjährigen Pflegschaftsverfahren
von Felix Massimo Seidl aus Klagenfurt.
Zum Beweis des Wahrheitsgehalts dieser elf Aussagen stehen dem hohen Gericht elf Broschüren auf Anforderung umgehend zur Verfügung.
• Kapitel 1 –
Anträge in Evidenz des Bezirks- und Landesgerichts
• Kapitel 2 – Der Auslöser einer fünfjährigen Verfahrensfolge
vor dem Bezirksgericht liegt Im Spätsommer 2017 und ist eine Bagatelle,
ein Schrebergarten im Kaufwert von 25.000 € (10 Monate in Bearbeitung)
• Kapitel 3 – Die erste Einvernahme mit Kriegserklärung durch
Richterin Mag. Fill und der erste missglückte Antrag für den Kauf
einer Ferienwohnung in Bad Héviz, trotz einer Genehmigung durch das Kärntner
Landesgericht im Rekurs. (40 Monate in Bearbeitung) u
• Kapitel 4 – Der alternative Vorschlag zur Güte – Ein
neuer unbelasteter Antrag für den Standardkauf einer Neubauwohnung im Mélito-Park
von Budapest 15% unter Preisliste des Bauträgers (Bis heute offen, in 2020
ohne Genehmigung als Notvornahme gekauft)
• Kapitel 5 – Die dem Gericht seit dem 27.6.2017 bekannten und wohlwollend
geduldeten Schenkungen aus den Jahren 2009 und 2012 werden ohne Anlass und samt
Schenkungsversprechen einer juristischen Prüfung unterzogen und das von
der Richterin angestrebte unfreundliche Ergebnis in der Anhörung vom 20.9.2019
präjudiziert. (Bis heute offen)
• Kapitel 6 – Der lange Weg des Protokolls der ersten Einvernahme
und ein weiterer Fall von inhaltsferner Protokollierung. (24 Monate Bearbeitung
und offen)
• Kapitel 7 – Der gescheiterte Versuch zur Unterstützung des
Verfahrens einen Gerichtssachverständigen Neurologen zum eingetretenen
Gesundheitsschaden des Betroffenen und dem weiteren therapeutischen Bedarf einer
Freizeitbleibe zu hören. (Bis heute offen)
• Kapitel 8 – Die mit dem Antrag vom 23.10.2019 auf nachträgliche
Genehmigung der Schenkung von 3 Penthäusern in Budapest verbundene Bestellung
und Betätigung eines Kollisionskurators (zweieinhalb Jahre untätig,
Abberufung, genehmigtes Honorar 2.200 €)
• Kapitel 9 - Der lange Weg eines Ablehnungsbegehrens gegen die zunächst
2 Jahre ohne Ergebnis tätige Frau Richterin Mag.a Theresia Fill. (Im Rekurs
abgelehnt, weitere Eingaben verboten)
• Kapitel 10 - Kollektives Ungarn-Bashing an den Kärtner Gerichten.
In einem Beisatz vom 7.4.2021 empfiehlt das Obergericht den Ankauf einer Ferienwohnung
in Grado Pineta. (14 Monate in Bearbeitung und offen)
• Kapitel 11 - Die Sache entwickelt sich zu einem Wettrennen von Ablehnungsbegehren
und Ablösebegehren mit beidseitiger Androhung von Strafanzeigen. Den familiären
Erwachsenenvertretern wurden Vertretungsrechte entzogen. Ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter
wird bestellt. Der Vertreter ist seit dem 16.12.2022 untätig wie sein Vorgänger.
(Die gerichtliche Vertretung sah das Obergericht im Beschluss vom 4.5.2022 kritisch
sie ist bis heute aufrecht)
Die zu meinem Schutz bestellte Richterin ist bereit mich wegen übertriebener Formalien, die das Obergericht schon mit Beschluss vom 13.12.2019 beanstandete, gesundheitlich und materiell zu ruinieren. Das bestätigen vier jeweils zum 11.11.(!) von meinem sachverständigen Vater gelieferte und nachfolgend amtlich bestätigte Wirtschaftsberichte, sein Übergabebericht an den gerichtlichen Vermögensverwalter und die jüngste Ankündigung des Vermögensverwalters meine Immobilien demnächst zu versilbern.
Meinen treuen Eltern, die meine Obsorge im Alltag tragen, wird Misstrauen und der Verhandlungsstil einer Beitreibungsveranstaltung entgegengebracht. Meinem Gruß hat die Richterin bei einer kürzlichen Begegnung durch Abwendung und Fluchtverhalten entzogen.
Meine Ansprüche waren schlicht. Ich forderte im Antrag vom 23.10.2019 von meiner damals neu bestellten Richterin die Wiederherstellung des Urzustands meines Vermögens wie er unter ihrer Vorgängerin bestand, verbessert durch die Bereinigung von ihr aufgefundenen formellen Lapsi in vertretbarer Frist. Das trat nach Jahresverlauf nicht ein und eine Ablehnung der Richterin wurde verworfen. Zur Schadensbegrenzung zogen meine Eltern für mich diesen Antrag zurück und ersuchten um eine sofortige Entscheidung nach Aktenlage. Die Richterin hatte beim Antritt bekannt gegebenen wegen Nichtigkeit der Vereinbarungen eine Rückführung des Eigentums anzustreben. Für mich als Betroffener ist das annehmbar, denn mein Erbe ist gesichert. Durch die Rückführung erhielte mein Vater freie Hand zur Realisierung der Wertsteigerung und klugen Erneuerung des Bestands. Die mir wichtigere Ferienwohnung war vorab vom Obergericht im Rekurs genehmigt, beim Verkäufer reserviert und der Kaufpreis befand sich auf meinem Sparbuch. Nennenswerte Verfahrenskosten waren nicht angefallen.
Meine Mutter hatte Beistand
der Kanzlei Dr. Felsberger die an einer „Anhörung“ teilnahm
und nach deren Analyse eine das beschriebene Vorgehen unterstützende Äußerung
einbrachte. In Ungarn ist der Immobilientransfer im ersten Verwandtschaftsgrad
erleichtert und völlig kostenlos.
Meine Familie hat mit meiner Epilepsie genügend Umtriebe, will in Ruhe
gelassen werden und mit mir die Ferienwohnung in Bad Héviz genießen.
Neben dem Nutzen für meine Gesundheit hat mein Vater von hier aus Gelegenheit
unsere gemeinsamen Immobilien zu betreuen. Wir wirtschaften aus einer Kasse,
ich brauche nichts Bares, so kann mir auch niemand etwas wegnehmen. Der direkten
richterlichen Zuständigkeit würden wir entkommen und fortan betreut
uns eine schon vertraute Rechtspflegerin.
Eine praktikable Lösung war gefunden, nachdem unter den Vorgaben dieser
Richterin an eine erfolgreiche Treuhandverwaltung ohnehin nicht zu denken ist.
„So geht das nicht“ wurde von der Richterin schon öfter vernommen. Sie teilte uns mit, die Rücknahme des Antrags sei ihrer Meinung nach nicht zulässig. Für die Kaufabwicklung der im Durchgriff durch das Obergericht genehmigten Ferienwohnung verweigerte sie die Freigabe meines Sparguthabens.
Wir Kuranden sind die demütigen Klienten des Gerichts, in Klagenfurt werden unsere Agenden über alle, auch zivile Gerichtsabteilungen gestreut und dienen als Auslastungspolster. Meine Richterin leitet die Beitreibungsabteilung und erhielt Erwachsenenschutzsachen als Appendix zugewiesen. Mein Vater erlaubte sich eine Beschwerde wegen Diskriminierung und Zwei-Klassen-Justiz an die Gerichtsombudsstelle sowie den Personalsenat und Präsidenten des Kärntner Landesgerichts. Die einseitige Feindschaft unserer Richterin war geboren. Ich bin ein fühlendes Wesen.
Der Fortgang ist am Umfang meiner Akte abzulesen und dem Zeitablauf in dem sie entstanden ist. Die an mich adressierten Kostenbescheide summieren sich. Eine vom Herrn Vorsteher gewährte Verfahrenshilfe hat die Richterin beim Revisor des Oberlandesgerichts bekämpft. Meinem Wohl förderliche Ergebnisse sind nicht einmal in Sicht. Die fortlaufende Schutzbehauptung unzureichender Entscheidungsgrundlagen ist durch deren nochmalige Vorlage einfach zu entkräften.
Aus meinen elf vorab angebotenen
Broschüren mit einem Papiergewicht von 2,6 kg bitte ich hier nur ein Beispiel
zitieren zu dürfen das meiner Mutter so zusetzte, dass sie Gerichtsbriefe
vor versammelter Verwandtschaft zerriss.
Über die Verletzung meiner Grundrechte, ausgerechnet aus der Richterstube,
informierten wir die vierte Macht der Demokratie. Es kamen Fotografen und Berichte
in News und Kleine Zeitung, das Institut für internationales Betreuungsrecht
und mein Vater veröffentlichten auf ihren Websites und die ORF-Redaktion
„aufgezeigt“ stellte sich beim Gerichtsvorsteher ein. Ohne Bilder
keine Presse oder gar TV.
Die ausgewogenen Berichte missfielen der Richterin. Sicher in der Sache befangen, verbot sie meinen Eltern Bilder mit meinem Gesicht. Die Herstellung und Veröffentlichung von Bildern nicht entscheidungsfähiger Personen wären generell verboten und genehmigungsfeindlich. Die Richterin hatte in meinen Hauptsachen genügend Rückstände, verwickelte aber meine Mutter ein eineinhalbjähriges Trommelfeuer aus Vorladungen, Korrespondenz, Hausbesuchen von Gutachter und Clearingstelle und die Androhung einer Strafverfolgung. Zweimal wurde Mutter gefragt, ob sie Veröffentlichungen durch meinen Vater zugestimmt habe und ihr „Ja“ wurde protokolliert. Bei der letzten Einvernahme hat mein Vater den Saal verlassen um die Contenance nicht zu verlieren. Die Richterin warf die Frage ein drittes Mal auf. Die Entnervte erklärte inzwischen wäre es ihr schon lieber, wenn mein Porträt aus dem Internet verschwindet damit sie ihre Ruhe (von dieser Richterin) bekommt. Im Protokoll findet sich dann, sie habe Vater ein Verbot ausgesprochen, sei zu schwach es durchzusetzen und brauche in Konsequenz des Gerichts einen gerichtlichen Erwachsenenvertreter zu ihrer Unterstützung. Inzwischen fand meine Mutter einen intelligenteren Weg zum Frieden, indem sie die Personenrechte aufgab und meinem Papa übertragen ließ. Meine Mutter beklagte anschließend das Geschehen bei der Justizombudsstelle, die sich auf Tröstungen zurückzog. Es ist ein Kuriosum, dass nach Monaten auch mein Vater abgelöst wurde und im Vertretungsverzeichnis Streichungen der Personenrechte und Vermgensverwaltung erhielt. Jeder Zeitungsleser kennt aus der Veröffentlichung von Babybildern die Rechtspraxis im Umgang mit Bildern nicht entscheidungsfähiger Personen. Mein Vater verfasste eine Menschenrechtsbeschwerde an die Volksanwaltschaft. Mit Verweis auf die Leerstellen im Vertretungsverzeichnis wies diese das Anliegen mangels Vertretungsberechtigung zurück. Das Vertretungsverzeichnis war unser einziger Ausweis. Mein Vater versuchte in einem endlosen Schriftverkehr die Streichungen zu revidieren oder wenigstens eine Einzelvollmacht für dringende Besorgungen zu erlangen.
Die Richterin durfte bislang für mich keine Rechtsgeschäfte abschließen, sondern diese lediglich genehmigen oder versagen. Dem gerichtlichen Erwachsenenvertreter wurde zuletzt auch die Vermögensverwaltung zugesprochen um den beschränkten Wirkungskreis zu erweitern. Der gerichtliche Verwalter droht Felix bereits mit der Versilberung seiner Immobilien, wenn die Eltern der von ihm formulierten „Vereinbarung“ nicht Folge leisten. Der gleichen Anmaßung entspricht das Ignorieren meiner Ferienwohnung und meines Schmerzensgeldanspruchs aus deren abruptem und andauerndem Entzug. Ich bitte das hohe Gericht wenigstens den Verstoß unseres historischen Antrags vom 22.9.2020 zu beenden, welcher diesen Anspruch begründen soll.
Meine Mutter beantragte am 27.6.2017 den Verkauf meines Gartengrundstücks und dessen Ersatz durch ein Ferienappartement am selben Ort. Am 5.8.2017 benannten wir das konkretisierte Ersatzobjekt, baten um Beratung und die Beauftragung eines Sachverständigen zur Frage des gesundheitlichen Bedarfs. Meine Mutter wurde zur vorläufigen Sachwalterin bestellt. Dieser Antrag geriet durch Karenz der damaligen Richterin in Verstoß. Die Immobilie ging verloren. Mir war dann mein Sehnsuchtsort für zwei Feriensommer schmerzlich entzogen, meine Anfallshäufigkeit hat sich verzehnfacht. Wir beantragten bei Frau Richterin Mag. Theresia Fill am 22.9.2020 die Feststellung ob der abrupte Entzug und die weitere Vorenthaltung meines Erholungsortes rechtens war. Ihre Zuständigkeit war durch Einlassung des Herrn Vorstehers vom 11.2.2020 und 14.1.2021 geklärt. Wir haben unseren Antrag am 22.3.2021 wiederholt und erneut das Gutachten eines Neurologen zu den aufgetretenen Beschwerden eingefordert. Zuletzt fordern wir eine Entscheidung dieser Eingabe im Wirtschaftsbericht per 1.11.2022. Im Protokoll der Sitzung vom 2.10.2020 befasste sich die Richterin kurz mit diesem Prüfungsantrag: „DKfm. Seidl wird gefragt, ob er eine Entscheidung zu ON 10 des Bandes I haben möchte, wobei DKfm. Seidl erklärt, dass er zu dieser Eingabe eine Entscheidung des Gerichtes begehrt.“ Im Übergabebericht vom 4.4.2023 und fortlaufend, weist mein Vater den neuen gerichtlichen Vermögenstreuhänder, in dessen Händen seit seiner Beauftragung vom 5.1.2023 der Genehmigungsantrag für die Ferienwohnung liegt, auf den Rückstand und die Not einer neurologischen Begutachtung hin.
Ich bitte das hohe Gericht den anliegenden Ablehnungsantrag vom 7.5.2024 der eine gegliederte Gesamtsicht meiner Betreuung enthält, in die Entscheidung dieser Rekursbeantwortung einzubeziehen.
1. Ich beantrage
die Rückleitung meiner Agenda aus der Beitreibungsabteilung in das in Versorgungsfragen
versierte Familiengericht. Der alternativ empfohlene Wohnsitzwechsel oder eine
Namensänderung mögen mir dadurch erspart werden.
2. Ich beantrage entsprechend den Leistungen des gerichtlichen Erwachsenenvertreters
eine Rückgabe meiner Vertretung an meinen darin bewährten Vater, nötigenfalls
die ersatzweise Beauftragung des kundigen Vertretungsnetz-Erwachsenenvertretung.
3. Ich beantrage die Revision der mich bedrohenden Kostenlawine aus einem mangels
Führung verirrten Betreuungsverfahren, insbesondere die Honorare untätiger
Rechtsanwälte und Übersetzung unsinniger Texte.
4. Ich beantrage die Frau Richterin Mag. Theresia Fill zur Entscheidung unserer
Anträge vom 22.9.2020 und 22.3.2021 anzuhalten. Weitere Rückstände
habe ich in der Rekrusbeantwortung vom 23.8.2024 angezeigt.
5. Ich bitte um neutrale Beauftragung eines Wirtschaftssachverständigen
zur Klärung der Frage, ob unter Vorgaben der Frau Richterin und ihrer Auftragnehmer
die Bewirtschaftung meines Immobilienvermögens überhaupt möglich
ist und wie mit meinem Erbanspruch umzugehen ist, der aus ergänzenden Ungarnimmobilien
besteht.
Mit vorzüglicher Hochachtung
gez. Sylvia Seidl e.h. -FELIX SEIDL--------------------------------------gez. Johann Seidl e.h.
Felix und Sylvia Seidl -------------------------------------------...............als Schriftführer