Pflegschaftssache Felix Seidl

Kapitel 12 - Der Hilferuf an die vierte Säule unserer Demokratie zeigt erste Erfolge. Presse und Internet waren dem Gericht unangenehm. Die betroffene Richterin Mag.a Theresia Fill verfügte daher im Januar 2022 ein Bilderverbot unter Strafandrohung. Ohne Bilder keine Presse. Die Öffentlichkeitsarbeit unserer Familie war beendet just nachdem die ORF-Redaktion "aufgezeigt" beim Gerichtsvorsteher vorgesprochen hatte. Aufgrund der Zeitbegriffe des Gerichts sind die nachfolgend zitierten Beiträge jedoch immer noch aktuell.

Der schwer beeinträchtigte Felix Seidl (29) sollte zufolge 10 und 18 Jahre zurückliegender Schenkungen seines heute greisen Vaters Eigentümer eines Ferienobjekts zwischen Plattensee und Bad Heviz und dreier Penthäuser in Budapest sein und zwar im Vorgriff auf sein Erbe, das in weiteren Ungarnimmobilien besteht. Nach einer Neubesetzung am 20.9.2019 änderte das Pflegschaftsgericht seine Meinung und kam bis heute, geschrieben am 4. Januar 2024, zu keiner Entscheidung über die Eigentumsrechte von Felix. Er ist seit 4 Jahren Immobilienmillionär in Szentgotthard und in Heiligenkreuz ein armer Mann. Aus dem Verkauf seines Ferienhäuschens resultiert ein durch Inflation und Gerichtskosten gefährdetes Sparguthaben dem weiterhin eine nachhaltige Anlage versagt wird.

Die Nöte des Betroffenen dokumentiert ein Amateurfilm Ihr Auslöser ist die Geschäftsordnung des Bezirksgerichts nach Auslastungsbedarf.

Ereignisse in Deutschland haben zumeist einen Vorlauf von einem Jahr zu Österreich. In der Bundesrepublik ist das Thema längst hochgekocht. Es gab auf Initiative des Bayrischen Rundfunks und der Süddeutschen Zeitung im September 2019 eine Vorlage der Grünen an den Justizausschuss und im Mai 2020 deren Behandlung im Bundestag mit dem Ergebnis einer Ausbildungsverordnung für Familienrichter. Das Thema war in der Presse allgegenwärtig, es titeln
Die Welt: "Wenn Familienrichter keine Ahnung haben."
Der Tagesspiegel: "Familienrichter sollten verpflichtet werden, sich fortzubilden."
Die Süddeutsche Zeitung: "Learning by doing auf heiklem Gebiet."
Rbb 24: Richter als „Laien“.

Die Welt schreibt dazu: „Der Rechtsausschuss des Bundestages debattiert über eine Qualitätsoffensive für Familienrichter. Eine Expertenanhörung offenbart gravierende Missstände in den Gerichten. Das ist besonders problematisch mit Blick auf die Tragweite ihrer Entscheidungen. Dass eine Expertenrunde im Bundestag große Einmütigkeit zeigt, ist einigermaßen selten. Umso bemerkenswerter war deshalb der Verlauf der Expertenanhörung über den Antrag der Grünen zur „Qualitätssicherung in familiengerichtlichen Verfahren“ am Mittwoch im Rechtsausschuss. Familienrichter agieren in einem Rechtsgebiet, das anfällig ist für ideologische Betrachtungsweisen, Selbstüberschätzung und gefährliches Zögern aus Unsicherheit. Statt den Sachverhalt zu ermitteln, würden die Richter sich deshalb oft auf die Einschätzungen von außen verlassen.
Die Grünen fordern ein ganzes Paket an Maßnahmen: Genau definierte Eingangsvoraussetzungen für künftige Familienrichter, das Recht und die Pflicht zur Fortbildung, die stärkere Beteiligung der Betroffenen und Konzepte zur Vermittlung psychologischer Kompetenz.“

In Kärnten werden Erwachsenenschutzsachen den in Versorgungsfragen kundigen Familiengerichten nicht einmal zugewiesen. Die Agenda des Felix Massimo Seidl wurde aus dem Familiengericht nach Auslastungskriterien in die Beitreibungsabteilung 6 des Bezirksgerichts verlegt. Die neu zugewiesene Zivilrichterin Mag.a Theresia Fill ist ab dem ersten Tag weisungsfrei und sakrosankt.

Die Grande Dame der österreichischen Jusitz Frau Präsitentin Dr. Irmgard Griss schreibt zum Gegenstand:

Hier auch noch die Aussensicht der Redakteure von News und Kleine Zeitung:

Hier eine Veröffentlichung auf der Homepage des Münchner Instituts für internationales Betreueungsrecht. Das Original ist hier einzusehen.

Wir waren in Besitz einer Zustiummung (Juristendeutsch "Genehmigung im Vorhinein") des Bezirksgerichts aus 2010 allerdings bezogen auf Versteigerungen.

Das Justizministerium gibt dem Gericht zu Wissen, der Erwerb ungarischer Immobilien sei keine juristische sondern allenfalls eine wirtschaftliche Tatsachenfrage. Die Einschaltung eines Wirtschaftstreuhänders als Kollisionskurator wurde uns verweigert. Da auch ein neurologisches Gutachten zu den Gesundheitsfolgen des abrupten und weiteren Entzugs eines 9 Jahre intensiv genutzten Ferienplatzes unterbunden wird begegnet Felix einem Juristenmonopol.

Das Landesgericht genehmigt den Erwerb einer Ferienwohnung im Drchgriff und belehrt die neu bestellte Frau Richterin Mag.a Theresa Fill:

Felix wird von uns Eltern gemeinsam vertreten. Auf Gerichte schießt man mit Papier und es fehlte uns nicht an Entrüstung und Engagement für die verfahrene Sache unseres Kindes. Die Richterin Mag.a Theresia Fill beschloß uns "abzudrehen" und in den umstrittenenen Bereichen Persönlichkeitsrechte und Vermögensverwaltung in Nachfolge eines jahrelang untätigen Kollisionskurators einen ebenfalls in Beitreibungssachen verbundenen Rechtsanwalt als gerichtlichen Erwachsenenvertreter zu bestellen. Daor warnt das Landesgericht im Vorhinein und beanstandet den Felix objektiv schädigenden Schwebezustand.

Die Rechtsmittelrichter Dr. Reiter und Dr. Kerschbacher haben sich vermutlich zu weit hinausgelehnt und verloren nach den Beschlüssen jeweils Ihre Zuständigkeit. Die Präsidialabteilung 1A des Landesgerichts zog unsere Agenda an sich. Dort bestätigt man als ersten Akt unsere Ablösung in der Vertretung nach § 249 (1) Z 3 und 7 ABGB. Ich bin erfahrener Witschaftsakademiker, meine Frau akademisch gebildete Lebensberaterin bei SOS-Kinderdorf und Felix lebt mit uns. Wir dürfen uns als ideale Vertretung betrachten und bleiben für seine Lebenserhaltung rund um die Uhr ohnehin zuständig. Es ist absurd eine Klagenfurter Allgemeinkanzlei auf drei Jahre mit Erwerb und Verwaltung meiner in Ungarn belegenen Geschenke zu belasten und ihr ein fragwürdiges Bilderverbot umzuhängen. Der nachfolgende Beschluss äußert zwar Bedenken gegen ein absolutes Bilderverbot, konstruiert aber ersatzweise einen Zwist in unserer Ehe, den wir anhand von zwei Protokollierungen und des Vertetungsverzeichnisses schon zurückweisen durften. Wir danken der ehrenwerten Frau Richterin HRin Dr. Semlitsch, die erstmals in einem Schriftsatz und gleich sechsmal auf das Wohl des Betroffenen Bezug genommen hat.

Nicht bedacht sind seine Entfremdung von der Familie und die enormen Anwaltskosten, die Felix nun zum dritten Mal zugemutet werden. Eine vom Gerichtsvorsteher bewilligte Verfahrenshilfe hat die Richterin Mag. Fill mit Parteistellung beim Oberlandesgericht bekämpft.

Wie sein Vorgänger in der Funktion des Kollisionskurators zweieinhalb Jahre ist der gerichtliche Erwachsenenvertreter ist seit einem Jahr untätig und natürlich nicht in der Lage Vermögen in Ungarn zu verwalten. Mir ist aber die Vollmacht nach §269 (1) Z3 entzogen wodurch die Liegenschaftsverwaltung brach liegt. Mit dem nachfolgenden Rekursantrag an das Landesgericht fordern wir eine Wiederherstellung des Status Quo vor dem 16.12.2022, also die familiäre Vertretung von Felix im Personenrecht und in der Vermögensverwaltung.

Hier noch der Inhalt unseres aktuellen Rekursantrags an das Kärntner Landesgericht vom 15.12.2023, der trotz des drängenden Anlassfalls undichter Bedachungen bis heute, den 18.2.2024 lagert.