,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,Pflegschaftssache Felix Seidl
Kapitel 12 - Der Hilferuf an die vierte Säule unserer Demokratie zeigt erste Erfolge. Presse und Internet waren dem Gericht unangenehm. Die betroffene Richterin Mag.a Theresia Fill verfügte daher im Januar 2022 ein Bilderverbot unter Strafandrohung. Ohne Bilder keine Presse. Die Öffentlichkeitsarbeit unserer Familie war beendet just nachdem die ORF-Redaktion "aufgezeigt" beim Gerichtsvorsteher vorgesprochen hatte. Aufgrund der Zeitbegriffe des Gerichts sind die nachfolgend zitierten Presseberichte immer noch aktuell.
Felix führte über Jahre ein Ablehnungsverfahren gegen seine vergrämte Richterin, dieses ist wegen aufgefundenen Wiederholungen endgültig abgeschlossen (res judicata). Rechtsanwalt Dr. Wolfram Proksch hat seine Causa geprüft und befürwortet eine Individualklage an das Verfassungsgericht. Jeder von uns kann seine Geisteskraft verlieren und landet mit seinen Gütern in diesem System.
Vorbemerkungen.
Behinderten -Anwälte -Vertreter -Räte -Sprecher -Ausschüsse -Schutzvereine
sind in Österreich zu Bürokratien mutiert. Die Vermessung der letzten
Gehsteigkante, Toilettenschlüssel, verlängerte Ausbildung, erzwungene
Inklusion, das sind Fußnoten gegen die existenziellen Nöte beeinträchtigter
Menschen dort wo streng nach Gewaltentrennung die Justiz ihre kundigen Helfer,
Obsorge tragenden Hilfsorganisationen und Angehörigen vom Beistand ausschließt.
Gerichte werden von Gerichten kontrolliert, dass beeinträchtigte Menschen
dabei ins Hintertreffen geraten, liegt auf der Hand.
Freiheitsentzug nach Gesetzesübertretung und Freiheitsentzug infolge Krankheit
wären einen vergleichbaren Aufwand wert. Im Erwachsenenschutz ist nicht
einmal die Anbindung an Familiengerichte gesichert. Es gibt keine Formung und
Zulassung von Richtern auf einem Rechtsgebiet das die fachjuristische Befähigung
bei Weitem überschreitet. Eine einmal zugewiesene Instanz ist unverrückbar
und weisungsfrei sakrosankt. Diese Ausstattung wäre nicht zwingend, denn
die Justiz handelt hier auf einer übertragenen Sozialagenda als oberste
Behörde. Vor Allem mit der Entscheidung über die Form und den Träger
der Erwachsenenvertretung bestimmt sie mit einem Federstrich über Lebensschicksale
der Betroffenen.
Unglückliche Kuranden finden sich viel zu oft in einem Netz aus Richtern
und Anwälten, die keine Zeit haben, ihren Bedürfnissen abgehoben sind
und ihr liebes Geld kosten. Für allfällige Beschwerden empfiehlt sich
eine zahnlose Justizombudsstelle, die noch keinem Kuranden geholfen hat. Das
multiprofessionell besetzte Vertretungsnetz und seine Idealisten befinden sich
am Ende ihrer Kapazität.
Beeinträchtigung und persönliche Armut sind Synonyme in diesem System.
Wehe dem, der mit Besitztümern da hinein gerät. Gelernte Österreicher
reagieren und halten ihre Hilfsbedürftigen arm wie eine Kirchenmaus und
am Tropf des Sozialstaats. Es gibt effektive und humanere Formen der Betreuung
in unseren Nachbarländern!
Wenn Sie, sehr geehrter Leser, dieses Statement anspricht, bitte ich
Sie um eine kurze Unterstützungserklärung via Email.
Sie dienen damit einer Individualklage nach der UN-Behindertenrechtskonvention,
die künftig allen Betroffenen helfen kann. Ihr zugrunde liegt der in www.exklusivkreis.at
dokumentierte Präzedenzfall des Klagenfurters Felix Massimo Seidl der eine
vielfältige Verletzung seiner Grundrechte zu beklagen hat. Das Verfahren
wird von der Direktorin des Instituts
für internationales Betreuungsrecht beantragt, die Kosten sind durch
ein Sponsoring gedeckt. Angestrebt werden eine multiprofessionelle Bildung und
geordnete Zulassung von Richtern nach dem Standard der Sozialberufe und der
Ausbau der zahnlosen Justizombudsstelle zu einer Beschwerdestelle in Erwachsenenschutzsachen.
Ihre Aufgaben wären die Koordination divergierender Entscheidungen, Sichtung
unterdrückter Gutachten, Überwachung der Personenrechte und die Anhörung
von direkt an der Obsorge beteiligten Angehörigen und Hilfsdiensten. Einer
Reform bedarf auch die zersplitterte Erwachsenenvertretung, die prinzipiell
den Angehörigen gehören muss und institutionell beim kundigen Vertretungsnetz
zu konzentrieren wäre. Die Gerichtskostenordnung, die Bedingungen der Verfahrenshilfe
und die jedenfalls in Kärnten vorgefundene Gerichtsorganisation diskriminieren
beeinträchtigte Menschen. Anonymität ist zu beenden, alle in der Betreuung
Tätigen müssen die Betroffenen regelmäßig zu Gesicht bekommen,
auch die Demütigen unserer Gesellschaft sind fühlende Wesen.
Sachverhalt. Der schwer beeinträchtigte Felix Seidl (29) sollte zufolge 10 und 18 Jahre zurückliegender Schenkungen seines heute greisen Vaters Eigentümer eines Ferienobjekts zwischen Plattensee und Bad Heviz und dreier Penthäuser in Budapest sein und zwar im Vorgriff auf sein Erbe, das in weiteren Ungarnimmobilien besteht. Nach einer Neubesetzung am 20.9.2019 änderte das Pflegschaftsgericht seine positive Haltung und kam bis heute, geschrieben am 17. Dezember 2024, zu keiner Entscheidung über die Eigentumsrechte von Felix. Er ist seit 4 Jahren nun Immobilienmillionär in Szentgotthard und in Heiligenkreuz ein armer Mann. Aus dem Verkauf seines Ferienhäuschens resultiert ein durch Inflation und Gerichtskosten gefährdetes Sparguthaben dem weiterhin eine nachhaltige Anlage versagt wird.
Die Nöte des Betroffenen dokumentiert ein Amateurfilm Auslöser ist eine Geschäftsordnung des unabhängigen Personalsenats, welche die Agenden behinderter Menschen aus dem Familiengericht nimmt und nach Auslastungskriterien und Initiale beliebig über alle Zivilabteilungen des Bezirksgerichts verstreut. Erwachsenenschutzsachen werden dort jeweils als Appendix geführt. Einen Richter wird man nicht wieder los in Österreich, es sei denn er bekennt seine Befangenheit von sich aus.
Ereignisse
in Deutschland haben zumeist Vorlauf zu Österreich. In der Bundesrepublik
ist das Thema längst hochgekocht. Es gab auf Initiative des Bayrischen
Rundfunks und der Süddeutschen Zeitung eine Vorlage der Grünen an
den Justizausschuss und nach Behandlung im Bundestag eine Ausbildungsverordnung
für Familienrichter. Das Thema war in der Presse allgegenwärtig, es
titeln
Die Welt: "Wenn Familienrichter keine Ahnung haben."
Der Tagesspiegel: "Familienrichter sollten verpflichtet
werden, sich fortzubilden."
Die Süddeutsche Zeitung: "Learning by doing auf heiklem
Gebiet."
Rbb 24: Richter als „Laien“.
Die Verordnung enthält genau definierte Eingangsvoraussetzungen für künftige Familienrichter, das Recht und die Pflicht zur Fortbildung, die stärkere Beteiligung der Betroffenen und Konzepte zur Vermittlung psychologischer Kompetenz.“
In Kärnten werden Erwachsenenschutzsachen den in Versorgungsfragen kundigen Familiengerichten nicht einmal zugewiesen. Die Agenda von Felix Seidl landete Ende 2019 in der Beitreibungsabteilung die wegen des Coronamoratoriums unterbeschäftigt war. Die neu beauftragte Richterin ist ab dem ersten Tag weisungsfrei und sakrosankt auf einem Rechtsgebiet der Missbrauchsverhütung, das ohne Dosierung auf den Einzelfall die Betroffenen diskriminiert und ihre gesetzlichen Vertreter von Wohltätern zu Tätern machen kann.
Dokumentation. Nach negativen Erfahrungen wendeten wir familiären Erwachsenenvertreter uns an den Herrn Präsidenten des Kärntner Landesgerichts:
Die Grande Dame der Jusitz und emeritierte Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs Dr. Irmgard Griss schrieb zum Gegenstand:
Hier noch die Aussensicht der Redaktionen News und Kleine Zeitung in ausgewogener Form und Illustrierung, die Anlass eines Verbotsverfahrens wurde.
Hier eine Veröffentlichung auf der Homepage des Münchner Instituts für internationales Betreueungsrecht. Das Original ist hier einzusehen.
Wir waren in Besitz einer Zustiummung (Juristendeutsch "Genehmigung im Vorhinein") des Bezirksgerichts aus 2010 allerdings bezogen auf Versteigerungen.
Das Justizministerium gibt dem Gericht zu Wissen, der Erwerb ungarischer Immobilien sei keine juristische sondern allenfalls eine wirtschaftliche Tatsachenfrage. Die Einschaltung eines Wirtschaftstreuhänders als Kollisionskurator wurde uns verweigert. Da auch ein neurologisches Gutachten zu den Gesundheitsfolgen des abrupten und weiteren Entzugs eines 9 Jahre intensiv genutzten Ferienplatzes unterbunden wird begegnet Felix einem Juristenmonopol.
Das Landesgericht genehmigt den Erwerb einer Ferienwohnung im Drchgriff und belehrt die neu bestellte Frau Richterin Mag.a Theresa Fill:
Felix wird von uns Eltern gemeinsam vertreten. Auf Gerichte schießt man mit Papier und es fehlte uns nicht an Entrüstung und Engagement für die verfahrene Sache unseres Kindes. Die Richterin Mag.a Theresia Fill beschloß uns "abzudrehen" und in den umstrittenenen Bereichen Persönlichkeitsrechte und Vermögensverwaltung in Nachfolge eines jahrelang untätigen Kollisionskurators einen ebenfalls in Beitreibungssachen verbundenen Rechtsanwalt als gerichtlichen Erwachsenenvertreter zu bestellen. Daor warnt das Landesgericht im Vorhinein und beanstandet den Felix objektiv schädigenden Schwebezustand.
Die Rechtsmittelrichter Dr. Reiter und Dr. Kerschbacher haben sich vermutlich zu weit hinausgelehnt und verloren nach den Beschlüssen jeweils Ihre Zuständigkeit. Die Präsidialabteilung 1A des Landesgerichts zog unsere Agenda an sich. Dort bestätigt man als ersten Akt unsere Ablösung in der Vertretung nach § 249 (1) Z 3 und 7 ABGB. Ich bin erfahrener Witschaftsakademiker, meine Frau akademisch gebildete Lebensberaterin bei SOS-Kinderdorf und Felix lebt mit uns. Wir dürfen uns als ideale Vertretung betrachten und bleiben für seine Lebenserhaltung rund um die Uhr ohnehin zuständig. Es ist absurd eine Klagenfurter Allgemeinkanzlei auf drei Jahre mit Erwerb und Verwaltung meiner in Ungarn belegenen Geschenke zu belasten und ihr ein fragwürdiges Bilderverbot umzuhängen. Der nachfolgende Beschluss äußert zwar Bedenken gegen ein absolutes Bilderverbot, konstruiert aber ersatzweise einen Zwist in unserer Ehe, den wir anhand von zwei Protokollierungen und des Vertetungsverzeichnisses schon zurückweisen durften. Wir danken der ehrenwerten Frau Richterin HRin Dr. Semlitsch, die erstmals in einem Schriftsatz und gleich sechsmal auf das Wohl des Betroffenen Bezug genommen hat.
Es wurden gegen die amtierende Richterin vergeblich sechs Ablehnungsanträge in erster Instanz und vier Rekurse beantragt. In der Sache wandten wir uns nochmals an den Herrn Präsident und er veranlasstein guter Meinung einen fünften Rekurs der wegen Wiederholung der Beschwerden zu einem Verbot weiterer Eingaben in der Sache führte. Wegen objektiver Fehler forderten wir eine amtliche Revision was zu neuem Schriftverkehr Anlass gab. Am Ende erhält Felix ein persönliches Recht der Rekursbeantwortung zugestanden, das ich kürzlich für ihn in folgender Weise wahrgenommen habe:
Sylvia
Seidl und Felix Massimo Seidl
Linsengasse 96a – A 9020 Klagenfurt
0664 73923349 heroldskunst@aon.at
Bezirksgericht Klagenfurt
Abteilung 6
Feldkirchner Str. 6
9020 K l a g e n f u r t
Klagenfurt, den 13.12.2024.
Pflegschaftssache des Felix
Massimo Seidl - Az. 1 R 379/23 i – 3 R 124/24f
Rekursbeantwortung der Eingabe vom 21.11.2024
Ich ersuche höflich in die gegenwärtige Rekursbeantwortung meine Eingabe
vom 7.5.2024 zum gleichen Gegenstand einzubeziehen. Diese fand in dem Beschluss
vom 23.8.2024, Az. 1 R 379/23 keine Berücksichtigung.
Der Antrag vom 7.5.2024 befindet sich in der Anlage neben den aktuellen Vorgängen in meiner Akte. Unter Anderem eine Vereinbarung die mir Teile meines inzwischen beschädigten Eigentums gegen den Eintritt meiner Eltern in eine unbestimmte Kostenlawine anbietet und die vordringliche Ferienwohnung nicht einmal erwähnt. Die Sanktion im Fall einer Weigerung gibt Verfasser RA Mag. Levovnik mündlich bekannt. Es ist eine Rückabwicklung in Geld also die Vergrößerung meines ohnehin in Anlagenot befindlichen Sparguthabens. Im Übrigen kämpft mein Vater weiterhin um seine Handlungsvollmachten.
Ich bedanke mich beim hohen Gericht für die nochmalige Gelegenheit einer Rekursbeantwortung die mir früher nie gewährt wurde. Das ihr zugrunde liegende Gesuch meines Vaters vom 21.11.2024 erfolgte bereits in meinem Namen, ich erkläre mich damit einverstanden und bitte um eine Entscheidung, die meine Familie endlich entlastet. Leider gibt es Grund zur Bange, nachdem meinem Vater weitere Schritte zur Ablehnung der amtierenden Richterin versagt worden sind. Gemessen an den Ergebnissen meiner bald fünfjährigen Betreuung in der Abteilung 6 und verglichen mit meiner warmherzigen alltäglichen Umgebung darf ich die Frau Richterin Mag. Theresia Fill als meinen einzigen persönlichen Feind bezeichnen.
Ich verbringe die fünfte Weihnacht ohne die väterlichen Immobiliengeschenke und die eigene Ferienwohnung. Der einzig verbleibende Ausweg ist die erneute Beanspruchung der Öffentlichkeit nach zweijähriger verbotsbedingter Enthaltung die mit einer Weihnachtsaussendung ihren Anfang nehmen soll. Auch zu deren Rechtfertigung bitte ich höflich, die dort enthaltenen prägnanten Aussagen als Begründung dieser Rekursbeantwortung vorzutragen und im Bedarfsfalle ausführlich zu begründen.
Die Justiz kann nicht zulassen, was in ihrem Sozialraum geschieht. "Du hast Dein Volk gelehrt, dass der Richter menschenfreundlich sein muss" (Buch der Weisheit 12,18.19)
Was ist das für ein Staat in dem die Bürokratie so wuchert, dass sie beeinträchtigten Menschen den Ferienplatz und gewohnte Therapien entzieht, ihre Zukunftsvorsorge vernichtet, ihre Erbfolge unterbindet, exzessive Verfahrenskosten auferlegt, ihnen das Gesicht nimmt, die dagegen rebellierenden Angehörigen entmündigt, sie unverrückbaren Instanzen ausliefert, Beschwerden als Verunglimpfung abweist, einer Ungarnphobie Raum gibt, Gespräche ablehnt und sie in die Arme von Advokaten treibt. So geschehen in den siebenjährigen Pflegschaftsverfahren von Felix Massimo Seidl aus Klagenfurt.
Zum Beweis des Wahrheitsgehalts dieser elf Aussagen stehen dem hohen Gericht elf Broschüren auf Anforderung umgehend zur Verfügung.
• Kapitel 1 –
Anträge in Evidenz des Bezirks- und Landesgerichts
• Kapitel 2 – Der Auslöser einer fünfjährigen Verfahrensfolge
vor dem Bezirksgericht liegt Im Spätsommer 2017 und ist eine Bagatelle,
ein Schrebergarten im Kaufwert von 25.000 € (10 Monate in Bearbeitung)
• Kapitel 3 – Die erste Einvernahme mit Kriegserklärung durch
Richterin Mag. Fill und der erste missglückte Antrag für den Kauf
einer Ferienwohnung in Bad Héviz, trotz einer Genehmigung durch das Kärntner
Landesgericht im Rekurs. (40 Monate in Bearbeitung) u
• Kapitel 4 – Der alternative Vorschlag zur Güte – Ein
neuer unbelasteter Antrag für den Standardkauf einer Neubauwohnung im Mélito-Park
von Budapest 15% unter Preisliste des Bauträgers (Bis heute offen, in 2020
ohne Genehmigung als Notvornahme gekauft)
• Kapitel 5 – Die dem Gericht seit dem 27.6.2017 bekannten und wohlwollend
geduldeten Schenkungen aus den Jahren 2009 und 2012 werden ohne Anlass und samt
Schenkungsversprechen einer juristischen Prüfung unterzogen und das von
der Richterin angestrebte unfreundliche Ergebnis in der Anhörung vom 20.9.2019
präjudiziert. (Bis heute offen)
• Kapitel 6 – Der lange Weg des Protokolls der ersten Einvernahme
und ein weiterer Fall von inhaltsferner Protokollierung. (24 Monate Bearbeitung
und offen)
• Kapitel 7 – Der gescheiterte Versuch zur Unterstützung des
Verfahrens einen Gerichtssachverständigen Neurologen zum eingetretenen
Gesundheitsschaden des Betroffenen und dem weiteren therapeutischen Bedarf einer
Freizeitbleibe zu hören. (Bis heute offen)
• Kapitel 8 – Die mit dem Antrag vom 23.10.2019 auf nachträgliche
Genehmigung der Schenkung von 3 Penthäusern in Budapest verbundene Bestellung
und Betätigung eines Kollisionskurators (zweieinhalb Jahre untätig,
Abberufung, genehmigtes Honorar 2.200 €)
• Kapitel 9 - Der lange Weg eines Ablehnungsbegehrens gegen die zunächst
2 Jahre ohne Ergebnis tätige Frau Richterin Mag.a Theresia Fill. (Im Rekurs
abgelehnt, weitere Eingaben verboten)
• Kapitel 10 - Kollektives Ungarn-Bashing an den Kärtner Gerichten.
In einem Beisatz vom 7.4.2021 empfiehlt das Obergericht den Ankauf einer Ferienwohnung
in Grado Pineta. (14 Monate in Bearbeitung und offen)
• Kapitel 11 - Die Sache entwickelt sich zu einem Wettrennen von Ablehnungsbegehren
und Ablösebegehren mit beidseitiger Androhung von Strafanzeigen. Den familiären
Erwachsenenvertretern wurden Vertretungsrechte entzogen. Ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter
wird bestellt. Der Vertreter ist seit dem 16.12.2022 untätig wie sein Vorgänger.
(Die gerichtliche Vertretung sah das Obergericht im Beschluss vom 4.5.2022 kritisch
sie ist bis heute aufrecht)
Die zu meinem Schutz bestellte Richterin ist bereit mich wegen übertriebener Formalien, die das Obergericht schon mit Beschluss vom 13.12.2019 beanstandete, gesundheitlich und materiell zu ruinieren. Das bestätigen vier jeweils zum 11.11.(!) von meinem sachverständigen Vater gelieferte und nachfolgend amtlich bestätigte Wirtschaftsberichte, sein Übergabebericht an den gerichtlichen Vermögensverwalter und die jüngste Ankündigung des Vermögensverwalters meine Immobilien demnächst zu versilbern.
Meinen treuen Eltern, die meine Obsorge im Alltag tragen, wird Misstrauen und der Verhandlungsstil einer Beitreibungsveranstaltung entgegengebracht. Meinem Gruß hat die Richterin bei einer kürzlichen Begegnung durch Abwendung und Fluchtverhalten entzogen.
Meine Ansprüche waren schlicht. Ich forderte im Antrag vom 23.10.2019 von meiner damals neu bestellten Richterin die Wiederherstellung des Urzustands meines Vermögens wie er unter ihrer Vorgängerin bestand, verbessert durch die Bereinigung von ihr aufgefundenen formellen Lapsi in vertretbarer Frist. Das trat nach Jahresverlauf nicht ein und eine Ablehnung der Richterin wurde verworfen. Zur Schadensbegrenzung zogen meine Eltern für mich diesen Antrag zurück und ersuchten um eine sofortige Entscheidung nach Aktenlage. Die Richterin hatte beim Antritt bekannt gegebenen wegen Nichtigkeit der Vereinbarungen eine Rückführung des Eigentums anzustreben. Für mich als Betroffener ist das annehmbar, denn mein Erbe ist gesichert. Durch die Rückführung erhielte mein Vater freie Hand zur Realisierung der Wertsteigerung und klugen Erneuerung des Bestands. Die mir wichtigere Ferienwohnung war vorab vom Obergericht im Rekurs genehmigt, beim Verkäufer reserviert und der Kaufpreis befand sich auf meinem Sparbuch. Nennenswerte Verfahrenskosten waren nicht angefallen.
Meine Mutter hatte Beistand
der Kanzlei Dr. Felsberger die an einer „Anhörung“ teilnahm
und nach deren Analyse eine das beschriebene Vorgehen unterstützende Äußerung
einbrachte. In Ungarn ist der Immobilientransfer im ersten Verwandtschaftsgrad
erleichtert und völlig kostenlos.
Meine Familie hat mit meiner Epilepsie genügend Umtriebe, will in Ruhe
gelassen werden und mit mir die Ferienwohnung in Bad Héviz genießen.
Neben dem Nutzen für meine Gesundheit hat mein Vater von hier aus Gelegenheit
unsere gemeinsamen Immobilien zu betreuen. Wir wirtschaften aus einer Kasse,
ich brauche nichts Bares, so kann mir auch niemand etwas wegnehmen. Der direkten
richterlichen Zuständigkeit würden wir entkommen und fortan betreut
uns eine schon vertraute Rechtspflegerin.
Eine praktikable Lösung war gefunden, nachdem unter den Vorgaben dieser
Richterin an eine erfolgreiche Treuhandverwaltung ohnehin nicht zu denken ist.
„So geht das nicht“ wurde von der Richterin schon öfter vernommen. Sie teilte uns mit, die Rücknahme des Antrags sei ihrer Meinung nach nicht zulässig. Für die Kaufabwicklung der im Durchgriff durch das Obergericht genehmigten Ferienwohnung verweigerte sie die Freigabe meines Sparguthabens.
Wir Kuranden sind die demütigen Klienten des Gerichts, in Klagenfurt werden unsere Agenden über alle, auch zivile Gerichtsabteilungen gestreut und dienen als Auslastungspolster. Meine Richterin leitet die Beitreibungsabteilung und erhielt Erwachsenenschutzsachen als Appendix zugewiesen. Mein Vater erlaubte sich eine Beschwerde wegen Diskriminierung und Zwei-Klassen-Justiz an die Gerichtsombudsstelle sowie den Personalsenat und Präsidenten des Kärntner Landesgerichts. Die einseitige Feindschaft bis unserer Richterin war geboren. Ich bin ein fühlendes Wesen.
Der Fortgang ist am Umfang meiner Akte abzulesen und dem Zeitablauf in dem sie entstanden ist. Die an mich adressierten Kostenbescheide summieren sich. Eine vom Herrn Vosteher gewährte Verfahrenshilfe hat die Richterin beim Revisor des Oberlandesgerichts bekämpft. Meinem Wohl förderliche Ergebnisse sind nicht einmal in Sicht. Der immerwährende Schutzbehauptung unzureichender Entscheidungsgrundlagen ist durch deren erneute Vorlage einfach zu entkräften.
Aus meinen elf vorab angebotenen
Broschüren mit einem Papiergewicht von 2,6 kg bitte ich hier nur ein Beispiel
zitieren zu dürfen das meiner so zusetzte, dass sie Gerichtsbriefe vor
versammelter Verwandtschaft zerriss.
Über die Verletzung meiner Grundrechte, ausgerechnet aus der Richterstube,
informierten wir die vierte Macht der Demokratie. Es kamen Fotografen und Bereichte
von News und Kleine Zeitung, das Institut für internationales Betreuungsrecht
und mein Vater veröffentlichten auf ihren Websites und die ORF-Redaktion
„aufgezeigt“ stellte sich beim Gerichtsvorsteher ein. Ohne Bilder
keine Presse oder gar TV..
Die ausgewogenen Berichte missfielen der Richterin. Sicher in der Sache befangen, verbot sie meinen Eltern die Herstellung und Veröffentlichung von Bildern mit meinem Gesicht. Bilder nicht entscheidungsfähiger Personen wären generell verboten und genehmigungsfeindlich. Die Richterin hätte in meiner Sache Dringenderes zu tun gehabt, verwickelte aber meine Mutter ein eineinhalbjähriges Trommelfeuer aus Vorladungen, Korrespondenz, Hausbesuchen von Gutachter und Clearingstelle und die Androhung einer Strafverfolgung. Zweimal wurde Mutter gefragt, ob sie Veröffentlichungen durch meinen Vater zugestimmt habe und ihr „Ja“ wurde protokolliert. Bei der letzten Einvernahme hat mein Vater den Saal verlassen um die Contenance nicht zu verlieren. Die Richterin warf die Frage ein drittes Mal auf.Die Entnervte erklärte inzwischen wäre es ihr schon lieber, wenn mein Porträt aus dem Internet verschwindet damit sie ihre Ruhe (von dieser Richterin) bekommt. Im Protokoll findet sich dann, sie habe Vater ein Verbot ausgesprochen, sei zu schwach es durchzusetzen und brauche in Konsequenz des Gerichts einen gerichtlichen Erwachsenenvertreter zu ihrer Unterstützung. Inzwischen fand meine Muttereinen intelligenteren Weg zum Frieden, indem sie die Personenrechte aufgab und meinem Papa übertragen ließ. Meine Mutter beklagte anschließend das Geschehen bei der Justizombudsstelle, die sich auf Tröstungen zurückzog. Es ist ein Kuriosum, dass nach Monaten auch mein Vater abgelöst wurde und im Vertretungsverzeichnis Streichungen erhielt. Jeder Zeitungsleser kennt aus der Veröffentlichung von Babybildern die Rechtspraxis im Umgang mit Bildern nicht entscheidungsfähiger Personen. Mein Vater verfasste eine Menschenrechtsbeschwerde an die Volksanwaltschaft. Mit Verweis auf die Leerstellen im Vertretungsverzeinis wies diese das Anliegen mangels Vertretungsberechtigung zurück. Das Vertretungsverzeichnis war unser einziger Ausweis. Mein Vater versuchte in einem endlosen Schriftverkehr die Streichungen zu revidieren oder wenigstens eine Teilvollmacht zu erlangen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
gez. Sylvia Seidl e.h. ----------------------------------------gez. Johann Seidl e.h.
Felix und Sylvia Seidl -------------------------------------------Schriftführer