Pflegschaftssache Felix Seidl--
Kapitel 6 – Der lange Weg des Protokolls der ersten Einvernahme und vier weitere Fälle von inhaltsferner Protokollierung. (3 Jahre in Bearbeitung)

Zusammenfassung: Als Anhörung angekündigt war der Antritt der Frau Richterin Mag.a Fill am 20.9.2029 mit einem einstündigen ruppigen Monolog und Ankündigungen deren desaströses Ergebnis für unser behindertes Kind gleich zu erkennen war. Unser Eindruck war, die Richterin delektiert sich an unserer Betroffenheit. Sie ließ uns 14 Monate gegen ein völlig inhaltsfernes Protokoll rebellieren bis Sie einzeilig entschied, dieses könne nicht geändert werden. Eine unrichtige únd/oder unvollständige Protokollierung kann nur durch Widerspruch im Termin geltend gemacht werden. Das Protokoll ist also bindend, noch bevor Du es gelesen hast. Diese Bestimmung geht am Bedarf der juristischen Laien vorbei die in der Anspannung einer Einvernahme dem Diktat der Richterin nicht kritisch folgen können und einen leeren Zettel unterschreiben. Beweisbare Unterddrückung wesentlicher Festlegungen müssen korrigiert werden und sei es durch ein Zusatzprotokoll, eine Aktennotiz oder eine wiederholte Verhandlung der Wahrheitsfrage. Vertrauensbildung ist ein wesentliches Element von Pflegschaftsverfahren.

Chronologie:

04.10.2019 Zustellung des Protokolls der Sitzung vom 20.9.2019, mit der unzutreffenden Datumsangabe „19.9.2019“ am heutigen Freitag. Die Erwachsenenvertreterin reklamiert dieses Protokoll telefonisch am Montag früh. Die Frau Richterin fordert eine schriftliche Einbringung. Die Erwachsenenvertreterin überreicht am selben Tag ein umfängliches Gegenprotokoll mit der Bitte um Korrektur des amtlichen Protokolls an seinen Leerstellen. Der Eingabe wurde nie widersprochen.

03.02.2020 Erinnerung des Gerichts an die zeitliche und inhaltliche Korrektur des Protokolls der Einvernahme vom 20.09.2019 (zugegangen am 4.10.2019) auf Grundlage unseres telefonischen sowie, auf Anordnung, schriftlichen Einspruchs vom 7.10.2019.

25.02.2020 Richterin Mag. Fill lädt am 24.2.2020 telefonisch zu einer Vorsprache für den 3. März ein und bittet Felix diesmal nicht mitzubringen. Wir antworten auf die telefonische Einladung schriftlich mit der Aufforderung, vor weiteren Gesprächen erst einmal die Sitzung vom 20. September 2019 inhaltskonform zu protokollieren. Andernfalls sind wir freiwillig zu keinem weiteren Gespräch bereit und wollen ohne Ladung nicht erscheinen.

03.03.2020 In einer formellen Ladung wurde meine Frau für den 3.3.2020 einbestellt. Ich musste daheim unseren Sohn versorgen, deshalb war sie von einer Anwältin der Kanzlei Dr. Felsberger begleitet. Wegen der gebotenen Vorsicht haben wir Fragen meiner Frau schriftlich vorbereitet und der Richterin vorab zugestellt:
"Sie wissen, dass wir unser gesamtes Verfahren hier beim Familiengericht dokumentieren. Für uns ist daher von Bedeutung, ein ordentliches Protokoll der Sitzung vom 20.09.2019 zu erhalten. Niemand würde uns glauben, was und wie dort verhandelt wurde.
Ich habe sofort nach Kenntnisnahme des Protokolls bei Ihnen angerufen und am selben Tag auch Ihrer Forderung nach Schriftform entsprochen. Ihre Erinnerung war frisch und Sie haben unserem Gegenprotokoll auch nicht widersprochen. Im vergangenen halben Jahr haben wir Sie fünfmal schriftlich erinnert und vergangenen Freitag auch dem Herrn Vorsteher noch Abschriften übergeben. Nun die Frage: Können wir ein Ersatzprotokoll erwarten und wann?
Welche weiteren Wege der Durchsetzung stehen uns zur Verfügung? Sie werden verstehen, dass mir der Mut fehlt hier an Ort und Stelle irgend etwas auszusagen, solange ich in der Erwartung bin, vom Gericht unzutreffend protokoplliert zu werden. Im Lebenssituationsbericht habe ich Ihnen auch unsere familiäre Arbeitsteilung beschrieben. Mir fehlt hier mein Mann. Unser Sohn war, uneingeladen, bisher bei allen Gerichtsterminen dabei, als Gesprächsangebot an den Richter. Sie haben mich diesmal ausdrücklich gebeten ihn daheim zu lassen. Warum? Wir vermuten, um den Vater dort zu binden".

29.05.2020 Fünf Anmahnungen haben nicht geholfen. Formeller Antrag auf Richtigstellung des Protokolls der Sitzung vom 20.9.2019 mit ausführlicher Begründung. Hinweis auf Mängel des weiteren Protokolls vom 3.3.2020 bezüglich der Aussage der Erwachsenenvertreterin über die gesundheitlichen Auswirkungen der Wegnahme der Ferienimmobilie vom Betroffenen in 2017.
Zitat „Ich beantrage die Änderung in folgenden Punkten:
1. Das Protokoll ist falsch datiert. Am 19. September hat keine Besprechung stattgefunden.
2. Die Erwachsenenvertreterin wurde gefragt, ob sie sich in letzter Zeit in Ungarn aufhielt. Im Protokoll erscheint ein konkretes Datum.
3. Die Richterin erklärt unseren Akt komplett gelesen zu haben, verhandelt autoritär und gibt Einschätzungen und Entscheidungen mit schockierenden Konsequenzen bekannt, die zu protokollieren sind.
4. Das Gericht kennt unsere familiäre Aufgabenteilung. Die Mutter, beruflich Lebens- und Sozialberaterin, sorgt für sein Wohlbefinden und der Vater, als Wirtschaftsakademiker, für die materiellen Belange des Betroffenen. Ich habe meine väterlichen Schenkungen nach juristischen Vorgaben konzipiert und durfte diese nicht vortragen. Ich schrieb deshalb unmittelbar nach Sitzungsende eine Aktennotiz. Deren Substrat sollte dem Protokoll einverleibt werden, zumindest wäre es eine Fußnote wert.
5. Wir erwarten die Bestellung eines Kollisionskurators. Zu seiner Orientierung besteht unbedingter Bedarf an einem klaren Protokoll der grundlegenden Antrittssitzung vom 20. September 2019"

31.08.2020 Angesichts des Ablehnungsantrags hat die Richterin Mag. Theresia Fill den Turbo eingeschaltet und alle Rückstände aufgearbeitet. Alle Anträge werden im Telegrammstil abgeschmettert. Den Antrag zum Protokoll entscheidet die Richterin nach einem 11-monatigen Ansturm der Erwachsenenvertreterin in einer Zeile. Zitat „Die Ausfertigungen des Protokolls vom 20.08.2019 werden berichtigt, sodass das Datum statt 19.09.2019 richtig zu lauten hat 20.9.2010“.

26.05.2020 Die Mutter ist genervt, auch die Anwältin kommt nicht zurecht, die Vertretung wird geteilt. Antrittsbericht des Vaters als Vermögensverwalter. Das Vermögen des Betroffenen befindet sich in einem desaströsen Zustand, niemand kann heute sagen, was ihm gehört oder zukommen wird.
Seit dem 20. September 2019, 15 Uhr sind jedwede Verwaltung sowie die damals konkretisierte Verwertung blockiert. Durch die Verschränkung des Eigentums schädigt das auch den Vater. Plastisch wird das Desaster am drängenden Steuertermin. Welche Grundlagen soll man für wen und wo erklären.
Die Blockade wurde ausgelöst gelegentlich der einstündigen, energisch geführten Antrittsveranstaltung bei Richterin Frau Mag.Theresia Fill. Im Beisein des Betroffenen wurde die gesamte vorgetragene Vermögensplanung mit großem Nachdruck präjudiziert. Im Interesse der Sache ist nun zu fordern, die hier getätigten Aussagen seitens der Richterin auch zu protokollieren. Einen entsprechenden Antrag werde ich demnächst nochmals wiederholen.

26.09.2020 Vorbereitung des Vorladungstermins 2.10.2020 durch zwei neue Anträge:
Im Beschluss des Herrn Vorstehers vom 11.9.2020 werden künftig unbefangene, sachliche Prozesshandlungen unserer Richterin angeboten. Dies lässt mich auf eine umfängliche Protokollierung wenigstens der kommenden Sitzung hoffen und ich will brennende Fragen nochmals vortragen. Insbesondere nehme ich wiederholt Bezug auf die in der Vergangenheit beanstandeten Protokollierungen und stelle 5 konkrete Fragen zum Protokoll der initialen Sitzung vom 20.9.2019 mit dem Tenor: „Ist die folgende Aussage richtig oder falsch.“--Klare Fragen an die Frau Richterin

09.07.2021 Ich habe einen Fragenkatlog für diese Einvernahme vorbereitet. Meine Eingabe wurde nicht erörtert. Im Protokoll erscheint der Vorwurf, die Richterin sei mit „liebe Frau“ beleidigend angesprochen. Es war in Zusammenhang mit drei ergebnisgleichen Wertgutachten die der Richterin vorliegen, liebe Frau würden sie sich endlich für eines davon entscheiden. Auch hier ist das Protokoll unvollständig. Die Richterin entgegnet: “Ich bin nicht Ihre liebe Frau.“ und Seidl: „Da bin ich aber froh“. Ich darf mildernd in Anspruch nehmen, dass in meiner Heimat „unsere liebe Frau“ die Ansprache der Gottesmutter ist. Gewiss ein Rückgriff auf den Boulevard aber dort ergeht sich auch die Richterin mit einem genüsslichen, wiederum nicht protokollierten Zuruf: „Das mit dem Nießbrauch können Sie sich gleich abschminken“. Sachlich begegne ich mit dem Hinweis alle an den Sohn getätigten Schenkungen seien typische Generationenschenkungen bei denen ein Rückbehalt der Früchte verkehrsüblich und in unserem Fall für den Schenker auch existentiell notwendig sei. Aber wir sind seit dem 20.9.2019 gewarnt, hier wird eine neue, vierte Front eröffnet und dort wo es besonders weh tut." Auch mit diesem Protokoll bin ich nicht einverstanden: Verfahrensleitende Fixierungen finden keinen Eingang, persönliche Betroffenheit ja.

17.01.2022 Johann Seidl ist für den 21.1.2022 zu einer Anhörung geladen für die 1 1/2 Stunden Dauer vorgesehen sind. So ein Marathon übersteigt seine Kräfte und er hofft, dass Frau Seidl zu seiner Unterstützung zugelassen wird. Ich bin im 82. Lebensjahr und nicht mehr Betroffener gerichtlicher Maßnahmen, sondern Frau und Kind sollen erfahren, was ihnen blüht. Eine mehrfach beantragte familiäre Vorladung wurde bisher nicht gestattet und wir erhalten nun Gelegenheit, die gemeinsame Einvernahme zu inhaltsfernen Protokollierungen und unterdrückten Anträgen zu fordern und dokumentieren zu lassen. Die von uns gewünschten Gegenstände beantragen wir in einem 5-seitigen Schreiben. Wegen brisanter Themen bitte ich den Herrn Präsidenten des Landesgerichts und den Herrn Vorsteher, die Sitzung auch amtsseitig mit einem Zeugen (Praktikanten etc.) zu begleiten. Ich profitiere von der voraussichtlichen Anwesenheit meiner Frau. Wir können erstmals die Frau Richterin gemeinsam mit unprotokollierten Aussagen seit der ersten Einvernahme im September 2019 konfrontieren. Anwesend ist der Herr Kollisionskurator Mag. Trötzmüller der sich gewaltig blamiert. Vor der Richterin zeigt er, dass er nach eineinhalbjähriger Zuständigkeit den Schenkungsvertrag nicht gelesen hat, der er unterschreiben, verhandeln oder verwerfen soll. Ich habe die Szene mit demonstrativem Beifall begleitet. Das Protokoll war schon geschlossen. Die Richterin fragt im Protokoll ob wir mit einer Entscheidung die Nichtigkeit der Schenkung und Rückführung des Eigentums beinhaltet einverstanden wären. Das wäre die Enteignung von Felix.

16.02.2022 Ich wurde mit meinen 81 Jahren heute 1 1/2 Stunden verhört. Die Richterin stellt nur vorbereitete Fragen und protokolliert nun wörtlich, was ich auf meine zahlreichen Beschwerden über inhaltsferne Protokollierung zurückführen darf, mich aber sehr belastet. Es werden Sachen außer Thema aufgeworfen, auf die ich nicht vorbereitet bin. Ich muss im Stehgreif argumentieren. Gegen Ende bekomme ich keine Luft mehr, versuche die Maske zu lockern die Richterin befiehlt mir, die Nase zu bedecken obwohl wir einen Abstand von 5 Metern haben und sie hinter Glas sitzt. Ich bin dreimal geimpft. Ich bekomme Herzzustände und muss abbrechen, trotzdem soll ich gleich noch einen Ersatztermin vereinbaren. Das 10-seitige Protokoll ist ein Schlüssel zum Verständnis der 2 1/2 jährigen Auseinandersetzung um das gesundheitliche und materielle Wohl von Felix Seidl. Das war nicht Alles, die Richterin erklärt, es seien nicht alle Punkte besprochen und kündigt eine neuerliche Vorladung an: "DKfm. Seidl erklärt um 10.41 Uhr, dass er den Termin beenden möchte, weil er Herzstechen hat. Die Richterin erklärt, dass noch nicht alle Punkte besprochen sind. (Der schon um Luft ringende) DKfm. Seidl wird gefragt, ob er bereit ist, sofort einen weiteren Termin auszumachen". Ich erleide anschließend eine Herzattacke im Getränkeraum des Gerichts.

17.02.2022 Wir rechnen mit einer baldigen Fortsetzung der unterbrochenen Veranstaltung und legen gleich am Folgetag in einer 10-seitigen Äußerung unsere, der Richterin längst bekannten Fragen, zu inhaltsferner Protokollierung und zum Verfahrensstau wieder vor und bitten diese wenigstens bei der zu erwartenden Sitzung im Beisein und meiner Frau und Zeugin zu erörtern: "Für die zurückliegende Sitzung vom 9.7.2021 hatte ich um Erörterung folgender Fragen gebeten, wobei nur die erste erörtert und mit einem „Nein“ beantwortet wurde: Haben Sie Veranlassung, uns Misstrauen entgegen zu bringen? - War Ihnen das übergeordnete gesundheitliche Bedürfnis von Felix und die Vorgeschichte des Antrags seit 2017 sowie die Stellungnahme des Instituts für internationales Betreuungsrecht aus 2018 nicht bekannt? Haben Sie dem seither vorgetragenen Wunsch nach einer medizinischen Begutachtung dieser Frage entsprochen? - Ist es wahr oder nicht wahr, dass Sie am 24.2.2020 die Erwachsenenvertreterin Sylvia Seidl telefonisch ersuchten, Felix zur bevorstehenden Vorladung nicht mitzubringen? - Ist der Frau Richterin bewusst, dass was auf dem RIS-Bildschirm steht in qualifizierter Weise dem Einzelfall anzupassen ist, sonst braucht es keinen Richter? Ist der Frau Richterin bekannt, dass wir den Verwaltungsvorgang der abrupten Zuweisung unserer Agenden im Spätsommer 2019 aus dem ordentlichen Familiengericht in eine Beitreibungsabteilung als Diskriminierung von beeinträchtigten Menschen bewerten? - Wir bitten die Frau Richterin nach bald zweijähriger Tätigkeit den Abschluss von nunmehr drei verunglückten Verfahren und eine notwendige klimatische Verbesserung durch Weitergabe unserer Akte zu ermöglichen. - Wir verlangen eine Präzisierung des Zurufs der Frau Richterin am Ende der Sitzung vom 21.1.2022: "Das mit dem Niesbrauch können Sie sich gleich abschminken". Dieser eröffnet nach 2 Jahren ein neues Kapitel der Auseinandersetzung um das Wohl von Felix. - Frau Seidl bittet eine Erklärung zu Protokoll zu nehmen.

Nach dieser Eingabe fand bis heute keine "Anhörung" mehr statt. Ohne diese wurden vier Causen negativ entschieden.

17.08.2022 Ich fordere die Frau Richterin bei der heutigen Besprechung auf, den Inhalt der ersten Anhörung vom 20.9.2019 noch einmal im Kreis der damals Anwesenden zu erörtern, wozu sich die Frau Richterin nicht bereit findet.

16.12.2022 Endlich haben wir die Möglichkeit einen Protokollbereinigungsantrag zu stellen. Wir mussten bislang von einem Beschluss des Gerichts vom 31.8.2020 ausgehen, des Inhalts: „Die Ausfertigungen des Protokolls vom 20.09.2019 werden berichtigt, sodass das Datum statt 19.09.2019 richtig zu lauten hat: 20.09.2019. Weitere Berichtigungen sind im Hinblick auf § 22 AußStrG nicht möglich.“ Demgegenüber verlautet das Kontrollgericht in seinem Beschluss vom 1.9.2022: „Unrichtigen bzw. auch fehlerhaften Protokollierungen von Verhandlungsstoff ist primär mit dem Instrument eines Protokollierungsantrags zu begegnen“. Die Frau Richterin neigt zu beängstigenden Präjudizien und Zurufen die verfahrensleitend sind und sich im Protokoll nicht finden. Wir bitten daher eine Protokollbereinigung an vier Stellen vorzunehmen. Diese Forderung gewinnt an Gewicht, weil ein Übergang der Erwachsenenvertretung stattfindet und der Nachfolger gesicherte Dokumente vorfinden soll.

05.01.2023 Der wiederholte Protokollbereinigungsantrag zu vier unzutreffenden Sitzungsprotokollen vom 16.12.2022 wird zurück- bzw. abgewiesen. Bereinigungen oder Ergänzungen von Protokollen müssen innerhalb der Sitzung beantragt werden. Ich überbringe die Sache an die Kanzlei Levovnik mit der Bitte gegen die Entscheidung einzusprechen.

21.08.2023 Wir stellen erneut einen Protokollbereinigungsantrag bezogen auf die Sitzung vom 20.9.2019. "Sie verantworten immer noch das Wohl des Felix Massimo Seidl das in einer geordneten selbstbestimmten Familie, gesicherten Existenz und konsequenten Therapien besteht. Über allen Formalien ist das ein Menschenrecht. Vor Kurzem musste ich unseren Vermögensverwalter fragen, wovon Felix Massimo Seidl eigentlich lebt. Wir bedanken uns jedenfalls für die, wenn auch späte, ausführliche Begründung der zweiten Ablehnung unserer Protokollbeschwerde am 5.1.2023. Alle dort beschriebenen Kriterien treffen wenigstens auf Punkt 1. unseres Begehrens, also das für ein Verständnis unserer Sache grundlegende Protokoll der Sitzung vom 20.9.2019 zu.Da uns durch Untätigkeit des gerichtlichen Vermögensverwalters ein Rechtsmittel verloren ging, beantragen wir eine gesonderte Entscheidung zur Ergänzung des Protokolls vom 20.9.2019 und stellen hiermit einen erneuten Protokollbereinigungsantrag in dieser Causa. Unabhängig davon haben wir zwei Feststellungsanträge eingebracht die sich ebenfalls mit Wahrheitsfragen befassen um deren Bearbeitung wir höflich bitten."

20.10.2023 Wahrheitsfrage. Antrag auf amtliche Bestätigung eines nicht protokollierten Sachverhalts. Die Bestellung eines Kollisionskurators über den zurückliegenden Immobilienerwerb des Betroffenen Felix wurde in der Sitzung vom 3.3.2020 bekannt gegeben und Herr RA Mag. Michael Trotzmüller sodann mit Beschluss vom 31.8.2020 in diese Funktion bestellt. Ihm oblag die Beurteilung der in 2011 stattgefundenen Rechtshandlungen hinsichtlich der Entsprechung einer Vorabgenehmigung des Bezirksgerichts vom 22.4.2010.und die Bestätigung, Nachverhandlung oder Ablehnung eines durch Selbstkontrahierens der Eltern in einem Punkt beschädigten Schenkungsvertrags aus 2011 unter kundiger Abwägung der Interessen des Betroffenen Felix.
Der Kurator gab zum Abschluss der Anhörung vom 21.1.2022 seine Meinung bekannt, man könne den Schenkungsvertrag in bestehender Form akzeptieren. Es sollte aber eine Bestimmung angefügt werden, wonach der elterliche Nießbrauch begrenzt wird und zwar auf die Zeit des gemeinsamen Haushalts. Die Frau Richterin verwies ihn darauf, diese Beschränkung sei bereits Inhalt des Vertrages, und befinde sich in dessen Paragrafen 4.
Mag. Trötzmüller holte daraufhin den 3-seitigen Vertrag aus der Aktentasche und blätterte ihn gemächlich durch. Der Rest war Schweigen und mein Beifall um den Vorfall zu markieren. Der Kurator hat nach 17 Monaten seiner Tätigkeit den Vertrag nicht einmal gekannt, den er kuratieren sollte
. Das Protokoll war bereits geschlossen, wir beantragen eine Berichtigung oder Bestätigung des Vorfalls.

.25. Februar 2024

Verantwortlicher Autor Charles Austen, Linsengasse 96a, 9020 Klagenfurt