Pflegschaftssache Felix Seidl
Kapitel 8 – Die mit dem Antrag vom 23.10.2019 auf nachträgliche Genehmigung der Schenkung von 3 Penthäusern in Budapest verbundene Bestellung und Betätigung eines Kollisionskurators (Bearbeitung 2 1/2 Jahre)

Einführung:

Es geht um Immobilienschenkungen an meinen Sohn Felix (29, 80 % Behinderung). Zunächst ein Feriengrundstück (2008) zwischen Bad Heviz und Plattensee zur Förderung seiner residualen Gesundheit und weiters drei Eigentumswohnungen in Budapest (2012) zur Zukunftsvorsorge alles im Vorgriff auf sein Erbe, das in ergänzenden Ungarn-Immobilien besteht. Durch familiäre Nutzung des Ferienplatzes und eine Nießbrauchsvereinbarung im Schenkungsvertrag der Budapester Ertragsimmobilien werfen die Immobilien für ihn keine Einnahmen ab, Felix profitiert von der Wertentwicklung und diese ist seit 2012 enorm. Er braucht kein Geld, denn unsere Familie wirtschaftet aus einer Kasse. Die zweite Schenkung war schon 2010 bei Familiengericht und Finanzamt angemeldet und im vorhinein genehmigt sowie von 4 Richterinnen mit dem Bemerken durchgewunken: "Das ist halt einmal passiert." Nach zwei Jahren Diskussion um den abrupten Entzug des Freizeitrefugiums war im August 2018 Friede hergestellt. Die Leiterin der zuständigen Abteilung 16 des Familiengerichts ging in Karenz. Die Agenden Buchstabe "S" wurden in die Beitreibungsabteilung des Bezirksgerichts und die neue Richterin führte sich am 20.9.2019 gleich mit einer kalten Dusche ein. Die Genehmigung aus 2010 wurde nur für den Fall des Kaufs bei einer Versteigerung ausgesprochen und der Schenkungsvertrag enthält Selbstkontrahieren in einem Punkt, alle darauf beruhenden Handlungen seien nichtig. Nicht die Richterin aber ein Anwalt wies uns auf die Möglichkeit einer nachträglichen Bewilligung hin welche die mütterliche Erwachsenenvertreterin am 23.10.2019 beantragte. Eine nachträgliche Genehmigung war eilig. Im vorangehenden Lebenssituationsbericht war unsere Verkaufswunsch mit Erneuerungsabsicht vorgetragen und belegt. Der überhitzte Budapester Immobilienmarkt stand auf der Kippe was sich nach den aktuellen Krisen beweist und die Mietwohnungen hatten einen kritschen Abnutzungsgrad erreicht. Bilanzen und Dokumente im Koffervolumen erhielt die Richterin am 4.11.2019 und äußerte am 3.3.2020 einen Kollisonskurator zu bestellen der die 6-zeilige Genehmigung und den dreiseitigen Schenkungsvertrag prüft. Die positiven Resultate unserer langjährigen elterlichen Vermögensverwaltung lagen auf dem Tisch.

Eion Kurator hatte sich bis zum 15.9.2020 nicht gemeldet und unsere Ablehnungsbeschwerde gegen die Richterin wurde am Vortag zurückgewiesen. Unsere Wirtschaftsplanung für Felix und deren Zeitkorsett hatten wir im Lebenssituationsbericht vom 19.9.2019 ausführlich dargelegt. Es war Zeit für einen Befreiungsschlag und wir zogen am 15.9.2020 für Felix den ein Jahr ruhenden Antrag zurück und forderten, unterstützt von der Expertise unserer Anwältin, eine rasche Entscheidung nach Aktenlage, Über diesen Antrag wurde nie beschlussmäßig entschieden.
Am 10.6.2021, also 9 Monate später meldete sich telefonisch ein Kurator Rechtsanwalt Mag. Trötzmüller der bis zu seiner Enthebung am 16.12.2022 über zweieinhalb Jahre untätig blieb. Seine schlichte Aufgabe war es einen 3-seitigen Schenkungsvertrag zu verwerfen, zu unterfertigen oder neu zu verhandeln. Bereits mit Beschluss vom 4.5.2022 nahm das Obergericht zu der eingetretenen Verfahrensdauer kritisch Stellung. Felix beauftragte Herrn Mag. Trötzmüller zweimal mit Hilfestellung in der drängenderen Parallelsache seiner Ferienwohnung und wurde abgewiesen. So spielt Mag. Trötzmüller, den die Frau Richterin gewähren ließ, eine Schlüsselrolle in der Verfahrensverschleppung und Verirrung aller Genehmigungsverfahren. Er lässt die ihm autonom anvertrauten Interessen von Felix in einem desaströsen Zustand zurück, den der Wirtschaftsbericht zum 1.11.2022 dokumentiert. Ohne ihn auf des Akteninhalt zu verweisen lässt die Richterin seine absurde Ausrede mangelnder Kooperationsbereitschaft und fehlender Dokumente zu. Unsere einseitige Korrespondenz füllt Bände und liegt dem Gericht auch in Originalen vor. Unseren Anträgen auf Ablösung des Kurators wurde nicht entsprochen, sondern die automatische Ablösung durch den gerichtlichen Erwachsenenvertreter in Anspruch genommen. Es verbleibt eine von der Richterin anerkannte Honorarforderung von 2.200 € gegen Felix welche auch vom Obergericht bestätigt wurde.

Kuriosum: Bei unserer Vorladung vom 21.1.2022 war Mag. Trötzmüller als Überraschungsgast anwesend und gab Kommentare ab für die ich ihn laut Protokoll auslachen durfte. Nach solchen Szenen schloss das Protokoll unbemerkt.
Der Kurator gab zum Abschluss bekannt, man könne den Vertag ja unterschreiben, wenn da noch eine Kleinigkeit geändert würde. Der Nießbrauch solle halt nicht mit der Lebensdauer der Berechtigten, sondern mit der Unterbringung von Felix im gemeinsamen Haushalt enden. Die Frau Richterin verwies ihn darauf, das sei ja in Punkt 4. bereits geregelt. Er holte daraufhin den Vertrag aus der Aktentasche und blätterte gemächlich bis 4. Durch. Der Anwalt kannte nach 2 Jahren den Vertrag nicht, den er kuratieren soll. Mit einem Protokollbereinigungsantrag haben wir die Frau Richterin an diese Szene erinnert.

Zu Details der Vorgänge verweise ich auf die nachfolgende Chronologie und zur bedauernswerten Lage von Felix auf einen kurzen Doku-Film, der seit 2020 nichts an Aktualität verloren hat.

Chronologie:

19.08.2019 Ladung der Erwachsenenvertreterin zur Abgabe des Lebenssituationsberichts, sowie Erhebung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Felix Seidl für den Termin 20.09.2019. Wir sind überrascht, es ist wieder eine neue Richterin zugeteilt (Nr. 6). Auch die Richterin 5 ging in Karenz.

20.09.2019 Wir hatten 2 Jahre mit 5 wechselnden Richtern am Bezirksgericht hinter uns. Die neue Richterin ist Frau Maga. Theresia Fill. Auf ihrem Türschild steht, sie wäre zuständig für Beitreibungen. Wir erscheinen Vater, Mutter und Kind. Die Richterin gibt sich unnahbar. Erklärt uns schon auf dem Flur: „Ich bin jetzt für Sie zuständig und bleibe Ihnen erhalten bis ich sterbe“. Auf dem Tisch liegt unser mit etwa 40 ON damals noch schlanker Akt aus zweijähriger Geschichte. Die Richterin erklärt, sie habe den ganzen Akt gelesen. Zur Arbeit ihrer Vorgängerinnen erklärt sie: „So geht das nicht“. Abgabe eines schriftlichen Lebenssituationsberichts samt Vermögensverzeichnis und Bewertungsgutachten. Die Richterin fragt Felix ob er lieber mit Holz oder Papier spielt, anstatt ob er nach Ungarn möchte, in sein Häusl. Auch er ist eingeschüchtert, wagt nicht aufzuschauen. Es sollte eine Anhörung sein aber die Richterin hält einen Monolog über die nun folgenden gerichtlichen Aktionen wegen Formfehlern bei der Schenkung. Sie fragt, ob wir die Immobilien auf einer Versteigerung gekauft haben, was wir verneinen unter dem Hinweis, dass Internetkäufe nach allen Kriterien einer Versteigerung gleichkommen. Schenkung und Schenkungsvertrag seien folglich durch die richterliche „Genehmigung im Vorhinein“ also Zustimmung vom 22.04.2010 nicht gedeckt und daher nichtig.
Mit zwei geschlossenen Augen, dann allenfalls die Schenkung aber keinesfalls der Schenkungsvertrag. Es müssen alle Einnahmen aus dem Nießbrauch zurückerstattet werden. Der Vater bemerkt, die bescheidenen Einnahmen seien in den gemeinsamen Haushalt eingeflossen und kamen Felix ohnehin zugute. Der Nutzen von Immobilien liege ohnehin in der Wertentwicklung und nur sekundär im Mietertrag und diese sei exorbitant.
Das bevorstehende Ansuchen für den Ersatz der Ferienimmobilie wird nicht genehmigt werden. Sie verweist uns auf einen Rekurs der keine Chancen habe: „Dann wäre ein für alle Mal Ruhe“. Der Vater bemerkt ein Kauf sei nach dieser Ansage unmöglich. Es sei unrealistisch ein konkretes Immobilienangebot für die Dauer der Rekursentscheidung anzuhalten. Man sei aber noch innerhalb der unbefristeten Genehmigung aus 2010 und die Wertgrenze von 600.000 € ist noch nicht erreicht.
Im Übrigen ist die Richterin der Meinung, wir sollen in Ungarn etwas mieten und das Sparbuch brach liegen lassen, dessen Einrichtung im Inland sie von uns fordert. Eine teure Schikane des Transfers, nachdem das Geld in Ungarn eingeht und dort für das Ersatzobjekt in Kürze gebraucht würde. Der Vater erklärt warum er kein Barguthaben haben möchte. Felix braucht kein Geld solange er im Haushalt der Eltern lebt. Für ihn ist nachhaltig anzulegen und ohne Geld kann ihm niemand etwas wegnehmen, was auch das Gericht von Prüfungspflicht entlasten dürfte. Der 80-jährige Vater gibt bekannt, dass die Schenkung im Vorgriff auf das Erbe des Sohnes erfolgt, das aus weiteren Ungarn-Immobilien bestehen soll und der Sohn um dieses Erbe umfallen müsste wenn das Gericht ihn weiter mit Barrieren beschwert, die man im zurückliegenden zweijährigen Kampf um die Ferienwohnung schon kennen lernte.
Die Mutter wird gefragt ob sie in diesem Jahr in Ungarn war und Urlaub hatte. Ihr bleibt wenig Freizeit. Sie betreut neben ihrer Arbeit als Lebensberaterin im SOS-Kinderdorf auch noch eine studierende Tochter und ihre betagten Eltern in Wien. Die ausgiebigen Ungarnurlaube mit Felix genoss meist der pensionierte Vater. Ohne feste Bleibe in Bad Héviz wird er sich hüten, mit Kurzbesuchen das Leid des Schützlings neu anzufachen. Er reist daher nun alleine und betreut die Immobilien nun mangels Zweitwohnung vom Hotel aus.
Die Mutter beklagt, dass die Anfallshäufigkeit des Sohnes nach dem Entzug der Freizeitbleibe auffällig zunimmt. Es sollte die behandelnde Ärztin (Neurologin der KABEG) zu seinem gesundheitlichen Bedarf nach einer Ferienwohnung gehört werden, der doch wichtiger sei als alle Formalien.

Der Vater bittet während der einstündigen Sitzung mehrmals „darf ich dazu auch etwas sagen“ und wird rüde abgeschnitten. Er verfasst daher eine schriftliche Sachverhaltsdarstellung über das Schenkungsprocedere des Inhalts: Die Schenkung sei nach einem notariellen Konzept der ausschließlich vorteilhaften Schenkung gestaltet und bedürfe wie ein Geldgeschenk keiner Genehmigung. Er wirft diese Erklärung zwei Stunden nach der Sitzung in den Gerichtsbriefkasten.Die Frau Richterin verabschiedet die Besucher mit der eigenartigen Bemerkung „in drei Jahren sehen wir uns wieder“.
Wir Eltern sehen uns vor der Tür betroffen an und bemerken „Jetzt haben wir die Richterin gnadenlos.“ Wir sind verwundert über das harsche Auftreten einer Richterin die Erwachsenenschutzsachen gerade übernommen hat und ohne uns Präjudizien aus der Akte generiert, die gerade, zu unserer Zufriedenheit geschlossen war.
(Es wäre für Felix zu teuer, die als Kaufpreis eingehenden Forint zweimal zu konvertieren, deshalb leistet der Vater eine wertgleiche Sicherheit und zahlt anderntags 71.000 € auf das Sparbuch ein, der in Ungarn eingehende Betrag wird auf einem Sonderkonto verwahrt. Wir haben also 140.000 € des Friedens willen auf Eis gelegt)

20.09.2019 Schriftliche Sachverhaltsdarstellung aus der Sicht des Vaters, der in der Sitzung nicht zu Wort gekommen war. Gerade durch den beanstandeten Schenkungsvertrag werde Felix vom Wirtschaften und jedem Risiko befreit und genießt die in Ungarn nach Behaltefrist steuerfreie Wertsteigerung. Die in sich ausschließlich positive Schenkung habe wie ein Geldgeschenk keiner Genehmigung bedurft. Die von der Richterin beanstandete österreichische Genehmigung aus 2010 gestatte im Wesentlichen die Schenkung von Immobilien bis zum Wert von 600.000 €. Der Zusatz „zu ersteigern“ war anlassbedingt. Sie sei vom ungarischen Registergericht auch so interpretiert worden und habe zur Eintragung des Eigentumsrechts geführt.

23.10.2019 Antrag der Erwachsenenvertreterin auf "nachtägliche pflegschaftsgerichtliche Genehmigung der Schenkung von drei Eigentumswohnungen in Budapest an Felix Massimo Seidl im Jahre 2012 sowie des zugrunde liegenden Schenkungsvertrags mit befristetem Einbehalt der Früchte zugunsten der pflegenden Eltern". Frau Sylvia verweist darin auf das Erkenntnis des Justizministeriums vom 28.5.2018 wonach der Erwerb von Immobilien in Ungarn keine juristischen, sondern allenfalls wirtschaftliche Probleme erzeugen kann. Sie erläutert vergleichend auch die wirtschaftlichen Ergebnisse der übrigen von der Richterin aufgeworfenen Varianten. Sie steht noch unter dem Eindruck der unangenehmen Erstanhörung vor vier Wochen und schließt mit dem Bemerken: „Es ist schade, dass mit meinem Gatten nicht gesprochen wird. Wo nicht gesprochen wird, muss geschrieben werden. Unsere Ziele sind ein ruhiges bürgerliches Leben mit unserem Kind ohne beklemmende Komplikationen sowie kluge Eigenvorsorge, ergänzend zu den wirksamen Hilfen des Sozialstaats. Dessen Betreuungsrecht wollen wir respektieren, allerdings im Vertrauen auf einen wertschätzenden, einfühlsamen und praxisorientierten Umgang bei Gericht“. Mit der Fürsorge für unser Kind sind wir zeitlich ausgelastet. Aus der Atmosphäre der Vorsprache vom 20.09.2019 und den daraufhin angeforderten Dokumenten im Koffervolumen entnehmen wir jedoch, welcher Weg unserer Familie wiederum bevorstehen könnte. In der Hoffnung diesen abzukürzen, erstatte ich im Voraus einen Lagebericht“.

04.11.2019 Vorlage der im Lagebericht angebotenen und mit Beschluss vom 14.10.2019 detailliert angeforderten Belege über die Wirtschaftsführung der Ertragsimmobilien seit 2012 in deutscher Sprache: Jahresabschlüsse, Mietverträge, Kaufverträge von 2011, Grundbuchauszüge, Wertgutachten, Angebot eines Kaufinteressenten über zunächst 1,4 und folgend 1,6 Mio. Euro. Die zunächst verlangte notarielle Vollübersetzung von 80 Seiten historischer Mietverträge wurde nach unserem Einwand fallen gelassen, sie enthielten keine Aussage über den tatsächlichen Mieteingang dieser sei im Kontoauszug enthalten.

03.03.2020 Vorladung mit Themenangabe: „Ihre offenen Anträge“. Zu dem Termin wird Frau Seidl von der Rechtanwältin, Frau Mag. Stella Aspernig begleitet. Es war vorgesehen, dass sich die Anwältin im Gespräch mit der Richterin zur Sachlage informiert und kurzfristig tätig werden kann. Frau Seidl wurde von der Richterin zu den Folgen des abrupten Entzugs der Freizeitimmobilie von Felix befragt. Frau Seidl beschrieb die seit August 2017 zunehmenden Symptome seiner Epilepsie. Darüber hinaus kam sie in der eineinhalbstündigen Sitzung nicht zu Wort. Aus dem Content hat sie nur verstanden es sei um die Fehler gegangen, die Herr Seidl bei den Schenkungen gemacht hat und die Richterin wolle nun einen Kollisionskurator bestellen.

05.03.2020 Besprechung bei Frau Mag. Aspernig in der Kanzlei. Frau Magistra dramatisiert die Tätigkeit, Wirkungsdauer und Kosten des anstehenden Kollisionskurators. Das sei wahrscheinlich wieder ein Rechtsanwalt und wir sollten das durch Rekurs bekämpfen, sobald ein entsprechender Beschluss ergeht. Zur anstehenden Hauptsache entwirft sie eine Strategie, nach welcher, durch Self-Contracting in Punkt 4. des Schenkungsvertrags, dieser nichtig sei. Als Folge fallen die Immobilien an Herrn Seidl zurück, dieser wird frei für alle vorgesehenen lukrativen Dispositionen und kann den sanierten Bestand dann legal an Felix zurückführen. Die Lösung empfindet Frau Seidl nach dreijährigen Auseinandersetzungen mit dem Familiengericht als Befreiungsschlag.

05.03.2020 Frau Mag. Aspernig gibt diese Rechtsauffassung der Richterin in Form einer Äußerung bekannt. Es gibt keine Reaktion des Gerichts. Mit Ausnahme der dem Verfahren abträglichen Zurücknahme unseres Antrags auf neurologische Begutachtung am 6.3.2020 und dem Rat gegen die Bestellung eines Kollisionskurators einzusprechen war das Alles zu einem Honorar von 2.500 € und unser Budget für Rechtsvertretung erschöpft.

17.04.2020 Wieder allein gestellt, teilt Herr Seidl dem Bezirksgericht mit, in der Sache auf einen Rekurs der Bestellung eines Kollisionskurators zu verzichten und sich dem von der Richterin gezeichneten Begutachtungsverfahren zu unterwerfen, in der Hoffnung auf eine rasche Entscheidung. Es war Steuertermin und niemand wusste, wem was gehört und wem der Ertrag zusteht. Als Kurator war, begründet mit der vorbeschriebenen Einlassung des Justizministeriums, die Bestellung eines Wirtschaftstreuhänders beantragt sowie die Erweiterung seiner Tätigkeit auf die vom Gericht aufgeworfenen Probleme bei der Genehmigung einer Ferienwohnung. Er solle helfen, den umfassenden Verbesserungsaufträgen (ON 68, 87, 89, 92, 111,132, 152, 222, 270, Beschlüsse vom 9.3.2020 und 28.2.2022 ohne ON) Folge zu leisten. Diese überschreiten das juristische Gestaltungsvermögen des Vaters, geht es doch vorab um eine vertragliche Regelung der 9 Jahre bewährten familiären Nutzung und für Felix risikofreien Bewirtschaftung der Immobilie wofür die Richterin an anderer Stelle einen Kollisionskurator ausdrücklich fordert.

06.05.2020 „Antrag auf Erweiterung des gerichtlichen Auftrags an den Sachverständigen (Kollisionskurator) im obigen Verfahren verbunden mit einer Neuverhandlung des Antrags vom 9.4.2020 sowie der Prüfung des bevorstehenden Antrittsberichts von DKfm. Johann Seidl als Erwachsenenvertreter durch Testat eines Wirtschaftsprüfers/Treuhänders." Ich wiederhole meinen Wunsch der Bestellung eines Wirtschaftssachverständigen anstelle eines Rechtsanwalts: „Wenigstens das Fach „Rechtskunde“ wird durch die Frau Richterin abgedeckt werden und der ergänzende Sachverständige kann nur ein testierfähiger Wirtschafter sein. Es geht in beiden Verfahren um die materielle Abwägung unserer familiären Entscheidungen. In dem Zusammenhang darf an die Einlassung des Justizministeriums vom 28.5.2018 erinnert werden, welches die Dominanz einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise außer Frage stellt.“ Die Hilfestellung des Kurators wird 8 Monate später am 30.12.2020 abgelehnt. Zwischenzeitlich war die Allgemeinkanzlei Trötzmüller mit Datum 31.8.2020 bestellt worden, ohne meinem dringenden Wunsch nach Erweiterung ihrer Zuständigkeit zu entsprechen. Ich habe danach mehrfalls leider vegeblich versucht, den Beistand der Kanzlei in dieser Sache durch einen Privatauftrag zu erreichen. Seine Lethargie führt zu einem nochmaligen Ansuchen an die Richterin, das sie mit Beschluss vom 28.6.2021 erneut zurückweist, gleichzeitig aber neue Dokumente einfordert in Ziffer 1 sogar zu einem durch Beschluss des Obergerichts vom 13.12.2019 bereits genehmigten Vorhaben.

26.05.2020 Wegen der totalen Erschöpfung meiner Frau haben wir die Erwachsenenvertretung geteilt und ich übernahm die Versorgungsangelegenheiten. Vorläufiger Antrittsbericht des neuen Erwachsenenvertreters für die Vermögensverwaltung, des Vaters Johann Seidl. Das Vermögen des Betroffenen befindet sich in einem desaströsen Zustand, niemand kann heute sagen, was ihm gehört oder zukommen wird. Seit dem 20. September 2019, 15 Uhr sind jedwede Verwaltung sowie die damals konkretisierte Verwertung und Realisierung der Wertsteigerungen blockiert. Durch die Verschränkung des Eigentums in einem gemeinsamen Projekt schädigt das auch den Vater.

08.06.2020 Das Verfahren dreht sich um die Auslegung der "pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung im Vorhinein" vom 22.4.2010. Der damals amtierende Richter Herr Mag. Wuzella ist noch beim Bezirksgericht tätig. Ich beantrage, seine Interpretation der Entscheidung einzuholen. Ich urgiere nochmals die Bestellung eines Wirtschaftstreuhänders in die Funktion des Kollisionskurators und beantrage erneut die Bestellung eines Sachverständigen Neurologen zur Begutachtung des Gesundheitsschadens, der Felix durch die Wegnahme seines Feriendomizils entstand und dem weiter bestehenden gesundheitlichen Nutzen eines Feriendomizils.

20.07.2020 Erinnerung an vier offene Anträge bei Frau Richterin Mag.a Fill. Diese stehen größtenteils seit dem 20.9.2019 an. Entscheidungen traf bisher nur das Landesgericht. Wir verlangen, durch Abarbeitung dieser Anträge unsere wirtschaftliche Blockade zu beenden.

23.08.2020 Wir beschließen zurückzutreten und die Erwachsenenvertretung in professionelle Hände zu geben. Anfrage beim Amtstag und anschließend beim Vertretungsnetz-Erwachsenenvertretung um vorab eine Betreuungszusage für Felix zu erhalten und nicht wieder bei einem Rechtsanwalt zu landen.

27.08.2020 Stellungnahme von VertretungsNetz. Die zur Verfügung stehenden Kapazitäten sind ausgelastet, es ist nicht möglich den Bedarf an Erwachsenenvertretern im gewünschten Ausmaß abzudecken. Das Vertretungsnetz habe auch nicht die Möglichkeit, auf eine richterliche Entscheidung mehr Einfluss zu nehmen, als jeder andere bestellte Erwachsenenvertreter auch. Es wird die Bestellung eines akkreditierten Rechtsanwalts empfohlen. Wir beschließen alternativ die Befangenheit unserer Frau Richterin in Visier zu nehmen.

27.08.2020 Antrag der beiden Erwachsenenvertreter Sylvia und Johann Seidl zur Geschäftsordnung des Familiengerichts wegen Ablehnung der Frau Richterin Mag.a Theresia Fill. "Die Richterin begegnet dringenden wirtschaftlichen, familiären und gesundheitlichen Bedürfnissen unseres beeinträchtigten Sohnes mit Praxisferne, persönlichem Abstand, Informationsverweigerung, Formalismus, Ignoranz und der Methode der langen Bank. Wir sehen darin einen Widerspruch zu den sozialen Intentionen des Erwachsenenschutzes, der Inklusion und den Persönlichkeitsrechten auch dieses sehr schwachen Betroffenen".

31.08.2020 Angesichts dieses Antrags hat die Frau Richterin Mag. Theresia Fill den Turbo eingeschaltet und einige Rückstände im Telegrammstil abgearbeitet. Es wird gegen meinen begründeten Antrag der Rechtsanwalt Mag. Trötzmüller an Stelle eines beantragten Wirtschaftstreuhänders zum Kollisionskurator bestellt. Wir waren bisher der Meinung, das Fachgebiet Rechtskunde wäre durch die Frau Richterin ausreichend abgedeckt und Wirtschaftstreuhänder sind in der Regel ohnehin rechtskundig.

15.09.2020 Unsere Befangenheitsbeschwerde wurde vom Herrn Vorsteher abgelehnt. Er verweist auf den Rechtsweg und Irrtümer der Richterin seien kein Ablehnungsgrund. Wir haben aber gerade die positive Rekursentscheidung vom 13.12.2019 vorgetragen an die sich die Richterin nicht gebunden sieht. Mir reicht es. Soll ich auf Kosten des Betroffenen eine Schenkung heilen, die unter dieser Richterin nicht zu verwalten ist. Wir ziehen namens von Johann, Sylvia und Felix Seidl den Antrag auf nachträgliche Genehmigung der Schenkung von drei Penthäusern in Budapest nebst Schenkungsvertrag vom 23.10.2019 vollinhaltlich zurück und sehen damit die Arbeit des verborgenen Kurators als beendet an. Allein die Nominierung eines Kollisionskurators habe 11 Monate gedauert und dieser sei bislang nicht in Erscheinung getreten. Es möge bitte rasch nach den am 20.9.2019 vorgetragenen Kriterien, also nach Aktenlage, entschieden werden.

30.12.2020 Die Hilfestellung des Kurators im Genehmigungsantrag der Ferienimmobilie wird mit Beschluss vom 30.12.2020 versagt: Zitat „Der Antrag des DKfm. Johann Seidl, datiert mit 5.5.2020, ON 96 auf Erweiterung des gerichtlichen Auftrages an den Sachverständigen (Kollisionskurator) im obigen Verfahren verbunden mit einer Neuverhandlung des Antrags vom 09.04.2020 wird abgewiesen“. Gleichzeitig werden schikanöse Anforderungen wiederholt.

13.04.2021 Nachdem die Richterin meinen vorläufigen Antrittsbericht offiziell bestätigt hat und unsere Ablehnung ihr gegenüber nicht greift, reiche ich meinen endgültigen Antrittsbericht ein. Zitat "Meine im vorläufigen Antrittsbericht vom 26.5.2020 noch geäußerte Absicht, die Herstellung des Vermögensstatus des Betroffenen vom 23.6.2017 durchzufechten muss ich aufgeben, nachdem uns die abgelehnte Richterin erhalten bleibt". Es ist einem Treuhänder, unter dieser Richterin, unmöglich das dem Felix Massimo Seidl zugedachte Mündelvermögen auch nur werterhaltend zu verwalten. Ich berufe mich auf die Zurückziehung des Antrags vom 23.10.2019, unterlasse nun alle Sanierungsbemühungen und fordere den seit Bestellung am 31.8.2020 unsichtbaren Kollisionskurator ebenfalls dazu auf, falls er der Sache je beitreten sollte. Ich begründe diese Entscheidung mit den unglücklichen Erfahrungen mit zwei Ferienwohnungen und stelle diese nochmals dar.

10.06.2021 Herr Rechtsanwalt Mag. Trötzmüller wurde am 31.8.2020 mit einem Dreizeiler zum Kollisionskurator bestellt. Er hat den Auftrag 9 Monate gelagert und meldet sich nun überraschend am Telefon. Er neige dazu unsere Konstruktion zu unterstützen, sehe aber für sich ein Haftungsrisiko und brauche wenigstens ordentliche Unterlagen wie Kaufverträge und Grundbuchauszüge. Diese befinden sich bei der Gerichtsakte.

10.06.2021 Ich bitte die Richterin schriftlich, die fehlenden Unterlagen aus der Gerichtsakte zu liefern und nochmal um Erweiterung der Tätigkeit des Kurators. "Uns ist bis heute nicht klar, was über die mit Antragstellung vorgelegte Übernahme sämtlicher Erwerbs- und Betriebskosten hinausgehend noch an Haftungserklärungen fehlen könnte. Ich bitte Sie höflich, dies mit dem Herrn Anwalt abzustimmen, der ja auch in der Lage ist, gleich als Kurator tätig zu werden".

15.06.2021 Die Kanzlei Trötzmüller ist zugleich Privatwohnung. Vorbereitend zur morgigen Sitzung überbringe ich dem Anwalt persönlich einen etwa 16-seitigen Rapport mit der auch hier beschriebenen Vorgeschichte und einem Situationsbericht unserer Familie, die sich seit 2017 in den Mühlen der Justiz befindet. Zitat: „Aus den leidvollen, materiell und gesundheitlich schädigenden Erfahrungen mit Genehmigungsanträgen bezüglich zweier Ferienwohnungen und die Torpedierung der konkretisierten Veräußerung der Budapester Wohnungen darf ich dem Herrn Kollisionskurator Folgendes mitteilen. Unsere Familie hat keine nennenswerten sonstigen Einkünfte, wir müssen von unseren Immobilien leben. Wertsteigerungen von Immobilien müssen auch realisiert werden. Abgewohnte Immobilien sind durch kluge Umschichtung zu erneuern. Immobiliengeschäfte stehen unter Zeitdruck. Die Hotspots in Ungarn sind (hinter Estland) der beste Immobilienmarkt in Europa. Sparbuch und Staatsanleihen sind angesichts der auftauchenden Inflation und Nullzinsphase toxisch für Menschen im Erwerbsalter und Immobilien die einzig genehmigungsfähige Alternative“. Die Sitzung habe ich mit dieser umfänglichen Dokumentation gut vorbereitet. Ich verweise darauf, sein gerichtlicher Auftrag sei hinfällig, weil meine Familie am 15.9.2020 den diesem zugrunde liegenden Genehmigungsantrag vom 23.10.2019 formell zurückgezogen hat. Die Rücknahme war notwendig, nachdem ein Ablehnungsantrag gegen die Richterin gescheitert ist und wir die Verwaltung von Immobilien unter dieser Richterin, nach leidvollen Erfahrungen mit zwei Genehmigungsanträgen für Ferienwohnungen unmöglich finden. Die Bestellung eines Kollisionskurators sei zudem nicht zwingend gewesen, weil der Vorteil dieser Schenkung aus der nachgewiesenen Wertentwicklung gegeben war und die Schenkung in Verbindung mit dem Schenkungsvertrag die Kriterien einer ausschließlich positiven Schenkung erfüllte sowie die Abwicklung und Inbetriebnahme exakt einem Notariellen Konzept folgten. Zitat „Unsere Familie hat keine nennenswerten sonstigen Einkünfte, wir müssen von unseren Immobilien leben. Wertsteigerungen von Immobilien müssen auch realisiert werden. Abgewohnte Immobilien sind durch kluge Umschichtung zu erneuern. Immobiliengeschäfte stehen unter Zeitdruck. Die Hotspots in Ungarn sind der beste Immobilienmarkt in Europa. Sparbuch und Staatsanleihen sind angesichts der auftauchenden Inflation und Nullzinsphase toxisch für Menschen im Erwerbsalter und Immobilien die einzig genehmigungsfähige Alternative. Unter der Frau Richterin Maga. Fill sind Immobilien nicht zu verwalten und wären daher für den Betroffenen untragbaren Risiken ausgesetzt. Gegen die Richterin läuft seit dem 27.8.2020 durchgehend eine Befangenheitsbeschwerde. Sie wird keine aufschiebbaren Sachen entscheiden. Daher könnte der Herr Kurator auch seine Entscheidung bis zum Ergebnis des Rekurses unserer Befangenheitsbeschwerde zurücklegen und die eingeplante Zeit für Felix nutzbringender einsetzen. Es handelt sich um die dringende Herstellung und Kuratur einer Nutzungs-/Haftungserklärung wegen der die Richterin nach 11 Monaten immer noch die Anschaffung seiner Ferienwohnung im Melito-Park blockiert“.

16.06.2021 Sitzung beim Kollisionskurator. Ich wollte Eingangs seinen gerichtlichen Auftrag sehen, er erklärt er habe nichts anderes bekommen als wir, nämlich den dreizeiligen Beschluss vom 31.8.2020 lautend: "Zum Kollisionskurator für den Abschluss des Schenkungsvertrages vom 02.08.2011 hinsichtlich der Wohnungen in Budapest X. Ker. Népliget, Köbanyai ut 45a nämlich Penthouse JI41, JII41 und FI41 samt insgesamt 6 Garagen zwischen dem Betroffenen und dessen Eltern Sylvia Seidl und DKfm. Seidl wird Mag. Michael Trötzmüller, RA Anhzengruberstraße 51, 9020 Klagenfurt aW bestellt". Uns gegenüber umschrieb die Richterin seinen Auftrag folgendermaßen: Der Kurator werde zuerst prüfen, ob das Rechtsgeschäft durch die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung vom 22.4.2010 gedeckt war, „dann sei ja alles in Ordnung“. Bei Verneinung wäre zu prüfen ob Schenkung und Schenkungsvertrag dem Wohl des Betroffenen entsprechen.

Die Sitzung hat der Kurator mit der auffälligen Erklärung begonnen, gegenüber der Richterin unbefangen zu sein und dass er eine Haftung aus diesem Auftrag befürchtet. In der Sache ist er "geschwommen". Am besten gefällt ihm, es sei Geld geschenkt worden und seine Bestellung als Kollisionskurator obsolet. Auf meine Einreichung vom Vortag, also die Brisanz der Vorgeschichte und die daraus resultierende und von seinem Kollisionskurator rasch zu beendende Not von Felix geht er nicht ein. Ebenso nicht auf die Bitte einer Erweiterung seiner Tätigkeit auf das für Felix vordringlichste Thema der Ferienwohnung in Ungarn die er ein drittes Mal verlieren wird und auf dem Sparbuch sitzen bleibt. l. Ich reiche nun am Folgetag eine 6-seitige Sachverhaltsdarstellung nach, die vor Allem auf wirtschaftliche Fragen eingeht, im Besonderen was dem Betroffenen passiert, wenn unser im März 2019 noch intaktes Versorgungskonzept für Felix durchlöchert wird. Zitat: „Wir haben oft genug vorgetragen, dass wir das oktroyierte Sparbuch von Felix als toxisch bekämpfen und in Sachanlagen investieren wollen, deren Preise uns durch die Verfahrensdauer ständig davonlaufen. Für den Jungen ist in unserem Haushalt bestens gesorgt, und der tägliche Barbedarf gesichert. Er braucht kein Geld, sondern Sicherheiten für die Zeit nach uns. Ein Geldgeschenk war nie angedacht. Felix erhielt in der Abwicklung der Schenkung zu keiner Zeit die Verfügung über Geldmittel. Überweisungen auf das Treuhandkonto des ungarischen Notars waren bestenfalls eine Garantieleistung und wären an mich zurückgeflossen, wenn keine Verbücherung stattgefunden hätte. Wir hätten, wie im Lebenssituationsbericht dargestellt, diese Wohnungen längst verkauft, konnten wegen des bald zwei Jahre offenen Verfahrens nicht disponieren. Wir sind dadurch im Corona-Umfeld gelandet und hoffen auf Entschädigung des Betroffenen hinsichtlich der gesundheitlichen Folgen durch den Entzug seiner Ferienimmobilie und des materiellen Schadens, der sich aus dem Verlust eines konkreten Kaufangebots seiner Ertragsimmobilien ergibt“. "Sehr geehrter Herr Magister, es ist mir unverständlich warum sie unsere Richterin, entgegen unseres zurückgezogen Antrags, ohne ausreichende Unterlagen und klaren Auftrag mit diesem heiklen Verfahren belastet. Im Interesse meines Sohnes darf ich Sie nochmals bitten diese nach 18 Monaten nicht mehr dringende Sache im Gleichklang mit unserem im Rekurs stehenden Ablehnungsverfahrens gegen die Richterin Maga. Theresia Fill zu bearbeiten“. Durch die Bestellung dieses Kurators, den er sogar bezahlen muß, hat Felix bisher nichts gewonnen, es verdoppelt sich nur unser Schriftverkehr.

24.06.2021 Vom 10.6. bis 13.7. sende ich 6 Mails mit ergänzenden Unterlagen ohne Resonanz. Es passiert nichts und ich erinnere in der Mail vom 24.6.2021 den Rechtsanwalt durch Email: "Am 16.6.2021 teilte ich Ihnen mit, wir befänden uns am Anfang eines Ablehnungsantrags 2. Instanz gegen die Richterin und es entspräche nun sogar den Interessen des Betroffenen die Angelegenheit weiterhin ruhen zu lassen. Ich bitte Sie um Auskunft, ob Sie unserem dringenden Wunsch nach weiterem Aufschub entsprechen können. Der ungarische Notar berichtet am 15.6.2021 über die bevorstehende Schlüsselübergabe der Ferienwohnung. Es ist nun Gefahr im Verzug, ohne richterliche Genehmigung geht da nichts weiter und wir sind in der Hand des Verkäufers, wenn wir den Vertrag mangels gerichtlicher Genehmigung nicht erfüllen können. Als Kurator ist Ihnen eine gewisse Obsorge für das Wohl von Felix anvertraut. Ich bitte Sie um eilige Auskunft ob hier etwas weitergegangen ist und was Sie veranlassen können um das 11 Monate dauernde Verfahren sofort abzuschließen". Ich versichere alles zu unterschreiben was die Richterin braucht.

24.06.2021 Ich erinnere auch die Richterin und bitte fehlende Erfordernisse bekannt zu geben: "Sie befinden sich als Beitreibungsabteilung sicherlich in gutem Austausch mit dem Masseverwalter Mag. Trötzmüller und ich bitte Sie, diesen für die Korrektur in der dringlichen Angelegenheit zu nutzen. Ich kann sie bezogen auf das nun 11 Monate schwebende Genehmigungsverfahren nur bitten zum Abschluss zu kommen. Jede Immobilie wird einmal fertig gestellt und ich melde „Gefahr in Verzug“. Ich darf Sie auch nochmals auf die Lawine hinweisen, die nun im Ablehnungsverfahren zweiter Instanz losgetreten wird und nochmals herzlich bitten unsere Agenden freiwillig abzugeben. Felix braucht seinen Vater notwendiger als das Bezirksgericht und Sie sollten schon seit zwei Jahren nach seinem Wohl entscheiden".

28.06.2021 Die Richterin teilt mit, der Anwalt werde ausschließlich im Zusammenhang mit dem Schenkungsvertrag vom 2.8.2011 tätig. Dies ist nach dem Beschluss vom 30.12.2020 der zweite ablehnende Bescheid. Ohne Rücksicht auf deren Dringlichkeit werde über die noch offenen Anträge nach rechtskräftiger Erledigung des Ablehnungsverfahrens entschieden werden. Wir melden Gefahr im Verzug, seit 16 Monaten wird verhandelt, die Ferienimmobilie ist inzwischen schlüsselfertig, wir können mangels Genehmigung den Vertrag nicht erfüllen und befinden uns in der Hand des Verkäufers. Felix ist dabei nach zwei Traumwohnungen in Bad Héviz nun auch diese Immobilie zu verlieren. Im neuen Bauabschnitt verkauft der Bauträger vergleichbare Wohnungen bereits 10 Mio. Forint höher und wir haben ihm auch noch 15% Rabatt abgehandelt.
Folgende Woche: Ich rufe achtmal in der Kanzlei Trötzmüller an um in Erfahrung zu bringen ob der Herr Anwalt nun meinen Auftrag zur dringenden Nachbesserung der Unterlagen für Melito wahrnimmt. Die gute Frau Sekretärin Palffy verspricht mir dreimal einen Rückruf, der nicht erfolgt.

08.07.2021 Zur Vorbereitung der morgigen Anhörung bei Frau Richterin Mag.a Fill bereite ich Fragen vor und beschreibe nochmals das schlüssige Vorsorgemodell unserer Familie für Felix: Zitat "Das individuelle Vorsorgemodell der Familie wird erodiert, sobald ihm ein Element entzogen wird. Die Schenkungen erfolgten im Vorgriff auf ein väterliches Erbe das in weiteren Ungarn-Immobilien besteht. Durch die Vereinbarung von Niesbrauch und Risikofreistellung im Schenkungskonzept handelt es sich um eine ausschließlich positive Schenkung. Felix trägt mit Nettoerträgen von bisher 10.000 €/Jahr und nachdem eine geplante Erneuerung des Bestandes unterbunden wurde, künftig nahe Null zum Familieneinkommen bei. Er braucht kein Geld, solange er im familiären Umfeld leben kann, der Niesbrauch endet mit diesem Privileg. In der Ausgangslage besitzt Felix ausschließlich Immobilienvermögen. Auf dieses kann ohne gerichtliches Einverständnis nicht zugegriffen werden. Niemand kann Felix also schädigen, es gibt kein Finanzamt und außer der Substanzwertkontrolle keine weitere Beanspruchung des Gerichts. Das Bezirksgericht hat dem gegenüber Konsumausgaben von jährlich 10.000 € und die Anschaffung eines Automobils aus dem Sparbuch genehmigt und missachtet die Widmung zur Ersatzbeschaffung von Substanz. Zusätzlich werden sinnlose Ausgaben oktroyiert für wiederholte gleichlautende Wertgutachten und Übersetzungsdienste in einer überschaubaren Bagatelle. Durch mangelnde Manuduktion der Richterin werde ich aus der Selbstvertretung im Außerstreitverfahren gedrängt und komme ohne kostenpflichtigen Rechtsbeistand nicht mehr aus, den ich anlässlich seines Kuratorenmandats bei Herrn RA Mag. Trötzmüller am 16.6.2021 gesucht habe. Immobiliendispositionen haben stets ein enges Zeitfenster zumal unter der Dynamik des Internets. Ist dem Gericht die Gesamtsicht und die Interdependenz der Vermögensdispositionen klar, in die seit nun bald 2 Jahren durch Stillstand und zum offenbaren Nachteil des Betroffenen eingegriffen wird? Ist der Frau Richterin bewusst, dass was auf dem RIS-Bildschirm steht in qualifizierter Weise dem Einzelfall anzupassen ist, sonst braucht es keinen Richter?"
Aus dem beschriebenen Anlass trage ich der Frau Richterin meine durch das eigenartige Verhalten des Rechtsanwalts verursachten Bedenken gegen seine Bestellung vor. Die Richterin teilt mündlich mit, sie habe Herrn Mag. Trötzmüller auf einer gerichtsinternen Liste gefunden auf der sich Anwälte eintragen können.

20.08.2021 Der Kollisionskurator ist untergetaucht. 1. Antrag auf eilige Fortsetzung des Genehmigungsverfahrens der Ferienwohnung und Freigabe der Geldmittel für die Investition. 2. Antrag auf Zurücknahme der Bestellung des Kollisionskurators Mag. Trötzmüller wegen ungewöhnlicher Auswahl und Auftragsabwicklung. "Sie haben auf unsere Anfrage hin zweimal die Erweiterung des Auftrags an den Kollisionskurator untersagt, den wir dafür zuständig und notwendig halten. Ich bitte Sie, sehr geehrte Frau Richterin, wie gegenüber Ihrer Vertretung Frau Mag.a Wallner geschehen nicht weiter zu behaupten ich hätte mich nicht um die Erarbeitung und Vorlage Ihrer Verbesserungsforderungen bemüht".

05.11.2021 Ich erstatte meinen Jahreswirtschaftsbericht. Der Vermögensstatus ist gegenüber dem Beschluss des Gerichts vom 30.12.2020 unverändert, es gab keinerlei Fortschritte. Ich zeige die Schädigung des Betroffenen Felix durch den nun zweijährigen Stillstand nochmals an und verweise in vier Punkten auf Fehlverhalten des Gerichts.

21.01.2022 Wegen Erfahrungen aus 2019 und der vorangegangenen Sitzung, wo die Frau Richterin die Ansprache als "liebe Frau" als Beleidigung protokolliert, ihren Zuruf "Das mit dem Niesbrauch können Sie sich gleich abschminken" aber nicht, haben wir die Anwesenheit eines amtlichen Zeugen sowohl beim Herrn Präsidenten des Landesgerichts als auch beim Herrn Vorsteher gefordert. Anwesend ist der Kurator Rechtsanwalt Trötzmüller, auch das ist uns recht. Unser Themenvorschlag vom 17.1.2022 wird vollständig unterdrückt. Der Kurator erweist sich im Beisein der Richterin als völlig unwissend und hat nach 15 Monaten Zuständigkeit nicht einmal den Schenkungsvertrag gelesen, den er kuratieren soll. Ich habe 30 Sekunden lang Beifall geklatscht um die Anwesenden auf folgende Szene aufmerksam zu machen: Der Anwalt gab seine Meinung bekannt, man könne den Schenkungsvertrag in bestehender Form akzeptieren, es sollte halt eine Bestimmung angefügt werden, wonach der elterliche Nießbrauch begrenzt wird auf die Zeit der Obhut in ihrem Haushalt. Die Frau Richterin verwies ihn darauf, diese Begrenzung sei bereits Inhalt des Vertrags, nämlich in Punkt 4. Mag. Trötzmüller blätterte daraufhin den vierseitigen Vertrag auf und nahm Kenntnis vom Inhalt. Das bedeutet, der Kurator hat nach 17 Monaten seiner Tätigkeit den Vertrag noch nicht gelesen, den er kuratieren soll und nach eigener Aussage bestätigen würde. (Beweis Zeugnis der Frau Richterin Mag.a Theresia Fill und Frau Sylvia Seidl) Die Richterin ist sichtbar wieder im Besitz unserer Akte, unser Ablehnungsantrag ging ins Leere.

25.01.2022 Ich fordere den Herrn Rechtsanwalt Trötzmüller nach diesem Lapsus den Auftrag vom 31.08.2020 zurückzulegen. Herr RA Dr. Krassnig wäre zu seiner Ablöse bereit.

26.01.2022 RA Trötzmüller benimmt sich schlecht am Telefon, mit seinem Beauern ist nicht zu rechnen wir erwarten jetzt seine Enscheidung nachdem die behauptete Hemmung der Frau Richterin durch den Ablehnungsantrag beseitigt ist.

28.03.2022 Der Kurator ist nun im 20. Monat tätig. Wir haben am 20.8.2021 die Stornierung des gerichtlichen Auftrags an den Kollisionskurator Trötzmüller unter Anderem wegen Untätigkeit beantragt und am 24.1.2022 mit Nachreichung neuer Begebenheiten daran erinnert. Der Richterin hätte die exzessive Bearbeitungsdauer auffallen müssen, zumal wir diese unter Schadenshinweis fortlaufend angemahnt haben. Ich habe die Richterin daher in dieser Annulierungsfrage als befangen angesehen und diesen Umstand dem Herrn Vorsteher am 9.2.2022 gemeldet. Dieser wies den Hinweis als rechtsmissbräuchlich zurück. Die Richterin entscheidet im Alleingang: "Der Antrag des DKfm. Seidl auf Zurücknahme der Bestellung des Mag. Trötzmüller zum Kollisionskurator wird abgewiesen".

04.05.2022 Beschluss des Landesgerichts über das erneute Verlangen auf Abberufung des Kollisionskurators Trötzmüller wegen Bestellung ohne formalen Auftrag und Fristsetzung, 2-jähriger Untätigkeit, Hilfeverweigerung, Unfähigkeit und Befangenheit. Der Rekurs ist nicht zulässig, der Erwachsenenvertreter hat lediglich eine Anregungskompetenz beim Erstgericht und kein Einspruchsrecht. Der Beschluss des Erstgerichts war jedoch mit einer positiven Rechtsmittelbelehrung versehen. (Ein Wiederholungsfall von Irrleitung) Das Obergericht trägt jedenfalls dem ausschließlich zuständigen Pflegschaftsgericht auf: "Es werde nicht umhin kommen sich mit den in den zahlreichen Eingaben des gesetzlichen Erwachsenenvertreters aufgeführten Bedenken und Säumnissen näher auseinenanderzusetzen". (Anlage)

21.06.2022 Ich lege dem Kollisionskurator Mag. Trötzmüller die Einlassung des Landesgerichts zu seiner Mandatsführung vor und bitte ihn erneut, wegen 2-jähriger Untätigkeit sein Mandat in der Vertretung unseres Sohnes niederzulegen. Der Fachanwalt Dr. Krassnig war bereit die Kuratur ersatzweise zu übernehmen.

14.07.2022 Ladung an Vater, Mutter, Kind für den 5.8.2022. Thema: Bestellung Mag. Robert Levovnik, Rechtsanwalt in Klagenfurt zum gerichtlichen Erwachsenenvertreter mit beschränktem Wirkungsbereich und Enthebung Mag. Trötzmüller. Der Untätigkeit des gegen unseren Antrag eingesetzten Kollisionskurators Trötzmüller hat die Richtern 2 Jahre lang zugeschaut. Von dem neuen Funktionär finden wir nur er ist wie bereits Trötzmüller in Forderungseintreibung und Insolvenzrecht, also im näheren Umfeld der Beitreibungsrichterin Fill tätig und findet sich wie dieser nicht auf der Liste der "ErwachsenenvertreterInnen, Kuratoren und Kuratorinnen" der Anwaltskammer. Wir sehen hier ein Manöver der Richterin mit einem willfährigen gerichtlichen Erwachsenenvertreter den Wirrungen Ihrer Verfahrensführung zu entgehen und den unglücklichen Versuch, das Wohl von Felix nun gerichtsintern zu definieren. Deutlich empfinden wir eine Retourkutsche nach unserem Ablehnungsbegehren.

17.08.2022 Psychoterror pur auf einer Anhörung mit dem Programm: "Bestellung Mag. Robert Levovnik, Rechtsanwalt in 9020 Klagenfurt aW zum gerichtlichen Erwachsenenvertreter mit beschränktem Wirkungsbereich." Vorangegangen war ein aufwändiges Clearing-Verfahren zu meiner Ablöse als gesetzlicher Erwachsenenvertreter durch einen gerichtlichen Erwachsenenvertreter in der Vermögensverwaltung. Das Verfahren hat die Richterin am 28.3.2022 beauftragt, es war holprig und wurde am 8.7.2022 mit dem Bescheid abgeschlossen, das Ablöseverfahren möge weitergeführt werden. Unsere Einvernahmen dauerten telefonisch 2 Stunden und persönlich im Familienkreis 3 1/2 Stunden. Wir haben uns die Finger wund geschrieben unsere Nerven lagen blank. Es war unvorstellbar dass nach der verärgerten Richterin ein weiterer Opponent in unsere geordnete Familie kommt, Entscheidungen vorgibt und das Geld von Felix hat. Die Frau Richterin erklärt überraschend, die Tätigkeit des gerichtlichen Erwachsenenvertreters auf die Verfolgung von Bildveröffentlichungen unseres Sohnes zu beschränken, um den Terror aufrecht zu erhalten aber auch, sie werde sich das Weitere noch überlegen. Skurriles Ergebnis: Angegriffen wird somit meine arme Frau in ihrem Bereich der gemeinsamen Vertretung und nicht der im Visier der Richterin befindliche väterliche Störenfried. Der über zwei Jahre untätige Kollisionskurator Trötzmüller wird ersatzlos abberufen. Beide Rückzüge sind einer detaillierten Anweisung des Obergerichts vom 4.5.2022 geschuldet. Ohne Bilder keine Berichterstattung, die Medien sind die vierte Säule unserer Demokratie und der Richterin die diveersen Presseartikel zusammen mit meinen Internetprotokollen ein Dorn im Auge. Die Beschädigung der Personenrechte von Felix, im Einzelnen das Recht auf Erwerb und wirtschaftliche Inklusion (im Fall der ihm zugedachten Ertragsimmobilien in Budapest), auf körperliche Unversehrtheit (im Fall des abrupten Entzugs und weiterer Vorenthaltung seiner 9 Jahre gewohnten Therapieplätze in Bad Héviz) und übergreifend die Intimitätsrechte der geordneten Familie Seidl rechtfertigt seinen persönlichen Auftritt zur Selbstverteidigung und zur Änderung der Verhältnisse. Es muss ihm nach seinen Erlebnissen zukommen, Empathie, Mitleiden und Moralempfinden der Öffentlichkeit anzurufen und seriöse Blätter wie News oder Kleine Zeitung, für die journalistische Aufarbeitung seiner ansonsten unlesbaren Akte zu beanspruchen. Die groß angelegte Aktion "Bildverbot" begann bereits am 28.12.2021, kurz nach unserem am 2.12. eingereichten Ablehnungsbegehren, mit einer Vorladung meiner Frau und der Bestellung eines Neurologen am 28.1.2022 um die Unfähigkeit von Felix zu dokumentieren, selbst über seine Bilder zu entscheiden. Wir beantragen seit dem 5.8.2017 wiederholt und vergeblich ein neurologisches Gutachten zur Beurteilung des gesundheitlichen Bedarfs einer Ferienwohnung und ersuchen am 1.2.2022 die Tätigkeit des Neurologen entsprechend zu erweitern. Das Begehren wurde am 28.2.2022 beschlußmäßig abgewiesen. Die Richterin teilt am Ende der Sitzung mit, der Herr Rechtsanwalt Mag. Levovnik habe sich mit dieser gegen Felix und meine Frau gleichermaßen gerichtete Vertretung einverstanden erklärt.

18.08.2022 Mail an Herrn RA Levovnik: "Ich bitte Sie dieses Mandat, das uns bis zum EUGH führen könnte abzulehnen oder mit dem Rechtsbeistand von Felix wenigstens darüber zu sprechen."

24.08.2022 Bei dem abgesetzten Kollisionskurator Trötzmüller ist während 2 Jahren seiner Abstinenz aus meinen zahlreichen Forderungen und Eingaben eine umfangreiche Akte entstanden die für die Beurteilung des Schenkungsvertrags aus 2012 unerlässlich und nicht reproduzierbar ist. Ich bitte, diese Dokumente einzuholen und unserer Akte anzufügen.

30.12.2022 Antrag auf Wiederaufnahme des Ablehnungsverfahrens gegen den weiterhin untätigen aber in Funktion befindlichen Kollisionskurator Mag. Trötzmüller nach den Vorgaben der Entscheidung des Landesgerichts vom 4.5.2022 und unter Einbeziehung unserer mit Antrag vom 16.12.2022 geforderten Protokollierung. Antrag zur Verfahrensökonomie: Ich übergebe nachfolgend eine Liste der unerledigten Anliegen von Felix. Es ist undenkbar einem gewerblichen Erwachsenenvertreter dieses Chaos, die anstehenden Amtshaftungsklagen und weiterhin eine Immobilienverwaltung im Ausland aufzuladen, ohne an die kostenmäßigen Konsequenzen für Felix zu denken. Ich bitte sie auch seine Belastung mit Übersetzungshonoraren uneinbringlicher Anfragen einzustellen und autonome Beschlüsse nicht mit irreführender Rechtsmittelbelehrung zu versehen. Die übergebene Liste umfasst 9 offene Anträge.

17.01.2023 Ich stelle Strafantrag gegen den Rechtsanwalt Mag. Trötzmüller wegen grober Verletzung der Anwaltspflichten und Leistungsverweigerung gegenüber dem schwer beeinträchtigten Felix Massimo Seidl. Die zweijährige Untätigkeit des zum gerichtlichen Kollisionskurator über Interessenskonflikte in einem Schenkungsvertrag bestellten und vergeblich um Rechtsbeistand in Gegenständen ON 87, 89, 92, 111, 152, 270 des Verfahrens angerufenen Rechtsanwalts trug maßgeblich zur Verwirrung des Verfahrens und die damit verbundene nachhaltige Schädigung des Wohls von Felix bei.

17.01.2023 Ich stelle Strafantrag gegen den Rechtsanwalt Mag. Trötzmüller wegen grober Verletzung der Anwaltspflichten und Leistungsverweigerung gegenüber dem schwer beeinträchtigten Felix Massimo Seidl. Die zweijährige Untätigkeit des zum gerichtlichen Kollisionskurator über Interessenskonflikte in seinem Schenkungsvertrag bestellten und vergeblich um Rechtsbeistand in Gegenständen ON 87, 89, 92, 111, 152, 270 des Verfahrens angerufenen Rechtsanwalts trug maßgeblich zur Verwirrung des Verfahrens und die damit verbundene nachhaltige Schädigung des Wohls von Felix bei. Der Antrag liegt der hohen Staatsanwaltschaft unter Aktenzeichen 16 St 14/23h vor.

18.01.2023 Wir Eltern erhalten Auszug aus dem Vertretungsverzeichnis mit Verlängerung die Erwachsenenschutzvertretung für Felix Massimo Seidl im bisherigen Umfang und für die weitere Dauer von 3 Jahren.

24.01.2023 Ich übergebe die Beschlüsse vom 5.1.2023 an den gesetzlichen Erwachsenenvertreter und gebe gleich Einblick in unserer Familienleben an dem er nun teilnehmen möchte: "Felix erlitt in der vergangenen Woche einen Krampfanfall (grand mal) im Dom zu Gemona und wurde nach Zusammenbrüchen in der Tagesstätte an zwei Tagen in die Notfallambulanz des Landesklinikums eingeliefert."

14.02.2023 Nachdem die Staatsanwaltschaft der Anzeige gegen Trötzmüller nicht nachgeht bitte ich um Auskunft ob dieser der hohen Staatsanwaltschaft zugetragene Sachverhalt von Amts wegen erhoben werden kann oder einer erneuten Anzeige bedarf. Eine Schuld würde ich aus Laiensicht dem Personalsenat des Landesgerichts zuweisen, welcher die Agenden von Felix nach Herstellung allseitiger Zufriedenheit aus der Zuständigkeit des in Versorgungsfragen versierten Familiengerichts ohne deren Adaptierung in die Beitreibungsabteilung des Bezirksgerichts verwies. Felix wurde deren erstes Erfahrungssubjekt. Die Staatsanwältin antwortet am 15.2.2023 lapidar mit dem nochmaligen Hinweis, es bestehe kein Anfangsverdacht (§ 1 Abs. 3 StPO).

20.02.2023 Wir erhalten die Kostennote über 2.208,06 € des Kollisionskurators zugestellt. Aus der Kostennote geht hervor, dass alle honorarpflichtigen Handlungen nach dem 15.9.2020 stattfanden, also nach dem Termin der vorbeschriebenen Zurücknahme unseres Antrags auf nachträgliche Genehmigung. Über die Berechtigung dieser Zurücknahme wurde beschlussmäßig nie entschieden. Der angeschlossene Schlussbericht hat folgenden Inhalt: "Insbesondere aufgrund der mangelnden Kooperationsbereitschaft des DKfm. Johann Seidl, als bisherigen Erwachsenenvertreter gekennzeichnet durch die Nichtvorlage oder zumindest erheblich verspäteter Vorlage angeforderter Urkunden, wie zB beglaubigter Übersetzungen von Verträgen und Grundbuchsauszügen, sowie oftmaliger Verzögerungen durch von ihm eingebrachte Ablehnungsanträge und Rechtsmittel war eine abschließende Beurteilung und Entscheidung über den Antrag auf Genehmigung des Schenkungsvertrages vom 02.08.2011." Bei intaktem Erinnerungsvermögen der Beteiligten bedürfte dieser Vortrag keines Kommentars.

Dazu doch Folgendes: Das Obergericht hat mit Beschluss vom 4.5.2022 auf die Affaire Trötzmüller Bezug genommen. - Die gesamte Kommunikation mit Herrn Mag. Trötzmüller war einseitig. Meine beiden umfäglichen Stellungnahmen (21 und 6 Seiten) blieben ohne Resonanz, ich empfing keinerlei briefliche Nachrichten oder gar Nachforderungen, meine 8 Telefonate blieben bei der guten Frau Pallfy im Vorzimmer hängen, ihrer dreimaligen Rückrufzusage wurde nicht entsprochen. Bei einem Sekundentelefonat am 26.1.2022 hat sich der Kurator schlecht benommen. Es gab außergerichtlich nur einen reichlich verspäteten persönlichen Kontakt am 16.6.2021 bei dem der Rechtsanwalt zwischen Alternativen schwamm und der abwegigen Meinung zuneigte, unser Schenkungsakt sei vorab ein Geldgeschenk und brauche keinen Kollisionskurator. Alle im Vorigen zitierten emails blieben ohne Resonanz. Um dem Gericht dieses zugänglich zu machen beantragte ich die Einziehung unserer Akte aus der Kanzlei Trötzmüller und bitte wieder darum. - Nicht der Kurator aber das Gericht bestellte zweimal Nachfoderungen: Einzeilige Eintragungen im ungarischen Grundbuchauszug konnten nicht gelesen werden und mussten notariall übersetzt werden wir lieferten diese. Das Gericht hatte zweisprachige Kaufverträge in aussagekräftigen Auszügen erhalten und verlangt in der Vorladung vom 17. 12.2021: "zum Termin die Kaufverträge mitzubringen mit denen die Eigentumswohnung für Felix Seidl in Budapest erworben wurde, ohne dass ein Fruchtgenussrecht für die Eltern des Betroffenen eingeräumt wurde". Diese Einforderung war unsinnig weil ein Fruchtgenussrecht für die Eltern niemals Bestandteil eines Kaufvertrags zwischen Käufer und Bauträger sein kann. Wir brachten fälschlich die Kaufverträge (ungarisch und deutsch) für die Wohnung Mélitó-Park mit, denn wir hatten aus dem Text verstanden es interessiere die Eigentumswohnung und nicht die (3) Eigentumswohnungen in Budapest. Wir durften diese dann vollständig nachliefern. Es gab darüber hinaus keine Anforderungen. Auf Permanentvorwürfe der Frau Richterin aus (ON 87, 89, 92, 152, 111) kann sich der Kurator nicht berufen, weil sich diese auf Ferienwohnungen beziehen und außerdem bekämpft wurden. - Dem Vorwurf von Verzögerungen ist entgegnen, dass sich der Herr Kurator erst mit 9-monatiger Verspätung in Szene setzte. - Beglaubigte Übersetzungen von Verträgen erübrigen sich, weil diese schon 2-sprachig ausgefertigt wurden - Wenn es noch eines Beweises der Lethargie dieses Kurators bedurfte so wurde dieser im Angesicht der Richterin am 21.1.2022 angetreten. Der Kurator erklärte dem Schenkungsvertrag zustimmen zu können, wenn eine Klausel eingefügt wird welche den Fruchtgenuss mit der Dauer der familiären Unterbringung begrenzt. Die Frau Richterin verwies ihn darauf, diese Klausel sei in Ziffer 4. des Vertrags bereits enthalten. Der Kurator blätterte in dem 3-seitigen Vertrag und lieferte keinen weiteren Beitrag zur Unterhaltung. Er erhielt meinen kräftigen Beifall um die Anwesenden einzubinden. Er hatte nach 2 Jahren seines Auftrags noch nicht einmal der Schenkungsvertrag gelesen, den er kuratieren soll. Zuvor schon hatte er schon gescherzt, die Verwaltung der Immobilien in Ungarn, also eines Wirtschaftsbetriebs von Felix, wäre mit der Beauftragung eines zweiten Steuerberaters getan.

01.03.2023 Prüfungsantrag an das Erstgericht wegen der Honoraransprüche des untätigen Kollisionskurators Trötzmüller: "Honoraransprüche des Kollisionskurators Mag. Trötzmüller welcher aufgrund unseres Auftrags vom 23.10.2019 in dringlicher Angelegenheit am 3.3.2020 beschlossen, am 31.8.2020 beauftragt wurde und ab 4.11.2020 über unbeanstandete Dokumente verfügte, – Bitte um Prüfung des Anspruchs nach zivilem Leistungsrecht unter Einbeziehung der als Anlage 2 gegebenen Protokollierung, der internen Akte der Kanzlei und nach persönlicher Kenntnis der Frau Richterin Mag.a Theresia Fill. - Der Kurator nahm seine Tätigkeit erst am 10.6.2021 auf und zwar nach der Zurücknahme unseres, seine Tätigkeit begründenden, Antrags vom 23.10.2019. – Bitte um nachträgliche Prüfung seiner Zuständigkeit, die wir mit einigen Anträgen bestritten haben. Das Bestandvermögen von Felix wird angegriffen – Bitte um Schonung des Sparbuchs von Felix und Belastung meiner Person, soweit Verfehlungen sichtbar." Hervorgehobener Hinweis auf die Verfahrensfolgen für Felix: "Durch die Tätigkeit eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters fällt Felix um sein ergänzendes Erbe nach dem greisen Vater um, das aus weiteren Ungarn-Immobilien besteht und in Fremdverwaltung hinein nicht zugeschrieben werden kann."

07.04.2023 Der am 31.08.2020 zur Beurteilung unseres Schenkungsvertrags aus 2011 bestellte Kollisionskurator Mag. Trötzmüller wird mit der Rechtskraft seines Nachfolgers enthoben. Er hat zweieinhalb Jahre keinen Finger gerührt und stellt dem Betroffenen eine Rechnung über 2.208,06 € die das Gericht bestätigt und die Verzögerung bemäntelt: "Nicht einmal dem Gericht legte DKfm Seidl alle Urkunden vor, die für die Beurteilung einer pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung der Verträge, hinsichtlich derer Mag. Trötzmüller zum Kurator bestellt wurde, erforderlich sind." Gegen diese mehrfach benutzte pauschale Unterstellung verwahren wir uns mit einem detaillierten Feststellungsantrag am 5.5.2023. Die dafür geforderte Akteneinsicht wurde zu spät, nämlich am 9.5.2023 genehmigt.

19.04.2023 Rekursbegehren gegen den Beschluss des Bezirksgerichts Klagenfurt vom 7.4.2023 mit dem begründeten Antrag, die Honorarforderung des untätigen Kollisionskurators Mag. Trötzmüller abzuweisen.

05.05.2023 Wir bekämpfen die permanente Schutzbehauptung, dem Gericht oder seinen Funktionären hätten notwendige Unterlagen nicht vorgelegen. Hiergegen haben wir uns bereits in Sachen der Ferienwohnungen am 20.8.2021 gewendet. (Ausführlich zitiert in dieser Chronologie) und stellen nun auch in Sachen der Ertagsimmobilien "Antrag auf Zurückweisung der Behauptung des gesetzlichen Erwachsenenvertreters, die Kaufverträge aus 2011 für die Ertragsimmobilien in Budapest seien „nicht zu erlangen“ gewesen."

09.05.2023 Die Immobilien hängen in der Luft. Unsere Anfrage vom 27.04.2023 über den weiteren Ablauf der Verwaltungsroutine beantwortet die Richterin kryptisch mit dem Hinweis auf nunmehrige Zuständigkeit eines unsichtbaren gerichtlichen Erwachsenenvertreters. Wir verbleiben ratlos.

18.07.2023 Meine Rekursbeschwerde vom 7.4.2023 gegen das Honorar des Kollisionskurator Trötzmüller ist beim Landesgericht nicht angekommen und in der Geschäftsstelle unbekannt, ich bitte um Nachricht über deren Verbleib. Zugleich mahne ich meinen Feststellungsantrag vom 5.5.2023 gegen die richterliche Behauptung: "Nicht einmal dem Gericht legte DKfm Seidl alle Urkunden vor, die für die Beurteilung einer pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung der Verträge, hinsichtlich derer Mag. Trötzmüller zum Kurator bestellt wurde, erforderlich sind."

28.07.2023 Der Rekursantrag vom 7.4.2023 gegen die Honorarforderung des Mag. Trötzmüller ist in Verstoß geraten und ich bitte mit Schreiben an das Landesgericht um Gehör in dieser Sache, die durch unwahre Behauptungen belastet ist: "Es bedurfte wieder einmal der Hilfe der liebenswürdigen Damen Gasser und Freithofer um eine Eingabe aufzufinden. Nach meiner Intervention vom 19.6.2023 in beiden Geschäftsstellen wurde mein Rekurs vom 7.4.2023 ON 411 (!) am 29.6.2023 dem Landesgericht zur Entscheidung vorgelegt. In Sachen der Honorarforderung Mag. Trötzmüller spielt Wahrheitsfindung eine besondere Rolle und wir bitten Sie, sehr geehrte Frau Rat, um Gehör in einer persönlichen Anhörung von Frau Sylvia und Herrn Johann Seidl sowie unseres Juniors Felix, der bei freundlicher Anleitung durchaus Antworten gibt. Über den Stand der Vorsorge von Felix gibt die anliegende Notiz Auskunft. Unklar ist der Umfang der Vermögensverwaltung. Die Bestellung von Mag. Levovnik erlangte Rechtskraft am 16.12.2022. Am 13.1.2023 wurden Z3 (Vermögen) und Z7 (Bilder) für mich im Vertretungsverzeichnis für 3 Jahre eingetragen und am 18.4.2023 durch Gerichtsbeschluss wieder gelöscht. Spätestens seither fehlt mir die Vertretungsbefugnis für Felix auch in Ungarn. Felix hat dort Mietverhältnisse zu verwalten." Argument des Gerichts: Wo nichts genehmigt ist, gibt es nichts zu verwalten.
Wegen der in 2022 beanstandeten Bildveröffentlichungen wurde ich bislang nicht angegriffen.

26.09.2023 Wir haben noch keine Zustellungen vom Landesgericht. Unser Rekursantrag vom April ist offensichtlich in Verstoß geraten und jemand sieht fälschlich die Ursache in einer direkten Einreichung beim Landesgericht. Ich beerichte dem Herrn Vorsteher über die ungebührliche Verzögerung und bitte um sein Einschreiten. "Über die ungewöhnliche Bearbeitungszeit des Rekursbegehrens haben wir uns in der Annahme gefreut, das Obergericht befasse sich nun gründlich mit dem Schicksal der Anträge vom Oktober 2019, den tatsächlichen Einreichungen, der Rechtweisung der eigenen Behörde vom 4.5.2022 und einer Berichterstattung der Frau Richterin zu Geschehnissen, die sie nicht protokollierte".

22.09.2023 Das Landesgericht schreibt mit Datum vom 15.9.2023 unser Rekursantrag sei fälschlich beim Landesgericht eingereicht worden und erklärt damit den monatelangen Verstoß. Er trägt aber den Eingangsstempel des Bezirksgerichts vom 19.4.2023. Moniert wird auch die direkte Eingabe unseres Schreibens vom 29.9.2022 mit der Bitte um ein Gespräch mit meiner durch das schikanöse Ermittlungsverfahren um das Bilderverbot völlig entnervten Gattin. Das war ein persönliches Anliegen. Unser Antrag auf Gehör vom 15.9.2023 wird abgewiesen. Wenn wir gebraucht werden, werden wir geladen. "Sollte in einem Rechtsmittelverfahren im Einzelfall eine Verhandlung oder Anhörung der Parteien vorgesehen oder notwendig sein, würden Sie eine entsprechende Ladung erhalten." Bei der fünfjährigen Vorgeschichte unserer Verfahren hätten wir etwas mehr Flexibilität erwartet. Wenn mit dem 14.9.2023 zutreffend datiert, war die Sache am Vortag unseres Antrags auf Gehör bereits entschieden und beanspruchte 5 Wochen in der Kanzlei.

26.09.2023 Wir haben noch keine Rekurs-Entscheidung vom Landesgericht. Unser Rekursantrag vom April ist offensichtlich in Verstoß geraten und jemand sieht fälschlich die Ursache in einer direkten Einreichung beim Landesgericht. Ich berichte dem Herrn Vorsteher über die ugebührliche Verzögerung und bitte um sein Einschreiten. "Über die ungewöhnliche Bearbeitungszeit des Rekursbegehrens haben wir uns in der Annahme gefreut, das Obergericht befasse sich nun gründlich mit dem Schicksal der Anträge vom Oktober 2019, den tatsächlichen Einreichungen, der Rechtweisung der eigenen Behörde vom 4.5.2022 und einer Berichterstattung der Frau Richterin zu Geschehnissen, die sie nicht protokollierte".

27.09.2023 Zustellung eines Beschlusses vom 14.09.2023. Auch das Rekursbegehren gegen den Honoraranspruch des Kollisionskurators Trötzmüller, der in zweieinhalb Jahren nicht über einen Absatz 4. unseres dreiseitigen Schenkungsvertrags entschied und in weiteren Belangen des Verfahrens keinen Finger rührte, wird zurückgewiesen und Felix eine Schuld von 2.200 € auferlegt. Sein gesperrtes Sparbuch, Zwischenliquidität eines genehmigten Immobilientauschs, wird zur Plünderung freigegeben.

20.10.2023 Wahrheitsfrage. Antrag auf amtliche Bestätigung eines die Pflegschaftssache Felix Massimo Seidl wesentlich verlängernden Sachverhalts.
Die Bestellung eines Kollisionskurators über den zurückliegenden Immobilienerwerb des Betroffenen Felix wurde in der Sitzung vom 3.3.2020 bekannt gegeben und Herr RA Mag. Michael Trotzmüller sodann mit Beschluss vom 31.8.2020 in diese Funktion bestellt. Ihm oblag die Beurteilung der in 2011 stattgefundenen Rechtshandlungen hinsichtlich der Entsprechung einer Vorabgenehmigung des Bezirksgerichts vom 22.4.2010.und die Bestätigung, Nachverhandlung oder Ablehnung eines durch Selbstkontrahierens der Eltern in einem Punkt beschädigten Schenkungsvertrags aus 2011 unter kundiger Abwägung der Interessen des Betroffenen Felix.
Der Kurator gab zum Abschluss der Anhörung 21.1.2022 seine Meinung bekannt, man könne den Schenkungsvertrag in bestehender Form akzeptieren. Es sollte aber eine Bestimmung angefügt werden, wonach der elterliche Nießbrauch begrenzt wird und zwar auf die Zeit des gemeinsamen Haushalts. Die Frau Richterin verwies ihn darauf, diese Beschränkung sei bereits Inhalt des Vertrages, und befinde sich in dessen Paragrafen 4.
Mag. Trötzmüller holte daraufhin den 3-seitigen Vertrag aus der Aktentasche undblätterte ihn gemächlich durch. Der Rest war Schweigen und mein Beifall um den Vorfall zu markieren. Der Kurator hat nach 17 Monaten seiner Tätigkeit den Vertrag nicht einmal gekannt, den er kuratieren sollte
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Klagenfurt, den 28. Oktober 2023

Verantwortlicher Autor Charles Austen, Linsengasse 96a, 9020 Klagenfurt