Pflegschaftssache Felix Seidl Klagenfurt

Der Vorladung vom 17.8.2022 war bereits eine Sitzung mit Frau Sylvia Seidl vorangegangen in welcher ihr die Richterin die Veröffentlichung von Bildern des Sohnes untersagte. Wir haben sodann um Genehmigung angesucht, welcher die Richterin nicht entsprechen konnte das Bilderverbot nicht entscheidungsfähiger Menschen sei unabdingbar. Hatte die Richterin vordem eine Strafanzeige angedroht, an der wir interessiert waren, so nimmt sie nun Zuflucht bei einem gesetzlichen Erwachsenenvertreter.

 

Nach der Sitzung frgte ich die Richterin ich hätte verstanden es ginge nur um die Durchsetzung des Rechts am Bild und ich nun annehmen darf meine Zuständigkeit zu behalten. Die Richterin antwortete: "Das muss ich mir noch überlegen." Klarheit brachte dann der Beschluss vom 1.9.2022, den wir nun aktuell im Rekurs bekämpfen: