Pflegschaftssache Felix Seidl Klagenfurt

Wir richteten sonach einen erneuten und damit dritten Ablehnungsantrag an die Erste Instanz den der Herr Vorsteher routinemäßig entschied und mir in einem Gespräch am 23.7.2021 die Hintergründe veständlich machte. Für den nochmaligen Rekurs machte er mir wenig Hoffnung mit "Die machen das nicht", gewährte mir aber eine großzügige Abgabefrist über die Gerichtsferien hinweg:

 

Der folgende Rekursantrag wurde vom Landesgericht am 29.9.2021 wiederum formell zurückgewiesen mit der Begründung, die Fristsetzung durch den Herrn Vorsteher sei unzulässig: