.........................................................................................................Pflegschaftssache
Felix Seidl Klagenfurt
Ich erlaube mir, sehr geehrter Besucher dieser Website der Sie sich so weit durchgeschlagen haben, Ihnen vorläufige Visionen einer transitiven Erwachsenenvertretung vorzustellen für die noch engagierte Gründer und Ideengeber gesucht werden:
#Behördenwillkür bekämpfen # Erwachsenenvertretung stärken # Mündelvermögen sichern
Vertretung, zumeist von Mutterliebe getragen, steht im Buch der Natur und kommt auch im Tierreich vor. Sie beginnt im Mutterleib, setzt sich fort in Kindheit, Jugend und endet bei Sorgenkindern nie. Die medizinische Diagnostik ermöglicht Behinderung auszumerzen, die früheste Vertretung beginnt bereits vorgeburtlich mit einer schmerzlichen Alternative. Die Vertretung der Hilfslosen in unserer Mitte ist dagegen alternativlos auf Lebenserhaltung gerichtet und bedarf Regularien und Unterstützung durch "Übervater" Staat. Konventionen haben sich fortentwickelt, so die Wertschätzung der Angehörigenvertretung gegenüber gewerblichen oder staatlichen Formen und das Bestreben, auch das letzte Residuum von Selbstbestimmung der Betroffenen zu heben. Schutzwürdig in diesem System sind ausschließlich die Hilfsbedürftigen. Wenn Familienangehörige eine Wohlfühlbleibe und nicht selten stündliche Lebenssicherung übernehmen, ist eine gerichtliche Bevormundung in Bagatellen wie Bildchen in der Kleinen Zeitung oder Wertgeschenken des Vaters an den Sohn durch gerichtliche Funktionäre unvorstellbar und bedeutet einen Eingriff in die Grundrechte der Beteiligten. Wenn eine abgehobene Richterin wie Frau Mag. Theresia Fill ihre Befangenheit nicht von sich aus erklärt bleibt sie und ihre Entscheidung der Familie und dem Betroffenen bedingungslos erhalten. In unserem Präzedenzfall des Felix Massimo Seidl verweigert ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter in Personenrechten und Vermögensverwaltung den Hausbesuch und nimmt keinerlei Notiz von seinem Klienten. Anonyme Vertretung beeinträchtigter Menschen ist generell zu verbieten. Die für Felix kostenpflichtigen Auftragsvergaben waren autonome Entscheidung der Frau Richterin Mag. Theresia Fill und begründet mit dem Besser-Können gegenüber Vater und Mutter als akademische Familienpädagogin und Wirtschaftsakademiker. Felix Massimo Seidl und seiner Familie begegnet ein Juristenmonopol aus RdBG Mag Theresia Fill, Kollisionskurator RA Mag. Trötzmüller und gerichtlichem Erwachsenenvertreter RA Mag. Levovnik und verhindert durch jahrelange Ignoranz existentielle familiäre Entscheidungen. Wie demütigend es für uns Eltern ist, bei jeder Vertretung von Felix die Lücken in ihrem Vertretungsverzeichnis zu erläutern kann man sich vorstellen. Felix ist gesundheitlich und materiell ruiniert und Österreich kann nicht zulassen, was hier geschieht. Er ist aber kein Einzelfall in einem System das selbst die Volksanwältin, beogen auf Kärnten, als "vernadert" bezeichnet. Es wird höchste Zeit, dass sich die familiären Erwachsenenvertreter mit prominenten Juristen und den verbundenen Berufsgruppen vernetzen, um auch Pflegschaftsgerichte an die Sichtweisen einer Sozialbehörde heranzuführen.
Hätte die Richterin Mag. Theresia Fill unserem Sohn eine Ohrfeige verpasst gingen wir nur über die Straße in die Staatsanwaltschaft. Diesen Schmerz hätte er aber schnell vergessen. Fünfjähriger Psychoterror ohne Resultat und tägliches Zittern am Postkasten sind noch keine strafrechtliche Kategorie.
Auf Behörden schießt man mit Papier. So und begünstigt durch das Zeitkonto eines Ruheständlers entstand ein dokumentierter Präzendenzfall Felix. Ich darf ihn mit Duldung der Richtervereinigung als "Justizopfer" und die Richterstube als "Folterkammer" bezeichnen. Ohne Präzedenzfälle wird es keine Veränderungen geben. Im Rohentwurf des "Exklusivkreis transitive Erwachsenenvertretung" befinden sich skizzierte Anregungen dazu:
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Rochaden gibt es an der Spitze der Justiz zuhauf, darunter finden fast ausschließlich
Anlassreformen statt. Wenn Erwachsenenvertreter sich versammeln könnten
wir Anstöße liefern und die Gunst der Höchstgerichte suchen.
Einstweilen finden die „Besachwalteten“ von Klagenfurt Beistand
bei den hochwürdigen Herren Pater Anton und Mag. Premur. ?
Bei der unserem Felix geschuldeten, wohlwollenden Prüfung seiner Vorhaben
handelt das Gericht als Behörde, in einem „übertragenen sozialbehördlichen
Wirkungskreis“. Es bestünde keine Not der direkten Zuständigkeit
von gestressten Richtern und deren Weisungsfreiheit sollte, bezogen auf den
sensiblen Verhandlungsstoff, nicht überspitzt werden. Es geht ja auch um
Haftungen, in denen Richter allein gelassen sind und den Ruf der Gerichte als
Ganzes. Der Umgang mit den Schwächsten unserer Gesellschaft bedarf auf
jeder Stufe einer Transparenz und öffentlichen Wahrnehmung. Behinderte
sollen nach neuer Sozialdoktrin in der Gesellschaft sichtbar sein. Bildverbote
passen da nicht dazu. ?
Das Selbstverständnis der Gerichte als oberste Sozialbehörde wäre
einzumahnen. Anforderungsprofile, Zulassungsvoraussetzungen, interdisziplinäre
Richterbildung, Monitoring von Verfahrensdauer und -ökonomie und Supervision
sollten zumindest dem Niveau der darunterliegenden Betreuungsebene entsprechen
das ich durch die Arbeit meiner Gattin Sylvia sehr gut kenne. Im Verhältnis
zu den Erwachsenenvertretern wäre vor Allem die Einsicht der Richter anzustreben,
dass man aufeinander angewiesen ist.?
Die Bedürfnisse der behinderten Menschen sind mit denen der Minderjährigen
beinah ident und sollten auch in Kärnten den in Versorgungsfragen kundigen
Familiengerichten und der psychologischen Familiengerichtshilfe zugeordnet werden.
?
Auch die Kostenrichtlinie der Obergerichte wäre entsprechend anzupassen.
Kommunikationsvermögen, Manuduktion, Empathie, Permanenz, Kontinuität
und Kongruenz von Entscheidungen sind Qualitätsmerkmale des Betreuungsrechts.
Solchen Ansprüchen wird man mit der Meinung „Der Jurist kann Alles“
nicht gerecht. ?
Das Familiengericht ist weiblich und somit fluktuationsanfällig. In Versorgungsfragen
brauchen die Klienten eine dauerhafte Begleitung und einen niedrigschwelligen
Zugang zum Gericht. Ihre Kausen sollen nicht über die Richterstellen gestreut
sein, sondern konzentriert sein auf eine Familiengerichtsabteilung mit psychosozialem
Personal. Das funktioniert nicht an Kleingerichten, diese könnten sich
aber mit der Zentralstelle abstimmen. Überdies ist die Bürgerorientierung
auf dem Lande harmonischer als im Zentralraum. ?
„Sie betiteln mich falsch.“ Das gehört der Vergangenheit an,
wenn durch eine Vorstufe die direkte Zuständigkeit des Richters wegfallen
würde. Mündliche oder mündlich vorbereitete Anträge, Anhörungen
als Gespräche auf Augenhöhe, Kenntnis des Betroffenen und seiner Umgebung,
individuelle Prüfung der Lebenssituations- und Wirtschaftsberichte, Lebensnähe
im Umgang mit dem Recht der Demütigen und der Gewinn einer Beschwerdeinstanz
vor dem Rekurs, das wären die Vorteile für den familiären Erwachsenenvertreter.
?
Die Vertretungslandschaft ist in Österreich inhomogen mit einem
Vertretungsnetz das mit unzureichenden Mitteln an der Kapazitätsgrenze
arbeitet, den gewerblichen Erwachsenenvertretern zumeist teuren Rechtsanwälten
die ihre Aufgaben gerne delegieren und den hilfsbedürftigen, ehrenamtlichen,
gesetzlichen, familiären Erwachsenenvertretern, die als Laien auf das Gericht
vertrauen müssen.? Die Grenzen der Belastbarkeit und Zumutbarkeit
wären in dieser Angehörigenvertretung eng zu ziehen. Es kann nur zur
Desozialisierung führen, wenn intakte familiäre Beziehungen (Nähe.
Zugehörigkeit, Gemeinschaft) durch Funktionäre nach den Mechanismen
von Recht (gesetzliche Ansprüche, Zuständigkeiten) ersetzt werden.
Den Familien obliegt rund um die Uhr die Lebenserhaltung ihrer Schützlinge,
es ist absurd ihr Handeln in peripheren Angelegenheiten zu verbieten, für
bürokratische Orgien haben sie keine Zeit. Dem Wohl der Betroffenen würde
größtmögliche Gestaltungsfreiheit in der familiären Gestion
und im Gegenzug eine wirksame periodische Kontrolle der laufenden Gebarung mehr
dienen als Genehmigungsverfahren die jede familiäre Planung unterbinden.
? Während Sozialministerium, Innenministerium und Bundesländer
ihre Verwaltungen durch Behindertenanwälte und -sprecher kontrollieren,
gibt es in der Justiz keine Ombudsstelle für Behinderte. Diese könnte
Erwachsenenvertreter, Richter und Legislative gleichermaßen unterstützen
und zu einer Gleichheit von Entscheidungen beitragen. Das Argument „Gerichte
kontrollieren die Gerichte“ zieht im Erwachsenenschutz nicht, weil sich
Betroffene den Rechtsweg nicht leisten können.? Unsere Akten sind ständig
unterwegs, die Gerichtskanzlei sieht sie über Monate nicht, auch zur Erleichterung
der Akteneinsicht sollten Pflegschaftsakten digitalisiert werden. ?
Richter ohne wenigstens private Erfahrungen in Vermögensdisposition sind
für Klienten eine Last, jedenfalls sollten sie in der Europäischen
Union angekommen sein. ? In Rechtsgeschäften vereinbarte
Verfallstermine sind zur Kenntnis zu nehmen. Mangelhafte Dokumentation von Anträgen
muss gerügt werden, bevor es zur Ablehnung kommt. ?
Es sollte vermieden werden, dass die Richter aus Haftungsgründen wirtschaftliche
Sachverhalte primär in Richtung der eigenen Sicherheit entscheiden.Richter
sollen bei eigenen Defiziten verpflichtet werden, auf Antrag Sachverständige
verfahrensleitend beizuziehen.? Die empfindlichste Hürde
im Pflegschaftsverfahren ist die Verschleppung von Anträgen so dass man
auch kein Rechtsmittel erhält, im Extremfall geht sie bis zur Unmöglichkeit
des Geschäfts. Um Vermögensumschichtungen überhaupt zu ermöglichen,
soll Zustimmung "pflegschaftliche Genehmigung im Vorhinein" im Planungsstadium
möglich werden, wenn die nachträgliche Dokumentation gesichert ist.
Bei Richterwechsel in offenen Verfahren ist auf Kontinuität zu achten.
Der Vorgänger soll zu Interpretationsfragen gehört werden.?
Ein allfälliger Rekursantrag soll dem Obergericht mündlich vorgetragen
werden dürfen. Das Gespräch mit einem zweiten Richter überwindet
Barrieren und erspart bürokratischen Leerlauf. Die Korsage der Kontrollgerichte
ist viel zu eng. Ist Willkür erkennbar muss operativ eingeschritten werden.?
Auch im Außerstreitverfahren gilt die strenge Zivilprozessordnung. Hier
braucht es mehr Toleranz. Verspätete Vorbringen oder unzulässige Ergänzungen
zu Anträgen sollen nicht ohne inhaltliche Prüfung verworfen werden.
Der Unterschrift am Ende einer Sitzung zur Bestätigung ihres Protokolls
kommt wenig Bedeutung zu, wenn man die Anspannung der Parteien in Betracht zieht.
Amtsseitig sollen Mitschnitte angefertigt und bis zum Ende einer Frist nach
Zustellung aufbewahrt werden. Vertrauensbildung ist ein wesentliches Element
von Pflegschaftsverfahren.? Amtstage sollen ihrer Ankündigung
entsprechen und niederschwellig zugänglich sein. Eine zahnlose Justizombudsstelle
sollte ihre opulente Eigenwerbung überarbeiten und mit der Behindertenanwaltschaft
und den Behindertensprechern kooperieren anstatt sie auszuschließen.?
Die Familiengerichtshilfe betreut bisher ausschließlich minderjährige
Klienten, diese Verfahrenshilfe wäre auf beeinträchtigte Menschen
auszudehnen.? Das Bildungsangebot „Familienrecht und
Randgebiete“ ist an den Lehrstühlen Wien und Graz enden wollend.
Es gibt nur einen Universitätsprofessor in Österreich mit der Orientierung
Erwachsenenschutzrecht. Man darf fragen wo 200 Erwachsenenschutzrichter und
7.000 gewerbliche „Vertretungskaiser“ ihre interdisziplinäre
Qualifikation erwerben.? Dass ein hilfloses Kind volljährig
und eine eigene Rechtspersönlichkeit wird, nimmt man in einer intakten
Familie gar nicht wahr. Der Staat sehr wohl, er bietet ein perfektes soziales
Netz aber nur kostenlos solange die Nutzer besitzlos sind. Gelernte Österreicher
halten daher ihre Zöglinge arm wie eine Kirchenmaus. Verantwortungsvolle
private Lebensvorsorge für die Schwächsten müsste dem Staat angelegen
sein, aber er begrenzt und bürokratisiert sie mit kostenpflichtigen Funktionären.
Um die großen und vielfachen Nöte der Erwachsenenvertreter kümmert
man sich nur gegen Honorar. ? Ich habe mich in die damalige
Begutachtung eingelesen, die Novellierung der Sachwalterschaft 2018/2019 sollte
die Betroffenen befreien, mit neuen Kompetenzen den Schatz ihrer residualen
Selbstbestimmung heben und die Betreuung daran ausrichten. Stellenausschreibungen
von Vertretungsnetz waren zu dieser Zeit lesenswert. „Die Reform sei ein
Paradigmenwechsel weg von der Bevormundung und hin zur Unterstützung“.
Justizminister Brandstätter nannte die Reform ein Herzensanliegen und betonte,
man habe eine Lösung im Sinne der Menschlichkeit gefunden. „Klarer
als in der Formel, wonach ein Richter sein Amt nach bestem Wissen und Gewissen
ausüben wird, könne eine Fortbildungspflicht kaum normiert werden“.
Wir waren zu dieser Zeit aufmerksame Beobachter jedenfalls am Klagenfurter Bezirksgericht
hat sich nichts geändert.?
Die Vermögensverwaltung von beeinträchtigten Personen bedarf der staatlichen
Aufsicht. Auch wir sind beruhigt, wenn unser Sohn, nach uns, nicht geplündert
werden kann. Der Knackpunkt ist die lebensnahe Umsetzung von Rechtsvorschriften,
die auf das Worst-Case-Szenario betrügerischer Geschäftsbesorgung
ausgerichtet sind. Die Behörde muss den Spagat schaffen zwischen der altersdementen
Witwe, der ein "Vertretungskaiser" in die Tasche greift und dem jungen
Mann im Erwerbsalter, der 60 Lebensjahre vor sich hat und dem zustehen muss,
sein Vermögen werterhaltend oder gar dynamisch zu verwalten, wenn ihn kompetente
und potente Helfer unterstützen. Diese Balance erfordert Ermessensentscheidungen
und qualitative Einschätzungen über die formelle Rechtspflege hinaus
und verbietet eine autoritäre Verfahrensführung.
? Wir fragten die Frau Richterin Mag. Theresia Fill wiederholt
„Was ist Ihre Funktion, glauben Sie sie müssten Felix vor Vater und
Mutter schützen?
Für Behinderte wurde in den letzten Jahren viel bewegt, was nur wir Insider dankbar wahrgenommen haben. Felix hat einen Schlüssel, der sperrt Sondertoiletten in ganz Europa. Die Gerichte sollten hier nicht nachhängen. Mit der residualen Kraft meiner Jahre möchte ich eine kleine Gewerkschaft oder Selbsthilfegruppe der familiären Erwachsenenvertreter ins Leben rufen und ihr ein Rückgrat aus emeritierten Juristen, Psychiatern, Wirtschaftern (ich selbst), Pädagogen (meine Frau) und Priestern verschaffen.