Pflegschaftssache Felix Seidl Klagenfurt

Kapitel 13 - Ich erlaube mir, sehr geehrter Besucher dieser Website der Sie sich so weit durchgeschlagen haben, Ihnen vorläufige Visionen einer transitiven Erwachsenenvertretung vorzustellen für die noch engagierte Gründer und Ideengeber gesucht werden.

Vertretung, zumeist von Mutterliebe getragen, steht im Buch der Natur und kommt auch im Tierreich vor. Sie beginnt im Mutterleib, setzt sich fort in Kindheit, Jugend und endet bei Sorgenkindern nie. Die medizinische Diagnostik ermöglicht Behinderung auszumerzen, die früheste Vertretung beginnt bereits vorgeburtlich mit einer schmerzlichen Alternative. Die Vertretung der Hilfslosen in unserer Mitte ist dagegen alternativlos auf Lebenserhaltung gerichtet und bedarf Regularien und Unterstützung durch "Übervater" Staat. Konventionen haben sich fortentwickelt, so die Wertschätzung der Angehörigenvertretung gegenüber gewerblichen oder staatlichen Formen und das Bestreben, auch das letzte Residuum von Selbstbestimmung der Betroffenen zu heben. Schutzwürdig in diesem System sind ausschließlich die Hilfsbedürftigen. Wenn Familienangehörige eine Wohlfühlbleibe und nicht selten stündliche Lebenssicherung übernehmen, ist eine gerichtliche Bevormundung in Bagatellen wie Bildchen in der Kleinen Zeitung oder Wertgeschenken des Vaters an den Sohn durch gerichtliche Funktionäre unvorstellbar und bedeutet einen Eingriff in die Grundrechte der Beteiligten. Wenn eine abgehobene Richterin wie Frau Mag. Theresia Fill ihre Befangenheit nicht von sich aus erklärt bleibt sie und ihre Entscheidung der Familie und dem Betroffenen bedingungslos erhalten. In unserem Präzedenzfall des Felix Massimo Seidl verweigert ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter in Personenrechten und Vermögensverwaltung den Hausbesuch und nimmt keinerlei Notiz von seinem Klienten. Anonyme Vertretung beeinträchtigter Menschen ist generell zu verbieten. Die für Felix kostenpflichtigen Auftragsvergaben waren autonome Entscheidung der Frau Richterin Mag. Theresia Fill und begründet mit dem Besser-Können gegenüber Vater und Mutter als akademische Lebensberaterin im SOS-Kinderdorf und Wirtschaftsakademiker. Felix Massimo Seidl und seiner Familie begegnet ein Juristenmonopol aus RdBG Mag Theresia Fill, Kollisionskurator RA Mag. Trötzmüller und gerichtlichem Erwachsenenvertreter RA Mag. Levovnik und kontrolliert durch jahrelange Unterlassung die intimsten Entscheidungen. Wie demütigend es für uns Eltern ist, bei allen Vertretungsakten die Lücken in ihrem Vertretungsverzeichnis zu erläutern kann man sich vorstellen. Felix ist gesundheitlich und materiell ruiniert und Österreich kann nicht zulassen, was hier geschieht. Er ist aber kein Einzelfall in einem System das selbst die Volksanwältin als "vernadert" bezeichnet. Es wir höchste Zeit, dass sich die familiären Erwachsenenvertreter mit prominenten Juristen und den verbundenen Berufsgruppen vernetzen, um auch Pflegschaftsgerichte an die Organisationsform einer Sozialbehörde heranzuführen.

 

Hätte die Richterin Mag. Theresia Fill unserem Sohn eine Ohrfeige verpasst gingen wir nur über die Straße in die Staatsanwaltschaft. Diesen Schmerz hätte er aber schnell vergessen. Vierjähriger Psychoterror ohne Resultat und tägliches Zittern am Postkasten sind noch keine strafrechtliche Kategorie.

Auf Behörden schießt man mit Papier. So und begünstigt durch das Zeitkonto eines Ruheständlers entstand ein dokumentierter Präzendenzfall Felix, den ich bislang unbeanstandet mit dem Hashtag "Justizopfer Felix" bezeichnen darf. Ohne Präzedenzfälle wird es keine Veränderungen geben. Im Rohentwurf des "Exklusivkreis transitive Erwachsenenvertretung" befinden sich skizzierte Anregungen dazu:

? Rochaden gibt es an der Spitze der Justiz zuhauf, darunter finden fast ausschließlich Anlassreformen statt. Wenn Erwachsenenvertreter sich versammeln könnten wir Anstöße liefern und die Gunst der Höchstgerichte suchen. Einstweilen finden die „Besachwalteten“ von Klagenfurt Beistand bei den hochwürdigen Herren Pater Anton und Mag. Premur.

? Bei der unserem Felix geschuldeten, wohlwollenden Prüfung seiner Vorhaben handelt das Gericht als Behörde, in einem „übertragenen sozialbehördlichen Wirkungskreis“. Es bestünde keine Not der direkten Zuständigkeit von gestressten Richtern und deren Weisungsfreiheit sollte, bezogen auf den sensiblen Verhandlungsstoff, nicht überspitzt werden. Es geht ja auch um Haftungen, in denen Richter allein gelassen sind und den Ruf der Gerichte als Ganzes. Der Umgang mit den Schwächsten unserer Gesellschaft bedarf auf jeder Stufe einer Transparenz und öffentlichen Wahrnehmung. Behinderte sollen nach neuer Sozialdoktrin in der Gesellschaft sichtbar sein. Bildverbote passen da nicht dazu.

? Das Selbstverständnis der Gerichte als oberste Sozialbehörde wäre einzumahnen. Anforderungsprofile, Zulassungsvoraussetzungen, interdisziplinäre Richterbildung, Monitoring von Verfahrensdauer und -ökonomie und Supervision sollten zumindest dem Niveau der darunterliegenden Betreuungsebene entsprechen das ich durch die Arbeit meiner Gattin Sylvia sehr gut kenne. Im Verhältnis zu den Erwachsenenvertretern wäre vor Allem die Einsicht der Richter anzustreben, dass man aufeinander angewiesen ist.

? Die Bedürfnisse der behinderten Menschen sind mit denen der Minderjährigen beinah ident und sollten auch in Kärnten den in Versorgungsfragen kundigen Familiengerichten und der psychologischen Familiengerichtshilfe zugeordnet werden.

? Auch die Kostenrichtlinie der Obergerichte wäre entsprechend anzupassen. Kommunikationsvermögen, Manuduktion, Empathie, Permanenz, Kontinuität und Kongruenz von Entscheidungen sind Qualitätsmerkmale des Betreuungsrechts. Solchen Ansprüchen wird man mit der Meinung „Der Jurist kann Alles“ nicht gerecht.

? Das Familiengericht ist weiblich und somit fluktuationsanfällig. In Versorgungsfragen brauchen die Klienten eine dauerhafte Begleitung und einen niedrigschwelligen Zugang zum Gericht. Ihre Kausen sollen nicht über die Richterstellen gestreut sein, sondern konzentriert sein auf eine Familiengerichtsabteilung mit psychosozialem Personal. Das funktioniert nicht an Kleingerichten, diese könnten sich aber mit der Zentralstelle abstimmen. Überdies ist die Bürgerorientierung auf dem Lande harmonischer als im Zentralraum.

? „Sie betiteln mich falsch.“ Das gehört der Vergangenheit an, wenn durch eine Vorstufe die direkte Zuständigkeit des Richters wegfallen würde. Mündliche oder mündlich vorbereitete Anträge, Anhörungen als Gespräche auf Augenhöhe, Kenntnis des Betroffenen und seiner Umgebung, individuelle Prüfung der Lebenssituations- und Wirtschaftsberichte, Lebensnähe im Umgang mit dem Recht der Demütigen und der Gewinn einer Beschwerdeinstanz vor dem Rekurs, das wären die Vorteile für den
familiären Erwachsenenvertreter.

? Die Vertretungslandschaft ist in Österreich inhomogen mit einem Vertretungsnetz das mit unzureichenden Mitteln an der Kapazitätsgrenze arbeitet, den gewerblichen Erwachsenenvertretern zumeist teuren Rechtsanwälten die ihre Aufgaben gerne delegieren und den hilfsbedürftigen, ehrenamtlichen, gesetzlichen, familiären Erwachsenenvertretern, die als Laien auf das Gericht vertrauen müssen.

? Die Grenzen der Belastbarkeit und Zumutbarkeit wären in dieser Angehörigenvertretung eng zu ziehen. Es kann nur zur Desozialisierung führen, wenn intakte familiäre Beziehungen (Nähe. Zugehörigkeit, Gemeinschaft) durch Funktionäre nach den Mechanismen von Recht (gesetzliche Ansprüche, Zuständigkeiten) ersetzt werden. Den Familien obliegt rund um die Uhr die Lebenserhaltung ihrer Schützlinge, es ist absurd ihr Handeln in peripheren Angelegenheiten zu verbieten, für bürokratische Orgien haben sie keine Zeit. Dem Wohl der Betroffenen würde größtmögliche Gestaltungsfreiheit in der familiären Gestion und im Gegenzug eine wirksame periodische Kontrolle der laufenden Gebarung mehr dienen als Genehmigungsverfahren die jede familiäre Planung unterbinden.

? Während Sozialministerium, Innenministerium und Bundesländer ihre Verwaltungen durch Behindertenanwälte und -sprecher kontrollieren, gibt es in der Justiz keine Ombudsstelle für Behinderte. Diese könnte Erwachsenenvertreter, Richter und Legislative gleichermaßen unterstützen und zu einer Gleichheit von Entscheidungen beitragen. Das Argument „Gerichte kontrollieren die Gerichte“ zieht im Erwachsenenschutz nicht, weil sich Betroffene den Rechtsweg nicht leisten können.

? Unsere Akten sind ständig unterwegs, die Gerichtskanzlei sieht sie über Monate nicht, auch zur Erleichterung der Akteneinsicht sollten Pflegschaftsakten digitalisiert werden.

? Richter ohne wenigstens private Erfahrungen in Vermögensdisposition sind für Klienten eine Last, jedenfalls sollten sie in der Europäischen Union angekommen sein.


? In Rechtsgeschäften vereinbarte Verfallstermine sind zur Kenntnis zu nehmen. Mangelhafte Dokumentation von Anträgen muss gerügt werden, bevor es zur Ablehnung kommt.

? Es sollte vermieden werden, dass die Richter aus Haftungsgründen wirtschaftliche Sachverhalte primär in Richtung der eigenen Sicherheit entscheiden.Richter sollen bei eigenen Defiziten verpflichtet werden, auf Antrag Sachverständige verfahrensleitend beizuziehen.

? Die empfindlichste Hürde im Pflegschaftsverfahren ist die Verschleppung von Anträgen so dass man auch kein Rechtsmittel erhält, im Extremfall geht sie bis zur Unmöglichkeit des Geschäfts. Um Vermögensumschichtungen überhaupt zu ermöglichen, soll Zustimmung "pflegschaftliche Genehmigung im Vorhinein" im Planungsstadium möglich werden, wenn die nachträgliche Dokumentation gesichert ist. Bei Richterwechsel in offenen Verfahren ist auf Kontinuität zu achten. Der Vorgänger soll zu Interpretationsfragen gehört werden.

? Ein allfälliger Rekursantrag soll dem Obergericht mündlich vorgetragen werden dürfen. Das Gespräch mit einem zweiten Richter überwindet Barrieren und erspart bürokratischen Leerlauf. Die Korsage der Kontrollgerichte ist viel zu eng. Ist Willkür erkennbar muss operativ eingeschritten werden.

? Auch im Außerstreitverfahren gilt die strenge Zivilprozessordnung. Hier braucht es mehr Toleranz. Verspätete Vorbringen oder unzulässige Ergänzungen zu Anträgen sollen nicht ohne inhaltliche Prüfung verworfen werden. Der Unterschrift am Ende einer Sitzung zur Bestätigung ihres Protokolls kommt wenig Bedeutung zu, wenn man die Anspannung der Parteien in Betracht zieht. Amtsseitig sollen Mitschnitte angefertigt und bis zum Ende einer Frist nach Zustellung aufbewahrt werden. Vertrauensbildung ist ein wesentliches Element von Pflegschaftsverfahren.

? Amtstage sollen ihrer Ankündigung entsprechen und niederschwellig zugänglich sein. Eine zahnlose Justizombudsstelle sollte ihre opulente Eigenwerbung überarbeiten und mit der Behindertenanwaltschaft und den Behindertensprechern kooperieren anstatt sie auszuschließen
Die Familiengerichtshilfe betreut bisher ausschließlich minderjährige Klienten, diese Verfahrenshilfe wäre auf beeinträchtigte Menschen auszudehnen.

? Das Bildungsangebot „Familienrecht und Randgebiete“ ist an den Lehrstühlen Wien und Graz enden wollend. Es gibt nur einen Universitätsprofessor in Österreich mit der Orientierung Erwachsenenschutzrecht. Man darf fragen wo 200 Erwachsenenschutzrichter und 7.000 gewerbliche „Vertretungskaiser“ ihre interdisziplinäre Qualifikation erwerben.

? Dass ein hilfloses Kind volljährig und eine eigene Rechtspersönlichkeit wird, nimmt man in einer intakten Familie gar nicht wahr. Der Staat sehr wohl, er bietet ein perfektes soziales Netz aber nur kostenlos solange die Nutzer besitzlos sind. Gelernte Österreicher halten daher ihre Zöglinge arm wie eine Kirchenmaus. Verantwortungsvolle private Lebensvorsorge für die Schwächsten müsste dem Staat angelegen sein, aber er begrenzt und bürokratisiert sie mit kostenpflichtigen Funktionären. Um die großen und vielfachen Nöte der Erwachsenenvertreter kümmert man sich nur gegen Honorar.

? Ich habe mich in die damalige Begutachtung eingelesen, die Novellierung der Sachwalterschaft 2018/2019 sollte die Betroffenen befreien, mit neuen Kompetenzen den Schatz ihrer residualen Selbstbestimmung heben und die Betreuung daran ausrichten. Stellenausschreibungen von Vertretungsnetz waren zu dieser Zeit lesenswert. „Die Reform sei ein Paradigmenwechsel weg von der Bevormundung und hin zur Unterstützung“. Justizminister Brandstätter nannte die Reform ein Herzensanliegen und betonte, man habe eine Lösung im Sinne der Menschlichkeit gefunden. „Klarer als in der Formel, wonach ein Richter sein Amt nach bestem Wissen und Gewissen ausüben wird, könne eine Fortbildungspflicht kaum normiert werden“. Wir waren zu dieser Zeit aufmerksame Beobachter jedenfalls am Klagenfurter Bezirksgericht hat sich nichts geändert.

? Die Vermögensverwaltung von beeinträchtigten Personen bedarf der staatlichen Aufsicht. Auch wir sind beruhigt, wenn unser Sohn, nach uns, nicht geplündert werden kann. Der Knackpunkt ist die lebensnahe Umsetzung von Rechtsvorschriften, die auf das Worst-Case-Szenario betrügerischer Geschäftsbesorgung ausgerichtet sind. Die Behörde muss den Spagat schaffen zwischen der altersdementen Witwe, der ein "Vertretungskaiser" in die Tasche greift und dem jungen Mann im Erwerbsalter, der 60 Lebensjahre vor sich hat und dem zustehen muss, sein Vermögen werterhaltend oder gar dynamisch zu verwalten, wenn ihn kompetente und potente Helfer unterstützen. Diese Balance erfordert Ermessensentscheidungen und qualitative Einschätzungen über die formelle Rechtspflege hinaus und verbietet eine autoritäre Verfahrensführung.
? Wir fragten die Frau Richterin Mag. Theresia Fill wiederholt „Was ist Ihre Funktion, glauben Sie sie müssten Felix vor Vater und Mutter schützen?

Für Behinderte wurde in den letzten Jahren viel bewegt, was nur wir Insider dankbar wahrgenommen haben. Felix hat einen Schlüssel, der sperrt Sondertoiletten in ganz Europa. Die Gerichte sollten hier nicht nachhängen. Mit der residualen Kraft meiner Jahre möchte ich eine kleine Gewerkschaft oder Selbsthilfegruppe der familiären Erwachsenenvertreter ins Leben rufen und ihr ein Rückgrat aus emeritierten Juristen, Psychiatern, Wirtschaftern (ich selbst), Pädagogen und Priestern verschaffen. Zuerst brauche ich Leidensgenossen in großer Zahl. Nach zwei Jahren Blockade durch das Bildverbot meines Sohnes werde ich versuchen über die Medien kollegialen Zuspruch und Schicksalsmeldungen der österreichischen Erwachsenenvertreter zu erhalten.