..............................................................................Pflegschaftssache
Felix Seidl Klagenfurt 
Hier sind erste Visionen einer transitiven Erwachsenenvertretung für die noch Idealisten, engagierte Gründer und Ideengeber gesucht werden:
#Behördenwillkür bekämpfen # Erwachsenenvertretung stärken # Mündelvermögen sichern
Vertretung, zumeist von Mutterliebe getragen, steht im Buch der Natur und kommt auch im Tierreich vor. Sie beginnt im Mutterleib, setzt sich fort in Kindheit, Jugend und endet bei Sorgenkindern nie. Die medizinische Diagnostik ermöglicht Behinderung auszumerzen, die früheste Vertretung beginnt bereits vorgeburtlich mit einer schmerzlichen Alternative. Die Vertretung der Hilfslosen in unserer Mitte ist dagegen alternativlos auf Lebenserhaltung gerichtet und bedarf Regularien und Unterstützung durch "Übervater" Staat. Konventionen haben sich fortentwickelt, so die Wertschätzung der Angehörigenvertretung gegenüber gewerblichen oder staatlichen Formen und das Bestreben, auch das letzte Residuum von Selbstbestimmung der Betroffenen zu heben. Schutzwürdig in diesem System sind ausschließlich die Hilfsbedürftigen. Wenn Familienangehörige eine Wohlfühlbleibe und nicht selten stündliche Lebenssicherung übernehmen, ist eine gerichtliche Bevormundung in Bagatellen wie Bildchen in der Kleinen Zeitung oder Wertgeschenken des Vaters an den Sohn durch gerichtliche Funktionäre unvorstellbar und bedeutet einen Eingriff in die Grundrechte der Beteiligten. Wenn eine abgehobene Richterin wie Frau Mag. Theresia Fill ihre Befangenheit nicht von sich aus erklärt bleibt sie und ihre Entscheidung der Familie und dem Betroffenen bedingungslos erhalten. In unserem Präzedenzfall des Felix Massimo Seidl verweigert ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter in Personenrechten und Vermögensverwaltung den Hausbesuch und nimmt keinerlei Notiz von seinem Klienten. Anonyme Vertretung beeinträchtigter Menschen ist generell zu verbieten. Die für Felix kostenpflichtigen Auftragsvergaben waren autonome Entscheidung der Frau Richterin Mag. Theresia Fill und begründet mit dem Besser-Können gegenüber Vater und Mutter als akademische Familienpädagogin und Wirtschaftsakademiker. Felix Massimo Seidl und seiner Familie begegnet ein Juristenmonopol aus RdBG Mag Theresia Fill, Kollisionskurator RA Mag. Trötzmüller und gerichtlichem Erwachsenenvertreter RA Mag. Levovnik und verhindert durch jahrelange Ignoranz existentielle familiäre Entscheidungen. Wie demütigend es für uns Eltern ist, bei jeder Vertretung von Felix die Lücken in ihrem Vertretungsverzeichnis zu erläutern kann man sich vorstellen. Felix ist gesundheitlich und materiell ruiniert und Österreich kann nicht zulassen, was hier geschieht. Er ist aber kein Einzelfall in einem System das selbst die Volksanwältin, beogen auf Kärnten, als "vernadert" bezeichnet. Es wird höchste Zeit, dass sich die familiären Erwachsenenvertreter mit prominenten Juristen und den verbundenen Berufsgruppen vernetzen, um auch Pflegschaftsgerichte an die Sichtweisen einer Sozialbehörde heranzuführen.
Hätte die Richterin Mag. Theresia Fill unserem Sohn eine Ohrfeige verpasst gingen wir nur über die Straße in die Staatsanwaltschaft. Diesen Schmerz hätte er aber schnell vergessen. Fünfjähriger Psychoterror ohne Resultat und tägliches Zittern am Postkasten sind noch keine strafrechtliche Kategorie.
Auf Behörden schießt man mit Papier. So und begünstigt durch das Zeitkonto eines Ruheständlers entstand ein dokumentierter Präzendenzfall Felix. Ich darf ihn mit Duldung der Richtervereinigung als "Justizopfer" und die Richterstube als "Folterkammer" bezeichnen. Ohne Präzedenzfälle wird es keine Veränderungen geben. Im Rohentwurf des "Exklusivkreis transitive Erwachsenenvertretung" befinden sich skizzierte Anregungen dafür:
Rochaden
gibt es an der Spitze der Justiz zuhauf, darunter finden fast ausschließlich
Anlassreformen statt. Wenn Erwachsenenvertreter sich versammeln könnten
wir Anstöße liefern und die Gunst der Höchstgerichte suchen.
Einstweilen finden die „Besachwalteten“ von Klagenfurt Beistand
bei den hochwürdigen Herren Pater Anton und Mag. Premur.
Bei der unserem Felix geschuldeten, wohlwollenden Prüfung seiner Vorhaben
handelt das Gericht als Behörde, in einem „übertragenen sozialbehördlichen
Wirkungskreis“. Es bestünde keine Not der direkten Zuständigkeit
von gestressten Richtern und deren Weisungsfreiheit sollte, bezogen auf den
sensiblen Verhandlungsstoff, nicht überspitzt werden. Es geht ja auch um
Haftungen, in denen Richter allein gelassen sind und den Ruf der Gerichte als
Ganzes. Der Umgang mit den Schwächsten unserer Gesellschaft bedarf auf
jeder Stufe einer Transparenz und öffentlichen Wahrnehmung. Behinderte
sollen nach neuer Sozialdoktrin in der Gesellschaft sichtbar sein. Bildverbote
passen da nicht dazu.
Das
Selbstverständnis der Gerichte als oberste Sozialbehörde wäre
einzumahnen. Anforderungsprofile, Zulassungsvoraussetzungen, interdisziplinäre
Richterbildung, Monitoring von Verfahrensdauer und -ökonomie und Supervision
sollten zumindest dem Niveau der darunterliegenden Betreuungsebene entsprechen
das ich durch die Arbeit meiner Gattin Sylvia sehr gut kenne. Im Verhältnis
zu den Erwachsenenvertretern wäre vor Allem die Einsicht der Richter anzustreben,
dass man aufeinander angewiesen ist.
Die Bedürfnisse
der behinderten Menschen sind mit denen der Minderjährigen beinah ident
und sollten auch in Kärnten den in Versorgungsfragen kundigen Familiengerichten
und der psychologischen Familiengerichtshilfe zugeordnet werden.
Auch die Kostenrichtlinie der Obergerichte wäre entsprechend anzupassen.
Kommunikationsvermögen, Manuduktion, Empathie, Permanenz, Kontinuität
und Kongruenz von Entscheidungen sind Qualitätsmerkmale des Betreuungsrechts.
Solchen Ansprüchen wird man mit der Meinung „Der Jurist kann Alles“
nicht gerecht.
Das Familiengericht ist weiblich und somit fluktuationsanfällig. In Versorgungsfragen
brauchen die Klienten eine dauerhafte Begleitung und einen niedrigschwelligen
Zugang zum Gericht. Ihre Kausen sollen nicht über die Richterstellen gestreut
sein, sondern konzentriert sein auf eine Familiengerichtsabteilung mit psychosozialem
Personal. Das funktioniert nicht an Kleingerichten, diese könnten sich
aber mit der Zentralstelle abstimmen. Überdies ist die Bürgerorientierung
auf dem Lande harmonischer als im Zentralraum.
„Sie betiteln mich falsch.“ Das gehört der Vergangenheit an,
wenn durch eine Vorstufe die direkte Zuständigkeit des Richters wegfallen
würde. Mündliche oder mündlich vorbereitete Anträge, Anhörungen
als Gespräche auf Augenhöhe, Kenntnis des Betroffenen und seiner Umgebung,
individuelle Prüfung der Lebenssituations- und Wirtschaftsberichte, Lebensnähe
im Umgang mit dem Recht der Demütigen und der Gewinn einer Beschwerdeinstanz
vor dem Rekurs, das wären die Vorteile für den familiären Erwachsenenvertreter.
Die
Vertretungslandschaft ist in Österreich inhomogen mit einem Vertretungsnetz
das mit unzureichenden Mitteln an der Kapazitätsgrenze arbeitet, den gewerblichen
Erwachsenenvertretern zumeist teuren Rechtsanwälten die ihre Aufgaben gerne
delegieren und den hilfsbedürftigen, ehrenamtlichen, gesetzlichen, familiären
Erwachsenenvertretern, die als Laien auf das Gericht vertrauen müssen.
Die Grenzen der Belastbarkeit und Zumutbarkeit wären in dieser Angehörigenvertretung
eng zu ziehen. Es kann nur zur Desozialisierung führen, wenn intakte familiäre
Beziehungen (Nähe. Zugehörigkeit, Gemeinschaft) durch Funktionäre
nach den Mechanismen von Recht (gesetzliche Ansprüche, Zuständigkeiten)
ersetzt werden. Den Familien obliegt rund um die Uhr die Lebenserhaltung ihrer
Schützlinge, es ist absurd ihr Handeln in peripheren Angelegenheiten zu
verbieten, für bürokratische Orgien haben sie keine Zeit. Dem Wohl
der Betroffenen würde größtmögliche Gestaltungsfreiheit
in der familiären Gestion und im Gegenzug eine wirksame periodische Kontrolle
der laufenden Gebarung mehr dienen als Genehmigungsverfahren die jede familiäre
Planung unterbinden.
Während Sozialministerium, Innenministerium und Bundesländer ihre
Verwaltungen durch Behindertenanwälte und -sprecher kontrollieren, gibt
es in der Justiz keine Ombudsstelle für Behinderte. Diese könnte Erwachsenenvertreter,
Richter und Legislative gleichermaßen unterstützen und zu einer Gleichheit
von Entscheidungen beitragen. Das Argument „Gerichte kontrollieren die
Gerichte“ zieht im Erwachsenenschutz nicht, weil sich Betroffene den Rechtsweg
nicht leisten können.? Unsere Akten sind ständig unterwegs, die Gerichtskanzlei
sieht sie über Monate nicht, auch zur Erleichterung der Akteneinsicht sollten
Pflegschaftsakten digitalisiert werden.
Richter ohne wenigstens private Erfahrungen in Vermögensdisposition sind
für Klienten eine Last, jedenfalls sollten sie in der Europäischen
Union angekommen sein.
In Rechtsgeschäften vereinbarte Verfallstermine sind zur Kenntnis zu nehmen.
Mangelhafte Dokumentation von Anträgen muss gerügt werden, bevor es
zur Ablehnung kommt.
Es sollte vermieden werden, dass die Richter aus Haftungsgründen wirtschaftliche
Sachverhalte primär in Richtung der eigenen Sicherheit entscheiden.Richter
sollen bei eigenen Defiziten verpflichtet werden, auf Antrag Sachverständige
verfahrensleitend beizuziehen.
Die empfindlichste Hürde im Pflegschaftsverfahren ist die Verschleppung
von Anträgen so dass man auch kein Rechtsmittel erhält, im Extremfall
geht sie bis zur Unmöglichkeit des Geschäfts. Um Vermögensumschichtungen
überhaupt zu ermöglichen, soll Zustimmung "pflegschaftliche Genehmigung
im Vorhinein" im Planungsstadium möglich werden, wenn die nachträgliche
Dokumentation gesichert ist. Bei Richterwechsel in offenen Verfahren ist auf
Kontinuität zu achten. Der Vorgänger soll zu Interpretationsfragen
gehört werden.
Ein allfälliger
Rekursantrag soll dem Obergericht mündlich vorgetragen werden dürfen.
Das Gespräch mit einem zweiten Richter überwindet Barrieren und erspart
bürokratischen Leerlauf. Die Korsage der Kontrollgerichte ist viel zu eng.
Ist Willkür erkennbar muss operativ eingeschritten werden.
Auch
im Außerstreitverfahren gilt die strenge Zivilprozessordnung. Hier braucht
es mehr Toleranz. Verspätete Vorbringen oder unzulässige Ergänzungen
zu Anträgen sollen nicht ohne inhaltliche Prüfung verworfen werden.
Der Unterschrift am Ende einer Sitzung zur Bestätigung ihres Protokolls
kommt wenig Bedeutung zu, wenn man die Anspannung der Parteien in Betracht zieht.
Amtsseitig sollen Mitschnitte angefertigt und bis zum Ende einer Frist nach
Zustellung aufbewahrt werden. Vertrauensbildung ist ein wesentliches Element
von Pflegschaftsverfahren.
Amtstage sollen ihrer Ankündigung entsprechen und niederschwellig zugänglich
sein. Eine zahnlose Justizombudsstelle sollte ihre opulente Eigenwerbung überarbeiten
und mit der Behindertenanwaltschaft und den Behindertensprechern kooperieren
anstatt sie auszuschließen.
Die Familiengerichtshilfe betreut bisher ausschließlich minderjährige
Klienten, diese Verfahrenshilfe wäre auf beeinträchtigte Menschen
auszudehnen.
Das Bildungsangebot
„Familienrecht und Randgebiete“ ist an den Lehrstühlen Wien
und Graz enden wollend. Es gibt nur einen Universitätsprofessor in Österreich
mit der Orientierung Erwachsenenschutzrecht. Man darf fragen wo 200 Erwachsenenschutzrichter
und 7.000 gewerbliche „Vertretungskaiser“ ihre interdisziplinäre
Qualifikation erwerben.
Dass
ein hilfloses Kind volljährig und eine eigene Rechtspersönlichkeit
wird, nimmt man in einer intakten Familie gar nicht wahr. Der Staat sehr wohl,
er bietet ein perfektes soziales Netz aber nur kostenlos solange die Nutzer
besitzlos sind. Gelernte Österreicher halten daher ihre Zöglinge arm
wie eine Kirchenmaus. Verantwortungsvolle private Lebensvorsorge für die
Schwächsten müsste dem Staat angelegen sein, aber er begrenzt und
bürokratisiert sie mit kostenpflichtigen Funktionären. Um die großen
und vielfachen Nöte der Erwachsenenvertreter kümmert man sich nur
gegen Honorar.
Ich habe mich
in die damalige Begutachtung eingelesen, die Novellierung der Sachwalterschaft
2018/2019 sollte die Betroffenen befreien, mit neuen Kompetenzen den Schatz
ihrer residualen Selbstbestimmung heben und die Betreuung daran ausrichten.
Stellenausschreibungen von Vertretungsnetz waren zu dieser Zeit lesenswert.
„Die Reform sei ein Paradigmenwechsel weg von der Bevormundung und hin
zur Unterstützung“. Justizminister Brandstätter nannte die Reform
ein Herzensanliegen und betonte, man habe eine Lösung im Sinne der Menschlichkeit
gefunden. „Klarer als in der Formel, wonach ein Richter sein Amt nach
bestem Wissen und Gewissen ausüben wird, könne eine Fortbildungspflicht
kaum normiert werden“. Wir waren zu dieser Zeit aufmerksame Beobachter
jedenfalls am Klagenfurter Bezirksgericht hat sich nichts geändert.
Die Vermögensverwaltung von beeinträchtigten Personen bedarf der staatlichen
Aufsicht. Auch wir sind beruhigt, wenn unser Sohn, nach uns, nicht geplündert
werden kann. Der Knackpunkt ist die lebensnahe Umsetzung von Rechtsvorschriften,
die auf das Worst-Case-Szenario betrügerischer Geschäftsbesorgung
ausgerichtet sind. Die Behörde muss den Spagat schaffen zwischen der altersdementen
Witwe, der ein "Vertretungskaiser" in die Tasche greift und dem jungen
Mann im Erwerbsalter, der 60 Lebensjahre vor sich hat und dem zustehen muss,
sein Vermögen werterhaltend oder gar dynamisch zu verwalten, wenn ihn kompetente
und potente Helfer unterstützen. Diese Balance erfordert Ermessensentscheidungen
und qualitative Einschätzungen über die formelle Rechtspflege hinaus
und verbietet eine autoritäre Verfahrensführung.
Wir fragten die Frau Richterin Mag. Theresia Fill wiederholt „Was
ist Ihre Funktion, glauben Sie sie müssten Felix vor Vater und Mutter schützen?
Für Behinderte wurde in den letzten Jahren viel bewegt, was nur wir Insider dankbar wahrgenommen haben. Felix hat einen Schlüssel, der sperrt Sondertoiletten in ganz Europa. Die Gerichte sollten hier nicht nachhängen. Mit der residualen Kraft meiner Jahre möchte ich eine kleine Gewerkschaft oder Selbsthilfegruppe der familiären Erwachsenenvertreter ins Leben rufen und ihr ein Rückgrat aus emeritierten Juristen, Psychiatern, Wirtschaftern (ich selbst), Familienpädagogen (meine Frau), Priestern und Öffentlichkeitsarbeitern (unsere Tochter) verschaffen.
Von Beeinträchtigten mit oft erstaunlicher Klarsicht kommen bemerkenswerte Vorschläge, ich zitiere aus einem Blog, die Autorinnen sind mir namentlich bekannt.
Rohkonzept für Ombudsstelle/
Beratungsstelle für KurandInnen, enteignete, entrechtete, entmündigte
Menschen bzw. für betroffene Angehörige in Österreich
KURANDINNEN IN NOT
Hauptsitz Wien, Zweigstellen in allen Bundesländern
Idee: Da die Pflegschaftsgerichte (=Bezirksgerichte) in Österreich u.a.
durch Personalmangel komplett überlastet sind, aber auch die RA-Kanzleien,
die tausende Pflegschaftsverfahren pro Kanzlei bearbeiten müssen, erscheint
es dringend notwendig, diese Arbeit mit entmündigten Menschen auszulagern.
Des Weiteren erscheint es notwendig, eine Behörde zu errichten, die die
Vermögenswerte KurandInnen und ihren Familien restituiert.
Gesetze:
1. Massenkanzleien müssen per Gesetz wieder verboten werden (Siehe dazu
Budgetbegleitgesetz Juni 2009) Ein Sachwalter/ gerichtlicher Erwachsenenvertreter
darf nicht mehr als 20 Kuranden/ Pflegschaftsverfahren bearbeiten.
2. Psychiatrische Aktengutachten müssen per Gesetz verboten werden.
3. Korrupte Ärzte, Psychiater sollten aus der Liste der GerichtsgutachterInnen
GELÖSCHT werden - ebenso sollte es die Möglichkeit geben, korrupte
PflegschaftsrichterInnen vom Dienst zu suspendieren.
4. Es muss gesetzlich verankert sein, dass Angehörige sich um entmündigte
Menschen kümmern müssen - nur im Notfall soll ein Rechtsanwalt eingeschaltet
werden.
Stellenausschreibungen:
1. Ombudsstelle Wien: Zentrale: Geschäftsführung für ganz Österreich,
Personalabteilung
Stellenprofile:
1. Juristen
2. Psychologen
3. SozialarbeiterInnen
2. Ombudsstellen Graz, Linz, Klagenfurt, St. Pölten, Eisenstadt, Innsbruck,
Bregenz, Salzburg
Beratungsstellen siehe Stellenprofile oben
Ziel: Enteignete, gequälte Kurandinnen sollten sich jederzeit an diese
Ombudsstellen wenden können.
Es soll auch ein Budget vorhanden sein, wenn Gerichtliche ErwachsenenvertreterInnen
ihre KurandInnen bestehlen.
Finanzielle Soforthilfe für KurandInnen soll ermöglicht werden.
Beratung Bankgeschäfte für KurandInnen und Angehörige (besonders
ältere Menschen betreff Netbanking) soll 2 Mal pro Woche in jeder Filiale
möglich sein.
Exkurs: Die Ombudsstellen der Justiz haben keinem einzigen Kuranden
in Not je geholfen.